Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail August 2015

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusStreiks im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
Die Gewerkschaftsmitglieder des SuE haben nach dem mageren Schlichterspruch mehrheitlich entschieden, diesen nicht anzunehmen und in den nächsten Monaten weiterhin für ihre Forderung zu kämpfen. Es ist davon auszugehen, dass dies mit weiteren Streiks einhergehen wird. Auch für Beschäftigte des UK mit Kindern wird dies erneute Probleme bei der Organisation des Alltags bedeuten. Die Kolleg_innen des SuE kämpfen auch für uns, die wir ebenfalls in sozialen Berufen – im Verhältnis zu anderen Branchen wie der Chemie- und Metallindustrie – vollkommen unterbezahlt sind. Der Öffentliche Dienst, Frauenberufe, sogenannte helfende Berufe usw. sind in dieser Gesellschaft wenig wert. Sie sind zwar vom sozialen Ansehen sehr hoch angesiedelt, werden aber real von den Arbeitgebern schlecht bezahlt. Wenn die Kolleg_innen im SuE eine bessere Bezahlung durchsetzen können, werden die anderen sozialen Berufe sich das sicherlich nicht zweimal sagen lassen. Genau das befürchten die Arbeitgeber und bewegen sich bei den Verhandlungen nicht. Krankenschwestern und Altenpflegerinnen könnten ja auch auf die Idee kommen, mal ein bisschen mehr zu fordern. Deswegen finden wir es wichtig, weiterhin solidarisch hinter den streikenden Kolleg_innen zu stehen, die den Weg für uns bereiten; auch wenn es für viele von uns individuell mit großen Anstrengungen der Organisation des Alltagslebens verbunden sein wird.

Personalversammlung
Am 30. September wird um 8 Uhr die diesjährige Personalversammlung im Audimax stattfinden. Die Tagesordnung sowie den Rechenschaftsbericht werden Sie – wie in den letzten Jahren – in den kommenden Wochen per Hauspost zugeschickt bekommen.

Zeitzuschläge
Die mit dem letzten Tarifabschluss Anfang dieses Jahres abgeschlossenen Zeitzuschläge für Nachtarbeit werden leider immer noch nicht ausgezahlt. Im nächsten Monat läuft die sechsmonatige Geltungsmachungsfrist aus, so dass Sie als Beschäftigter Ihre Ansprüche verlieren würden. Das UK hat uns aber schriftlich mitgeteilt (siehe angehängte Datei), dass Ihre Ansprüche nicht verfallen.

Küche
Der PR hat für die UK-Beschäftigten der Küche eine Sprechstunde für die nächsten vier Monate eingerichtet. So können die Kolleg_innen an den bekanntgegebenen Terminen direkt vor Ort mit einem Personalratsmitglied sprechen.

