Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Mai 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusExterne Blutentnahmestelle
Das UK beabsichtigt, ab September 2016 an Montagen in Räumen der Uni Duisburg-Essen eine weitere Blutentnahmestelle einzurichten. Damit soll der Versuch unternommen werden, ein weiteres Spenderkollektiv zu erschließen. Da der PR hierzu noch Fragen hat, wurde die Maßnahme mit dem Ziel der Erörterung (Gespräch mit dem Arbeitgeber) zunächst einmal abgelehnt.

Krank und Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienststunden, die infolge Erkrankung ausfallen, sind so zu behandeln, als wäre gearbeitet worden. Achten Sie also bitte darauf, dass Ihnen diese Stunden nicht verloren gehen (SP Expert, alternative Programme, Abrechnungsbögen).

AG Arbeitsschutz
-Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden und dabei für die Arbeit notwendige persönliche Gegenstände beschädigt werden (z.B. Brille), haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung durch die Landesunfallkasse. Lassen Sie in einem solchen Fall prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
– Seit nunmehr vielen Jahren gibt es Bemühungen, die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einzuführen. Ein Fragebogen wurde erstellt und mit der Befragung der ersten Bereiche im Juni letzten Jahres begonnen. In der nächsten Woche findet ein Treffen der Arbeitsgruppe statt, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden sollen. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass es im Uniklinikum gar keine psychische Belastung gibt?

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Eindrücke von der mündlichen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 20.04.2016 zur Anfrage des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit der Fragestellung: Findet die EU-Richtlinie über Leiharbeit Anwendung auf die Gestellung von DRK-Mitgliedern und sind sie somit als Arbeitnehmer_innen zu bewerten? Die Klärung dieser Frage ist von sehr großer Bedeutung und kann sich maßgeblich auf die Beschäftigungsverhältnisse aller DRK-Mitglieder auswirken. Arbeitnehmerschutzrechte würden dann endlich angewandt werden müssen. Mitglieder des Betriebsrates der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. und ein Personalratsmitglied des UK Essen nahmen als Zeichen der solidarischen Unterstützung des Betriebsrates der Ruhrlandklinik an der Verhandlung teil. Nach den Plädoyers der Beteiligten (Betriebsrat der Ruhrlandklinik/Arbeitgeber Ruhrlandklinik) und der Stellungnahme der Europäischen Kommission hatten die Richter viele Fragen an den Rechtsanwalt der Ruhrlandklinik.
Auch wenn wir uns an dieser Stelle nicht in subjektiven und nicht gesicherten Mutmaßungen ergehen wollen, möchten wir Ihnen doch eine Äußerung des Rechtsanwaltes der Ruhrlandklinik (er vertritt auch die DRK-Schwesternschaft Essen e. V.) nicht vorenthalten. Auf die Frage, warum Unternehmen DRK-Mitglieder beschäftigen, antwortete er u.a.: DRK-Schwestern sind die besseren Pflegekräfte. Am 06.07.2016 wird der Generalanwalt zu den im Vorabentscheidungsverfahren aufgeworfenen Problemen Stellung nehmen und dem Gerichtshof Lösungsvorschläge unterbreiten. Dieser wird dann nach ca. drei Monaten seine Entscheidung verkünden. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie ausführlich informieren.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Wechsel des Vorsitzes: Unser Vorsitzender Tobias Süß ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Vorsitzender zurückgetreten. Aufgrund seines Wechsels in die Intensivmedizin kann er diesem Amt nicht mehr in dem Umfang gerecht werden. Als neuer Vorsitzender wurde Alexander Mrosek vom Gremium gewählt. Neuer 1. stellv. Vorsitzender ist Viktor Novoselsky. Wir danken Tobias für die Arbeit als Vorsitzender im vergangenen Jahr und freuen uns, ihn als ordentliches Mitglied behalten zu können.

-Verabschiedung Steven Böhmer: Eine weitere Strukturänderung ergab sich in der letzten Woche in der JAV. Steven Böhmer ist als ordentliches Mitglied der JAV zurückgetreten. Als ordentliches Mitglied rückt Fabienne Halm nach. Wir danken Steven für die Arbeit in der JAV und wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute. Fabienne Halm heißen wir im Kreis der ordentlichen Mitglieder willkommen.

