Der Personalrat lädt alle Kolleginnen und Kollegen zum Grillen ein!
Morgen, Dienstag, den 27. August lädt der Personalrat alle Beschäftigten des UK von 11 – 13 Uhr ein, ihre Mittagspause am Personalrats-Büro (auf dem Rasenstreifen im Gelände vor dem Verwaltungsgebäude) zu verbringen. Vielleicht können auch diejenigen an dem Tag mal (ausnahmsweise) ihren Arbeitsplatz für die Pause verlassen, die in einem Bereich arbeiten, in dem das sonst schwierig ist.
Wir freuen uns, bei einer Grillwurst oder Alternativen über Anregungen für unsere PR-Arbeit, Probleme am Arbeitsplatz oder die allgemeine Weltenlage zu quatschen. Da das letztes Jahr bei einigen unklar geblieben ist: Sie müssen kein ver.di-Mitglied sein, um kommen zu dürfen!
5 freie Tage pro Jahr zusätzlich – Bildungsurlaub!
Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen bietet Beschäftigten eine wertvolle Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzubilden, ohne dabei finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen, da während des Bildungsurlaubes der Anspruch auf Ihr Gehalt nicht verloren geht. Der Bildungsurlaub kann für berufliche oder politische Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden, z.B. Seminare zu Demokratie, Menschenrechte, politische Geschichte, Gesundheitskurse / Stressbewältigung, Klimakatastrophe, Globalisierung, Umweltschutz, Sprachkurse, Rhetorik…
Die Weiterbildungen müssen von anerkannten Trägern angeboten werden, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. Anerkannte Träger sind beispielsweise die Gewerkschaft ver.di, Volkshochschulen oder andere zertifizierte Bildungseinrichtungen. Alle, die seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sind, haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Pro Jahr können Sie bis zu fünf Arbeitstage Bildungsurlaub beantragen. Sie müssen den Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Personaldezernat beantragen. Der Antrag muss Informationen zur Weiterbildung und zum Anbieter enthalten. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur in Ausnahmefällen ablehnen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss die Ablehnung vom Personaldezernat erfolgen. Stationsleitung und Vorgesetzte in den Bereichen besitzen nicht die formale Kompetenz diese Anträge abzulehnen. Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung oder Suche nach einem passenden Bildungsurlaub brauchen, melden Sie sich bitte bei uns.
So hält man sich die Ansprüche vom Leib
In den letzten beiden Rundmails haben wir darüber informiert, dass das Arbeitsgericht Essen entschieden hat, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit zu zahlen sind.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Kolleginnen in der Elternzeit unsere Mails nicht bekommen, weil sie ja eben nicht arbeiten, sondern zu Hause sind. Deswegen haben wir das UK angeschrieben, damit es uns die Privatadressen aller in Elternzeit-Befindlichen zur Verfügung stellt. Wir hätten dann allen Betroffenen eine Information über ihre Rechte nach Hause geschickt. Das UK weigert sich, uns die Privatadressen rauszurücken. Angeblich wegen Datenschutz. Unterm Strich aber kann das UK sich somit aber auch sicher sein, dass kaum jemand die Ansprüche geltend macht, weil sie es gar nicht mitbekommen.
Grundsätze für die Urlaubsplanung
- Sie allein planen Ihren Urlaub. Hierbei gibt es auch keine Einschränkungen, was bedeutet, dass Sie auch sechs Wochen am Stück beantragen können.
- Genehmigt wird der Urlaub durch Ihren Vorgesetzten.
- Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihres Vorgesetzten kein Einvernehmen hergestellt werden, muss die Mitbestimmung des Personalrats eingeleitet werden.
- Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer angestrebt werden (Gesetz).
- Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Gesetz, Tarif).
- Urlaub muss im Kalenderjahr genommen und nicht nur angetreten sein.
- Nur für den Fall der Übertragung (bis zum 31.3. oder 31.5.des Folgejahres) gilt, dass der Urlaub bis dahin angetreten sein muss.
- Fünf Urlaubstage können zur freien Verplanung für das jeweilige Urlaubsjahr aufgehoben werden. Dies entbindet aber nicht von der Verpflichtung, die fünf Urlaubstage im Jahr zu beantragen. Sonst riskiert man ggf. den Verfall (siehe Punkt 9 + 10).
- Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche Gründe (Erkrankung) die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.
- Liegen die unter Ziffer 9 genannten Gründe nicht vor, kann der Urlaub sogar verfallen. Darauf macht das UK seit einer entsprechenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor zwei Jahren mit einem Schreiben aufmerksam. Kümmern Sie sich also bitte rechtzeitig um Resturlaubstage.
- Ein Dienstantritt nach Erkrankung und vor Urlaub ist NICHT notwendig. Man kann nach Erkrankung unmittelbar in Urlaub gehen, sofern der Urlaub zuvor genehmigt wurde und Sie sich wieder gesund gemeldet haben.
