
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Eingliederung
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sollen erkrankte Beschäftigte des UK Essen bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützt und begleitet werden. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird gemeinsam mit den Beschäftigten geplant, vorbereitet und durchgeführt. Das BEM richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Seitens des Arbeitsgebers ist dies ein Angebot zu dem er gesetzlich verpflichtet ist (§167 Abs. 2 SGB IX), die Teilnahme der Beschäftigten erfolgt auf freiwilliger Basis.
Ziele des BEM
- Überwinden aktueller Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Eingliederung entsprechend den Leistungsmöglichkeiten der Beschäftigten, bei Bedarf auch in einem anderen Arbeitsbereich
- Erhalt und langfristige Sicherung des Arbeitsverhältnisses
Auf einen Blick

Informationsflyer
Schritte des BEM-Verfahren
1) Informationen
Die betroffenen Beschäftigten werden angeschrieben, über das Verfahren informiert und zu einem vertraulichen Gespräch mit dem BEM-Integrationsteam eingeladen.
2) Erstgespräch
Im Erstgespräch informiert das Integrationsteam über die Möglichkeiten des BEM-Verfahrens, sowie über den umfassenden Datenschutz.
Die Beschäftigten entscheiden über ihre Teilnahme am BEM-Verfahren.
3) Eingliederungsverfahren
Je nach Einzelfall wird im Folgenden geklärt, wie die Rückkehr in den Arbeitsprozess erfolgen kann. An den Gesprächen können mit Zustimmung der Beschäftigten weitere interne und externe Partner teilnehmen. Hierbei wird ein Maßnahmenplan erstellt, der im weiteren Verlauf von den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams in der Umsetzung gesteuert wird.
4) Rückkehr in den Arbeitsprozess
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird von den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams begleitet.
Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann von den Beschäftigten abgelehnt werden. Auch ein Abbruch bzw. eine Wiederaufnahme nach Abbruch des BEM ist auf Wunsch des Beschäftigten jederzeit möglich.
Beratung und Unterstützung
Das BEM-Integrationsteam begleitet und unterstützt die Beschäftigten individuell.
Folgende Hilfsangebote und Leistungen können Themen der Beratung und Hilfestellung sein
- Medizinische Rehabilitation
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Berufliche Rehabilitation
- Arbeitsversuche
- Psychosoziale Betreuung
- (technische) Umrüstung des Arbeitsplatzes
- Veränderung der Arbeitsorganisation
- Veränderung der Arbeitszeit
- Qualifizierung
- Umsetzung auf einen leistungsgerechten Arbeitsplatz
Beteiligte
Neben den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams können mit Zustimmung und Beteiligung des Beschäftigten interne und externe Partner hinzugezogen werden.
- Personalärztlicher Dienst
- Sicherheitstechnischer Dienst
- Gleichstellungsbeauftragte
- Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Externe Service- und Leistungsträger (z.B. Rentenversicherung oder Krankenkasse)
Alle Beteiligten an der betrieblichen Eingliederung unterliegen der uneingeschränkten Schweigepflicht und können nur durch den betroffenen Beschäftigten davon entbunden werden!
Mitglieder des BEM-Integrationsteams

Sven Musolff
Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten

Julia Jacek
Mitarbeiterin BEM-Koordinationsstelle

Ute van Suntum
Leitung Stabsstelle BEM