Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Februar 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusBewertungskommission
In der Bewertungskommission treffen sich Vertreter des UK und des PR, um Eingruppierungen außerhalb der klassischen Mitbestimmungsverfahren zu besprechen. In der letzten Sitzung ging es um MFA bzw. Arzthelferinnen in der Position einer Stationsleitung einer Poliklinik. Während die Funktion Stationsleitung für eine Pflegekraft klar tariflich geregelt ist, sieht der Tarifvertrag eine Eingruppierung für eine MFA bzw. Arzthelferin in dieser Position nicht vor. Da das UK aber durchaus auch MFA bzw. Arzthelferinnen in dieser Position sieht, sollte versucht werden, sich auf eine Eingruppierung für diese Fälle zu verständigen. Aus Sicht des PR sollten MFA bzw. Arzthelferinnen als Stationsleitung die gleiche Eingruppierung erhalten wie Pflegekräfte, da sie in diesem Fall auch die gleichen Aufgaben wahrnehmen. Dazu war das UK leider nicht bereit, so dass es zu keiner einvernehmlichen Lösung kam. Die Eingruppierung muss dann also im individuellen Fall der Besetzung einer Stationsleitungsstelle durch eine MFA bzw. Arzthelferin im Mitbestimmungsverfahren geklärt werden. Wir hoffen, dass – falls es zu einer solchen Stellenbesetzung kommt – diese bei einer am UK angestellten Beschäftigten erfolgt, da der PR ansonsten bei einer Besetzung über die DRK-Schwesternschaft keine Mitspracherechte bei der Eingruppierung hat.

Zusammenarbeit mit den Tochterunternehmen
Das UK wurde durch die Konferenz der Personalvertretungen zum Thema Ausbildung und Übernahme nach der Ausbildung gem. BBIG angeschrieben. Wir halten es für notwendig, dass Möglichkeiten besprochen werden, wie zukünftig die Ausbildung und die Übernahme im gesamten Konzern (UK Essen, Ruhrlandklinik und St. Josef Krankenhaus) geregelt werden kann. Des Weiteren haben wir bereits eine erste Antwort auf den Vorschlag, Stellenausschreibungen den Beschäftigten in allen drei Häusern zugänglich zu machen. Bisher können sich Beschäftigte konkret nur in den eigenen Häusern über offizielle Stellenausschreibungen informieren.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Wie Ihr vielleicht schon mitbekommen habt, haben wir in letzter Zeit an einer Dienstvereinbarung zur Übernahmeregelung der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gearbeitet. Diese wurde bereits überarbeitet und wird demnächst unterschriftsreif sein. Die Dienstvereinbarung wird übrigens konzernübergreifend sein, das heißt ihr Geltungsbereich umfasst auch das St. Josef Krankenhaus Essen-Werden und die Ruhrlandklinik, damit auch wirklich alle Auszubildenden des Konzerns berücksichtigt werden.
-Des Weiteren haben wir nun auch Fragebögen erstellt, die zur Auswertung der Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz (OTA) dienen sollen. Der Fragebogen ähnelt dem Fragebogen „Gute Ausbildung, nur mit dir!“ und ist natürlich der Ausbildung entsprechend angepasst. Wir hoffen dabei auf gute Zusammenarbeit mit den Auszubildenden und mit der Schulleitung.
-Und zum Schluss noch eine herzliche Einladung zum Azubitreff am 2. März! Dieser findet wieder in der d.bar (Kahrstraße 80, Nähe Gemarkenplatz) mit einem besonderen Special statt. Wir freuen uns auf Euch!

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Der BR steigt auf! Da die Verwaltung der DRK-Schwesternschaft aus dem Hohlweg 8 zu uns in das Schwesternwohnheim Hohlweg 22 zieht, wird unser Büro demnächst in der 1. Etage zu finden sein. Wann und in welche Räume wir umziehen, steht noch nicht fest, aber wir halten Euch auf dem Laufenden.
-Richtigstellung zum Beitrag „Einführungsjahr nach der Ausbildung“: Im Informationsschreiben des DRK-Schwesternschaft Essen e.V. wird behauptet, dass unsere – im Gastforum der PR-Rundmail gegebene – Auskunft bezüglich des „Einführungsjahres“ falsch sei. Das ist so nicht korrekt! § 6 Absatz 3 der Satzung ist eine Kann-Vorschrift und erwähnt nicht, dass sie in der DRK-Schwesternschaft auch so gelebt wird. Die Einführungszeit kann der Vorstand nach Anhörung des Beirats mit Zustimmung des Mitglieds verkürzen oder auch verlängern. Nach welchen Kriterien dies bei dem einzelnen Mitglied geschieht, bleibt offen. Sollten Auszubildende der DRK-Schwesternschaft nach bestandenem Examen keine Einführungszeit (Probezeit) absolvieren müssen, so ist dies zu begrüßen! Wir weisen aber darauf hin, dass Kolleg_innen, die ihr Examen erst in der Wiederholungsprüfung bestehen, als Mitglied unbefristet sind, aber erst einmal nur ein Jahr befristet an das Klinikum gestellt werden. Dem BR ist nicht bekannt, dass diese Ex-Auszubildenden sowie neu eingestellte Mitglieder eine schriftliche Bestätigung des Verzichts auf Einführungszeit erhalten. Wir bleiben „am Ball“ und werden Euch/Sie an dieser Stelle weiter informieren!

