Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juni 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusInformationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Sicherheitsschuhe Diätassistenz: Das UK hat zugesagt, die Sicherheitsschuhe für die Auszubildenden der Schule für Diätassistent_innen in Zukunft zu stellen. Des Weiteren werden die Kosten für Sicherheitsschuhe, welche bisher selbst angeschafft wurden, erstattet, sofern eine Rechnung vorgelegt wird.
Grillfest der JAV: Die JAV lädt für Freitag, 08.07.2016 ab 15:00 Uhr alle Auszubildenden, Praktikanten, Bufdis, und FSJler zum diesjährigen Grillfest ein. Das Grillfest findet am TUS Holsterhausen (Sportplatz hinter dem OZII) statt. Der Eintritt ist frei und das Essen geht auf uns.
Azubitreff: Wie jeden ersten Mittwoch im Monat, findet auch am 06.07.2016 der Azubitreff ab 18:00 Uhr in der d.bar statt. Alle Azubis, Praktikanten und alle, die es mal waren, sind herzlich eingeladen.

Serviceassistenz
In der Serviceassistenz besteht inzwischen eine Warteliste von Bewerberinnen, die bei zurückliegenden Auswahlverfahren zwar gut abgeschnitten haben, aber es nicht genügend freie Stellen gab, um sie einstellen zu können. Da bei zukünftig freiwerdenden Stellen erst einmal auf diese Warteliste zurückgegriffen werden soll, sollten alle internen Interessierten (auch GSG u.a.) eine Bewerbung einreichen (auch ohne dass konkret eine Stelle ausgeschrieben worden ist), um ebenfalls auf diese Warteliste gesetzt zu werden. Wenn Sie Unterstützung beim Schreiben einer Bewerbung braucht, melden Sie sich bitte bei uns.

Kündigungen
Die Anzahl von Kolleg_innen, die gekündigt werden, nimmt in letzter Zeit zu. Die Betroffenen kommen aus allen möglichen Bereichen und einige von ihnen arbeiten schon seit vielen Jahren am UK. Die Vorwürfe sind sehr unterschiedlich. Doch wir haben den Eindruck, dass hier inzwischen Kolleg_innen für Sachen gekündigt werden sollen, die man früher innerhalb der Abteilung geklärt hätte. Welche Absichten verfolgt die Klinikleitung mit dieser veränderten Herangehensweise? Möchte sie vielleicht an den Betroffenen ein Exempel (für alle) statuieren? Wir wissen es nicht. Aber was wir wissen: In der heutigen Zeit jemanden zu kündigen, erst recht wenn er schon 40 oder 50 Jahre alt ist, kann für denjenigen eine Katastrophe bedeuten. Es kann Niedriglohn-Jobs, Hartz IV und Armut bis ins Alter bedeuten. Und das darf bei uns nicht normal werden!

Kurznotizen
-Wir danken den Kolleg_innen der F2, der Küche und der Zentralsterilisation für die freundliche Aufnahme und Anleitung während der Arbeitseinsätze von PR-Freigestellten in den Bereichen.
-Der PR hat der Einführung eines dualen Studiums in der IMIBE zugestimmt.
-Der PR hat nach Rücksprache mit den Kolleg_innen vor Ort eine Umstrukturierung in der Pathologie zur Kenntnis genommen. Der Bereich der Färbungen hat eine neue Leitungsstruktur bekommen.

Pflegedienst
-Zulagenzahlung: In unserer letzten Rundmail haben wir mitgeteilt, dass Pflegekräfte in manchen von Leistungserweiterung betroffenen Bereichen Zulagen in Höhe von 100 Euro erhalten werden. Mittlerweile haben sich einige Kolleg_innen gemeldet, die mit der Auswahl des Vorstands nicht einverstanden sind und für ihre/n Station/Bereich eine Zulage für ebenso gerechtfertigt halten. Nach Gesprächen mit mehreren Teams und Beschäftigten haben wir überlegt, zur Vereinfachung der Erhebung der Forderungen ein Formular zur Verfügung zu stellen. Dieses ist dieser Rundmail als Datei angefügt und kann (auch gemeinsam als Team) unterschrieben an den Vorstand (Kopie bitte an den PR) gesandt werden. Wir hoffen sehr, dass das UK Ihre Anträge im Zeichen von Gleichbehandlung und Wertschätzung bewilligt.

