Überleitung – Angestellte

tv-l1.jpg1. Schritt: Zuordnen der eigenen BAT – Vergütungsgruppe zur entsprechenden Entgeltgruppe.

2. Schritt: Bildung eines Vergleichsentgelts ( Grundgehalt + allg. Zulage + Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 ) [ §5 TVÜ ]. Kinderbezogene Entgeltbestandteile ( Ortszuschlag Stufe 3 ff. ) werden als Besitzstandszulage fortgezahlt [§11 TVÜ ].

3. Schritt: Sofern das ermittelte Vergleichsentgelt keiner originären Stufe der Entgeltgruppe zugeordnet werden kann, erfolgt die Bildung einer individuellen Zwischenstufe ( z. B. Vergleichsentgelt liegt zwischen Stufen 2 und 3 ). Zum 1. November 2008 steigen diese Beschäftigten in die betragsmäßig nächsthöhere reguläre Stufe ( z. B. Stufe 3 ) auf [ §6 TVÜ ].

4. Schritt: Ausstehende Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege aus dem BAT sind in §8 TVÜ geregelt. 5. Schritt: Prüfung, ob gegebenenfalls ein Anspruch auf Strukturausgleich besteht [ § 12 TVÜ ].