Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Unser BEM-Verständnis
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind uns am Universitätsklinikum Essen ein wichtiges Anliegen. Wir möchten, dass es Ihnen gut geht, denn nur so sind Zufriedenheit und Erfolg bei der Arbeit möglich. Bei längerer oder häufiger Arbeitsunfähigkeit möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Arbeitsfähigkeit zu stärken, Arbeitsbelastungen zu reduzieren und Ihre Arbeit dauerhaft wiederaufzunehmen.
Was ist BEM? Warum BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die dazu dienen, Ihre Gesundheit zu schützen und zu fördern sowie Ihre Arbeitsfähigkeit zu stärken und dauerhaft zu erhalten. Die Grundlage des BEM ist der § 167, Abs. 2 im neunten Sozialgesetzbuch. Das Universitätsklinikum Essen ist als Arbeitgeber demnach dazu verpflichtet, Ihnen ein BEM anzubieten, wenn Sie innerhalb der zurückliegenden 12 Monate für mehr als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach.
Auf einen Blick
Informationsflyer
Schritte des BEM-Verfahren
1) Informationen
Die betroffenen Beschäftigten werden angeschrieben, über das Verfahren informiert und zu einem persönlichen Gespräch mit dem BEM-Integrationsteam eingeladen.
2) Erstgespräch
Im Erstgespräch informiert das Integrationsteam über die Möglichkeiten des BEM-Verfahrens, sowie über den umfassenden Datenschutz.
Die Beschäftigten entscheiden über ihre Teilnahme am BEM-Verfahren.
3) BEM-Verfahren
Sollten Sie sich für ein BEM entscheiden, so beginnt das BEM mit einer individuellen Beratung durch das BEM-Integrationsteam. In diesem Gespräch wird zunächst geklärt, was Ihnen helfen und zur Stabilisierung beitragen kann. Offene Fragen, z.B. zum weiteren Vorgehen werden beantwortet.
4) Umsetzung
Danach werden BEM-Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen konkret geplant, erprobt und umgesetzt.
Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann von den Beschäftigten abgelehnt werden. Auch ein Abbruch bzw. eine Wiederaufnahme nach Abbruch des BEM ist auf Wunsch des Beschäftigten jederzeit möglich.
Beratung und Unterstützung
Das BEM-Integrationsteam begleitet und unterstützt die Beschäftigten individuell. Folgende Hilfsangebote und Leistungen können Themen der Beratung und Hilfestellung sein:
- Medizinische Rehabilitation
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Berufliche Rehabilitation
- Arbeitsversuche
- Psychosoziale Betreuung
- (technische) Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Veränderung der Arbeitsorganisation
- Veränderung der Arbeitszeit
- Qualifizierung
- Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
Beteiligte
Neben den Mitgliedern des BEM-Integrationsteams können mit Zustimmung und Beteiligung des Beschäftigten interne und externe Partner hinzugezogen werden, z.B.:
- Personalärztlicher Dienst
- Sicherheitstechnischer Dienst
- Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Externe Service- und Leistungsträger wie z.B. der Integrationsfachdienst oder die Deutsche Rentenversicherung
- Personen Ihres Vertrauens
Alle Beteiligten im BEM-Prozess unterliegen der uneingeschränkten Schweigepflicht und können nur durch den betroffenen Beschäftigten davon entbunden werden.
Mitglieder des BEM-Integrationsteams
Ute van Suntum
Leitung Stabsstelle BEM
Annika Timpf
Mitarbeiterin BEM-Koordinationsstelle
Julia Jacek
Mitarbeiterin BEM-Koordinationsstelle
Christian Dehmel
PR-Mitglied
Sven Musolff
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen / Personalrat