Übersicht: PressemitteilungenErstellt am: 19.05.2026

Bei den von Prof. Kimmig geäußerten Aussagen zum Schwangerschaftsabbruch handelt es sich um dessen an humanistischen Werten orientierte persönliche Überzeugung, Leben zu erhalten. Die Universitätsmedizin Essen hat diese Auffassung in den rund 25 Jahren seiner Tätigkeit bislang akzeptiert.

In Deutschland gibt es für öffentliche Krankenhäuser keine gesetzliche Pflicht, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist keine Ärztin, kein Arzt und kein Pflegepersonal verpflichtet, bei einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.

Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation werden an der Universitätsmedizin Essen durchgeführt. Jederzeit wurden und werden alle betroffenen Frauen mit großem Engagement betreut und behandelt. Keine Frau in Not wurde im Stich gelassen, sondern vielmehr in enger Kooperation mit der AWO-Beratungsstelle umfassend beraten und bei Bedarf an kompetente Kolleginnen und Kollegen weitervermittelt.

Im Juli 2026 wird Prof. Kimmig planmäßig in den Ruhestand verabschiedet und die Position als Direktorin bzw. Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe entsprechend neu besetzt. Die Universitätsmedizin Essen beabsichtigt, zukünftig entsprechend des staatlichen Versorgungsauftrags Schwangerschaftsabbrüche in allen Indikationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzubieten.

Die aktuelle, emotional geführte Diskussion spiegelt den gesellschaftlichen Grundkonflikt rund um Schwangerschaftsabbrüche und den Paragraphen 218 wider und ist damit auch Teil einer übergeordneten Debatte.