-Sicherheitsschuhe Diätassistenz: Die Auszubildenden der Diätassistenz mussten bisher ihre Sicherheitsschuhe selbständig kaufen und bezahlen. Dies ist laut Arbeitsschutzgesetz nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Schuhe bereit zu stellen und diese auch zu beschaffen. Im Gespräch mit dem UK bekamen wir nun die Zusage, dass die Auszubildenden der Diätassistenz ab dem kommenden Kurs diese gestellt bekommen.

-Frei planbarer Urlaub: In Gesprächen mit der Schule und dem UK – zum Thema der Ermöglichung einer freien Urlaubsplanung – konnte keine Einigung erzielt werden. Die JAV hat nun eine Dienstvereinbarung als Initiativantrag durch den PR einreichen lassen, um endlich eine gerechte Urlaubsplanung für die Auszubildenden der Krankenpflege zu ermöglichen.

Einigungsstelle
-In der letzten sogenannten Einigungsstelle konnten wir einen Durchbruch erzielen: Eine MFA, die als Stationsleitung einer Poliklinik eingesetzt wird, ist nach Beschluss der Einigungsstelle nunmehr so einzugruppieren wie ein_e Gesundheits- und Krankenpfleger_in, der/die diese Aufgaben übernimmt. Bisher hat das UK in diesem Fall immer niedrigere Entgeltgruppen angewendet.
-Das Ministerium hat als letztentscheidende Instanz die Einigungsstellenempfehlung zur Eingruppierung von OTAs bestätigt. OTAs werden demnach jetzt bei Übernahme nach der Ausbildung in die EG KR 8a Stufe 2 eingruppiert und erhalten somit die gleiche Eingruppierung wie Gesundheits- und Krankenpfleger_innen, die direkt nach der Ausbildung im OP eingesetzt werden. Diese Eingruppierung gilt auch für einige OTAs, die in der Vergangenheit direkt nach der Ausbildung übernommen wurden, rückwirkend ab Neueinstellung. Somit ist ein Sparmodell des UK dahin…Sollten Sie betroffen sein und eine entsprechende Nachzahlung nicht mit einer der nächsten Abrechnungen erhalten, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 3411 beim PR.

Entlastungstarifvertrag der Charité`
ver.di hat stellvertretend für unsere kämpferischen Kolleginnen und Kollegen in der Charité einen Tarifvertrag zur Entlastung vereinbart. Hierbei sind u.a. Besetzungsstärken festgelegt; z.B. wie viele Patienten auf einer Intensivstation eine Pflegekraft maximal versorgen muss. Würden wir diesen Tarifvertrag im UK Essen haben, müssten auf jeder Station zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die Berliner_innen haben es uns vorgemacht – wir sind sicher, dass der „Funke“ auch nach NRW überspringen wird. Weitere, genauere Informationen werden Ihnen durch die Gewerkschaft ver.di zukommen.

OP-Suppe
Die „Verköstigung“ der täglichen Suppe, die die im OP Tätigen vom UK gestellt bekommen und an der es Kritik gab, ist abgeschlossen. Ein erstes Auswertungsgespräch mit Vertretern des UK, Klüh und dem PR hat stattgefunden. Wie wir es nicht anders kennen, hat Klüh im Chor mit einzelnen Vertretern des UK sofort das übliche Abwehrlied angestimmt: Das kann alles gar nicht sein, dass es nicht schmeckt; das ist alles nur Geschmackssache; die Suppe kann gar nicht stark nach Maggi schmecken, weil ja überhaupt kein Maggi dort hinein kommt; es kommt gar nicht viel Suppe jeden Tag ungegessen aus den OPs zurück, was ja ein Indiz dafür wäre, dass es den Kolleg_innen nicht schmeckt, und so weiter und so fort. Am Ende war das Gespräch dann doch etwas konstruktiver und es wurde ein Folgetermin mit den Leitungen aus den betroffenen Bereichen vereinbart. Außerdem sollen die genauen Angaben, was denn da so jeden Tag an Suppe ungegessen wieder zurück in die Küche kommt, zusammengestellt werden.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für April 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 26 Neueinstellungen waren 15 befristet und 11 unbefristet. Von 25 Weiterbeschäftigungen waren 15 befristet und 10 unbefristet.

