Personalrats-Rundmail November 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEntlohnung KPA-Schüler_innen
Am UK wird jährlich ein Kurs mit Azubis zur Krankenpflegeassistenz ausgebildet. Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem abspeckten Ausbildungsprogramm der Krankenpflege. Diese Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt und wird in vielen Bundesländern gar nicht (mehr) so durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Ausbildungsvergütung auch nicht tariflich geregelt. Die JAV und der PR versuchen deswegen, seit Jahren eine mit dem UK geeinte Regelung zu vereinbaren. Unser Vorschlag wäre eine Regelung, wie sie zu der Zeit bestanden hat, als es für diese Ausbildung noch tarifliche Regelungen gab – 80,00 € weniger als im ersten Ausbildungsjahr der dreijährigen Pflegeausbildung. Das UK hat vor kurzem noch signalisiert, dass es mit der Regelung einverstanden ist. Jetzt teilt es uns plötzlich mit, dass es erst die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals überprüfen müsse.

Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal
Nachdem der PR die Verlängerung der Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal unterschrieben hat, tauchen nun die ersten Probleme auf. DRK-Beschäftigten, die in pflegeferne Tätigkeiten wechseln wollen, wird hierbei ein Arbeitgeberwechsel zum UK angeboten. Inzwischen haben wir festgestellt, dass diese Wechselangebote an die knapp 30 bisher in Frage kommenden DRK-Kräfte aber gar nicht immer erfolgt sind. Dies wird nun auf unser Drängen hin nachgeholt. Und urplötzlich werden von Seiten des UK die Hürden hochgezogen: Bei einem Wechsel soll es plötzlich eine erneute Probezeit geben, Eingruppierungen werden in Frage gestellt, bei einer befristeten Stellung muss man anschließend wieder in die Schwesternschaft zurückwechseln… Unter diesen Bedingungen hätten wir eventuell die Dienstvereinbarung nicht unterschrieben, da ein Wechselangebot dermaßen „vergiftet“ ist, dass es ja normalerweise keineR annehmen könnte. Wir fragen uns: Hat die DRK-Schwesternschaft solch eine Angst davor, dass ihr die Mitglieder davonlaufen, sodass nun eine letzte Reißleine gezogen werden soll?

Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen
Der PR beobachtet mit zunehmender Besorgnis die ebenfalls zunehmende Entsolidarisierung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im UK. Ärzte lassen Arbeiten für Pflegekräfte liegen mit der Bemerkung, dafür werden sie nicht bezahlt; Pflegekräfte schauen Serviceassistentinnen schulterzuckend zu, wenn letztere sich mit schweren Betten abmühen, statt einmal kurz mit anzupacken; MTRAs schimpfen über Krankentransporter, weil diese es nicht schaffen, einen Patienten zeitnah abzuholen usw. Dass der zunehmende Arbeitsdruck der Hauptgrund für diese Entwicklung ist, ist naheliegend. Aber dass es uns Beschäftigten nicht hilft, sich dann auch noch gegenseitig das Leben schwer zu machen, ist offensichtlich.

Gebäudeservice GmbH (GSG)
Ein gutes Gegenbeispiel der gelebten Solidarität zwischen verschiedenen Berufsgruppen ist eine Unterschriftensammlung von Beschäftigten des Pflegedienstes in der Kinderklinik für ihre Kolleginnen im privatisierten Reinigungsdienst GSG. Diese sind dazu verpflichtet, Arbeit zu leisten, die niemand in der vorgegebenen Zeit schaffen kann. Das wollten die Beschäftigten der Kinder-Poliklinik sich nicht mehr länger mit ansehen und haben zur Unterstützung der Reinigerinnen eine Unterschriftenaktion gestartet, womit sie fordern, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Reinigerinnen verbessern sollen. Wir freuen uns, dass es also auch anders geht.

Befristete Arbeitsverträge
Kennen Sie jemanden, der einen befristeten Arbeitsvertrag hat? Haben Sie vielleicht selbst aktuell einen oder hatten Sie einmal einen solchen in der Vergangenheit? Wissen Sie also, wie man sich fühlt, wenn man immer „kleine Brötchen backen“ muss, da man Angst hat, einen schlechten Eindruck zu hinterlassen und den Vertrag nicht verlängert zu bekommen; …wenn man nicht weiß, ob man in die größere Wohnung umziehen soll, weil der Vertrag in vier Monaten endet; …wenn man lieber nicht in Urlaub fährt, weil man das Geld besser spart für die Zeit, in der man vielleicht doch nicht weiter beschäftigt wird? Bundesweit ist fast jede zweite Neueinstellung heutzutage befristet. Dies betrifft vor allem jugendliche Beschäftigte zwischen fünfzehn und fünfundzwanzig Jahren, die zu 50 bis 80% befristet eingestellt werden. Der Anteil der unbefristeten Anschlussbeschäftigung liegt unter vierzig Prozent. Wir haben bereits mehrfach über den Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen vor allem im Dezernat 03 berichtet. Der PR wird weiterhin alles tun, um dem UK solchen Missbrauch so schwer wie möglich zu machen.

