Berufliche Chancengleichheit

Die Strategie der Chancengleichheit setzt die Anerkennung der Verschiedenheit der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern voraus. Im nächsten Schritt können die daraus erwachsenden Potenziale und Perspektiven erkannt und gefördert werden.

Links

Universität Duisburg-Essen

EQUAL PAYDAY

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell 21 Prozent in Deutschland beträgt.

Weitere Links

Girls’ Day & Boys’ Day an der Universitätsmedizin Essen

Seit vielen Jahren bietet die Universitätsmedizin Essen zusammen mit der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Jungen und Mädchen am Girls’ Day und am Boys’ Day die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Arbeitsalltags eines Klinikums zu werfen und einen Einblick ins Medizinstudium zu bekommen.

Der nächste Girls’ und Boys’ Day findet am Donnerstag, 25. April 2024 statt.

Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:
 
https://www.uni-due.de/med/veranstaltungen/girlsboysday.php

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Weitere Links:

Kontakt

Jasmin Kreilos
Veranstaltungsmanagement

Tel.: 0201 723 2373
Jasmin.kreilos@uk-essen.de

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung

Respekt in der Universitätsmedizin Essen

Die Universitätsmedizin Essen fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert.

Im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches übernimmt sie die Verantwortung dafür, dass die Persönlichkeitsrechte aller Personen unabhängig von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, äußerer Erscheinung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität, Religion, Weltanschauung oder politischer Gesinnung respektiert und geschützt werden. Betroffene sollen ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und über erlebte Fälle von Diskriminierung zu berichten, sich beraten zu lassen und zu beschweren.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2019 bezüglich der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zeigt auf, dass jede 11. erwerbstätige Person in den vergangenen 3 Jahren eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat.

Der Studie zufolge wurde am häufigsten genannt: 

  • Verbale Belästigungen wie sexualisierte Kommentare (62%)
  • Belästigungen durch Blicke und Gesten (44%)
  • Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen (26%)

Ein Großteil der Belästigungen geht von Kund*innen oder Patient*innen aus (53%), 43% nannten gleichgestellte Kolleg*innen und 19% Vorgesetzte als Täter*innen.

Interessant ist der Unterschied der Geschlechter hinsichtlich der Täter*innen. Während Frauen deutlich häufiger von Kund*innen oder Patient*innen sowie statushöheren Kolleg*innen belästigt wurden, wird die Belästigung hingegen eher von gleichgestellten oder statusniedrigeren Kolleg*innen verübt.

Viele Betroffene sind nach solchen Vorfällen irritiert und verunsichert. Dabei steht eines fest: Es gibt keine Rechtfertigung für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Studien belegen, dass sowohl Männer als auch Frauen ein gutes Gespür dafür haben, wann eine Grenzüberschreitung und Würdeverletzung der anderen Person vorliegt.

Häufig gestellte Fragen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn „[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ § 3 Abs. 4 AGG.

Verbal

  • sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
  • aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
  • sexuell zweideutige Kommentare
  • Fragen mit sexuellem Inhalt, z.B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre
  • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z.B. „Setz dich auf meinen Schoß!“
  • sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
  • Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung

Non-verbal

  • aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
  • Hinterherpfeifen
  • Pornografische/sexistische Bilder am Arbeitsplatz
  • unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
  • unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken

Physisch

  • jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
  • wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren
  • körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung

Wenn Sie das kennen, werden Sie sexuell belästigt und haben das Recht, sich dagegen zu wehren.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten. Wie Sie diese anwenden, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig:

  • Sagen Sie der Person, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen, und machen Sie deutlich, dass deren Verhalten unerwünscht ist.
  • Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens aus dem Kollegenkreis hinzu und bitten Sie um Unterstützung.
  • Sprechen Sie Vorgesetzte an und schildern Sie Ihre Situation.
  • Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, um die Übergriffe zu dokumentieren.
  • Nehmen Sie Unterstützung in Anspruch, und kontaktieren Sie eine der internen Ansprechpersonen.

Informieren Sie Ihre Vorgesetzten! Vorgesetzte haben die Pflicht, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Dabei ist es egal, ob es sich bei den Beschuldigten um Vorgesetzte, Kollegen oder Patient*innen handelt.

  • schauen Sie nicht weg
  • sprechen Sie die Personen an, Betroffene wie Handelnde
  • nehmen Sie Betroffene ernst
  • ermutigen Sie sie, sich zur Wehr zu setzen
  • stellen Sie sich als Zeugin bzw. als Zeuge zur Verfügung
  • sprechen Sie Ihre*n Vorgesetzte*n auf die Situation an
  • begleiten Sie die Betroffenen zu den zentralen Ansprechpersonen
  • auch Sie können sich bei den zentralen Ansprechpersonen beraten lassen
  • seien Sie sensibel und gesprächsbereit für Ihre Mitarbeiter*innen
  • sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema
  • holen Sie sich Unterstützung und fragen Sie die Gleichstellungsbeauftragte nach Beratung oder einem Vortrag zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Universitätsklinikum hat mit der Richtlinie ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gesetzt.

Weitere Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:

Rund um die Uhr können Sie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erreichen:

Ansprechpersonen und erste Anlauftellen

Gleichstellungsbeauftragte

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 0201 723 4177

Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Beschwerdestelle nach AGG

Tel.: 0201 723 1317

Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten

Tel.: 0201 723 3450

Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten

Tel.: 0201 723 3520

Schwerbehindertenvertretung

Tel.: 0201 723 2517

Personalärztlicher Dienst

Tel.: 0201 723 3481

In einem vertraulichen Gespräch können weitere Schritte abgeklärt werden.