Pflegedienst
-Das UK hat dem PR mitgeteilt, dass die Stationen IT2, KMT 3, Herz-Int 2, K4, M-INF 1+2 die neue Cardiac-Intermediate Care Station eröffnen, bzw. die geplanten Bettenerweiterungen nun umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass die neuen Stellen bzw. die Stellen der Bettenerweiterung hauptsächlich durch den Einsatz von Leiharbeitskräften aufgefangen werden sollen, da ausreichend viele „reguläre“, fest eingestellte Pflegekräfte „am Markt“ nicht zu bekommen sind. Der PR ist entsetzt über diese Pläne der Pflegedirektion. Wir werden in der nächsten Zeit bei Teambesprechungen mit den Kolleg_innen der betroffenen Stationen reden und besprechen, wie wir uns als PR verhalten sollen und was die „Betroffenen“ tun können. Im Anhang an diese E-Mail befindet sich der Brief des PR an den Vorstand zu diesem Thema. Die uns vorgelegte Erweiterung der K 4 haben wir in diesem Zusammenhang erst einmal abgelehnt.
-Ein Mittel hat die Pflegedirektion allerdings schon gefunden, mit dem der Pflegenotstand eingedämmt werden soll: Eine Werbeagentur soll ein Konzept zum Anwerben von Pflegekräften entwickeln. Im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Haushaltsführung und einer eigenen Öffentlichkeitsabteilung des UK haben wir hierzu das für das UK zuständige Ministerium angeschrieben. Diesen Brief finden Sie hier.

-Initiativantrag zur Höhergruppierung von Beschäftigten in der Dialyse, Endoskopie, der WTZ 4 und mit Fachweiterbildung (FWB): Um veränderten Bedingungen und gestiegenen Anforderungen besser gerecht werden zu können, hat der PR den oben genannten Antrag eingereicht. Der PR sieht hierbei die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8a, so wie es beispielsweise im UK Düsseldorf bereits üblich ist. Mit demselben Antrag versucht der PR eine Lücke auszugleichen, die bereits seit Jahren für Unverständnis sorgt. So erhalten Kolleg_innen in Intensiveinheiten, OP und Anästhesie ohne Fachweiterbildung ab der vorletzten Stufe der Entgeltgruppe eine höhere jährliche Gesamtvergütung als Beschäftigte mit FWB. Dies liegt daran, dass bis zur EG 8 eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95%, ab EG 9 jedoch nur noch eine Jahressonderzahlung von 80% zur Auszahlung kommt. Wir sind gespannt, wie sich das UK – angesichts von mehr als 100 fehlenden Pflegestellen – zu unserem Antrag verhalten wird.

-Wechselschicht- und Schichtzulagen: Im April 2015 berichteten wir über Urteile des Bundesarbeitsgerichtes, nach welchen Wechselschicht- und Schichtzulagen (105 bzw. 40 Euro) bereits im laufenden Monat bezahlt werden müssen. Nach anfänglichem Zögern hat der PR nun die Mitteilung erhalten, dass die monatliche Auszahlung zukünftig erfolgen soll. Um zu fixieren, wann „zukünftig“ denn sein soll, will der PR einen Dienstvereinbarungsentwurf zum Dienstplanprogramm SP-Expert nutzen. In dieser Dienstvereinbarung sollen sich dann auch die Forderungen zur Umsetzung der Urteile wiederfinden.

-Im Juli letzten Jahres berichteten wir über einen Piloten zu den Überlastungsanzeigen, mit welchem auch ein geändertes Verfahren bei der Anzeige der Überlastung verbunden war. So standen in der Zeit von 8.00-16.30 Uhr Kolleg_innen aus dem Qualitätsmanagement Pflege zur Verfügung, um die Situation vor Ort begutachten und ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Dem PR wurde Ende Januar 2016 die Auswertung des Projektes vorgestellt. Die Einsetzung eines Ansprechpartners für drohende oder bestehende Überlastungssituationen hat scheinbar zum Erfolg geführt. Obwohl bei den zuständigen Projektbeauftragten nur ca. 50 Anrufe eingegangen sind, hat sich die Anzahl der Überlastungsanzeigen von 385 (erstes Halbjahr 2015, vor Projektaufnahme) auf 202 reduziert. Die Gründe dafür kann man leider nur vermuten.
Sind tatsächlich weniger Überlastungssituationen entstanden? Dies wäre insofern verwunderlich, da Gespräche – insbesondere mit Pflegekräften – dies nicht widerspiegeln und eine Besserbesetzung auch nicht stattgefunden hat. Ist das Nicht-Aufzeigen von Überlastung Ausdruck von Resignation? Vielleicht, zumal Ausnahmesituationen zur Regel geworden sind und auch in der Vergangenheit gestellte Überlastungsanzeigen nicht zu einer Verbesserung geführt haben. Oder aber wird – durch frühere unglückliche Erfahrungen beeinflusst – der Anruf beim Beauftragten nicht als Hilfsangebot verstanden, sondern als zusätzliche zu meisternde Hürde? Trotz aller beschriebenen Unklarheiten ist ein vom UK benannter Ansprechpartner mit Regelungsbefähigung zur Abhilfeschaffung durchaus sinnvoll. Wir fragen uns nun, wie geht es weiter?

