Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Januar 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusRosenmontag
Zur Erinnerung: Der Rosenmontag ist (vergleichbar mit einem Sonntag) im UK arbeitsfrei. Das heißt, wer an diesem Tag trotzdem arbeiten muss, erhält dafür einen Ausgleichstag frei und wer nicht arbeitet, erhält dafür keine Minusstunden bzw. muss keinen Freizeitausgleich nehmen.

AG Arbeitsschutz
-In der Wäscheaustauschstelle bekommen Sie Rollkrageneinsätze für Ihre jeweilige Berufskleidung, falls es Ihnen sonst zu kalt ist.
-Am 8. Januar waren zwei Vertreterinnen der Landesunfallkasse zum Thema „Feuchtarbeit“ im UK. Unter Feuchtarbeit versteht man Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit (d.h. regelmäßig mehr als zwei Stunden) mit den Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, häufig bzw. intensiv Hände reinigen oder feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen müssen. Bei Arbeiten von regelmäßig mehr als vier Stunden ist eine Pflichtuntersuchung beim Personalärztlichen Dienst notwendig. Bei Arbeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden sind freiwillige Untersuchungen anzubieten. Ob jemand Feuchtarbeit leistet, muss über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dieser Punkt wurde jetzt aber erst neu in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen, so dass noch keine flächendeckende Aussage getroffen werden kann, auf welche Bereiche dies zutrifft. Die Landesunfallkasse hat dem UK nun zur Auflage gemacht, ihr bis zum 31.12.17 die Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche mit Feuchtarbeit vorzulegen.

Kurznotizen
-Einem im Intranet einsehbaren Protokoll des Vorstandes vom 09.09.2015 können wir entnehmen, dass das UK das sogenannte Mutterhaus der DRK-Schwesternschaft kaufen wird; lediglich der Preis sei noch unklar. Wohin zieht dann die Schwesternschaft, fragen wir uns.
-Der PP hat eine Idee aus dem Uniklinikum Freiburg aufgegriffen, ein Flüchtlingsprojekt aufzunehmen und will hierzu das UK ansprechen.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Am 28. Januar findet um 14.30 Uhr die erste Betriebsversammlung des BR im Jahr 2016 in der Aula im Hohlweg 22 statt. Dazu sind alle DRK-Mitglieder herzlich eingeladen. Der BR freut sich über eine rege Teilnahme und begrüßt Euch ab 14 Uhr mit Kaffee und Kuchen.
-Zur Information: Kolleginnen und Kollegen sind nach der Ausbildung ein Jahr lang in der sog. Einführungszeit der Schwesternschaft (zum Vergleich: Probezeit nach Tarifvertrag am UK Essen: sechs Monate). Die Einführungszeit verlängert sich um Fehlzeiten, wenn diese insgesamt einen Monat überschreiten. Laut Satzung ist eine Kündigung in der Einführungszeit (beiderseits) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats jederzeit möglich.

Pflegedienst
-Umstrukturierung der Dermatologischen Ambulanz: Im Rahmen des Reorganisationsprojektes Dermatologische Ambulanz wurden von Seiten des UK neue Arbeitszeiten beantragt. Nach erfolgter Analyse sollen u. a. neue Sprechzeiten einen höheren Patientendurchlauf bringen. Mit Umsetzung der notwendigen geplanten Stellenaufstockung wäre dies für die betroffenen Kolleg_innen eher unproblematisch. Im Moment sieht es aber so aus, als wenn die Verantwortlichen bereits in die Umsetzung gehen wollen, bevor sie die dafür notwendigen Strukturen geschaffen haben. Der PR kann eine solche Vorgehensweise – die zwangsläufig zu Lasten der Beschäftigten geht – nicht nachvollziehen und wird versuchen, dies zu verhindern.

-Der PR hat eine Änderung der Arbeitszeiten im Augen-OP zur Kenntnis genommen.
-Der PR versucht nach wie vor, die Fortbildungsveranstaltungen in der Anästhesie um 6 Uhr morgens mit dem UK zu besprechen.

-Endlich ist nun auch der Pflegedienst nicht mehr „anders gleich“ als die restlichen UK-Beschäftigten. Auf Druck des PR können für das Urlaubsjahr 2016 nun auch alle Pflegekräfte fünf Tage Urlaub „frei“ verplanen. D.h., sie müssen diese Tage nicht bei der sogenannten Urlaubsbesprechung angeben, sondern können diese frei verfügbar im Laufe des Jahres nehmen. Alle Pflegekräfte können also nachträglich für 2016 fünf Tage aus der Planung streichen und damit wie oben genannt verfahren.