-Leistungserweiterung mit Leiharbeitnehmern – Termin mit dem Ministerium: In der Hoffnung auf Unterstützung hatte der PR das für uns zuständige Ministerium zu diesem Thema angeschrieben. In dem Gespräch, das nun stattgefunden hat, haben wir die Mehrbelastung des Stammpersonals durch die Leistungserweiterung – unter Zuhilfenahme von Leiharbeitnehmer_innen – deutlich gemacht. Das UK hat die Maßnahmen mit wirtschaftlicher Notwendigkeit begründet und beteuerte, dass schon bald die offenen Stellen besetzt seien. Das Ministerium bekundete Verständnis für beide Seiten und äußerte die Absicht, grundsätzlich den Empfehlungen der Einigungsstelle folgen zu wollen. Das würde bedeuten, dass Einsätzen von Leiharbeitnehmern in Bereichen, in welchen das UK selbst Löcher durch Umsetzung von Pflegekräften geschaffen hat, nicht zugestimmt wird. Wir informieren Sie, sobald uns abschließende Entscheidungen vorliegen.
Aufschlussreich sind auch die Begründungen des UK, wenn es den Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens mit dem PR nicht abwarten will und mit einer sogenannten Eilmaßnahme den Einsatz schon einmal umsetzt. Das UK führt dann beispielsweise an: „Eine stufenweise Steigerung des Versorgungsumfangs ist dringend erforderlich (…) um die Versorgung der Bevölkerung in der Region zu gewährleisten. Andere Krankenhäuser im Umfeld sind strukturell nicht in der Lage eine solche intensivmedizinische Spitzenversorgung sicherzustellen…“.

-Der PR hat der Einführung des Nachtdienstpools zugestimmt.

-Zur Umsetzung des sogenannten Pflegeförderprogramms (wir haben in der letzten Rundmail darüber berichtet) hat es leider immer noch keine Einigung zwischen dem UK und dem PR gegeben. Vorrangig soll nun die Besetzung des o.a. Nachtdienstpools mit real zusätzlichen Stellen erfolgen. Sollten bis zum Ende dieses Jahres noch keine zehn Einstellungen in diesen Pool erfolgt sein (das ist die Anzahl der geförderten Stellen), wird der PR mit dem UK gegen Ende des Jahres nochmals „verhandeln“.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Anhand von Euren Überlastungsanzeigen ist aufgefallen, dass Pausen oft nicht genommen werden können; dies gilt nicht nur bei „Arbeitsspitzen“, sondern ist natürlich auch nicht möglich, wenn man allein als examinierte Pflegekraft auf einer Station (nachts oder mit Azubis etc.) arbeitet. Achtet bitte bei Euren Stundennachweisen unbedingt darauf, dass diese Zeit wirklich als „nicht genommene Pause“ und nicht als „an den Dienst angehangene Überstunde“ eingetragen ist; das ist ein großer Unterschied! Nicht genommene Pausen gelten als Arbeitszeitverstöße. Nur Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz scheinen Arbeitgeber aufzurütteln, die vielen angesammelten Überstunden erreichen es nicht!

-Unsere nächste Betriebsversammlung findet am Donnerstag, 30.06.2016 ab 14:00 bzw. 14:30 Uhr in der Bildungsakademie, Raum U.4/5 statt, u.a. mit der Frage „Verstehe ich den Stundennachweis in SP-Expert richtig?“. Wir sind erreichbar unter Tel. -2248.

Wirtschaftsausschuss
In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben wir zu folgenden Themen Informationen erfragt: Kosten der Beauftragung einer Werbeagentur für eine Werbekampagne zur Anwerbung von Pflegekräften; zu erwartende Einnahmeeinbußen, wenn die Bettenerweiterungen nicht bis Ende des Jahres realisiert werden würden, sowie ein Kostenvergleich des alten und des neuen Organisationssystems in der Serviceassistenz.
Außerdem haben wir die Frage gestellt: Wenn im Schnitt über das Jahr 100 Stellen im Pflegedienst nicht besetzt sind und eine Pflegekraft pro Jahr ca. 50.000 € kostet, wo sind denn dann die Millionen gebunkert, die durch die nicht-gezahlten Gehälter eingespart worden sind? Uns wurde dahingehend geantwortet, dass anderenfalls das Jahresdefizit des UK insgesamt noch höher wäre, als es jetzt schon ist. D.h. die Pflegekräfte, die die nicht besetzten Stellen kompensieren, indem sie u.a. noch etwas schneller über die Station rennen, finanzieren mit Millionenbeträgen das gesamte UK mit.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Mai 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 16 befristet und 14 unbefristet. Von 45 Weiterbeschäftigungen waren 30 befristet und nur 15 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