Kurznotizen
-Umstrukturierung Dermatologische Ambulanz: Nachdem der PR Einwände zur Maßnahme erhoben hatte, wurde nun von Seiten des UK nachgebessert. Die geplante Leistungserweiterung und Änderung der Arbeitszeiten sollen nun erst nach Besetzung der erforderlichen Stellen erfolgen.
-Wie wir berichtet haben, wird in der HNO-Ambulanz ein neues Ambulanzmanagement ausprobiert. Eine erste Besprechung, an der auch der PR teilgenommen hat, hat nun stattgefunden. Einige Punkte, die verbessert werden müssen, wurden angesprochen und sollen nun angegangen werden. Thematisiert wurde auch, dass die im Vorfeld versprochene Unterstützung des Teams in angespannten Situationen jedoch leider ausgeblieben ist.

AG Arbeitsschutz
Nachdem wir in der letzten Rundmail berichtet hatten, dass man sich bei Bedarf Rollkrageneinsätze in der Wäscheausgabe geben lassen kann, gab es Probleme, als die ersten Kolleginnen dies versucht haben. Es waren trotz anders lautender Aussagen keine weißen Rollkrageneinsätze vorhanden; lediglich grüne und blaue Einsätze waren vorrätig. Dieses Missverständnis konnte inzwischen behoben werden und es sind weiße Rollkrageneinsätze angeschafft worden. Sollten Sie also Bedarf haben, dann holen Sie sich ab sofort einen Rollkrageneinsatz in der Wäschereiausgabe.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Januar 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 28 Neueinstellungen waren 17 befristet und elf unbefristet. Von 26 Weiterbeschäftigungen waren 19 befristet und nur sieben unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

25. Februar: Transportdienst / Krankentransportdienst
3. März: Fahrbereitschaft
10. März: Verwaltungsgebäude und Poststelle
17. März: Medizinische Klinik
24. März: Handwerkerbereich
31. März: WTZ

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Januar 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusRosenmontag
Zur Erinnerung: Der Rosenmontag ist (vergleichbar mit einem Sonntag) im UK arbeitsfrei. Das heißt, wer an diesem Tag trotzdem arbeiten muss, erhält dafür einen Ausgleichstag frei und wer nicht arbeitet, erhält dafür keine Minusstunden bzw. muss keinen Freizeitausgleich nehmen.

AG Arbeitsschutz
-In der Wäscheaustauschstelle bekommen Sie Rollkrageneinsätze für Ihre jeweilige Berufskleidung, falls es Ihnen sonst zu kalt ist.
-Am 8. Januar waren zwei Vertreterinnen der Landesunfallkasse zum Thema „Feuchtarbeit“ im UK. Unter Feuchtarbeit versteht man Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit (d.h. regelmäßig mehr als zwei Stunden) mit den Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, häufig bzw. intensiv Hände reinigen oder feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen müssen. Bei Arbeiten von regelmäßig mehr als vier Stunden ist eine Pflichtuntersuchung beim Personalärztlichen Dienst notwendig. Bei Arbeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden sind freiwillige Untersuchungen anzubieten. Ob jemand Feuchtarbeit leistet, muss über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dieser Punkt wurde jetzt aber erst neu in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen, so dass noch keine flächendeckende Aussage getroffen werden kann, auf welche Bereiche dies zutrifft. Die Landesunfallkasse hat dem UK nun zur Auflage gemacht, ihr bis zum 31.12.17 die Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche mit Feuchtarbeit vorzulegen.

Kurznotizen
-Einem im Intranet einsehbaren Protokoll des Vorstandes vom 09.09.2015 können wir entnehmen, dass das UK das sogenannte Mutterhaus der DRK-Schwesternschaft kaufen wird; lediglich der Preis sei noch unklar. Wohin zieht dann die Schwesternschaft, fragen wir uns.
-Der PP hat eine Idee aus dem Uniklinikum Freiburg aufgegriffen, ein Flüchtlingsprojekt aufzunehmen und will hierzu das UK ansprechen.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Am 28. Januar findet um 14.30 Uhr die erste Betriebsversammlung des BR im Jahr 2016 in der Aula im Hohlweg 22 statt. Dazu sind alle DRK-Mitglieder herzlich eingeladen. Der BR freut sich über eine rege Teilnahme und begrüßt Euch ab 14 Uhr mit Kaffee und Kuchen.
-Zur Information: Kolleginnen und Kollegen sind nach der Ausbildung ein Jahr lang in der sog. Einführungszeit der Schwesternschaft (zum Vergleich: Probezeit nach Tarifvertrag am UK Essen: sechs Monate). Die Einführungszeit verlängert sich um Fehlzeiten, wenn diese insgesamt einen Monat überschreiten. Laut Satzung ist eine Kündigung in der Einführungszeit (beiderseits) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats jederzeit möglich.

Pflegedienst
-Umstrukturierung der Dermatologischen Ambulanz: Im Rahmen des Reorganisationsprojektes Dermatologische Ambulanz wurden von Seiten des UK neue Arbeitszeiten beantragt. Nach erfolgter Analyse sollen u. a. neue Sprechzeiten einen höheren Patientendurchlauf bringen. Mit Umsetzung der notwendigen geplanten Stellenaufstockung wäre dies für die betroffenen Kolleg_innen eher unproblematisch. Im Moment sieht es aber so aus, als wenn die Verantwortlichen bereits in die Umsetzung gehen wollen, bevor sie die dafür notwendigen Strukturen geschaffen haben. Der PR kann eine solche Vorgehensweise – die zwangsläufig zu Lasten der Beschäftigten geht – nicht nachvollziehen und wird versuchen, dies zu verhindern.

