
Besucher
Aktuelle Besuchsregelungen
Corona-Maßnahmen unterscheiden sich je nach Standort!
Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten abhängig von den Klinik-Standorten gelten unterschiedliche Corona-Beschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelung.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen werden ab Freitag, den 07. April 2023, geändert.
Im Wesentlichen und bis auf Weiteres gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich.
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Für Besuchende gilt keine Testpflicht.
- Wir empfehlen weiterhin den Besuchenden und den Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (oder eine FFP Maske) zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten können abweichende Regelungen gelten!
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelungen in diesen Bereichen.
Zu diesen Bereichen zählen das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation, die Dialyse sowie alle Intensivstationen.
Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können Ausnahmen gelten.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Ruhrlandklinik werden ab Freitag, den 07. April 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich.
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Für Besuchende gilt keine Testpflicht.
- Wir empfehlen weiterhin den Besuchenden und den Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (oder eine FFP Maske) zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten können diese Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen. Zu diesen Bereichen zählen die Station S4 sowie die Intensivstation. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können Ausnahmen gelten.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Herzchirurgie Essen-Huttrop werden ab Freitag, den 07. April 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient.
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Für Besuchende gilt keine Testpflicht.
- Wir empfehlen weiterhin den Besuchenden und den Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (oder eine FFP Maske) zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für den Besuch der Normal – und Intensivstation können diese Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort St. Josef Krankenhaus Werden werden ab Freitag, den 07. April 2023, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich.
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden.
- Für Besuchende gilt keine Testpflicht.
- Wir empfehlen weiterhin den Besuchenden und den Patientinnen und Patienten bei Kontakt mit anderen Personen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (oder eine FFP Maske) zu tragen, soweit dies gesundheitlich zumutbar ist.
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten können diese Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Regelungen in diesen Bereichen. Zu diesen Bereichen zählen alle Intensivstationen. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, können Ausnahmen gelten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fragen zum Corona-Virus
Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen rund um das Corona-Virus zunächst auf den Websites der zuständigen Behörden, wie z.B. dem Robert-Koch-Institut (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder auf der Informationsseite der Universitätsmedizin Essen: www.ume.de/coronavirus.
Die Stadt Essen hat ein Bürgertelefon eingerichtet, (0201) 123-8888, das montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar ist. Aufgrund der hohen Auslastung an E-Mails und Anrufen die uns zu diesem Thema erreichen, bitten wir Sie, uns nur bei spezifischen Fragen in Verbindung mit Ihrem Krankheitsbild zu kontaktieren.