Pflegedienst
– Duales Studium: Vollkommen unnötig ist die Zuspitzung zwischen UK und PR um die Einführung des Dualen Studiums. Der PR geht davon aus, dass er bei dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Hochschule für Gesundheit Beteiligungsrechte hat. Dies sieht das UK nicht so. Es hat uns zwar den Vertrag zur Verfügung gestellt – aber nur zur Information. Nun sind uns die ersten Einstellungen für diesen Studiengang vorgelegt worden, die wir abgelehnt haben, da ja die organisatorische Grundlage des Studiums mit uns noch nicht geklärt ist; ein Hick-Hack, das sich das UK wirklich sparen könnte.
– Organisationsänderung Dermatologie-Eingriffsraum: Nachdem die Einwände des PR in der Erörterung keine Berücksichtigung fanden, hat er die Maßnahme begründet abgelehnt. Insbesondere die Ausdehnung der Arbeitszeit an zwei Wochentagen zur Erweiterung der OP-Kapazität stößt berechtigterweise bei den Betroffenen auf Unmut. Anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, Wartezeiten auf Operateure zu verringern, wird die Arbeitszeit der Pflegekräfte verändert. Nun wird die Einigungsstelle entscheiden müssen.
– Beschwerdeverfahren Station WTZ 1: Nachdem die lang erwartete Stellungnahme des UK nicht zufriedenstellend war, findet am 04.09.2015 endlich das vorgesehene Verhandlungsgespräch statt.
– Teambesprechung Station AC 5: Das Pflegepersonal hatte zur Teambesprechung am 11.08.2015 den PR eingeladen. Es zeigte der zuständigen Klinikpflegedienstleitung und der Stationsleitung erlebte Missstände auf. Als problematisch werden eine zu geringe Schichtbesetzung – insbesondere im Nachtdienst – aber auch zusätzliche Belastungen durch den temporären Umzug der Intensivstation gesehen. Die Klinikpflegedienstleitung prüft nun mögliche Maßnahmen zur Entlastung.
-Der PR hat dem Gesprächsleitfaden zum Auswahlverfahren im Pflegedienst zugestimmt.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
– Wie euch vielleicht bekannt ist, arbeiten wir zusammen mit ver.di an der Durchsetzung eures Urlaubsanspruchs. Um euch auf den aktuellen Stand zu bringen und die weiteren Schritte zu besprechen, laden wir alle Auszubildenden der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege sowie der Operationstechnischen Assistenz zur Teil-JA-Versammlung am 09.09.15 ein. Diese findet im Hörsaal im 2. OG des Verwaltungsgebäudes von 12 bis 14 Uhr statt. Alle Auszubildenden aus den entsprechenden Bereichen sind für diese Zeit freizustellen. Sollte es diesbezüglich Probleme geben, sprecht uns bitte an. (0201/723-2005)
– Dieses Jahr veranstaltet die JAV erstmalig ein Grillfest für alle Auszubildenden des UK Essen. Am 04.09.15 seid ihr alle eingeladen mit uns auf dem Gelände des TUS Holsterhausen zu grillen, sich kennen zu lernen und Spaß zu haben. Der Eintritt und das Essen sind frei! Getränke können vor Ort zu günstigen Preisen erworben werden. Damit wir besser planen können, würden wir uns über jede Rückmeldung (wer kommen möchte) freuen.
– Diesen Monat ist unsere zweite stellvertretende Vorsitzende, Annika Klaus zurückgetreten. Wir bedauern ihren Entschluss sehr. Annika hat sich unter anderem speziell um die OTA-Azubis gekümmert und uns mit ihrer Arbeit eine gute Grundlage zur weiteren Betreuung geschaffen. Wir wünschen Annika alles Gute für die Zukunft und hoffen, dass sie ihre Ziele erreicht. Ein Rücktritt bedeutet ein Nachrücken. Somit freuen wir uns, dass Nico Michels von nun an ordentliches Mitglied der JAV ist. Außerdem hat das Gremium abgestimmt und Gerrit Angenendt zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Gerrit wird den anderen Vorsitzenden (Tobias, Alexander und Florian) unter die Arme greifen und sein neues Amt mit Sicherheit gut ausfüllen.

Hausordnung
-Die seit Jahren andauernde Diskussion zwischen UK und PR zum Abschluss einer Hausordnung ist nun für gescheitert erklärt worden und wird nun in der Einigungsstelle entschieden.

Befristungen
– Erneut haben wir einen kleinen Schritt in die richtige Richtung getan: Das UK hat uns zugesagt, bei allen Beschäftigten mit Befristungen von über neun Jahren jeden Einzelfall mit den jeweiligen Betroffenen und uns durchzusprechen und zu überprüfen, ob eine Entfristung möglich ist. Dies soll immer vier Monate vor dem jeweiligen nächsten Vertragsablauf passieren. Die erste Kollegin, bei der die Befristungssituation besprochen worden ist, wurde nun nach über zehn Jahren entfristet. Ein erster Schritt! Auch soll nun die Idee des PR, einen MTLA-Pool einzurichten, in dem man unbefristet arbeiten kann, endlich Gestalt annehmen. Auch in der Einigungsstelle haben wir ein zweites Mal von der Arbeitsrichterin gehört, dass unsere Ablehnung einer befristeten Weiterbeschäftigung vermutlich richtig war, da ein Kettenvertrag vorliegt und der betroffene Kollege daher richtigerweise unbefristet weiterbeschäftigt werden müsste.
– Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden): Von 20 Neueinstellungen waren zwölf befristet und acht unbefristet. Von 31 Weiterbeschäftigungen waren 22 befristet und nur neun unbefristet.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
– Der BR wird nun die über die DRK-Schwesternschaft neu eingestellten Kolleg_innen nach ca. sechs Wochen in ihren Bereichen „besuchen“, um zu hören, wie es ihnen ergeht.
– Am Donnerstag, den 24. September findet unsere nächste Betriebsversammlung (BV) statt. Alle DRK-Mitglieder der Schwesternschaft Essen e.V. sind herzlich ab 14 Uhr zum „kollegialen Austausch“ und ab 14:30 Uhr zur BV willkommen! Rückfragen unter Telefonnummer 2248.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