30. Juni: Müllplatz
7. Juli: WPE
14. Juli: Herzzentrum
21. Juli: Kopfschmerzambulanz
28. Juli: WTZ-Ambulanz

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Februar 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusBewertungskommission
In der Bewertungskommission treffen sich Vertreter des UK und des PR, um Eingruppierungen außerhalb der klassischen Mitbestimmungsverfahren zu besprechen. In der letzten Sitzung ging es um MFA bzw. Arzthelferinnen in der Position einer Stationsleitung einer Poliklinik. Während die Funktion Stationsleitung für eine Pflegekraft klar tariflich geregelt ist, sieht der Tarifvertrag eine Eingruppierung für eine MFA bzw. Arzthelferin in dieser Position nicht vor. Da das UK aber durchaus auch MFA bzw. Arzthelferinnen in dieser Position sieht, sollte versucht werden, sich auf eine Eingruppierung für diese Fälle zu verständigen. Aus Sicht des PR sollten MFA bzw. Arzthelferinnen als Stationsleitung die gleiche Eingruppierung erhalten wie Pflegekräfte, da sie in diesem Fall auch die gleichen Aufgaben wahrnehmen. Dazu war das UK leider nicht bereit, so dass es zu keiner einvernehmlichen Lösung kam. Die Eingruppierung muss dann also im individuellen Fall der Besetzung einer Stationsleitungsstelle durch eine MFA bzw. Arzthelferin im Mitbestimmungsverfahren geklärt werden. Wir hoffen, dass – falls es zu einer solchen Stellenbesetzung kommt – diese bei einer am UK angestellten Beschäftigten erfolgt, da der PR ansonsten bei einer Besetzung über die DRK-Schwesternschaft keine Mitspracherechte bei der Eingruppierung hat.

Zusammenarbeit mit den Tochterunternehmen
Das UK wurde durch die Konferenz der Personalvertretungen zum Thema Ausbildung und Übernahme nach der Ausbildung gem. BBIG angeschrieben. Wir halten es für notwendig, dass Möglichkeiten besprochen werden, wie zukünftig die Ausbildung und die Übernahme im gesamten Konzern (UK Essen, Ruhrlandklinik und St. Josef Krankenhaus) geregelt werden kann. Des Weiteren haben wir bereits eine erste Antwort auf den Vorschlag, Stellenausschreibungen den Beschäftigten in allen drei Häusern zugänglich zu machen. Bisher können sich Beschäftigte konkret nur in den eigenen Häusern über offizielle Stellenausschreibungen informieren.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Wie Ihr vielleicht schon mitbekommen habt, haben wir in letzter Zeit an einer Dienstvereinbarung zur Übernahmeregelung der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gearbeitet. Diese wurde bereits überarbeitet und wird demnächst unterschriftsreif sein. Die Dienstvereinbarung wird übrigens konzernübergreifend sein, das heißt ihr Geltungsbereich umfasst auch das St. Josef Krankenhaus Essen-Werden und die Ruhrlandklinik, damit auch wirklich alle Auszubildenden des Konzerns berücksichtigt werden.
-Des Weiteren haben wir nun auch Fragebögen erstellt, die zur Auswertung der Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz (OTA) dienen sollen. Der Fragebogen ähnelt dem Fragebogen „Gute Ausbildung, nur mit dir!“ und ist natürlich der Ausbildung entsprechend angepasst. Wir hoffen dabei auf gute Zusammenarbeit mit den Auszubildenden und mit der Schulleitung.
-Und zum Schluss noch eine herzliche Einladung zum Azubitreff am 2. März! Dieser findet wieder in der d.bar (Kahrstraße 80, Nähe Gemarkenplatz) mit einem besonderen Special statt. Wir freuen uns auf Euch!

