Personalrats-Rundmail September 2023

49-€-Ticket

Der PR und die JAV haben die Leiterin des LBV und den Minister für Finanzen (der für das LBV zuständig ist) angeschrieben, ob es denn nicht möglich ist, dass das UK den UK-Beschäftigten das 49-€-Ticket (oder zumindest einen Zuschuss ) bezahlt (siehe Schreiben im Anhang). Der Minister für Finanzen hat uns im Kern geantwortet, dass das nicht möglich sei, weil das LBV „mit den im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu erledigenden Aufgaben insgesamt leider sehr ausgelastet“ sei und „die vorhandenen Ressourcen (…) keinen Spielraum für die Abrechnung weiterer außertariflicher Leistungen“ lassen.

Wir verstehen das so: Weil das LBV veraltete Computersysteme und zu wenig Personal hat, bekommen wir keinen Zuschuss.

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass wir das nicht einfach klaglos hinnehmen sollten, helfen Sie uns mit, indem Sie Unterschriften sammeln, die wir an den Finanzminister schicken wollen. Diese Unterschriftenliste finden Sie zum Ausdrucken HIER.
Wir werden auch Unterschriften in der Nachbarschaft des UK sammeln, weil wir denken, dass mit der Bezuschussung des 49-€-Tickets einige auf den ÖPNV umsteigen werden, was die Parksituation in den UK-Nebenstraßen entlasten könnte.

 

Pflege und Service: Freie Wochenenden vor und nach dem Urlaub

Pflegepersonal und Servicekräfte bekommen nun die Wochenenden vor und nach ihrem Urlaub grundsätzlich in frei gewährt – es sei denn, man verzichtet freiwillig auf ein freies Wochenende. Dabei gilt wie bei allen Urlaubsanträgen, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen oder wegen vorrangig zu berücksichtigender Urlaubswünsche anderer Beschäftigter ablehnen kann. Zudem haben wir mitbekommen, dass verschiedene Leitungen versuchen Kolleg*innen unter Druck zu setzen, um diesen „freiwilligen“ Verzicht zu zementieren. Wir empfehlen, es nicht zu unterschreiben und ggf. die Unterschrift zu widerrufen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung wünschen und/oder Ihr Urlaubsantrag abgelehnt wurde.

 

Steigerführung

Wegen der großen Nachfrage haben wir noch zwei weitere „Steigerführungen“ (siehe letzte Rundmails) gebucht. Alle, die sich bei uns angemeldet haben, bekommen rechtzeitig vorher eine Mail mit allen wichtigen Informationen.

 

Theaterkarten

Ab sofort können Sie wieder für die kommende Spielzeit im Personalrats-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

 

Tarifvertrag Entlastung

Zwar ist die Auslegung eines Tarifvertrages durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite oftmals strittig, aber zumindest können nun den „Tarifvertrag Entlastung“ alle schwarz auf weiß im Intranet im Originaltext finden: direkt auf der Startseite links unter „Vereinbarung über Entlastung“.

 

Kurznotizen

  • Wir haben den neuen Arbeitszeiten im Pflegedienst der Nuklearmedizin im Bethesda Krankenhaus Duisburg zugestimmt. Diese Abteilung gehört inzwischen zum UK.
  • Ebenso den Arbeitszeiten der Tagesklinik HNO/Augen.
  • Für die MTRAs, die als UK-Beschäftigte im WPE arbeiten, haben wir die Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten eingefordert.
  • Der organisatorischen Trennung der Kinder-Poli und Kinder-Notaufnahme haben wir zugestimmt.
  • Auch der Änderung der Kleiderordnung für die Ambulanzen und den Apothekenlieferservice haben wir zugestimmt. Was allerdings seit langer Zeit ungeklärt ist, sind die luftigeren Sommerhosen für den Krankentransportdienst. Nun ist der Sommer vorbei und das UK hat es erneut geschafft, für die warmen Monate keine angemessene Kleidung für diese Kollegen zu beschaffen.
  • Hinsichtlich der Erfassung von Handynummern für einen Notfall im Dezernat 03 sind wir noch in Gesprächen mit der zuständigen Abteilung. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie Ihre Handynummer nicht „rausrücken“.
  • Der Einführung der App CliniServe haben wir inzwischen zugestimmt.

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 2. Juli dieses Jahres ist das so genannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Dieses soll Whistleblower*innen, also Hinweisgeber*innen schützen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sowas dringend nötig ist. Denken wir nur einmal an Chelsea Manning (ehem. Bradley Manning), eine US-amerikanische Whistleblowerin, die nach einer Veröffentlichung von Kriegsverbrechen zwischen die Mühlen der Justiz geriet. Hier bei uns im UK geht es eher um Verstöße beim Datenschutz, der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz, finanziellem Fehlverhalten, Bestechungen und ähnliches. Wenn man sich nicht traut, solche Verstöße öffentlich zu machen, kann man das anonym gedeckt durch das Hinweisgeberschutzgesetz machen.
Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, eine interne und eine externe Meldestelle zu schaffen. Diese hat als Aufgabe, sowohl namentliche, als auch anonyme Meldungen zu dokumentieren und zu verfolgen. Das UK hat einen Anwalt beauftragt, der sowohl als interner wie auch als externer Compliance-Beauftragter fungieren soll. Informationen zur Meldestelle finden Sie im Intranet unter: Aktuelles>Compliance>Hinweisgebersystem/Beschwerdeverfahren
Kontakt: uk-essen@criminalcompliance.de
Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, uns zu kontaktieren!