- Zur Frage, wie viele Personen zeitgleich in Urlaub gehen können, geht das UK – vor allem für den Pflegedienst – von 13% des Vollkräfteanteils aus. Diese Regelung ist allerdings strittig, weil sie einseitig durch das UK vorgegeben wurde. Hier werden deshalb auch immer wieder Einzelfallentscheidungen zu Gunsten der Beschäftigten gefunden.
Einfach mal machen
Auf der Station Endo 1 wurde kurzerhand der erforderliche Stationsentsorgungsraum in einen Lagerraum umgewidmet. Die dortige Klinikdirektorin veranlasste dies vor ihrem Urlaub u. a. unter Einbeziehung des Sicherheitstechnischen Dienstes. Auf dem Stationsflur herumstehende medizinische Geräte sollten so in einem Raum untergebracht werden können. Ein Alternativraum für die Abfalllagerung wurde aber nicht geschaffen, so dass seit Wochen die Abfälle auf dem Stationsflur deponiert werden müssen. Für die Geräte wiederum ist der „Lagerraum“ zu klein, so dass es kaum möglich erscheint, unfallfrei etwas hineinzustellen oder herauszuholen. Im Ergebnis ist ein Mangel vermeintlich beseitigt, um zwei neue zu schaffen.
Nachdem die betroffenen Pflegekräfte an verschiedenen Stellen auf diese Gefahrensituation aufmerksam machten, wurde immerhin eine tägliche Müllabholung (außer am Wochenende) eingerichtet, aber keineswegs zur effektiven Gefährdungsminimierung eine Rückumwidmung des Raums veranlasst. Hier harrt das UK aus und wartet auf ein Gespräch mit der betreffenden Klinikdirektorin Ende des Monats.
Umsetzung TV-E
Die Evaluierungskommission ist ein Gremium des „Tarifvertrages Entlastung“, das die Umsetzung dieses Tarifvertrages am UK begleitet. Hierin sind drei Vertreter*innen des UK und drei Vertreter*innen der Gewerkschaft ver.di. Bei der letzten Sitzung haben wir erfahren, dass die Einführung der bereits um ein halbes Jahr verschobenen softwarebasierten Belastungserfassung in der Pflege (Modell 1) sich laut UK weiterhin anspruchsvoll gestaltet. Ziel bleibt die Einführung zum 01. Januar 2025… man sei zuversichtlich. Jedenfalls wurde eine Softwarelösung gekauft und wird derzeit implementiert.
Es wurden erneut keine belastbaren Soll-Zahlen aus 2022 zu den Bereichen in Modell 2 und 4 vorgelegt. Diese für den Stellenaufbau entscheidenden Ausgangszahlen warten nun bereits mehr als 20 Monate auf eine Einigung. Liefern müsste die Zahlen der Bereich Personalcontrolling im Finanzdezernat. Die Kolleg*innen dort waren allerdings bereits zum Start des Tarifvertrages unterbesetzt.
Ein sogenannter „Transformationsausschuss 2025“ (Mitglieder sind der Ärztliche und der Kaufmännische Direktor, der Finanz- sowie der Personaldezernent) blockiert teilweise den Stellenaufbau im Modell 4 (Bettenzentrale, Zentrallabor, Ambulanzen, ZSVA, KTD, Einkauf). Stellenausschreibungen seien „nicht genehmigt“ worden. Eine konkrete Begründung wurde nicht mitgeteilt. Laut UK ist es aber Wille des Vorstandes die vereinbarten Stellen aufzubauen. Ob sich der Widerspruch zwischen „nicht genehmigt“ aber „eigentlich wollen wir doch“ auflösen wird?
Pflegedienst
-Deutlicher Zuwachs an Probezeitkündigungen: Die Pflegedirektion ermittelt nun zwecks Maßnahmenergreifung in welchen Bereichen und aus welchen Gründen die Arbeitsverhältnisse in der Probezeit gekündigt wurden. Der PR hält eine auf den jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsstand genauer abgestimmte Einarbeitung für einen wichtigen Bestandteil.
-Wieder Entlastungstage für die Kardiologische Tagesklinik: Die Kolleg*innen hatten sich an den PR gewandt, weil ihnen in diesem Jahr keine Entlastungstage gewährt wurden. Die durch eine organisatorische Trennung von der Herz-Poliklinik entstandene Situation konnte nun geklärt werden. Sie erhalten bei Nichterfüllung des Personalaufbaus in der Herz-Poliklinik auch weiterhin Entlastungstage.
