Video Podcast Folge 6 / 2015

Unser Videoauftritt heute zu den Themen alternsgerechtes Arbeiten in den Transportdiensten, Rosenmontag und einem neuen Bereich in der Pflege:

Video Podcast Folge 47 /2014

Heute berichten wir über die Themen Fragebogen zu Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen, Initiativantrag des Personalrats zur Personalsituation der Augen-Polk und last but not least der Trennung des Uniklinikums Schleswig-Holstein von der DRK Schwesternschaft:

Personalrat-Rundmail November 2014

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusZur Erinnerung: Rufdienst im Personalratsbüro
Ab sofort hat der Personalrat einen Rufdienst eingerichtet. Wir sind nun an Feiertagen und an den Wochenenden (d.h. von Freitag, 16 Uhr bis Montag, 8 Uhr) rund um die Uhr unter der Personalrat-Telefonnummer –3410 für Sie erreichbar, um Ihnen bei akuten und dringenden Problemen zu helfen.

Kurznotizen

  • Dem Maßnahmenblatt MRSA, in dem u.a. Abstriche von Beschäftigten geregelt werden, konnte der Personalrat bisher nicht zustimmen, da noch einige Fragen hinsichtlich Freiwilligkeit dieser Abstriche und der Absicherung von uns Beschäftigten unbeantwortet geblieben sind.
  • Der Personalrat hält zurzeit noch Rücksprache mit den Beschäftigten in der Strahlentherapie, wo ein Rufdienst eingeführt werden soll.
  • Das Thema Arbeitszeiten im Pflegedienst hat uns erneut in der Einigungsstelle beschäftigt. Inzwischen liegen neue Vorschläge von Seiten des UK vor und der Personalrat diskutiert, ob diese annehmbar sind.
  • Das erste sogenannte Vierteljahresgespräch mit dem neuen Kaufmännischen Direktor, bei dem alle drei Monate alle wichtigen Dinge des Betriebes besprochen werden sollen, war wenig produktiv.

Eingruppierung bei Ihrer Neueinstellung
Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2013 entschieden, dass eine unterschiedliche Bewertung von zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei demselben und anderen Arbeitgebern gegen die europäischen Freizügigkeitsvorschriften verstößt. Der hier gültige Tarifvertrag (TV-L) berücksichtigt aber für die Stufenzuordnung die Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern nur dahingehend, dass bei einer Neueinstellung maximal die Stufe 3 (bei mehr als drei Jahren Berufserfahrung) zugestanden wird. Im Sinne des oben genannten Urteils müsste aus Sicht des PR die gesamte Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Neueinstellung berücksichtigt werden. Z.B. müsste eine Berufserfahrung von mehr als zehn Jahren bei Neueinstellung zur Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppe führen. Der Personalrat hat versucht, das Thema im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten anhand eines Falles zu klären, ist dabei aber leider in der Einigungsstelle unterlegen. Das schließt aber nicht aus, dass die Klage eines Beschäftigten – mit dem Ziel der höheren Stufenzuordnung – Erfolg haben könnte. Sollten Sie also bis zu Ihrer Neueinstellung (hier am UK Essen) insgesamt mehr als sechs Jahre einschlägige Berufserfahrung erworben haben und in die Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe eingruppiert worden sein, kann sich eine Klage lohnen. Wenn dieses bei Ihnen zutrifft, können wir Sie gerne weitergehend beraten und bitten Sie, sich unter 723-3411 zu melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Auszahlung Plusstunden im Pflegedienst
Die durch den Pflegedienst in Listen erfassten Plusstunden sollten durch Sie auf die Monate Oktober bis Dezember verteilt und zur Auszahlung freigegeben werden. Abgesehen davon, dass der Personalrat diese aus seiner Sicht einschränkende Vorgehensweise mehrmals in E-Mails und PR-Informationen kritisiert hat, zeigt sich nun bei einzelnen Beschäftigten, dass die Auszahlung für den Monat Oktober nicht stattgefunden hat. Dies betrifft sowohl Uniklinikum- als auch DRK-Beschäftigte. Da Sie bei der Angabe Ihrer Auszahlungswünsche den Monat November wegen der Jahressonderzahlung (ehemals Weihnachtsgeld) oftmals bewusst ausgespart haben, droht nun die Nachzahlung der Oktoberbeträge genau für diesen Monat. Um steuerliche Nachteile zu verhindern, bietet sich daher entweder die Nachzahlung für den Monat Dezember oder eine Zwischenauszahlung durch das LBV an. Das Problem wurde den Arbeitgebervertretern am 06.11.2014 mitgeteilt. Da versucht wurde, die Auszahlung der Plusstunden über Vertreter des UK zu koordinieren, sind diese auch Ihre Ansprechpartner. Richten Sie daher Ihre Beschwerde und Forderung sowohl an Ihre direkte Leitung als auch an Frau corina.naujock@uk-essen.de in „cc“. Prüfen Sie im Jahr 2015 auf jeden Fall auch, ob Sie über die Einkommenssteuererklärung Geld zurückerhalten können.