 

Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV)

  • Herzlichen Glückwunsch zum Examen: Letzte Woche haben zwei Pflegekurse und ein MTLA-Kurs ihr Examen abgelegt. Wir gratulieren allen herzlich zum bestandenen Examen! Als JAV sind wir natürlich weiterhin für euch da.
  • Herzliches Willkommen den neuen Auszubildenden: Zum 1. September sind wieder neue Ausbildungskurse gestartet. Wir freuen uns alle neuen ATA-, OTA- und MTRA-Auszubildenden zu begrüßen und wünschen euch eine gute Ausbildungszeit! Bei Fragen und Problemen bezüglich der Ausbildung könnt ihr euch jederzeit an uns wenden. Ihr findet uns von montags bis freitags im JAV-Büro (Verwaltungstrakt UG auf dem Personalratsflur) oder telefonisch 0201/723-2005.
  • DV „Fahrtkosten“: Am 20.09. haben wir die Unterschriften für die Dienstvereinbarung „Fahrtkosten“ an den Personaldezernenten übergeben. Über 300 Auszubildende haben durch ihre Unterschrift gezeigt, wie dringend sie eine Fahrtkostenübernahme brauchen. Unser Dank geht auch an alle „Ausgelernten“, die mit ihrer Unterschrift unser Vorhaben unterstützt haben.
  • JAV 1–Grundlagenseminar: Zu Beginn der neuen Amtszeit konnten einige unserer JAV-Mitglieder das „JAV 1 Seminar“ besuchen. Wir haben uns eine Woche lang intensiv mit den Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der JAV-Arbeit auseinandergesetzt. Das Wissen werden wir nutzen, um uns auch in Zukunft noch besser für eure Rechte und Interessen einzusetzen.

 

Kleidung Handwerker

Wie wir bereits berichteten, gab es immer wieder Probleme bei der Kleiderausgabe für Handwerker aus dem Chiptexliner (passende Größe nicht vorhanden, fremde Hosen). Mittlerweile ist es möglich, die Hosen personenbezogen zu erhalten. Hierfür kann man zur Näherei gehen und sich den Chip anpassen lassen. So ist es dann gewährleistet, dass man seine z.B. gekürzte Hose auch wiederbekommt. Es ist geplant, dass dieses Verfahren in Zukunft auch für Jacken gilt.

 

Arbeitszeiterfassung

An einigen Stellen im Gelände sind in letzter Zeit kleine Geräte an Eingangstüren installiert worden, die der Arbeitszeiterfassung dienen. Diese Geräte sind nur für die wissenschaftlichen Beschäftigten, also zum Beispiel Ärzt*innen.

 

Schwerbehindertenvertretung

Arbeitsunfähige Beschäftigte sollen – z. B. nach längerer, schwerer Krankheit – durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit die Möglichkeit haben, besser wieder in das Arbeitsleben eingegliedert zu werden.

Für wen ist eine Wiedereingliederung möglich? Grundsätzlich für o.a. Beschäftigte, die ihre bisherige Tätigkeit nach ärztlicher Feststellung teilweise wieder verrichten können.

Wie wird das geplant? Eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und Arbeitsbelastung wird im Rahmen eines Wiedereingliederungsplans zusammen mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin erstellt. Dabei wird dem arbeitsunfähigen Beschäftigten u.a. die Möglichkeit gegeben, seine berufliche Belastbarkeit kennenzulernen, seine Selbstsicherheit wiederzugewinnen und die Angst vor Überforderung und einem Krankheitsrückfall abzubauen.

Bitte beachten Sie: Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind die betroffenen Personen weiterhin arbeitsunfähig (krankgeschrieben) und können Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld als „ergänzende Leistungen“ erhalten. Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann eine von vielen denkbaren Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sein. Weitere Infos bekommen Beschäftigte z.B. bei Sven Musolff, Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen, unter -2517 oder Mail an Schwerbehindertenvertretung@uk-essen.de .

 

PR vor Ort

Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum zu merken:

 

  1. Oktober: Energiezentrale
  2. Oktober: Theodor-Althoff-Straße
  3. Oktober: IG I
  4. Oktober: KMT

 

Befristungen

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2023 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 71 Neueinstellungen waren 31 befristet und 40 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren13 befristet und 16 unbefristet.

 

Serviceangebote des PR

Rente

Unter folgendem Link können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.

 

Video-Podcast

HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.

 

AG Sucht

Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

 

Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing

Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

 

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?

Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

 

Das Personalratsbüro befindet sich im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Vom Klinikumgelände aus biegen Sie vor der Treppe (rechts hinter dem Telefonkartenautomaten) in den Gang ab. Im Zimmer 01.32 befindet sich das Sekretariat des PR – Tel: 0201 723 -3450.