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Der BR steigt auf! Da die Verwaltung der DRK-Schwesternschaft aus dem Hohlweg 8 zu uns in das Schwesternwohnheim Hohlweg 22 zieht, wird unser Büro demnächst in der 1. Etage zu finden sein. Wann und in welche Räume wir umziehen, steht noch nicht fest, aber wir halten Euch auf dem Laufenden.
-Richtigstellung zum Beitrag „Einführungsjahr nach der Ausbildung“: Im Informationsschreiben des DRK-Schwesternschaft Essen e.V. wird behauptet, dass unsere – im Gastforum der PR-Rundmail gegebene – Auskunft bezüglich des „Einführungsjahres“ falsch sei. Das ist so nicht korrekt! § 6 Absatz 3 der Satzung ist eine Kann-Vorschrift und erwähnt nicht, dass sie in der DRK-Schwesternschaft auch so gelebt wird. Die Einführungszeit kann der Vorstand nach Anhörung des Beirats mit Zustimmung des Mitglieds verkürzen oder auch verlängern. Nach welchen Kriterien dies bei dem einzelnen Mitglied geschieht, bleibt offen. Sollten Auszubildende der DRK-Schwesternschaft nach bestandenem Examen keine Einführungszeit (Probezeit) absolvieren müssen, so ist dies zu begrüßen! Wir weisen aber darauf hin, dass Kolleg_innen, die ihr Examen erst in der Wiederholungsprüfung bestehen, als Mitglied unbefristet sind, aber erst einmal nur ein Jahr befristet an das Klinikum gestellt werden. Dem BR ist nicht bekannt, dass diese Ex-Auszubildenden sowie neu eingestellte Mitglieder eine schriftliche Bestätigung des Verzichts auf Einführungszeit erhalten. Wir bleiben „am Ball“ und werden Euch/Sie an dieser Stelle weiter informieren!

Pflegedienst
-Das UK hat dem PR mitgeteilt, dass die Stationen IT2, KMT 3, Herz-Int 2, K4, M-INF 1+2 die neue Cardiac-Intermediate Care Station eröffnen, bzw. die geplanten Bettenerweiterungen nun umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass die neuen Stellen bzw. die Stellen der Bettenerweiterung hauptsächlich durch den Einsatz von Leiharbeitskräften aufgefangen werden sollen, da ausreichend viele „reguläre“, fest eingestellte Pflegekräfte „am Markt“ nicht zu bekommen sind. Der PR ist entsetzt über diese Pläne der Pflegedirektion. Wir werden in der nächsten Zeit bei Teambesprechungen mit den Kolleg_innen der betroffenen Stationen reden und besprechen, wie wir uns als PR verhalten sollen und was die „Betroffenen“ tun können. Im Anhang an diese E-Mail befindet sich der Brief des PR an den Vorstand zu diesem Thema. Die uns vorgelegte Erweiterung der K 4 haben wir in diesem Zusammenhang erst einmal abgelehnt.
-Ein Mittel hat die Pflegedirektion allerdings schon gefunden, mit dem der Pflegenotstand eingedämmt werden soll: Eine Werbeagentur soll ein Konzept zum Anwerben von Pflegekräften entwickeln. Im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Haushaltsführung und einer eigenen Öffentlichkeitsabteilung des UK haben wir hierzu das für das UK zuständige Ministerium angeschrieben. Diesen Brief finden Sie hier.

-Initiativantrag zur Höhergruppierung von Beschäftigten in der Dialyse, Endoskopie, der WTZ 4 und mit Fachweiterbildung (FWB): Um veränderten Bedingungen und gestiegenen Anforderungen besser gerecht werden zu können, hat der PR den oben genannten Antrag eingereicht. Der PR sieht hierbei die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8a, so wie es beispielsweise im UK Düsseldorf bereits üblich ist. Mit demselben Antrag versucht der PR eine Lücke auszugleichen, die bereits seit Jahren für Unverständnis sorgt. So erhalten Kolleg_innen in Intensiveinheiten, OP und Anästhesie ohne Fachweiterbildung ab der vorletzten Stufe der Entgeltgruppe eine höhere jährliche Gesamtvergütung als Beschäftigte mit FWB. Dies liegt daran, dass bis zur EG 8 eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95%, ab EG 9 jedoch nur noch eine Jahressonderzahlung von 80% zur Auszahlung kommt. Wir sind gespannt, wie sich das UK – angesichts von mehr als 100 fehlenden Pflegestellen – zu unserem Antrag verhalten wird.