-Der PR hat eine Änderung der Arbeitszeiten im Augen-OP zur Kenntnis genommen.
-Der PR versucht nach wie vor, die Fortbildungsveranstaltungen in der Anästhesie um 6 Uhr morgens mit dem UK zu besprechen.

-Endlich ist nun auch der Pflegedienst nicht mehr „anders gleich“ als die restlichen UK-Beschäftigten. Auf Druck des PR können für das Urlaubsjahr 2016 nun auch alle Pflegekräfte fünf Tage Urlaub „frei“ verplanen. D.h., sie müssen diese Tage nicht bei der sogenannten Urlaubsbesprechung angeben, sondern können diese frei verfügbar im Laufe des Jahres nehmen. Alle Pflegekräfte können also nachträglich für 2016 fünf Tage aus der Planung streichen und damit wie oben genannt verfahren.

Dienstvereinbarung Urlaub (DV)
In vielen Bereichen des UK ist die Urlaubsplanung kein Problem. Kolleg_innen sprechen sich untereinander ab und meistens gibt es keine „Überlappungen“. In großen Bereichen, wie zum Beispiel im Pflegedienst oder auch im Reinigungsdienst kommt es immer wieder zu Problemen. Das UK gibt (nach einem von ihm selbst festgelegten Schlüssel) vor, wie viele Kolleg_innen eines Bereiches gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen. Möchten nun vier Beschäftigte gleichzeitig drei Wochen in den Sommerferien Urlaub haben, die Vorgesetzten haben aber verfügt, dass nur zwei gehen dürfen, siegt oftmals derjenige, der sich am besten durchsetzen kann. Damit das nicht so bleibt, hat der PR schon vor vielen Jahren einen Kriterienkatalog vorschlagen, mit dem die Streitigkeiten gelöst werden können. Das UK weigert sich aber hartnäckig – trotz immer wieder auftretender Probleme – eine solche Regelung zu vereinbaren. Wir haben das Thema erneut für die Einigungsstelle gemeldet, da es Ende letzten Jahres wieder einmal Probleme gab. Wir sind gespannt, wie es dort weitergeht.

Fort- und Weiterbildungsprogramm 2016
Bei Anmeldungen zu Seminaren reicht es ab sofort, dem Vorgesetzten eine Kopie dieser zu geben. Eine Unterschrift des Vorgesetzten wird nicht mehr benötigt! Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2016. Fort- und Weiterbildungen müssen weiterhin unterschrieben werden; im Inhaltsverzeichnis sind diese klar voneinander getrennt aufgeführt. Sollte es trotzdem zu nicht genehmigten Anmeldungen oder Wünschen bzw. widerrufenen Anmeldungen kommen, können Sie den PR informieren. Hilfreich ist es auch, den Fort- und Weiterbildungsbedarf in den Kooperations- und Fördergesprächen zu dokumentieren.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Befristungen
-Die von Seiten des UK „versprochenen“ Gespräche mit allen MTLAs, die länger als neun Jahre befristet beim UK beschäftigt sind, werden leider nicht eingehalten. Schon die Liste der Betroffenen, die das UK erstellt hat, ist – wie vom PR von Anfang an befürchtet – fehlerhaft. D.h., es fehlen in Frage kommende Beschäftigte auf dieser Liste. Die mangelnde Einhaltung der Zusage des UK wird immer wieder auf die überarbeitete Personalabteilung geschoben.
-Es gibt aber auch Positives zu berichten: Im Arbeiterbereich und im Steri (beides Bereiche, in denen seit Jahren am Anfang immer erst einmal zwei Jahre befristet eingestellt wurde) gab es nun nach langer Zeit wieder die ersten Einstellungen, die direkt unbefristet sind. Endlich ein Schritt nach vorne in das, was eigentlich der Normalzustand sein sollte!
-Im Gegensatz zur Radiologie, wo weitere Kolleg_innen entfristet werden konnten, so dass es in dieser großen Abteilung nur noch einen befristet Beschäftigten gibt, sieht es in der Physiotherapie allerdings nach wie vor schlecht aus. Viele verschiedene Befristungsgründe innerhalb einer Vertragslaufzeit gehören dort zum Alltag. Das UK hat zugesagt, sich dieses Problems nun ernsthaft anzunehmen.

