Gleichstellungsbüro
Die Gleichstellungsbeauftragte
Die gesetzliche Grundlage der Gleichstellungsbeauftragten ist das Landesgleichstellungsgesetz NRW. Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Kontrollfunktion und ist frühzeitig an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an allen Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen teil.
Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein Westfalen, das sogenannte LandesGleichstellungsGesetz (LGG), das am 9. November 1999 in Kraft getreten ist.
Die Novellierung des LGG wurde am 15.12.2016 im Landtag verabschiedet.
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wie es im Grundgesetz der BRD Artikel 3, Absatz 2 verankert ist:
‘Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.’
Die Gleichstellung soll erreicht werden durch Förderung von Frauen durch
- soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen
- den Abbau von benachteiligenden Regelungen und Verfahren
- die Aufstellung und Umsetzung von Gleichstellungspläne
Diese Maßnahmen tragen zur beruflichen Chancengleichheit bei und zielen auf eine Balance, von der Frauen und Männer profitieren.
Beschäftigte erhalten Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Gleichstellung. Die Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen für die Themen:
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen
- Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit
- Wiedereinstieg in den Beruf nach Sonderurlaub und Elternzeit
- Fortbildung und Qualifizierung
- Berufliche Entwicklung
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Konflikte am Arbeitsplatz
Diese Maßnahmen tragen zur beruflichen Chancengleichheit bei und zielen auf eine Balance, von der Frauen und Männer profitieren.
Das Gleichstellungsbüro bietet eine offene Sprechstunde rund um alle gleichstellungsrelevanten Themen an. Im Fokus stehen die berufliche Karriere, Konflikte und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können Sie sich auch vertraulich und anonym beraten lassen.
Die Sprechstunde findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, von 10:00 bis 13:00 Uhr in der Robert-Koch-Straße 9-11, Raum 118 nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder E-Mail statt.
Angela Rüland
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsplan für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten 2021-2025
Als Teil der Personalentwicklung ist gemäß § 5 LGG (1) die Aufstellung von Gleichstellungsplänen Pflicht der Dienststellenleitung. Der Gleichstellungsplan ist wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung in der Verwaltung.
Gemäß § 6 LGG sind Gegenstand des Gleichstellungsplanes Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Weiterhin ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen, sozialen und fortbildenden Maßnahmen die oben genannten Zielvorgaben erreicht werden soll.
Rahmenplan der Universität Duisburg-Essen
Dr. Christa Henze
Tel.: 0201 183 2435
E-Mail: christa.henze@uni-due.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg-Essen
Kristina Spahn
Tel.: 0201 183 2012
E-Mail: kristina.spahn@uni-due.de
Sally Gerhardt
Tel.: 0201 183 4331
E-Mail: sally.gerhardt@uni-due.de
Elke Schulte-Lippern
Tel.: 0201 183 7596
E-Mail: elke.schulte-lippern@uni-due.de
Stud. Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg-Essen
Inka Strubbe
Tel.: 0201 183 7266
E-Mail: stud.gleichstellung@uni-due.de
Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
Prof.’in Dr. Heike Heuer
Tel.: 0201 723 4069
E-Mail: heike.heuer@uk-essen.de
Sachbearbeitung der Gleichstellung der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
Marcella Springorum
Tel.: 0201 723 6329
E-Mail: marcella.springorum@uk-essen.de
E-Mail: gleichstellung.med@uk-essen.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Diana Arweiler-Harbeck
E-Mail: diana.arweiler-harbeck@uk-essen.de
Prof. Dr. Stefanie Flohé
E-Mail: stefanie.flohe@uk-essen.de
Prof. Dr. Christina Karsten
E-Mail: christina.karsten@uk-essen.de
Prof. Dr. Katja Kölkebeck
E-Mail: katja.koelkebeck@lvr.de
Prof. Dr. Arzu Oezcelik
E-Mail: arzu.oezcelik@uk-essen.de
Angela Rüland
Gleichstellungsbeauftragte
Unsere Angebote
Diversity Management
Chancengleichheit
Gender Mainstreaming
Weitere Angebote zum Thema “Vereinbarkeit von Beruf und Familie” finden Sie im Bereich des MitarbeiterServiceBüros.
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
Die BuKoF ist der Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. In der BuKoF wirken die Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an Hochschulen zusammen. Die BuKoF vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
BuKoF Klinika
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika treffen sich regelmäßig zu gesonderten Fragestellungen.