Personalratsmitglied im Arbeitseinsatz auf der Station H 2
Ein PR-Mitglied hat drei Tage in der Hautklinik mitgearbeitet. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen für die sehr nette Aufnahme und Zusammenarbeit. Bedauerlicherweise waren nicht viele Kolleg­_innen aus dem Stamm-Team der Station H 2 vor Ort. Begründet wurde dies mit einem sehr hohen krankheitsbedingten Personalausfall. Hierzu soll nun ein Gespräch mit der Pflegedirektorin stattfinden.

Überleitung der DRK-Angestellten an das UK Essen
Der Abschluss der Vereinbarung zur Überleitung zwischen dem UK Essen, der DRK-Schwesternschaft, dem Personalrat des UK Essen und dem Betriebsrat der DRK-Schwesternschaft ist in greifbare Nähe gerückt. Heute findet die nächste Betriebsversammlung für die Angestellten der DRK-Schwesternschaft statt.

Funktionaler Analphabetismus
In einer neuen Studie der alten Bundesregierung wurde festgestellt, dass jeder siebte(!) Erwerbstätige ein funktionaler Analphabet ist. Das heißt, in unserem Betrieb arbeiten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Kolleginnen und Kollegen, die zwar Buchstaben erkennen und beispielsweise ihren Namen schreiben können, jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes nicht verstehen können oder lange zur Entzifferung brauchen. (Es handelt sich hierbei nicht um Kolleginnen und Kollegen, die eine andere Muttersprache und deswegen Probleme mit der deutschen Sprache haben.) Auch als Nicht-Betroffener kann man sich vorstellen, wie sehr die Betroffenen darunter leiden können: ständiges Versteckspielen und ständige Angst, Anweisungen nicht ausführen zu können, da man sie nicht lesen kann. Die Betroffenen können an einem Großteil des gesellschaftlichen Lebens, bei dem man darauf angewiesen ist, lesen und schreiben zu können, nicht teilhaben. Sie können auch diese Rundmail nicht lesen! Das Projekt „Mento“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will nun diesen Betroffenen helfen. Der PR hat sich an das UK gewandt, damit dieses Projekt in unserem Betrieb durchgeführt werden kann. In den nächsten Tagen werden zusammen mit der Bildungsakademie erste Gespräche zur Umsetzung von „Mento“ im Betrieb aufgenommen.

Kurznotizen
-Zukünftig soll es eine Funktion im Medico-System geben, die den Zugriff auf Daten erschwert, wenn ein UK-Beschäftigter als Patient im Uniklinikum aufgenommen ist. Der PR hat die Maßnahme inzwischen zur Kenntnis genommen.
-Im Bereich des Einkaufs im Dezernat 03 soll eine Unternehmensberatung die Abläufe untersuchen. Hierzu hat der PR noch einige Fragen.
-Der PR diskutiert momentan mit dem UK die Sicherstellung der Übernahme nach der Ausbildung für die Azubis der Ausbildungsberufe z.B. im Handwerk und die der medizinischen Fachangestellten.
-Der Vorstand hat dem PR mitgeteilt, dass er die einmal monatlich stattfindenden Gespräche zwischen Personalrat und Vorstand einstellen und den Austausch nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen vierteljährlichen Gespräche beschränken will. Wir haben verstanden.
-Der PR hat die organisatorische Anbindung der Patientenaufnahme an das Casemanagment zur Kenntnis genommen.

Kooperations- und Fördergespräche
Wie Sie vielleicht im Sondernewsletter des UK gelesen haben, werden nun mit Einverständnis des PR so genannte Kooperations- und Fördergespräche eingeführt. Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig. Der PR sieht aber in diesen Gesprächen durchaus Chancen für uns Beschäftigte. Sollten Sie mit den dokumentierten Inhalten der Gespräche nicht einverstanden sein, nutzen Sie die zweite Spalte des im Gespräch eingesetzten Dokumentationsbogens, um Ihre Ansicht der Dinge festzuhalten. Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich natürlich jederzeit an den PR wenden.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

28. November: GBK-Haus
5. Dezember: Hohlweg 18 und 22
12. Dezember: IFZ
19. Dezember: Gärtnerei
9. Januar: Kinderklinik
16. Januar: Pfortendienst
23. Januar: Esmarchstraße/Pellmannstraße