Dienstvereinbarung Urlaub (DV)
In vielen Bereichen des UK ist die Urlaubsplanung kein Problem. Kolleg_innen sprechen sich untereinander ab und meistens gibt es keine „Überlappungen“. In großen Bereichen, wie zum Beispiel im Pflegedienst oder auch im Reinigungsdienst kommt es immer wieder zu Problemen. Das UK gibt (nach einem von ihm selbst festgelegten Schlüssel) vor, wie viele Kolleg_innen eines Bereiches gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen. Möchten nun vier Beschäftigte gleichzeitig drei Wochen in den Sommerferien Urlaub haben, die Vorgesetzten haben aber verfügt, dass nur zwei gehen dürfen, siegt oftmals derjenige, der sich am besten durchsetzen kann. Damit das nicht so bleibt, hat der PR schon vor vielen Jahren einen Kriterienkatalog vorschlagen, mit dem die Streitigkeiten gelöst werden können. Das UK weigert sich aber hartnäckig – trotz immer wieder auftretender Probleme – eine solche Regelung zu vereinbaren. Wir haben das Thema erneut für die Einigungsstelle gemeldet, da es Ende letzten Jahres wieder einmal Probleme gab. Wir sind gespannt, wie es dort weitergeht.

Fort- und Weiterbildungsprogramm 2016
Bei Anmeldungen zu Seminaren reicht es ab sofort, dem Vorgesetzten eine Kopie dieser zu geben. Eine Unterschrift des Vorgesetzten wird nicht mehr benötigt! Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2016. Fort- und Weiterbildungen müssen weiterhin unterschrieben werden; im Inhaltsverzeichnis sind diese klar voneinander getrennt aufgeführt. Sollte es trotzdem zu nicht genehmigten Anmeldungen oder Wünschen bzw. widerrufenen Anmeldungen kommen, können Sie den PR informieren. Hilfreich ist es auch, den Fort- und Weiterbildungsbedarf in den Kooperations- und Fördergesprächen zu dokumentieren.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Befristungen
-Die von Seiten des UK „versprochenen“ Gespräche mit allen MTLAs, die länger als neun Jahre befristet beim UK beschäftigt sind, werden leider nicht eingehalten. Schon die Liste der Betroffenen, die das UK erstellt hat, ist – wie vom PR von Anfang an befürchtet – fehlerhaft. D.h., es fehlen in Frage kommende Beschäftigte auf dieser Liste. Die mangelnde Einhaltung der Zusage des UK wird immer wieder auf die überarbeitete Personalabteilung geschoben.
-Es gibt aber auch Positives zu berichten: Im Arbeiterbereich und im Steri (beides Bereiche, in denen seit Jahren am Anfang immer erst einmal zwei Jahre befristet eingestellt wurde) gab es nun nach langer Zeit wieder die ersten Einstellungen, die direkt unbefristet sind. Endlich ein Schritt nach vorne in das, was eigentlich der Normalzustand sein sollte!
-Im Gegensatz zur Radiologie, wo weitere Kolleg_innen entfristet werden konnten, so dass es in dieser großen Abteilung nur noch einen befristet Beschäftigten gibt, sieht es in der Physiotherapie allerdings nach wie vor schlecht aus. Viele verschiedene Befristungsgründe innerhalb einer Vertragslaufzeit gehören dort zum Alltag. Das UK hat zugesagt, sich dieses Problems nun ernsthaft anzunehmen.

-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Dezember 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 27 Neueinstellungen waren 16 befristet und elf unbefristet. Von 68 Weiterbeschäftigungen waren 47 befristet und 21 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

21. Januar: Esmarchstraße/Pelmanstraße
28. Januar: Logopädieschule und IMIBE
4. Februar: Altes BLB-Gebäude
11. Februar: Strahlenklinik
18. Februar: IG I
25. Februar: Transportdienst / Krankentransportdienst