-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Dezember 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 27 Neueinstellungen waren 16 befristet und elf unbefristet. Von 68 Weiterbeschäftigungen waren 47 befristet und 21 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

21. Januar: Esmarchstraße/Pelmanstraße
28. Januar: Logopädieschule und IMIBE
4. Februar: Altes BLB-Gebäude
11. Februar: Strahlenklinik
18. Februar: IG I
25. Februar: Transportdienst / Krankentransportdienst

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Am Mittwoch, 3.Februar 2016 findet der AZUBI-Treff ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.
-Die Gespräche zur Dienstvereinbarung des frei planbaren Urlaubs der Gesundheits- und Krankenpflegeauszubildenden werden demnächst fortgesetzt.
-Die Stationsfragebögen „Gute Ausbildung? Nur mit Dir!“ wurden für den Zeitraum 2014-2015 ausgewertet und werden demnächst mit der Pflegedirektion besprochen. Die Prämierung der TOP5 wird zeitnah nach Rücksprache und Terminkoordination mit Frau Maier erfolgen.
-Bitte folgenden Termin vormerken: Die JA-Versammlung 2016 ist für den 9. November geplant. Weitere Infos folgen in Kürze.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (B.E.M.)
Der PR befindet sich zurzeit in intensiven Gesprächen zu einem Dienstvereinbarungsvorschlag zum B.E.M. Die B.E.M.-Koordinatorin Frau Fischer stellte dem PR hierzu die Bilanz der B.E.M.-Verfahren der vergangenen sieben Monate vor. Einige Verfahren konnten bereits positiv abgeschlossen werden, weitere stehen kurz vor einem erfolgreichen Abschluss. Dass manche Verfahren länger dauern als erwartet und die Beschäftigten sich in einigen Situationen in Geduld üben müssen, ist derzeit noch darauf zurückzuführen, dass die neuen Strukturen innerhalb des Klinikums zunächst noch stärker etabliert und ausgebaut werden müssen. Die B.E.M.-Koordinationsstelle wird ab dem 20.01.2016 durch Frau Fenja Geers verstärkt, was u.a. auch zu einer verbesserten Erreichbarkeit führen wird. Wir wünschen der neuen Kollegin einen guten Start und viel Erfolg für ihre Aufgaben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Sonderrundmail:Abbruch der Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung Arbeitszeiten in der Pflege

Der PR hat an mehreren Verhandlungsterminen mit dem UK teilgenommen. Ziel war es u.a., eine Vereinbarung zu einem sogenannten Arbeitszeitkonto zu erstellen. Dabei sollte es sich um Konto handeln, auf dem geleistete Überstunden gebucht werden können, die dann zu einem anderen Zeitpunkt in Freizeit gewährt werden; eine Variante mit vielversprechenden Lösungsmöglichkeiten für alle Beteiligten.

Das bisher praktizierte endlose Ansammeln von Überstunden, mit einem für die Beschäftigten kaum beeinflussbaren Auszahlungsvorgang, hätte hierdurch vermieden werden können – planbarer Freizeitausgleich, statt ungewollte Auszahlung.
Sie wissen alle, dass sich bis Ende 2014 eine sehr hohe Anzahl von Überstunden, welche dann in die Auszahlung geführt wurden, angesammelt hatte und sich aktuell auch wieder im Aufbau befindet. Das Entstehen von solch massiven Überstunden sowie der bisher nicht ermöglichte Freizeitausgleich lassen sehr stark darauf schließen, dass es insgesamt zu wenig Pflegepersonal gibt. In Gesprächen wurde klar, dass die Bereitschaft und/oder die Möglichkeit fehlen, mehr Personal einzustellen. Wenn dann vertragliche Ausformulierungen eindeutige Durchsetzungsmöglichkeiten fehlen lassen, ist eine Verbesserung für die Situation in der Pflege mehr als fraglich.

Es war und ist uns wichtig, einen Schutz vor zu vielen abzuleistenden Überstunden zu entwickeln. Die Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze hätte dies gewährleisten können. Auch hier ließ es die Arbeitgeberseite an Verbindlichkeit fehlen.
Der PR hat mehrfach die Wichtigkeit der oben genannten Punkte dargestellt und darauf hingewiesen, dass ohne verbindliche Festlegungen weitere Verhandlungen nicht möglich sein würden. Die Bereitschaft konnte trotz alledem leider nicht erzielt werden, so dass zu entscheiden war, ob der PR bei der Erarbeitung von Unverbindlichkeiten, welche lediglich zu einem weiteren quasi zinslosen Kredit für die Arbeitgeberseite und einer weiteren Personalmangelverwaltung führen würden, mitwirkt oder die Verhandlungen abbricht.
Wir haben uns für Letzteres entschieden. Das UK will nun eine Regelung per Beschluss durch die Einigungsstelle herbeiführen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEin Unternehmer, ein Arbeitnehmer und ein Asylbewerber sitzen an einem Tisch. Auf dem Tisch liegen 12 Kekse. Der Unternehmer nimmt sich 11 Kekse und sagt zum Arbeitnehmer: „Pass auf, der Asylant will Deinen Keks!“

Pflegedienst
OP-Beschwerde / Arbeitszeiten für AC-, TC-, Gyn- und UC-OP: Dem Personalrat wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf – die zuständigen Aufsichtsbehörde für das Uniklinikum Essen – mitgeteilt, ein anonymes Beschwerdeschreiben über die Belastungen aus dem UC-OP erhalten zu haben. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung von Schutzgesetzen, wie z.B. das Arbeitsschutz- oder Arbeitszeitgesetz. In diesem Schreiben, welches dem PR nicht vorliegt, ging es nach Ausführungen der Bezirksregierung insbesondere um die Arbeitsbelastungen durch „permanente Unterbesetzung, welche das Personal physisch und psychisch schädigt“ (Originalzitat aus dem Schreiben der Bezirksregierung an den Personalrat). Aus diesem Anlass gab es am 11.12.2014 einen gemeinsamen Termin mit Vertretern der Bezirksregierung, des UK und des Personalrat, in dem sich die Wortführerin der Bezirksregierung vor allem die dem Personalrat im letzten Jahr vorgelegten Arbeitszeiten der oben genannten OPs vorstellen ließ. Dabei ging es ihr grundsätzlich um die Gestaltung gesundheitsgerechterer Arbeitszeiten, und nicht bzw. weniger um die Bedenken und Vorstellungen der Kolleg_innen zu selbigen. So blieben beispielsweise die Sorgen der Beschäftigten um finanzielle Einbußen und die noch fehlenden psychischen Belastungsanalysen weitestgehend unberücksichtigt. Letztere können nach Vorstellungen der Bezirksregierung nachgereicht werden.
Mit Schreiben vom 15.01.2015 drängt die Bezirksregierung den Personalrat nun, die abgelehnten Arbeitszeiten möglichst bis spätestens März 2015 zu genehmigen. Begründet wird dies damit, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2003 wirtschaftliche und organisatorische Interessen einer gesundheitsgerechten Dienstplanung nicht entgegenstehen dürfen. Als Kompromiss sieht die Bezirksregierung einen Vorschlag vor, welcher der Dienststelle im Hinblick auf die finanziellen Interessen der Beschäftigten ein Zugeständnis abringt. So sollen nach einer Erprobungszeit die Auswirkungen der neuen Arbeitszeiten betrachtet und ggf. angepasst werden. Sollten sich dann die Bedenken des Personalrat bestätigen und einzelne Spätdienste verlängert werden müssen (weil in der Regel länger gearbeitet wird), stünden den Beschäftigten auch rückwirkend noch Schichtzulagen zu. Diese würden den Kolleg_innen durch die raffinierte Konstruktion der Arbeitszeitmodelle im Augenblick nämlich nicht zustehen, auch wenn im Einzelfall (z.B. im TC-OP) lediglich 30 Minuten zur Berechtigung dieser Zulage fehlen. Der Personalrat hat nun beschlossen, den Sachverhalt zur Überprüfung an seinen Anwalt weiterzugeben. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

– Dienstvereinbarung: Nach dem BAG-Urteil zu Überstunden, welches sich indirekt auch zum Schichtplanturnus verhält, hat der Personalrat mit dem UK zwei Verhandlungsrunden geführt. In diesen ging es auch um Verbindlichkeiten in der Dienstplanung und um die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos. Um entscheiden zu können, ob sich weitere Verhandlungen lohnen, wird das Thema am 17.02.2015 unter Anwesenheit unseres Anwalts ausführlich betrachtet.

Organisationsänderung Augen/HNO-Klinik: Für die Stationen in der oben genannten Klinik will das Uniklinikum Essen die Pausenablösung im Nachtdienst verbessern und verbindlich sicherstellen. Hierzu ist beabsichtigt, 2,5 Vollzeit-Stellen (je 1,25 VK von den Stationen der Augen- und HNO-Klinik) aus derzeit nicht besetzten Stellenanteilen speziell für den Nachtdienst auszuschreiben. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand sollen diese „Hauptnachtwachen“ dann definitiv nicht mehr zur Kompensation von Personalausfällen abgezogen werden dürfen. Einsatzgebiet sollen ausschließlich die Stationen dieser Kliniken sein. Der Personalrat fordert beim existierenden Personalmangel hierbei zusätzliche Stellen.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Am 17. Dezember 2014 fand die Wahl zur neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Die Namen der neuen „ordentlichen“ Mitglieder lauten wie folgt: Florian Graupensberger, Tobias Süß, Dario Majstorovic, Viktor Novoselsky, Steven Böhmer, Kevin Prodajewitsch, Alexander Mrosek, Gerrit Nottelmann, Jennifer Sander, Bojan Tomic und Annika Klaus. Die gewählten Ersatzmitglieder heißen: Jasmin Eberhardt, Hannah Berg, Simone Schulz, Nico Michels, Fabienne Halm, Nuri Kilic, Erdem Pamuk, Jana Luzia Buchner, Fenja Geers und Benjamin Meinert.

VIELEN VIELEN DANK für die Wahlbeteiligung! Wir danken auch dem Wahlvorstand für seine gute Arbeit. Auf geht´s in die nächste spannende Amtszeit, mit hoffentlich großem Erfolg!

– Die Fragebögen „Gute Ausbildung? Nur mit Dir!“ zur Beurteilung der Station durch die Auszubildenden der Krankenpflegeschule wurden ausgewertet. Es werden in den kommenden Wochen Gespräche mit der Pflegedirektion geführt und die Ergebnisse diskutiert. Genauere Details folgen dann nach diesem Gespräch.
– Der Beruf des Anlagenmechanikers wird in den letzten Jahren leider im UK nicht mehr ausgebildet. Um das zu ändern, hat eine Besprechung mit Vertretern des Dezernates Bau und Technik, der Personalabteilung, der JAV und des PR stattgefunden. Die Vertreter des UK führten aus, dass einige Lehrinhalte am UK nicht vermittelt werden können und somit keine qualitativ hochwertige Ausbildung möglich sei. Wir versuchen nun zu klären, ob die Fortsetzung der Ausbildung in Kooperation mit den Tochterfirmen des UK oder der Universität möglich wäre.
– Leider befinden wir uns zurzeit in einem Konflikt mit der Pflegedirektion über die Übernahmekriterien für Pflegekräfte und OTAs nach der Ausbildung. Im Tarifvertrag ist die Übernahme aller Azubis vorgesehen – und nicht wie die Pflegedirektion es plant, nur derjenigen, die einen bestimmten Notendurchschnitt erreicht haben.
– Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

Zur Erinnerung: Rufdienst im Personalratsbüro
Der Personalrat hat einen Rufdienst eingerichtet. Wir sind nun an Feiertagen und an den Wochenenden (d.h. von Freitag, 16 Uhr bis Montag, 8 Uhr) rund um die Uhr unter der PR-Telefonnummer –3410 für Sie erreichbar, um Ihnen bei akuten und dringenden Problemen zu helfen.

