Personalrats-Rundmail August 2014

Befristungen
Nachfolgend erhalten Sie die Monatsübersicht von Juli dieses Jahres (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge an und für sich befristet sind, und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden): Von neun Neueinstellungen waren acht befristet und nur eine unbefristet. Von 47 Weiterbeschäftigungen waren 36 befristet und nur elf unbefristet.

Theaterkarten
Sie können für die neue Spielzeit wieder  im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Qualitätsmanagement
Am 27. und 28.08.2014 finden in 28 Bereichen externe Audits zur Harmonisierung der Gesamtzertifizierung des Uniklinikums statt. Der PR wird so viele  Audits wie möglich begleiten. Wir wünschen allen Beteiligten gutes Gelingen und ein erfolgreiches Ergebnis. Weiterlesen

Video-Podcast Folge 30 / 2014

Unser heutiger Podcast zu der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der Firma Klüh (Küche), zum alternsgerechten Arbeiten und zur Möglichkeit, interne Stellenausschreibungen auch ohne eigenen PC-Zugang einzusehen:

Deutsch

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Personalrates. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Der Personalrat vertritt die Interessen der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums.

Der Personalrat achtet darauf, dass jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft politischen und gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt.  Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz).

Er tut dies auf Grundlage des Landespersonalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz, das sie in der Seitenleiste finden, beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Personalrates. Es zeigt aber auch indirekt auf, wo dem Personalrat die Hände gebunden sind.

Der Personalrat ist unter anderem bei folgenden Maßnahmen zu beteiligen: Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Eingruppierungen, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub, Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten, Dienstplänen, Überstunden, Gestaltung der Arbeitsplätze, Kündigungen, Stellenausschreibungen.

Oftmals wenden sich Beschäftigte erst an uns, wenn die Fragen, Probleme und Schwierigkeiten schon sehr groß sind. Wir sind auch bei „kleinen“ Dingen für Sie da und nehmen Anregungen immer gerne auf.

Bitte schicken Sie uns eine Nachricht, wenn Sie in unseren Mailverteiler aufgenommen werden wollen, damit wir Sie regelmäßig über die Arbeit des Personalrates informieren können. Sie können uns auch Ihre Hauspostadresse oder Ihre Privatadresse zukommen lassen, damit wir Ihnen regelmäßig Informationen zuschicken können.

FUßNOTE
Die so genannten „freien“ Schwestern werden vom Betriebsrat des nichtverbandgebunden weiblichen Pflegepersonals vertreten (Telefon -2248). Die wissenschaftlich Beschäftigten (z.B. Ärzte) werden vom Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten vertreten (Telefon -3670).