
Besucher
Aktuelle Besuchsregelungen
Corona-Maßnahmen unterscheiden sich je nach Standort!
Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten abhängig von den Klinik-Standorten gelten unterschiedliche Corona-Beschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelung.
Kostenloser Bürgertest für Patienten und Besucher
Als Besucher oder Patient haben Sie weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Test.
Bitte füllen Sie hierzu das folgende Formular aus und bringen es zum Testzentrum mit.
Weitere Informationen zur kostenlosen Bürgertestung finden Sie hier.

Selbstauskunft Bürgertest
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen werden ab Freitag, den 23. Dezember 2022, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 12:00 – 20:00 Uhr
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Voraussetzung für den Besuch ist ein tagesaktueller, negativer Antigen-schnelltest (Selbsttest) der Besucher
- Die Ausstellung und Vorlage eines Besucherausweises ist nicht mehr erforderlich
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten ist nach wie vor ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 36 Stunden erforderlich. Zu diesen Bereichen zählen das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Dialyse sowie alle Intensivstationen. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf den Test verzichtet werden.
- Ein generelles Besuchsverbot gilt für die Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation für die Stationen KMT1 und KMT2. Hiervon gibt es in Ausnahmefällen Abweichungen (bspw. sterbende PatientInnen, psychosoziale Ausnahmesituationen wie bspw. Neugeborene Kinder im Haushalt). In diesen Fällen dürfen nach oberärztlicher Rücksprache Angehörige mit negativem Schnelltest und FFP2 Maske in die Zimmer. Auf der KMT3 dürfen Angehörige von nicht-COVID-19 PatientInnen täglich mit negativem Schnelltest zu Besuch kommen.
Einen Besucherausweis erhalten Sie ohne Terminanmeldung gegen Vorlage des Testnachweises im Testzentrum. (Öffnungszeiten von 12.00 Uhr bis 17.40 Uhr)
Hinweis:
Für den Corona-Test besuchen Sie bitte ein öffentliches Testzentrum. Das Universitätsklinikum bietet keine Corona-Tests an.
Um einen Besucherausweis zu erhalten, reichen Sie ihr negatives Testergebnis bitte im Mitarbeiter-Testzentrum des Universitätsklinikums ein.
Das Mitarbeiter-Testzentrum finden Sie auf dem Campus des Universitätsklinikums, auf dem Platz gegenüber des operativen Zentrums 2. Siehe Lageplan!

Lageplan – Ausgabe Besucherausweis

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Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Besuchsregelung ab 23. Dezember in der RLK
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Ruhrlandklinik werden ab Freitag, den 23. Dezember 2022, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 14:00 – 19:00 Uhr
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Die Ausstellung und Vorlage eines Besucherausweises ist nicht mehr erforderlich
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten ist nach wie vor ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 36 Stunden erforderlich. Zu diesen Bereichen zählen die Station S4 sowie die Intensivstation. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf den Test verzichtet werden
Fragen zum Corona-Virus
Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen rund um das Corona-Virus zunächst auf den Websites der zuständigen Behörden, wie z.B. dem Robert-Koch-Institut (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder auf der Informationsseite der Universitätsmedizin Essen: www.ume.de/coronavirus.
Die Stadt Essen hat für ihre Bürgerinnen und Bürger auch eine Hotline eingerichtet: 0201-8888999 (8 bis 16 Uhr). Aufgrund der hohen Auslastung an E-Mails und Anrufen die uns zu diesem Thema erreichen, bitten wir Sie, uns nur bei spezifischen Fragen in Verbindung mit Ihrem Krankheitsbild zu kontaktieren.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis. Natürlich behandeln wir weiterhin alle Patientinnen und Patienten mit Lungenerkrankungen und sind für Sie da!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Herzchirurgie Essen-Huttrop werden ab Freitag, den 23. Dezember 2022, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Voraussetzung für den Besuch ist ein tagesaktueller, negativer Antigenschnelltest (Selbsttest) der Besucher
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für den Besuch der Normal – und Intensivstation ist nach wie vor ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 36 Stunden erforderlich. Die Überprüfung erfolgt auf der Station. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf den Test verzichtet werden.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort St. Josef Krankenhaus Werden werden ab Freitag, den 23. Dezember 2022, geändert.
Im Wesentlichen gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme möglich, begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient während der Besuchszeiten zwischen 14:00 – 19:00 Uhr
- Ein Besuch ist nur möglich ohne Krankheits- bzw. Erkältungssymptome der Besuchenden
- Voraussetzung für den Besuch ist ein tagesaktueller, negativer Antigenschnelltest (Selbsttest) der Besucher
- Die Ausstellung und Vorlage eines Besucherausweises ist nicht mehr erforderlich
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen die Tragepflicht für eine FFP2-Maske
- Für den Besuch der Intensivstation ist nach wie vor ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 36 Stunden erforderlich. Die Überprüfung erfolgt auf der Station. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf den Test verzichtet werden.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fragen zum Corona-Virus
Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen rund um das Corona-Virus zunächst auf den Websites der zuständigen Behörden, wie z.B. dem Robert-Koch-Institut (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder auf der Informationsseite der Universitätsmedizin Essen: www.ume.de/coronavirus.
Die Stadt Essen hat ein Bürgertelefon eingerichtet, (0201) 123-8888, das montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar ist. Aufgrund der hohen Auslastung an E-Mails und Anrufen die uns zu diesem Thema erreichen, bitten wir Sie, uns nur bei spezifischen Fragen in Verbindung mit Ihrem Krankheitsbild zu kontaktieren.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis!