Video Podcast Folge 38 / 2014

Unser heutiger Podcast zu den Themen Überstunden im Pflegedienst, Ablehnung einer Einstellung im Pflegedienst, Empfehlung zu Social Media des Arbeitgebers und Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben:

Personalrat-Rundmail Januar 2010

„Schlecker-Verhältnisse am Uniklinikum?“
So titelte die WAZ letzte Woche, nachdem der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt hatte, dass der Missbrauch von Leiharbeit nicht nur bei Schlecker üblich sei, sondern u.a. auch im Uniklinikum Essen. Diesen Artikel finden Sie als angehängte Datei . Das Magazin zdf.reporter berichtete ebenfalls letzte Woche über die Zustände im UK Essen. Den Bericht finden Sie auf unserer Internetseite.

Außertarifliche Verträge
Nach Einschätzung des PR nehmen die so genannten außertariflichen Verträge im UK Essen zu. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die über der höchsten Entgeltgruppe angesiedelt sind. Der PR hat hier z.B. bei der Einstellung nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Zwischen dem UK und dem PR  besteht aber ein Gerichtsvergleich, wonach dem PR erläutert werden muss, ob es sich wirklich um eine AT-Tätigkeit handelt, oder ob das UK einfach nur die Beteiligungsrechte des PR umgehen will, in dem es die Eingruppierung zu einer außertariflichen erklärt. An diesen Vergleich hält sich das UK mal wieder nicht. Wie Detektive jagen wir neuen AT-Einstellungen hinterher, um dann das UK aufzufordern, uns doch endlich unsere gerichtlich zugesagten Rechte einzuräumen.

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Deutsch

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Personalrates. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Der Personalrat vertritt die Interessen der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums.

Der Personalrat achtet darauf, dass jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft politischen und gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt.  Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz).

Er tut dies auf Grundlage des Landespersonalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz, das sie in der Seitenleiste finden, beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Personalrates. Es zeigt aber auch indirekt auf, wo dem Personalrat die Hände gebunden sind.

Der Personalrat ist unter anderem bei folgenden Maßnahmen zu beteiligen: Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Eingruppierungen, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub, Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten, Dienstplänen, Überstunden, Gestaltung der Arbeitsplätze, Kündigungen, Stellenausschreibungen.

Oftmals wenden sich Beschäftigte erst an uns, wenn die Fragen, Probleme und Schwierigkeiten schon sehr groß sind. Wir sind auch bei „kleinen“ Dingen für Sie da und nehmen Anregungen immer gerne auf.

Bitte schicken Sie uns eine Nachricht, wenn Sie in unseren Mailverteiler aufgenommen werden wollen, damit wir Sie regelmäßig über die Arbeit des Personalrates informieren können. Sie können uns auch Ihre Hauspostadresse oder Ihre Privatadresse zukommen lassen, damit wir Ihnen regelmäßig Informationen zuschicken können.

FUßNOTE
Die so genannten „freien“ Schwestern werden vom Betriebsrat des nichtverbandgebunden weiblichen Pflegepersonals vertreten (Telefon -2248). Die wissenschaftlich Beschäftigten (z.B. Ärzte) werden vom Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten vertreten (Telefon -3670).