
Besucher
Aktuelle Besuchsregelungen
Corona-Maßnahmen unterscheiden sich je nach Standort!
Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten abhängig von den Klinik-Standorten gelten unterschiedliche Corona-Beschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelung.
Kostenloser Bürgertest für Patienten und Besucher
Als Besucher oder Patient haben Sie weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Test.
Bitte füllen Sie hierzu das folgende Formular aus und bringen es zum Testzentrum mit.
Weitere Informationen zur kostenlosen Bürgertestung finden Sie hier.

Selbstauskunft Bürgertest
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen werden ab Mittwoch, den 01. März 2023, geändert.
Im Wesentlichen und bis auf Weiteres gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 12:00 – 20:00 Uhr.
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske.
- Für Patientinnen und Patienten entfällt die Testpflicht.
- Jedoch ist zunächst auch von Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten können abweichende Regelungen gelten!
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelungen in diesen Bereichen.
Zu diesen Bereichen zählen das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Dialyse sowie alle Intensivstationen.
Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können Ausnahmen gelten.
Ein generelles Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres für die Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation für die Stationen KMT1 und KMT2. Hiervon gibt es in Ausnahmefällen Abweichungen (bspw. sterbende PatientInnen, psychosoziale Ausnahmesituationen wie bspw. neugeborene Kinder im Haushalt), die durch oberärztliche Rücksprache abzuklären sind.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!

In English

In Turkish

In Arabic
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Ruhrlandklinik werden ab Mittwoch, den 01. März 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 12:00 – 20:00 Uhr
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske.
- Für Patientinnen und Patienten entfällt die Testpflicht.
- Jedoch ist zunächst auch von Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten können diese Regelungen abweichen. Zu diesen Bereichen zählen die Station S4 sowie die Intensivstation. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können die Regelungen ebenfalls abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!
Fragen zum Corona-Virus
Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen rund um das Corona-Virus zunächst auf den Websites der zuständigen Behörden, wie z.B. dem Robert-Koch-Institut (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder auf der Informationsseite der Universitätsmedizin Essen: www.ume.de/coronavirus.
Die Stadt Essen hat für ihre Bürgerinnen und Bürger auch eine Hotline eingerichtet: 0201-8888999 (8 bis 16 Uhr). Aufgrund der hohen Auslastung an E-Mails und Anrufen die uns zu diesem Thema erreichen, bitten wir Sie, uns nur bei spezifischen Fragen in Verbindung mit Ihrem Krankheitsbild zu kontaktieren.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis. Natürlich behandeln wir weiterhin alle Patientinnen und Patienten mit Lungenerkrankungen und sind für Sie da!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Herzchirurgie Essen-Huttrop werden ab Mittwoch, den 01. März 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für Patientinnen und Patienten entfällt die Testpflicht.
- Jedoch ist zunächst auch von Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für den Besuch der Normal – und Intensivstation können diese Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort St. Josef Krankenhaus Werden werden ab Mittwoch, den 01. März 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 12:00 – 20:00 Uhr
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für Patientinnen und Patienten entfällt die Testpflicht.
- Jedoch ist zunächst auch von Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für den Besuch der Intensivstation können diese Regelungen abweichen. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können die Regelungen ebenfalls abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen/Station.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Fragen zum Corona-Virus
Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen rund um das Corona-Virus zunächst auf den Websites der zuständigen Behörden, wie z.B. dem Robert-Koch-Institut (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder auf der Informationsseite der Universitätsmedizin Essen: www.ume.de/coronavirus.
Die Stadt Essen hat ein Bürgertelefon eingerichtet, (0201) 123-8888, das montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar ist. Aufgrund der hohen Auslastung an E-Mails und Anrufen die uns zu diesem Thema erreichen, bitten wir Sie, uns nur bei spezifischen Fragen in Verbindung mit Ihrem Krankheitsbild zu kontaktieren.