Warnstreik der Gewerkschaft ver.di am Montag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns erreichen erneut viele Anrufe wegen des Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di. 

ver.di teilte uns mit, dass am Montag, 2. März alle UK-Beschäftigten zum Warnstreik aufgerufen werden. Nach Aussagen von ver.di werden alle Schichten bestreikt. Zwischen ver.di und dem Uniklinikum ist eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen worden. Diese regelt, welche Mindestbesetzung in den Bereichen sichergestellt sein muss. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Personalratsbüro (0201 723 3450), das Sie dann weitervermittelt. Wir sind auch an diesem Wochenende im Rufdienst erreichbar.

Auch nicht-Gewerkschaftsmitglieder haben ein grundgesetzliches Streikrecht. 

Mit freundlichen Grüßen,
– Alexandra Willer –

Eingruppierung der Medizinischen Fachangestellten

Auf Anregung der Dienststelle fanden Gespräche zwischen Personalrat und Dienststelle zur Eingruppierung Medizinischer Fachangestellten statt. Ziel war die Vermeidung strittiger Einzelfälle über eine Einigungsstelle entscheiden zu lassen und eine klare gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Nach Abschluss der Gespräche zwischen Dienststelle und Personalrat über die Aufstellung eines „Tätigkeitskataloges“ zum tariflichen Eingruppierungsmerkmal „schwierige Aufgaben“ einer/eines MFA kann folgendes festgehalten werden: 

Die Entgeltordnung sieht für den Beruf der medizinischen Fachangestellten nach abgeschlossener Ausbildung eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 oder 6 vor. Während in der Entgeltgruppe 5 von MFA mit entsprechender Tätigkeit die Rede ist, nimmt die Entgeltgruppe 6 das Tätigkeitsmerkmal „schwierige Aufgaben“ zusätzlich auf. Weiterlesen

Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zur Rufbereitschaft

Vergütung von Rufbereitschaftsdiensten unter 12 Stunden ohne Inanspruchnahme

Ordnet der Arbeitgeber mehrere, weniger als 12 Stunden andauernde Rufbereitschaften während eines Kalendertages oder innerhalb von 24 Stunden an zwei Kalendertagen an, erhält man lediglich pro geleistete Rufbereitschaftsstunde 12,5 v. H. des jeweiligen Stundenentgelts (BAG, Urteil vom 5.2.2009 – 6 AZR 114/08) und der Anspruch auf die tägliche Pauschale entfällt.

Einsätze während der Rufbereitschaft

Werden Einsätze während der Rufbereitschaft geleistet, so ist jeder einzelne Einsatz auf die volle Stunde zu runden (BAG Urteil vom 24.09.2008 – 6AZR 664/07).

Nachtarbeitszuschläge

Der Nachtarbeitszuschlag dagegen wird „spitz“ abgerechnet, d.h. die Zuschläge für Nachtarbeit werden ohne Aufrundung nur für die tatsächlich geleistete Zeit vergütet (Urteil vom 24.09.2008 – 6 AZR 259/08).

Tarifeinigung in Potsdam

Wie soeben bekannt wurde, liegt nachfolgendes Verhandlungsergebnis in der Tarifauseinandersetzung im Bereich der Länder vor. Diese vorliegende Einigung wird durch die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di in der Zeit vom 3. bis zum 13. März in einer Mitgliederbefragung beraten und dann ein Beschluss herbeigeführt.

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Überstunden, Freizeitausgleich

tv-l.jpgTV-L §7 Abs. 7: „Überstunden sind auf Anordnung des Arbeitgebers geleistete Arbeitsstunden, die über die im
Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (§6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche
dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis
zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. „

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Überleitung – Arbeiter

tv-l1.jpgBeschäftigte aus dem Geltungsbereich des MTArb werden entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle des TV-L bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte; Stufe 1 ist hierbei ausnahmslos mit einem Jahr zu berücksichtigen.

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