Wir sind alle für ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz verantwortlich!

Konflikte am Arbeitsplatz

Neben Konflikten am Arbeitsplatz, die sich meist kurzfristig gelöst werden können, gibt es auch Konflikte, die für einzelne Beschäftigte andauern. Das nennt man Mobbing.

Von Mobbing wird gesprochen, wenn Beschäftigte gezielt und systematisch über einen längeren Zeitraum mit Intrigen, Schikanen und Beleidigungen konfrontiert werden. Die Beschäftigten werden drangsaliert und ausgegrenzt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat 2002 den sogenannten Mobbing-Report herausgebracht. Die Repräsentativstudie zeigt, dass im Sinne des Arbeitsschutzes ein schwerwiegendes Problem ist.

Einige Gruppen von Beschäftigten sind besonders gefährdet, Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz zu werden. Dazu gehören unter anderen:

  • Weibliche Beschäftigte: Frauen tragen laut Mobbingreport ein 75 Prozent höheres Risiko auf der Arbeit schikaniert und ausgegrenzt zu werden.
  • Bestimmte Altersgruppen: Gemobbte Personen sind häufig unter 25 oder über 55 Jahre alt.

Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen Beschäftigte des Universitätsklinikums bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist körperlich und seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet – an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt und von einem Menschen ausgeht, dem man vertraut. Häusliche Gewalt kann viele Formen haben und äußert sich nicht nur durch körperliche oder sexuelle Übergriffe, sondern auch wenn der (Ehe)Partner oder die (Ehe)Partnerin

• die (Ehe)Partnerin oder den (Ehe)Partner beleidigt und bei anderen schlecht macht

• jähzornig wird und Eigentum beschädigt

• droht, sie bzw. ihn oder die Kinder, Freundinnen und Freunde, Verwandte oder Haustiere zu verletzen

• den Kontakt zu Freundinnen oder Freunden unterbindet

• sie oder ihn daran hindert, das Haus zu verlassen

• beginnt, Ausgaben zu kontrollieren

• sie oder ihn im Zuge einer Trennung belästigt oder terrorisiert

Häusliche Gewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen. Und es handelt sich nicht um Einzelfälle: Studien für Deutschland und Europa belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird.

Auch wenn häusliche Gewalt sich in den meisten Fällen gegen Frauen richtet, können natürlich auch Männer davon betroffen sein. Unten finden Sie deswegen auch Hilfsangebote für Männer.

Beziehungen, in denen Gewalt ausgeübt wird, unterliegen häufig einer Eigendynamik, die einem bestimmten Muster folgt. Meistens beginnt häusliche Gewalt schleichend. Umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen. Typisch ist, dass der oder die Gewaltausübende sich entschuldigt, dann aber weiter gewalttätig wird. Eventuell werden mit der Zeit die Abstände zwischen den einzelnen Gewaltausbrüchen kürzer und die Schwere der Gewalt nimmt zu.

Die Universitätsmedizin Essen unterstützt ihre Beschäftigte selbstverständlich auch in dieser Situation. Wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragten.

Folgend finden Sie eine Übersicht über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten:

Darüber hinaus gibt es seit Juni 2020 die ersten Plätze in Männerschutzwohnungen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt werden 8 Plätze an zwei Standorten (Düsseldorf und Köln) für Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden oder in einer akuten Bedrohungssituation sind, als sichere Wohnmöglichkeit bereitstehen.

Das Themenspektrum von Frauenberatungsstellen ist sehr breit. So werden u.a. Frauen beraten, die

 • sich in einer Krisensituation befinden

• körperlichen oder seelischen Misshandlungen, häuslicher Gewalt ausgesetzt sind

• sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden

• Beziehungsschwierigkeiten haben, z. B. mit Partner/Partnerin, Freund/Freundin, Eltern, Kindern

• unter einer Ess-Störung wie Ess-Brechsucht, Magersucht oder Ess-Sucht leiden

• vergewaltigt wurden oder andere Formen von sexualisierten Übergriffen oder Belästigungen erfahren haben

• von sexuellen Gewalterfahrungen in der Kindheit betroffen sind

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Frauenberatungsstellen in NRW:

Eine sehr gute Übersicht finden Sie auf der Internetpräsenz der Polizei-Beratung. Hier sind sowohl Handlungsmöglichkeiten in der Akutsituation aufgeführt, aber auch Maßnahmen, wie Wohnungsverweisungen und zivilrechtliche Schutzanordnungen. Zuletzt finden sich dort auch Informationen zum Umgangsrecht und Hilfen für Kinder:

In Frauenhäusern finden Frauen – auch mit Kindern – Unterkunft, Hilfe und Schutz vor häuslicher Gewalt. Frauenhäuser sind Tag und Nacht erreichbar. Alle Frauenhäuser bieten kostenlose Beratungen und begleitende Angebote, die helfen können, die erlebte Gewalt zu verarbeiten und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Frauen und deren Kinder, die im Frauenhaus Zuflucht gefunden haben, bekommen Informationen und Unterstützung bei Fragen der eigenen Existenzsicherung und zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Trennung und Scheidung und zu weiteren Therapieangeboten. Gezielte Angebote richten sich auch an die Kinder im Frauenhaus. Auf der Internetpräsenz der Landesarbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser finden Sie freie Plätze in Frauenhäusern:

Ausführliche Informationen zum Schutz bei häuslicher Gewalt finden Sie in folgender Publikation:

Kontakt

Sollten Sie oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von häuslicher Gewalt betroffen sein, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Sie kann Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufbauen.

Gleichstellungsbeauftragte

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 0201 723 4177

Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.