Befristungen
Der Personalrat versucht zurzeit, Schritt für Schritt den Dschungel der extremsten Befristungsbereiche zu durchdringen. Um einen Überblick zu bekommen, haben wir nun den Stellenplan für die Physiotherapie und die Röntgenabteilung angefordert.
Auch in Fragen von Befristungen bei sogenannten Drittmittelverträgen (Forschungsvorhaben) kommen wir ganz langsam voran. Mittlerweile ist zwischen dem UK und dem PR vereinbart worden, dass alle Stellen im Uniklinikum Essen ausgeschrieben werden – auch diejenigen, für die ein Wissenschaftler schon eine ganz spezielle externe MTLA ausgesucht hat.
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Dezember 2014 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden): Von 15 Neueinstellungen waren alle 15 befristet. Von 55 Weiterbeschäftigungen waren 45 befristet und nur 10 unbefristet.

Kurznotizen
– Der Personalrat hat inzwischen dem von uns eingeforderten Dienstplan für den Krankentransportdienst zugestimmt, nachdem wir dies mit den betroffenen Kollegen im Rahmen einer Teilpersonalversammlung besprochen hatten. Auch der Rufdienst soll nun ab dem nächstem Monat beginnen.
– Im Pflegedienst auf der O3 konnte keine Einigung zum Urlaubsplan hergestellt werden. Der Personalrat wird nun hierzu im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte versuchen, bei einer Einigung zu helfen. Hierzu könnten aus unserer Sicht die von uns seit Jahren vorgeschlagenen Regelungen aus unserem Dienstvereinbarungsentwurf angewendet werden.
– Die angekündigte Teilpersonalversammlung für die Serviceassistenz wird am 19.02.2015 um 14.30 Uhr stattfinden. Die in diesem Bereich vor Jahren eingeführten sogenannten Störungsbögen hat der PR nun zur unbefristeten Einführung zur Kenntnis genommen. In der Probephase hat es nach unserer Kenntnis keine schlechten Erfahrungen hiermit gegeben.
– Im Zusammenhang mit dem Projekt „Alternsgerechtes Arbeiten“ haben Begehungen hinsichtlich der Gefährdungsanalyse stattgefunden, bei denen einige „Mängel“ festgestellt wurden, die die Gesundheit der Transportarbeiter erheblich belasten. Inzwischen hat auch das Treffen der Krankentransporter zu demselben Thema stattgefunden. Die Ergebnisse müssen dem PR allerdings noch vorgestellt werden.
– Der PR hat den Vorstand, den Aufsichtsrat und das Ministerium darüber informiert, dass ein Klinikdirektor Kontrollanrufe in Auftrag gibt, um herauszufinden, ob die Beschäftigten bei Anrufen ans Telefon gehen; und dies in einem Bereich, wo die enorme Arbeitsbelastung seit Jahren bekannt ist und ignoriert wird.

Sterilisationsabteilung (ZSVA)
– Die Dienstvereinbarung zwischen dem UK und dem PR hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten der Kolleg_innen in der ZSVA ist erneut verlängert worden.
– Leider ist die Schließung des Steris in der KMT für die betroffenen Beschäftigten nicht so gut gelaufen. Wie so oft hat das UK einfach schon einmal Fakten geschaffen, bevor die Sorgen der einzelnen Betroffenen überhaupt besprochen waren. Nun hasten wir wieder einmal den Ereignissen hinterher, um zumindest die Arbeitsbedingungen für die Betroffenen gut zu regeln.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Wir Sie vielleicht wissen, fand gestern der erste Kammertermin des Anfechtungsverfahrens der Betriebsratswahl statt, in dem die DRK-Schwesternschaft den BR für nichtig erklären lassen und die Durchführung der Wahl anfechten wollte. Zu einem Ergebnis kam der zuständige Richter in diesem Termin noch nicht, da eine Fristverlängerung eingeräumt wurde. Dementsprechend wird es einen neuen Termin geben. Also: Wir sind weiterhin im Amt und jederzeit für Sie da!

Arbeitseinsätze des PR
Drei Freigestellte des PR haben in den letzten Wochen so genannte Arbeitseinsätze in verschiedenen Bereichen geleistet. Ein Freigestellter war drei Tage lang in der Betriebskindertagesstätte, einer drei Tage lang in der Poststelle und eine drei Tage lang in verschiedenen Pflegebereichen der Frauenklinik. Wir haben wie immer sehr interessante Erfahrungen gewinnen können und danken den Kolleg_innen vor Ort für die freundliche Aufnahme und Unterstützung.