Kurznotizen
-Im Rahmen der regelmäßigen Einsätze von freigestellten PR-Mitgliedern in unterschiedlichen Bereichen fand ein Arbeitseinsatz im Pflegedienst der Hautklinik statt. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die Möglichkeit, etwas von ihrem Arbeitsalltag erleben zu können.

Pflegedienst
-Organisationsänderung Station Herz 1: Um den heutigen Ansprüchen – so Vertreter des UK – entsprechen zu können, wurde dem PR für die Station Herz 1 die Erweiterung um eine Überwachungseinheit (sogenannte Cardiac Monitoring Unit) mit sechs zusätzlichen Betten zur Mitbestimmung vorgelegt. Da das Personal der Herz 1 bereits ohne diese Erweiterung belastet ist und die Erweiterung zudem nicht mit eingearbeiteten Stammarbeitskräften, sondern anfänglich ausschließlich über Zeitarbeit und Springerpoolbeschäftigte erfolgen soll, musste nach Ablehnung durch den PR nun eine Arbeitsrichterin in der Einigungsstelle entscheiden. Wie fast zu erwarten, hat diese unter Abwägung der Interessen des Uniklinikum (Steigerung der Erlöse) mit den Bedenken der Beschäftigten (z. Bsp. weitere Arbeitsverdichtung) zu Gunsten des Uniklinikum entschieden. Allerdings konnten – auch durch die engagierte Schilderung einer Kollegin der Station – wenigstens Auflagen erteilt werden, was den Starttermin verzögert, die Ausweitung in Teilschritten festlegt und notwendige Schulungen sicherstellt. Unterstützend hierzu wird der PR die Station engmaschig besuchen und die Dienstpläne zur Mitbestimmung (Personalbesetzung) einfordern.

-Erweiterung der Führungsstrukturen im Westdeutschen Herzzentrum: Die Stationen des Herzzentrums (inklusive Angiologie und Poliklinik) werden zukünftig durch vier (vorher drei) Stationsleitungen und mit zusätzlichen drei Teamleitungen geführt. Weil der PR mit der vorliegende Maßnahme die Hoffnung auf eine verbesserte Kommunikation und Nähe zu den Beschäftigten verbindet, hat er der Erweiterung zugestimmt.

-Zulagen für Dialyse und Endoskopie: Durch einen Initiativantrag des PR inspiriert, hat das UK eine Dienstvereinbarung vorgelegt, welche den Beschäftigten in Dialyse und Endoskopie ein wenig mehr Geld sichert. Dies kann aus Sicht des PR, sowie auch der Kolleg_innen der Bereiche, jedoch nur ein erster Schritt zu einer dauerhaften und angemessenen Höhergruppierung sein.

-Die Bundesregierung hat erneut ein sogenanntes Pflegeförderprogramm aufgelegt, mit dem für eine Förderzeit von drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Stellen bezuschusst werden, wenn sie zusätzlich geschaffen werden. Im Falle des UK sind dies 30 zusätzliche Stellen. Das ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal wir aus der Erfahrung des bisherigen Pflegeförderprogramms wissen, dass viele Arbeitgeber mit dem Geld reguläre oder unbesetzte Stellen finanzieren und in Wirklichkeit keine einzige Stelle zusätzlich geschaffen haben. Um diesen Zuschuss zu bekommen, müssen sich der jeweilige Arbeitgeber und die Interessenvertretung, in unserem Fall also der Personalrat, darauf verständigen, in welchen Bereichen diese Stellen geschaffen werden sollen. Ein erstes Gespräch hierzu hat bereits mit Vertretern des UK stattgefunden. Leider gab es Unstimmigkeiten, ob denn die Stellen wirklich zusätzlich sein müssen und ob die Besetzung der neuen Stellen für die Stationen mit Bettenerweiterung nicht davon finanziert werden kann. Der PR hingegen hat vorgeschlagen, einen Nachtdienstpool einzurichten, aus dem z.B. Pausenablösungen bei Alleindiensten (was sowieso schon ein unhaltbarer Zustand ist) heraus gewährleistet werden könnten. Die Pflegedirektion hatte wohl ohnehin vor, so etwas einzurichten, wobei wir zu der genauen organisatorischen Umsetzung noch Fragen haben.