-Untertarifliche Bezahlung von Pflegefachkräften?: Auf den Stationen AC 5, U 2 und Haut 1 hatten im Jahr 2023 mehr als 50 Prozent der Patient*innen eine onkologische Hauptdiagnose. Damit ist selbst nach Arbeitgeber-Auslegung der tariflichen Entgeltordnung alles erfüllt, um die betreffenden Pflegekräfte von der Entgeltgruppe KR 7 in die KR 8 höherzugruppieren. Dabei sind im betreffenden Teil der Entgeltordnung des TV-L 50 Prozent noch nicht einmal gefordert, sondern Arbeiten in Spezialbereichen für die eine Fachweiterbildung nach den Empfehlungen der DKG vorgesehen sind. Seit Heranziehung der Controlling-Zahlen vor Monaten ist das klar. Auf Nachfrage des PR hat das UK mitgeteilt, dass man ja nicht wisse, ob diese Stationen auch dauerhaft mehr als 50 Prozent onkologische Patient*innen betreuen müssen. Dies wolle man erst über ein paar Jahre verfolgen und bis dahin den Kolleg*innen eine Zulage zahlen.
Der PR hält diese Auslegung des Tarifvertrags für falsch. Wir sind uns sicher, dass die Tarifvertragsparteien nicht beabsichtigt haben, dass sich die Eingruppierung von Pflegekräften im gleichen Arbeitsbereich jährlich ändert oder mit Zulagenzahlungen umgangen werden soll. Auch eine rückwirkende Vergütung nach jährlichem Durchschnittswert der Patientendiagnosen war sicherlich nicht in diesem Sinne. Der PR hat die Einleitung der Mitbestimmungsverfahren eingefordert.
AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Station K 3 gehen weiter. Fragen zum Umbau – auch der onkologischen Ambulanz auf F 2 – wurden nach drei Wochen noch nicht beantwortet. Zu den personellen Veränderungen hat der PR noch keine Informationen erhalten. Nun wurde die Mitbestimmung eingefordert, das heißt, der PP erwartet konkrete Auskunft zur personellen Ausstattung, sonst muss ein Rechtsanwalt die Sachlage klären.
– In einem Treffen mit dem Sicherheitstechnischen Dienst wurde unter anderem über Temperaturmessungen im Rahmen von Hitzeschutz, Beschwerden zum Thema Zigarettenrauch in Räumen und der vergangene Legionellen-Befall gesprochen. Duschmöglichkeiten für Wäschereibeschäftigte gibt es, allerdings ohne die Möglichkeit einen verschließbaren Spind zu nutzen.
– Der elektronisch unterstütze Materialwagen der Schreiner ist gut angekommen; der Akku hält länger, als angenommen Wenn er den „Geländetest“ besteht, muss über weitere Einsatzmöglichkeiten und entsprechende Anschaffungen gesprochen werden.
– Weil der PR nicht alle Gefährdungsbeurteilungen von Schwangeren erhält, wurde eine Liste der Schwangeren angefordert. So können wir überprüfen, ob Schutzgesetze eingehalten werden.
Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV)
-Im August haben bei uns viele neue Auszubildende aus verschiedensten Berufsgruppen ihre Ausbildung angefangen. Diese möchten wir hier nochmal begrüßen. Am 14.08. hat auch schon ein Begrüßungsabend zum Kennenlernen und gemeinsamen Austausch stattgefunden und war gut besucht. Im Oktober werden wir einen weiteren Begrüßungsabend veranstalten, zu dem wir alle neuen Azubis einladen.
-Es haben allerdings nicht nur neue Auszubildende angefangen, es haben auch zahlreiche Azubis ihre Ausbildung bei uns beendet und erfolgreich ihre Prüfungen bestanden. An dieser Stelle nochmal herzlichen Glückwunsch!
-Am Dienstag veranstaltet der PR ein gemeinsames Grillen, bei dem auch einige von uns JAVis anwesend sein werden. Kommt doch gerne vorbei! Für Fragen bezüglich der Ausbildung, aber auch für Informationen über Stipendien stehen wir am Dienstag beim Grillen, aber natürlich auch an jedem anderen Tag für euch bereit.
Kurznotizen
-Der PR hat eine Informationsveranstaltung für alle Kolleg*innen, die in einem der Wohnheime wohnen, durchgeführt. Hierbei hat eine Vertreterin eines Mieterbundes über die Möglichkeiten von Mietminderung informiert. Der Hintergrund war das erneute Duschverbot wegen Legionellen in den Wohnheimen.
-Den neuen Arbeitszeiten im Aufwachraum hat der PR nach der Klärung einiger Fragen zugestimmt.
Arbeitseinsätze
Freigestellte Mitglieder des PR haben einen Arbeitseinsatz im Casemanagement, dem Zentrallabor und der Apotheke gemacht. Wir danken den Kolleg*innen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in ihren Arbeitsalltag.
PR vor Ort
Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:
- August: Colonia-Haus, SIC, Hufelandstr. 17, Zentralbereich Drittmittel, Logopädieschule
- September: Handwerkerbereich und Wäscheaustauschstelle
- September: WTZ-Bettenhaus
- September: Physiotherapie
- September: Pforten- und Geländedienst
Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2024 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 50 Neueinstellungen waren 24 befristet und 26 unbefristet. Von 21 Weiterbeschäftigungen waren 18 befristet und nur 3 unbefristet.
Serviceangebote des PR
Rente
Unter folgendem LINK können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.
Video-Podcast
HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.
AG Sucht
Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter
AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.
Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.
Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.