Umsetzung des Tarifvertrages – Geltendmachung

termin.gifSeit dem 01.11.2006 gilt der Tarifvertrag TV-L für alle beim Uniklinikum Essen Beschäftigte. Leider ist es dem Personalrat in mehreren Gesprächen mit der Klinikleitung nicht gelungen die reguläre Umsetzung und Auszahlung der tariflichen Leistungen zu klären.

Wir möchten Sie deshalb dringend auffordern das rückseitige Formular zu nutzen um ein Verfallen Ihrer Ansprüche aus dem Tarifvertrag nach sechs Monaten (TV-L § 37) zu verhindern. Bitte geben Sie das Formular bis zum 30.04.2007 bei Ihrer Sachbearbeitung im Verwaltungsgebäude ab und lassen sich den Empfang bestätigen.
Zur Funktionszulage: Anspruchsberechtigt sind hier alle Beschäftigten die im Bereich der Funktionsdiagnostik (z.B. Labore, Radiologie), in der Endoskopie, im Operationsdienst oder im Anästhesiedienst arbeiten.

§ 43 TV-L Nr. 8 – „Pflegepersonen im Sinne des Abschnitts A der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O, denen die Leitung einer Station übertragen ist, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 45,00 Euro, soweit diesen Beschäftigten in demselben Zeitraum keine Zulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 Absatz 1 oder Absatz 1 a zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O gezahlt wird. Dasselbe gilt für Beschäftigte in der Funktionsdiagnostik, in der Endoskopie, im Operationsdienst und im Anästhesiedienst.

Sollten Sie Nachfragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Musolff (3805) oder Herrn Gastmeier (2729).

uniklinikum-essen.gif Geltendmachungsschreiben – Die Vorlage uniklinikum-essen.gif