Lieferkettensorgfaltspflicht

Als öffentliche Einrichtung sind wir uns unserer Verantwortung in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bewusst. Dieses Gesetz, das im Jahr 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist, setzt neue Standards für die Wahrung der Menschenrechte innerhalb von Lieferketten.

Unser Engagement geht über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Wir sehen es als unsere Pflicht, aktiv dazu beizutragen, das Leben der Menschen, die indirekt an unserem täglichen Betrieb beteiligt sind, zu verbessern. Das bedeutet, dass wir nicht nur sicherstellen, dass unsere direkten Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden, sondern dass wir diese Standards auch von unseren Lieferanten und Partnern verlangen.

Externer Compliance-Beauftragter

Digitale Meldeplattform

nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hinweisgeber

Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Vorgaben ist selbstverständlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Hinweise auf eventuelle Verstöße helfen uns dabei, etwaige Missstände zu beheben und unsere Strukturen kontinuierlich zu verbessern. Hinweise können Sie sicher, vertraulich und ohne Angst vor Benachteiligung bei unseren hierfür eingerichteten Meldestellen abgeben.

Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren

Externer Compliance-Beauftragter

PDF-Dokument, 410 kBLaden

Abteilung Compliance, digitale Meldeplattform


Patientenbeschwerden werden durch das Qualitätsmanagement-Team entgegengenommen und bearbeitet:

Vertragsbedingungen für Liefer-und Dienstleistungen

Besondere Vertragsbedingungen

PDF-Dokument, 144 KBLaden