Video Podcast Folge 41 / 2015

Die JA-Versammlung in der letzten Woche, neue Aufnahmeverträge für Patienten und Entfristungen von Altersteilzeitvertretungen waren Themen unserer heutigen Personalratssitzung, über die wir berichten möchten:

Personalrats-Rundmail Juni 2015

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusInformationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Wir möchten Sie auf den dieser E-Mail angehängten offenen Brief der JAV an die Pflegedirektorin zur Einstellung des Ausbildungsganges Krankenpflegeassistenz hinweisen, dem sich der PR voll und ganz anschließen kann.
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

Kurznotizen
-Der PR hat die neuen Arbeitszeiten im NC-OP zur Kenntnis genommen, die im Augen-OP allerdings erst einmal noch nicht.
-Nachdem ohne Beteiligung des PR für den Sterilguttransport MeDiTA-Beschäftigte eingesetzt worden sind, wurden die Stellen erst nach monatelangem Drängen des PR ausgeschrieben. Es ist schon wirklich nervtötend, dass das UK immer wieder versucht, MeDiTA als „Notstopfen“ in anderen Bereichen als den Blutprobentransport einzuschleusen!
-Die neue Klinikpflegedienstleitung Frau Pappe hat sich in der PR-Sitzung vorgestellt. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
-Der PR hat Oberbürgermeister Paß angeschrieben, endlich seiner Aufgabe nachzukommen und darauf hinzuwirken, dass der Tarifkonflikt im Sozial- und Erziehungsdienst, der sich momentan in der sogenannten Schlichtung befindet und jederzeit wieder aufflammen kann, mit einem guten Tarifergebnis für die Streikenden beendet werden kann.
-Zum ersten Mal hat das UK einen Arzt aus dem Herzzentrum Huttrop innerhalb des Uniklinikum-Konzerns im Rahmen der Konzernleihe an das UK ausgeliehen.

Befristungen
-Wenn Sie befristet beschäftigt sind, müssen Sie keinen Urlaub oder Freizeitausgleich nehmen, um sich drei Monate vor Ende des Vertrages arbeitslos zu melden. Sie können ohne Minderung der Bezüge in der Arbeitszeit zum Jobcenter gehen. Das gleiche gilt für Bewerbungsgespräche, an denen Sie während der noch andauernden befristeten Vertragslaufzeit teilnehmen.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Mai 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden): Von 14 Neueinstellungen waren zehn befristet und nur vier unbefristet. Von 39 Weiterbeschäftigungen waren 26 befristet und 13 unbefristet.

20 % Nachtdienst-Zuschlag
Mit der Mai-Abrechnung erwarteten die meisten Kolleg_innen auch die Nachzahlung (beginnend ab März 2015) der tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen. Dass dies nicht in jedem Fall gelungen ist, räumt das LBV ein. Insbesondere bei der Umstellung auf den 20-prozentigen Nachtdienstzuschlag (vorher 1,28 Euro/Stunde) ergäbe sich – im schlechtesten Fall – eine Verzögerung bis August 2015. Das ist mehr als ärgerlich, weil es im Zusammenhang mit dem LBV nicht das erste Mal Probleme gibt (wir berichteten). Da die Zahlung jedoch nicht abgelehnt wird, sondern sich „lediglich“ verzögert, können juristische Schritte nicht zu einer früheren Auszahlung beitragen. Wer mag, kann natürlich immer individualrechtlich versuchen, Verzugszinsen geltend zu machen.
Die Erhöhung wirkt sich im Einzelnen je Stunde wie folgt aus:

EG 7a (Pflege – Normalstation)
Alt: 1,28 €
Neu: 3,13 €

EG 8a (Pflege – Funktionsbereiche wie OP, Anästhesie, Intensiv)
Alt: 1,28 €
Neu: 3,28 €

EG 9a (Pflege – Funktionsbereich mit Fachweiterbildung)
Alt: 1,28 €
Neu: 3,52 €

EG 9 (außerhalb der Pflegeeingruppierung)
Alt: 1,28 €
Neu: 3,52 €

Pflegedienst
-Da auf der Station AC 3/4 ein nicht mehr tragbarer Personalausfall vorlag, wurde die Station AC 2 mit 20 Betten vorübergehend geschlossen und die Kolleg_innen des AC-Bereiches so umgesetzt, dass die Station AC 3/4 die Patientenversorgung weiterhin gewährleisten konnte. Unter anderem wegen dieser Zustände wird es am 24. Juni um 13 Uhr eine gemeinsame, öffentlichkeitswirksame Aktion des UK und ver.di geben.
-Wegen dauerhafter Überlastung haben die Beschäftigten der WTZ 1 zusammen mit dem PR ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Wir halten Sie hinsichtlich der Ergebnisse auf dem Laufenden.
-Nachdem der PR dem Einsatz von FSJlern im Aufwachraum OZ II nicht zugestimmt hat, hat die Pflegedirektion entschieden, dass dort nun gar niemand eingesetzt wird: weder Bufdis noch FSJler und auch keine KPAs, wie sie der PR vorgeschlagen hatte. Dass damit die dort arbeitenden Kolleg_innen bestraft werden und nicht der PR (welche Wirkung eigentlich erzielt werden sollte), hat der PR der Pflegedirektion vorgeworfen. Die Beschäftigten dort sind vom PR über die Möglichkeiten, in Überlastungssituationen zu reagieren, informiert.
-Der PR hat seine Beteiligungsrechte bei einer Organisationsänderung in der Hautklinik eingefordert.