-Durch Beschäftigte angeregt, hat der PR der Pflegedirektion vorgeschlagen, den Rufdienst der KPDLen am Wochenende (den der PR gegen den Willen der Pflegedirektion in der Einigungsstelle zugesprochen bekommen hat und der dann eingerichtet werden musste) auch auf unterhalb der Woche auszuweiten. Dies ist dort positiv aufgenommen worden und uns soll in der nächten Zeit eine Organisationsmaßnahme hierzu erreichen.

-Einsatz von Leiharbeitnehmer_innen für Leistungserweiterungen: In unserer Sonderrundmail von April haben wir ausführlich zu diesem Thema berichtet. Der PR hat bisher alle Einsätze von Leiharbeitnehmer_innen für Bereiche, welche direkt oder indirekt von Leistungserweiterung betroffen sind, abgelehnt. Mittlerweile haben wir die ersten Erfahrungen in der sogenannten Einigungsstelle mit folgenden Ergebnissen gesammelt:

Einsätzen in Bereichen mit Leistungserweiterung wurde stattgegeben, wenn auch mit Einschränkungen zum Umfang und Zeitrahmen.
Einsätzen in Bereichen, die indirekt betroffen sind (z.B. nicht besetzte Stellen durch Umsetzungen in leistungserweiterte Bereiche), wurde nicht stattgegeben.
Die letzte Entscheidungsgewalt zu den in der Einigungsstelle behandelten Fällen liegt beim Ministerium. Um schon vor Abschluss des Verfahrens Einstellungen von Leiharbeitnehmer_innen vornehmen zu können, wendet das UK vorläufige Regelungen an. Dies ist gesetzlich möglich bei Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden.

Umzug der Urologie
Völlig unzureichend ist die „Informationspolitik“ des Vorstandes hinsichtlich der bis zum 1. Juli geplanten Schließung des urologischen OPs und der daraus resultierenden Verlagerung von Teilen der Urologie ins St. Josef Krankenhaus nach Werden. Wir glauben dem Vorstand ja gerne, dass noch nicht alles spruchreif ist und er nicht jede Woche eine neue – bald vielleicht wieder verworfene – Idee durchs Dorf treiben wollen. Dass aber der PR seit Wochen drängeln musste, damit die betroffenen Beschäftigten nach Wochen überhaupt einmal wieder etwas vom aktuellen Sachstand mitgeteilt bekommen, ist eigentlich schon unglaublich. Was dann folgte, war ein nichtssagendes Schreiben an die Betroffenen (noch nicht einmal an alle, sondern nur an einen Teil) und die Ankündigung, dass das UK im Juni weiter informieren wird. Zwischen gar nicht oder im Stundentakt zu informieren, ist ein Unterschied…

Bauvorhaben
Das Land NRW hat 2,2 Milliarden Euro für alle sechs Unikliniken zur Verfügung gestellt, um Bauvorhaben realisieren zu können. Das UK Essen hat hiervon 292 Millionen Euro bekommen. Der Dezernent für das Dezernat Bau und Technik hat dem PR sehr informativ und ausführlich die in Essen geplante Verwendung der Gelder vorgestellt. Das Geld muss bis zum Jahr 2020 verbaut sein. Für folgende Bauvorhaben sollen die Gelder verwendet werden: Kinderklinik, Nuklearmedizin und Radiopharmazie, Augen- und HNO-OPs, Pathologie und Rechtsmedizin und Forschungsflächen. Darüber hinaus stehen etliche andere Bauvorhaben an: Logistikzentrum, Perinatalzentrum, Umbau DRK-Mutterhaus, Verwaltungsgebäude, Ambulanzzentrum und Zentrum für Konservative Medizin. Wir haben Herrn Rösen gebeten, diese Bauvorhaben im Rahmen der nächsten Personalversammlung vorzustellen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

19. Mai: Sozialdienst
2. Juni: ZSVA
9. Juni: Energiezentrale
16. Juni: Radiologie OZ II
23. Juni: Intensivstationen
30. Juni: Müllplatz
7.Juli: WPE

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.