-Wechselschicht- und Schichtzulagen: Im April 2015 berichteten wir über Urteile des Bundesarbeitsgerichtes, nach welchen Wechselschicht- und Schichtzulagen (105 bzw. 40 Euro) bereits im laufenden Monat bezahlt werden müssen. Nach anfänglichem Zögern hat der PR nun die Mitteilung erhalten, dass die monatliche Auszahlung zukünftig erfolgen soll. Um zu fixieren, wann „zukünftig“ denn sein soll, will der PR einen Dienstvereinbarungsentwurf zum Dienstplanprogramm SP-Expert nutzen. In dieser Dienstvereinbarung sollen sich dann auch die Forderungen zur Umsetzung der Urteile wiederfinden.

-Im Juli letzten Jahres berichteten wir über einen Piloten zu den Überlastungsanzeigen, mit welchem auch ein geändertes Verfahren bei der Anzeige der Überlastung verbunden war. So standen in der Zeit von 8.00-16.30 Uhr Kolleg_innen aus dem Qualitätsmanagement Pflege zur Verfügung, um die Situation vor Ort begutachten und ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Dem PR wurde Ende Januar 2016 die Auswertung des Projektes vorgestellt. Die Einsetzung eines Ansprechpartners für drohende oder bestehende Überlastungssituationen hat scheinbar zum Erfolg geführt. Obwohl bei den zuständigen Projektbeauftragten nur ca. 50 Anrufe eingegangen sind, hat sich die Anzahl der Überlastungsanzeigen von 385 (erstes Halbjahr 2015, vor Projektaufnahme) auf 202 reduziert. Die Gründe dafür kann man leider nur vermuten.
Sind tatsächlich weniger Überlastungssituationen entstanden? Dies wäre insofern verwunderlich, da Gespräche – insbesondere mit Pflegekräften – dies nicht widerspiegeln und eine Besserbesetzung auch nicht stattgefunden hat. Ist das Nicht-Aufzeigen von Überlastung Ausdruck von Resignation? Vielleicht, zumal Ausnahmesituationen zur Regel geworden sind und auch in der Vergangenheit gestellte Überlastungsanzeigen nicht zu einer Verbesserung geführt haben. Oder aber wird – durch frühere unglückliche Erfahrungen beeinflusst – der Anruf beim Beauftragten nicht als Hilfsangebot verstanden, sondern als zusätzliche zu meisternde Hürde? Trotz aller beschriebenen Unklarheiten ist ein vom UK benannter Ansprechpartner mit Regelungsbefähigung zur Abhilfeschaffung durchaus sinnvoll. Wir fragen uns nun, wie geht es weiter?

Kurznotizen
-Umstrukturierung Dermatologische Ambulanz: Nachdem der PR Einwände zur Maßnahme erhoben hatte, wurde nun von Seiten des UK nachgebessert. Die geplante Leistungserweiterung und Änderung der Arbeitszeiten sollen nun erst nach Besetzung der erforderlichen Stellen erfolgen.
-Wie wir berichtet haben, wird in der HNO-Ambulanz ein neues Ambulanzmanagement ausprobiert. Eine erste Besprechung, an der auch der PR teilgenommen hat, hat nun stattgefunden. Einige Punkte, die verbessert werden müssen, wurden angesprochen und sollen nun angegangen werden. Thematisiert wurde auch, dass die im Vorfeld versprochene Unterstützung des Teams in angespannten Situationen jedoch leider ausgeblieben ist.

AG Arbeitsschutz
Nachdem wir in der letzten Rundmail berichtet hatten, dass man sich bei Bedarf Rollkrageneinsätze in der Wäscheausgabe geben lassen kann, gab es Probleme, als die ersten Kolleginnen dies versucht haben. Es waren trotz anders lautender Aussagen keine weißen Rollkrageneinsätze vorhanden; lediglich grüne und blaue Einsätze waren vorrätig. Dieses Missverständnis konnte inzwischen behoben werden und es sind weiße Rollkrageneinsätze angeschafft worden. Sollten Sie also Bedarf haben, dann holen Sie sich ab sofort einen Rollkrageneinsatz in der Wäschereiausgabe.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Januar 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 28 Neueinstellungen waren 17 befristet und elf unbefristet. Von 26 Weiterbeschäftigungen waren 19 befristet und nur sieben unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

25. Februar: Transportdienst / Krankentransportdienst
3. März: Fahrbereitschaft
10. März: Verwaltungsgebäude und Poststelle
17. März: Medizinische Klinik
24. März: Handwerkerbereich
31. März: WTZ

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.