Monatliche Abrechnungen durch das Landesamt für Besoldung (LBV)
Immer wieder beschweren sich Beschäftigte über den Umstand, dass vom LBV nur noch dann eine Gehaltsabrechnung ausgestellt wird, wenn sich auch die Auszahlungshöhe verändert hat. In der Mehrheit der Fälle richtet sich die Kritik gegen das UK Essen, weil nach Aussage der Kolleg_innen eine monatliche Abrechnung durch den Arbeitgeber sichergestellt werden muss (zum Zwecke der Kontrolle und Transparenz, zum Nachweis gegenüber Institutionen wie Banken und Versicherungen etc.). Wenn auch Ihnen das Thema wichtig ist, melden Sie sich bitte bei uns. Denn nur mit einer Vielzahl von Rückmeldungen wird es dem Personalrat gegenüber dem Uniklinikum möglich sein, die Wahl seines Dienstleisters (LBV) zu hinterfragen oder auf ihn ausreichend Einfluss zu nehmen.

JAV (Jugend- und Auszubildenden Vertretung)

  • Für den 4. Dezember 2014 lädt die JAV alle Auszubildenden und Praktikanten des UK Essen zu ihrer jährlichen JA-Versammlung ein. Dort werden alle bearbeiteten Projekte des letzten Jahres vorgestellt und Fragen zu aktuellen Problemen beantwortet. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr und endet vermutlich gegen 13 Uhr. Stattfinden wird diese im Hörsaal der Verwaltung. Für die Teilnahme ist JEDER Auszubildende und Praktikant von der Arbeit freizustellen. Sollte es Probleme bei der Freistellung geben, ist die JAV unter der Durchwahl 2005 erreichbar. Wir würden uns freuen, viele von Euch anzutreffen.
  • Die Problematik mit den Abrechnungen durch das LBV wurde schon im oberen Abschnitt beschrieben. Nun hat es die Auszubildenden der Krankenpflegeassistenz getroffen. Die durch die betroffenen Kolleg_innen und die JAV erkämpfte Anpassung der Gehälter der KPA an die der Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege, wurde nach wie vor durch das LBV nicht angepasst. Das UK Essen hat dem LBV schon mehrmals die Anpassung mitgeteilt. Wir sprechen hier von einer Anpassung in Höhe von Brutto 140,- Euro.
  • Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

AG Arbeitsschutz
Die Arbeitsgruppe hat erneut an einer Gesprächsrunde mit einer Vertreterin der Bezirksregierung teilgenommen. Hauptsächlich ging es dabei um die Delegation der Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Wirksamkeitskontrolle von notwendigen Maßnahmen und die Erhebung der psychischen Belastung als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Hierzu fand Anfang November eine Informationsveranstaltung statt, an der wir ebenfalls teilgenommen haben. Der Fragebogen zur Erfassung der psychischen Belastung wird nun fertiggestellt. Nach der abgeschlossenen Mitbestimmung des Personalrat soll noch in diesem Jahr mit der Befragung des ersten Bereiches begonnen werden.
Wegen der immer noch offenen Frage, ob und wie Patienten vom Krankentransportdienst ins WPE gefahren werden dürfen und der noch offenen Punkte bei der Kostenübernahme für Bildschirmarbeitsplatzbrillen, hat der Personalrat das Uniklinikum Essen bereits im September angeschrieben. Leider haben wir auf beide Schreiben noch keine Antwort erhalten. Falls diese weiterhin ausbleibt, werden wir uns evtl. an die Bezirksregierung wenden müssen.
Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema Arbeitsschutz erreichen Sie uns über das Büro des Personalrats oder über den E-Mail-Verteiler AG-Arbeitsschutz@uk-essen.de

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten Personalrat-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

  • 13. November: Robert-Koch-Haus
  • 20. November: Reinigungsdienst
  • 27. November: Hautklinik
  • 4. Dezember: GBK-Haus
  • 11. Dezember: IFZ
  • 18. Dezember: Gärtnerei

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Oktober 2014 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden):
Von 14 Neueinstellungen waren neun befristet und fünf unbefristet. Von 37 Weiterbeschäftigungen waren 27 befristet und nur zehn unbefristet.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im Personalrat-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im Uniklinikum Essen sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter –3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.