27. August: Apotheke
3. September: Küche
10. September: OZ II
17. September: Zentrales Tierlabor
24. September: Dekanat, Audimax und Betriebstechnisches Gebäude
1. Oktober: KMT
8. Oktober: Robert-Koch-Straße
15. Oktober: Augen-und HNO-Klinik
22. Oktober: Robert-Koch-Haus
29. Oktober: Lager

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Video-Podcast Folge 30 / 2014

Unser heutiger Podcast zu der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der Firma Klüh (Küche), zum alternsgerechten Arbeiten und zur Möglichkeit, interne Stellenausschreibungen auch ohne eigenen PC-Zugang einzusehen:

Personalrats-Rundmail April 2014

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusZwangsumsetzungen im Pflegedienst der O3
Die mutigen Kolleginnen der O3 haben erneut einen (Teil-) Erfolg erzielt. 600 Unterschriftenkarten von solidarischen Beschäftigten des UK haben sie in der vergangenen Woche dem Personalausschuss (PA) des Aufsichtsrates übergeben, der die Empfehlung der Einigungsstelle, die Zwangsversetzungen nicht durchzuführen, hätte aufheben können. Der PA hat der Pflegedirektion nun aufgegeben, alles zu versuchen, um das weitere Zusammenarbeiten des jetzigen Teams sicherzustellen. Ein Mediator wird eingesetzt und soll den Prozess begleiten. In sechs Monaten soll dann u. a. auf Grundlage der Einschätzung des Mediators eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Wir freuen uns mit den Kolleginnen und gratulieren ihnen zu ihrem Mut, sich gegen die Zwangsumsetzungen zu wehren. Wir hoffen, dass dies Ausstrahlung auf andere Pflegebereiche hat, in denen Kolleginnen und Kollegen sich die jetzige katastrophale Pflegesituation ebenfalls nicht mehr länger gefallen lassen wollen.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

  • Unter folgendem linkLink  finden Sie den Tätigkeitsbericht der JAV von der JA-Versammlung vom 19. Februar 2014.
  • Wir sind erleichtert, dass das UK die unbefristete Übernahme eines JAV-Mitgliedes doch umgesetzt hat. Das UK wollte die rechtliche Pflicht hierzu vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Dazu musste es aber nicht kommen – es konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
  • Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der linkd.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

Organisationsänderung in der Serviceassistenz
Der PR hat die neue Organisationsänderung in der Serviceassistenz zur Kenntnis genommen. Die momentan unbesetzte Stelle der Leitung soll so schnell wie möglich wieder besetzt werden. Zukünftig sollen aber die beiden Vorarbeiter_innenpositionen (Gruppenleitung genannt) auf vier aufgestockt und auch von der Bezahlung her angehoben werden. Eine stellvertretende Leitung soll es allerdings nur als Abwesenheitsvertretung aus dem Kreis der dann vier Vorarbeiter_innen geben. Die neuen Stellen werden nun ausgeschrieben.

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Personalrat Rundmail Januar 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusHausordnung

Auf Wunsch des UK soll schon seit einiger Zeit eine Hausordnung für das Uniklinikum mit dem PR vereinbart werden. Hierzu hat es mittlerweile weitere Gespräche gegeben. Es wird nun geprüft, ob die Hausordnung der Universität Duisburg/Essen übernommen werden kann.

 

Eingruppierungen Transfusionsmedizin

Hier konnte in der Einigungsstelle zwischen dem UK und dem PR eine Einigung erzielt werden.

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Personalrat-Rundmail August 2012


Dienstvereinbarung zur Wiedereinführung der Wahlfreiheit im Pflegedienst
Der Personalrat freut sich, dass es nach monatelangen Verhandlungen endlich wieder eine Wahlfreiheit für Beschäftigte im Pflegedienst zwischen dem Arbeitgeber Uniklinikum und dem Einsatz über die DRK-Schwesternschaft gibt. Dies gilt zwar leider nur für Neueinstellungen, aber die erstmalige Einführung einer Wahlfreiheit auch für Schülerinnen vor der Ausbildung ist ein großer Schritt nach vorne. Wir sind der Ansicht, dass mit dem neuen Verfahren und den neutralen Informationen, die die Bewerber_innen zukünftig vor der Einstellung bekommen sollen, erstmalig seit der fast 100-jährigen Gestellung durch die Schwesternschaft überhaupt eine Wahlfreiheit eingeführt wird, die dem Begriff gerecht wird.

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