Gefährdungsbeurteilungen bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft
Leider kommt es nach wie vor häufig zu Unstimmigkeiten beim Ausfüllen von Gefährdungsbeurteilungen bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft. Hauptursache hierfür ist, dass diese Formulare eben nicht bei Bekanntgabe ausgefüllt werden, sondern erst nach Zusendung durch die Personalabteilung, was oft erst Wochen später erfolgt. Dann sind alle erforderlichen Maßnahmen bereits getroffen (was auch richtig ist und unbedingt zu begrüßen), werden dann aber nicht mehr als erforderliche Maßnahmen erfasst. Wir bitten Sie daher, bei Mitteilung Ihrer Schwangerschaft, Ihren Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen für das Ausfüllen der Gefährdungsbeurteilung darauf hinzuweisen, dass die Bögen online unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung/index.php mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der Erstellung zu finden sind und dann sofort ausgefüllt werden können. Dies erspart Nachfragen und nochmaliges Ausfüllen. Unterschreiben Sie bitte nur korrekt ausgefüllte Formulare. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den PR wenden.

Wege- und Rüstzeiten
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.09.2012 – 5 AZR 687/11 sind Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Da es dem PR hierzu nicht erlaubt ist, Regelungen in einer Dienstvereinbarung zu treffen, gelten die ehemals unverbindlich verabredeten 10 Minuten pro Tag weiter. Sollten Sie jedoch wie wir den Eindruck haben, dass diese 10 Minuten pro Tag in Ihrem Bereich nicht ausreichen, können Sie darüber hinausgehende Zeiten geltend machen. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir für Sie die entsprechenden Schreiben – getrennt nach UK und DRK – dieser E-Mail angehängt. Nicht genommene Wegezeiten, die sich im Rahmen der 10 Minuten pro Tag bewegen, sollten Sie – exakt wie bei einer nicht genommenen Pause – im Dienstplan dokumentieren.

Überlastungsanzeigen außerhalb der Pflege
Um die Arbeitsbelastung in Bereichen auch außerhalb der Pflege anzeigen zu können, wurde mit dem UK ein Verfahren festgelegt. Kolleg_innen, die über einen Zugang ins Intranet verfügen, können sich sowohl die Verfahrensanweisung als auch das Formular zur Anzeige der Überlastung ausdrucken. Folgen Sie hierzu den eingestellten Links oder drucken Sie sich die angehängten Dateien aus.
Zum Formular: http://intraweb.uk-essen.de/zit/index.php?id=919
Zur Verfahrensanweisung: http://10.249.12.90/cgi-bin/qmap/qmhbuch.pl (dann als Stichwort „Überlastung“ eingeben).
Sollten Sie über diese Möglichkeit nicht verfügen, die Information aber über die Aushänge oder über Kolleg_innen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns oder holen Sie sich Formulare bei uns ab. Gerne erklären wir Ihnen dann auch, wie diese auszufüllen sind.

Urlaub und Arbeitszeitreduzierung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013 – Rs C-415/12 (Brandes) – ausgeführt, dass eine zeitanteilige Kürzung des Urlaubs wegen Teilzeitbeschäftigung nicht in Betracht kommt, wenn der Urlaub
(1.) in einer Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde und
(2.) der Arbeitnehmer tatsächlich nicht die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben.
Um insbesondere den Beschäftigten in Bezug auf die Urlaubsabwicklung die auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse größtmögliche Sicherheit zu geben und Konfliktpotenzial zu vermeiden, wird empfohlen, dass der Wechsel zu Teilzeit erst erfolgt, wenn der zu Vollzeitkonditionen „erworbene“ Urlaub vollständig genommen worden ist.

„Zwangsurlaub“
Wie dem PR zugetragen wurde, werden in einigen Bereichen nicht verplante Urlaubstage für das Jahr 2014 durch die Leitungen geplant. Ohne abgeschlossenes Verfahren zur Urlaubsplanung und Regelungen hierzu, hält der PR diese Vorgehensweise zumindest für grenzwertig. Geben Sie uns bitte Bescheid, wenn in Ihrem Fall auch so verfahren wird. Bis zu einer abgestimmten Regelung gelten allein das Bundesurlaubsgesetz und der Tarifvertrag. Dies bedeutet im Folgenden:

1. Sie allein planen Ihren Urlaub. Ohne abgeschlossenes Verfahren gibt es hierbei auch keine Einschränkungen.
2. Genehmigt wird der Urlaub durch Ihren Vorgesetzten.
3. Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihres Vorgesetzten kein Einvernehmen hergestellt werden, muss die Mitbestimmung des PR eingeleitet werden.
4. Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
5. Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr.
6. Urlaub muss im Kalenderjahr genommen und nicht nur angetreten sein.
7. Nur für den Fall der Übertragung (bis zum 31.3. oder 31.5.) gilt, dass der Urlaub bis dahin angetreten sein muss.
8. Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche (Erkrankung) Gründe die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.
9. Liegen die unter Punkt 8 genannten Gründe nicht vor, kann Ihr Urlaub sogar verfallen. Kümmern Sie sich also bitte rechtzeitig um Ihre Resturlaubstage.

Theaterkarten
Sie können für die neue Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.