Personalversammlung (PV)
Mindestens einmal im Jahr hat der PR die Möglichkeit, im Rahmen der PV Ihnen seine Arbeit direkt vorzustellen, mit Ihnen zu diskutieren und Ihre Ideen, Anregungen und Kritik aufzunehmen. Leider ist es seit Jahrzehnten die gelebte negative Tradition, dass viele Beschäftigte nicht an der PV teilnehmen können, weil die jeweiligen Vorgesetzten der Meinung sind, dass die tagtägliche Arbeit nicht einmal im Jahr für ein paar Stunden liegengelassen werden darf. Auch der Vorstand des UK möchte, dass sich dieser ewige Konfliktherd endlich verbessert. Hierzu hat nun ein Gespräch mit dem Ergebnis einer Vereinbarung stattgefunden. Für die nächste PV, die am 30. September 2015 stattfinden wird, gibt es folgende Änderungen: Die PV wird ab 8 Uhr beginnen. Frühzeitig wird das UK alle Abteilungs- und Stabstellenleiter sowie die Klinikdirektoren über den konkreten Termin informieren. Die Klinikdirektoren werden schriftlich angewiesen am Vormittag der PV bis 12 Uhr keine Operationen und Eingriffe zu planen und auch keine sonstigen Termine an Patient_innen zu vergeben, welche die Anwesenheit nichtwissenschaftlichen Personals erfordern. Zum Zwecke der Vermeidung von OP-Planungen wird die Möglichkeit der OP-Planung in medico für den Tag der PV bis 12 Uhr blockiert. Vier Wochen vor der PV wird in den Bereichen seitens des UK abgefragt, welche Beschäftigten an der PV teilnehmen wollen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

  • 29. Januar: Pfortendienst
  • 5. Februar: Esmarchstraße und Pellmannstraße
  • 12. Februar: IG I
  • 19. Februar: Altes BLB-Gebäude
  • 26. Februar: Fahrbereitschaft

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit wieder im Personalrat-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Das Personalrats-Büro befindet sich im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Vom Klinikumgelände aus biegen Sie vor der Treppe (rechts hinter dem Telefonkartenautomaten) in den Gang ab. Im Zimmer 01.32 befindet sich das Sekretariat des PR – Tel: 0201 723 -3450.

Video Podcast 2 / 2015

Heute geht es in unserem Podcast um zwei geplante Teilpersonalversammlungen, das Projekt alternsgerechtes Arbeiten im ATD und KTD sowie die Verhandlungen zur Dienstvereinbarungen zu den Arbeitszeiten in der Pflege:

Video Podcast Folge 42 / 2014

Unser heutiger, am Ende aufgrund von Umgebungsbedingungen leicht verkürzter Podcast zu den Themen Vierteljahresgespräch mit dem Arbeitgeber, Lohnvorschüsse und „Eilmaßnahmen“:

Video Podcast Folge 19

Unser (in diesem Jahr letzter) Video-Podcast von der heutigen Personalratssitzung mit den Themen Dienstvereinbarung zur Vergütung im Steri und erfolgreiche Klagen von Beschäftigten:

Personalrats-Rundmail November 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEntlohnung KPA-Schüler_innen
Am UK wird jährlich ein Kurs mit Azubis zur Krankenpflegeassistenz ausgebildet. Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem abspeckten Ausbildungsprogramm der Krankenpflege. Diese Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt und wird in vielen Bundesländern gar nicht (mehr) so durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Ausbildungsvergütung auch nicht tariflich geregelt. Die JAV und der PR versuchen deswegen, seit Jahren eine mit dem UK geeinte Regelung zu vereinbaren. Unser Vorschlag wäre eine Regelung, wie sie zu der Zeit bestanden hat, als es für diese Ausbildung noch tarifliche Regelungen gab – 80,00 € weniger als im ersten Ausbildungsjahr der dreijährigen Pflegeausbildung. Das UK hat vor kurzem noch signalisiert, dass es mit der Regelung einverstanden ist. Jetzt teilt es uns plötzlich mit, dass es erst die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals überprüfen müsse.

Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal
Nachdem der PR die Verlängerung der Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal unterschrieben hat, tauchen nun die ersten Probleme auf. DRK-Beschäftigten, die in pflegeferne Tätigkeiten wechseln wollen, wird hierbei ein Arbeitgeberwechsel zum UK angeboten. Inzwischen haben wir festgestellt, dass diese Wechselangebote an die knapp 30 bisher in Frage kommenden DRK-Kräfte aber gar nicht immer erfolgt sind. Dies wird nun auf unser Drängen hin nachgeholt. Und urplötzlich werden von Seiten des UK die Hürden hochgezogen: Bei einem Wechsel soll es plötzlich eine erneute Probezeit geben, Eingruppierungen werden in Frage gestellt, bei einer befristeten Stellung muss man anschließend wieder in die Schwesternschaft zurückwechseln… Unter diesen Bedingungen hätten wir eventuell die Dienstvereinbarung nicht unterschrieben, da ein Wechselangebot dermaßen „vergiftet“ ist, dass es ja normalerweise keineR annehmen könnte. Wir fragen uns: Hat die DRK-Schwesternschaft solch eine Angst davor, dass ihr die Mitglieder davonlaufen, sodass nun eine letzte Reißleine gezogen werden soll?

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