Besuchsregelungen / Corona-Hinweis
Kostenloser Bürgertest für Patienten und Besucher der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen
Als Besucher oder Patient am Universitätsklinikum Essen haben Sie weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Test. Bitte füllen Sie hierzu das folgende Formular aus und bringen es zum Testzentrum mit.
Weitere Informationen zur kostenlosen Bürgertestung finden Sie hier.
Selbstauskunft Bürgertest
PDF-Dokument, 380 kBLaden
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens werden die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen ab Dienstag, den 10. Mai 2022, 12.00 Uhr, gelockert und wie folgt angepasst.
Ab diesem Datum gelten die folgenden Regelungen:
- Ein Besuch ist ab dem 1. Tag der stationären Aufnahme ab 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich.
- Der Besuch ist begrenzt auf 1 Person pro Tag je Patient.
- Zu Besuchsbeginn muss ein negativer Antigentest nicht älter als 24 Stunden vorliegen. Alternativ wird auch ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden akzeptiert.
- Während des Aufenthaltes im Krankenhaus gilt weiterhin in Innenräumen eine Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz).
- Ebenfalls wird für den Besuch weiterhin ein Besucherausweis benötigt.
- Besuche auf den Intensivstationen müssen vorab individuell mit der betroffenen Station abgestimmt werden.
Hinweis
Für den Corona-Test besuchen Sie bitte ein öffentliches Testzentrum. Das Universitätsklinikum bietet keine Corona-Tests an.
Um einen Besucherausweis zu erhalten, reichen Sie ihr negatives Testergebnis bitte im Mitarbeiter-Testzentrum des Universitätsklinikums ein.
Das Mitarbeiter-Testzentrum finden Sie auf dem Campus des Universitätsklinikums, auf dem Platz gegenüber des operativen Zentrums 2. Siehe Lageplan!
Lageplan – Ausgabe Besucherausweis
PDF-Dokument, 796 kBLaden
Abweichend von dieser Regelung gelten die folgenden Ausnahmen:
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten gelten nach wie vor Sonderreglungen, nach denen ein Besuch erst ab dem 7. Tag nach stationärer Aufnahme möglich ist. Zu diesen Bereichen zählen die Station Knochenmarktransplantation, das Westdeutsche Tumorzentrum sowie die Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie. Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf die vorherige Anmeldung als Besucher verzichtet werden. Die Maskenpflicht gilt auch bei Sondersituationen ausnahmslos, der Antigentest kann in diesen Fällen im jeweiligen Stationsbereich vorgenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!