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Am Mittwoch, 3.Februar 2016 findet der AZUBI-Treff ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.
-Die Gespräche zur Dienstvereinbarung des frei planbaren Urlaubs der Gesundheits- und Krankenpflegeauszubildenden werden demnächst fortgesetzt.
-Die Stationsfragebögen „Gute Ausbildung? Nur mit Dir!“ wurden für den Zeitraum 2014-2015 ausgewertet und werden demnächst mit der Pflegedirektion besprochen. Die Prämierung der TOP5 wird zeitnah nach Rücksprache und Terminkoordination mit Frau Maier erfolgen.
-Bitte folgenden Termin vormerken: Die JA-Versammlung 2016 ist für den 9. November geplant. Weitere Infos folgen in Kürze.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (B.E.M.)
Der PR befindet sich zurzeit in intensiven Gesprächen zu einem Dienstvereinbarungsvorschlag zum B.E.M. Die B.E.M.-Koordinatorin Frau Fischer stellte dem PR hierzu die Bilanz der B.E.M.-Verfahren der vergangenen sieben Monate vor. Einige Verfahren konnten bereits positiv abgeschlossen werden, weitere stehen kurz vor einem erfolgreichen Abschluss. Dass manche Verfahren länger dauern als erwartet und die Beschäftigten sich in einigen Situationen in Geduld üben müssen, ist derzeit noch darauf zurückzuführen, dass die neuen Strukturen innerhalb des Klinikums zunächst noch stärker etabliert und ausgebaut werden müssen. Die B.E.M.-Koordinationsstelle wird ab dem 20.01.2016 durch Frau Fenja Geers verstärkt, was u.a. auch zu einer verbesserten Erreichbarkeit führen wird. Wir wünschen der neuen Kollegin einen guten Start und viel Erfolg für ihre Aufgaben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Video Podcast Folge 39 / 2014

Unser leider um einen Tag verspätete Podcast zur gestrigen PR-Sitzung mit den Themen Gerichtsverfahren DRK und Hygienekonzept KMT-Steri:

Personalrats-Rundmail November 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEntlohnung KPA-Schüler_innen
Am UK wird jährlich ein Kurs mit Azubis zur Krankenpflegeassistenz ausgebildet. Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem abspeckten Ausbildungsprogramm der Krankenpflege. Diese Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt und wird in vielen Bundesländern gar nicht (mehr) so durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Ausbildungsvergütung auch nicht tariflich geregelt. Die JAV und der PR versuchen deswegen, seit Jahren eine mit dem UK geeinte Regelung zu vereinbaren. Unser Vorschlag wäre eine Regelung, wie sie zu der Zeit bestanden hat, als es für diese Ausbildung noch tarifliche Regelungen gab – 80,00 € weniger als im ersten Ausbildungsjahr der dreijährigen Pflegeausbildung. Das UK hat vor kurzem noch signalisiert, dass es mit der Regelung einverstanden ist. Jetzt teilt es uns plötzlich mit, dass es erst die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals überprüfen müsse.

Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal
Nachdem der PR die Verlängerung der Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal unterschrieben hat, tauchen nun die ersten Probleme auf. DRK-Beschäftigten, die in pflegeferne Tätigkeiten wechseln wollen, wird hierbei ein Arbeitgeberwechsel zum UK angeboten. Inzwischen haben wir festgestellt, dass diese Wechselangebote an die knapp 30 bisher in Frage kommenden DRK-Kräfte aber gar nicht immer erfolgt sind. Dies wird nun auf unser Drängen hin nachgeholt. Und urplötzlich werden von Seiten des UK die Hürden hochgezogen: Bei einem Wechsel soll es plötzlich eine erneute Probezeit geben, Eingruppierungen werden in Frage gestellt, bei einer befristeten Stellung muss man anschließend wieder in die Schwesternschaft zurückwechseln… Unter diesen Bedingungen hätten wir eventuell die Dienstvereinbarung nicht unterschrieben, da ein Wechselangebot dermaßen „vergiftet“ ist, dass es ja normalerweise keineR annehmen könnte. Wir fragen uns: Hat die DRK-Schwesternschaft solch eine Angst davor, dass ihr die Mitglieder davonlaufen, sodass nun eine letzte Reißleine gezogen werden soll?

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Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) lädt alle Auszubildenden und Praktikanten des Uniklinikums und der DRK-Schwesternschaft e. V. zur diesjährigen Jugend- und Auszubildendenversammlung ein.

Sie findet morgen, am 28. November um 10:00 Uhr im Konferenzraum 2 (2. Etage) im Medizinischen Zentrum statt.

Alle haben das Recht während der Arbeitszeit an der Versammlung teilzunehmen. Wer Probleme mit der Freistellung hat, kann sich (auch kurz vor der Versammlung noch) bei der JAV (Telefon 2005) oder beim Personalrat (Telefon 3450) melden.

Rechenschaftsbericht 2010

Der Rechenschaftsbericht des Personalrates 2010 ist an alle KollegInnen des Uniklinikums Essen per Hauspost zugestellt worden. Sollten Sie den Rechenschaftsbericht lieber online lesen, dann finden Sie die Datei hier.

Kai Gehring im UK Essen

Am 28. April endete mit Kai Gehring von Bündnis 90/Die Grünen die Reihe „Parteien vor Ort“ .

Er besuchte zusammen mit dem Personalrat das Westdeutsche Herzzentrum, erkundigte sich über die Arbeitsbedingungen auf der Herz Intensiv 1 und dem Rondell.

Kai Gehring sprach während seines Besuches auch mit PSG-Beschäftigten über deren Situation.