Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) am Universitätsklinikum Essen ist die erste Anlaufstelle für Beschäftigte und Auszubildende mit Behinderung, chronisch-somatischer oder -psychischer Erkrankung.

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Grundsätzlich wacht die SBV darüber, dass die für Menschen mit Behinderung geltenden Gesetze, Verordnungen und Pflichten des Arbeitgebers erfüllt werden. So ist die SBV z.B. in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die (schwer-)behinderten Menschen als Gruppe berühren, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung des Arbeitgebers anzuhören. Die getroffene Entscheidung ist der SBV unverzüglich mitzuteilen.

Die SBV setzt sich darüber hinaus für die individuellen Belange von Beschäftigten und Auszubildenden mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung sowie für angestellte Personen, die durch Unfallfolgen oder Erkrankung von einer Behinderung bedroht sind, ein. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere

  • unabhängige und vertrauliche Beratung zu behinderungs- oder erkrankungsbedingten Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Unterstützung bei Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
  • Unterstützung bei Antragstellungen bei dem zuständigen Versorgungsamt bezüglich einer Feststellung von Behinderung oder Verschlimmerung der bereits festgestellten Behinderung
  • Unterstützung bei Widerspruchsverfahren nach Antragstellung
  • Unterstützung bei Anträgen auf Gleichstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit
  • Beantragung und Umsetzung barrierefreier Arbeitsplatzausstattung
  • Mitarbeit zur Durchsetzung von Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen
  • Begleitung von Bewerbungsverfahren

Zusammenarbeit mit internen und externen Beratungsstellen, Personalrat, Inklusionsbeauftragten, Integrationsämtern und dem Integrationsfachdienst

Schweigepflicht der Schwerbehindertenvertretung

Die SBV unterliegt nach § 179 Abs. 7 Satz 1 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht, die auch nach Ausscheiden aus dem Amt der SBV weiter besteht.

Alle Vertrauenspersonen und ihre stellvertretenden Personen sind verpflichtet, über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Beschäftigten, z.B. bezüglich des gesundheitlichen Zustands, der familiären, sozialen und finanziellen Situation, berufsbezogenen Herausforderungen der Betroffenen etc., Stillschweigen zu bewahren.  

Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es nur, soweit es für die Unterstützung der Betroffenen erforderlich ist und diese zugestimmt haben oder, sofern sachlich erforderlich, in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat, Inklusionsbeauftragten und Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit, den Integrationsämtern und Rehabilitationsträgern. 

Kontakt

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Sven Musolff

Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen

Büro:
Verwaltungsgebäude,
Raum 01.25
Hufelandstraße 55
45147 Essen