Serviceassistenz
Firma Ahr kommt zurück. So in etwa lauteten die Gerüchte, die der PR hörte, bevor wir offiziell informiert wurden. Aber wie so oft, ist an Gerüchten ein bisschen was dran. Die Pflegedirektion will der Firma, die vor Jahren schon mit mäßigem Erfolg die Serviceassistenz auf professionelle Füße stellen wollte, einen weiteren Auftrag zur Untersuchung von Abläufen in der Serviceassistenz geben. Viele Kolleginnen in dem Bereich haben dieselben Zweifel wie der PR, dass sie es dieses Mal besser machen wird.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Der PR hat nach intensiver Beratung mit dem UK der Einführung eines „Piloten“ BEM zugestimmt. Langzeiterkrankte sollen nun nach einem geeinten Verfahren von der Personalabteilung und dem PR so betreut werden, dass sie wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Hierzu werden Gespräche in ausgesuchten Bereichen geführt werden.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Da sich das jetzige Quartal dem Ende zuneigt, steht erneut eine Betriebsversammlung an. Die Schwerpunkte sind dieses Mal:
– Überlastungsanzeigen: Warum, wieso, weshalb? Was passiert damit? Bin ich aus der Haftung, wenn ich eine schreibe?
– Befristungen innerhalb der unbefristeten Mitgliedschaft
– Das laufende Anfechtungsverfahren bzw. inwiefern stehen Mitgliedern Arbeitsrechte zu?
Die Betriebsversammlung findet am Donnerstag, den 25. Juni 2015 im Hohlweg 18 (Bildungsakademie) im Raum U.3 (Untergeschoss) ab 14:00 Uhr statt und startet mit einem kleinen Start Up mit Kaffee und Kuchen. Ab 14:30 Uhr beginnt die eigentliche Betriebsversammlung. Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Mobbing
Bei Konflikten im Arbeitsbereich mit Kolleg_innen oder Vorgesetzten ist jedes Personalratsmitglied ansprechbar. Häufig ist die angestrebte Lösung eines Konfliktes jedoch sehr zeitintensiv oder es muss flexibel reagiert werden, was nicht immer vor Ort gewährleistet werden kann. Deswegen sind Reiner Schmidt und Christian Dehmel über das Personalratsbüro von Montag bis Freitag erreichbar.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

18. Juni: Radiologie OZ II
25. Juni: Intensivstationen
2. Juli: Herzzentrum
9. Juli: Müllplatz
16. Juli: Kopfschmerzambulanz
23. Juli: WTZ-Ambulanz
30. Juli: Betriebskindertagesstätte

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail November 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEntlohnung KPA-Schüler_innen
Am UK wird jährlich ein Kurs mit Azubis zur Krankenpflegeassistenz ausgebildet. Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem abspeckten Ausbildungsprogramm der Krankenpflege. Diese Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt und wird in vielen Bundesländern gar nicht (mehr) so durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Ausbildungsvergütung auch nicht tariflich geregelt. Die JAV und der PR versuchen deswegen, seit Jahren eine mit dem UK geeinte Regelung zu vereinbaren. Unser Vorschlag wäre eine Regelung, wie sie zu der Zeit bestanden hat, als es für diese Ausbildung noch tarifliche Regelungen gab – 80,00 € weniger als im ersten Ausbildungsjahr der dreijährigen Pflegeausbildung. Das UK hat vor kurzem noch signalisiert, dass es mit der Regelung einverstanden ist. Jetzt teilt es uns plötzlich mit, dass es erst die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals überprüfen müsse.

Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal
Nachdem der PR die Verlängerung der Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal unterschrieben hat, tauchen nun die ersten Probleme auf. DRK-Beschäftigten, die in pflegeferne Tätigkeiten wechseln wollen, wird hierbei ein Arbeitgeberwechsel zum UK angeboten. Inzwischen haben wir festgestellt, dass diese Wechselangebote an die knapp 30 bisher in Frage kommenden DRK-Kräfte aber gar nicht immer erfolgt sind. Dies wird nun auf unser Drängen hin nachgeholt. Und urplötzlich werden von Seiten des UK die Hürden hochgezogen: Bei einem Wechsel soll es plötzlich eine erneute Probezeit geben, Eingruppierungen werden in Frage gestellt, bei einer befristeten Stellung muss man anschließend wieder in die Schwesternschaft zurückwechseln… Unter diesen Bedingungen hätten wir eventuell die Dienstvereinbarung nicht unterschrieben, da ein Wechselangebot dermaßen „vergiftet“ ist, dass es ja normalerweise keineR annehmen könnte. Wir fragen uns: Hat die DRK-Schwesternschaft solch eine Angst davor, dass ihr die Mitglieder davonlaufen, sodass nun eine letzte Reißleine gezogen werden soll?

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Deine Rechte im Streik

Streiks sind zulässig!
Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG vom 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen. Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam. »Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig« (BAG v. 12.09.1984).

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