Personalrats-Rundmail Oktober 2015

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusPfändungsverbot auch für Nacht- und Feiertagszuschläge
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen sind unpfändbar. So hat es jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) sind u. a. Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen unpfändbar. Das LAG Berlin-Brandenburg vertritt die Auffassung, dass die Erschwernis im Sinne der ZPO auch in regelmäßig wechselnden Dienstschichten oder einer Arbeitsleistung in der Nacht oder an Feiertagen bestehen kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Setzt sich diese Rechtsprechung durch, könnte der vor Pfändung sichere Lohn für viele Arbeitnehmer spürbar steigen.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Bitte beachten Sie auch die angehängte Information der JAV.
-Azubiparty: Vom Metzger bis zur Feuerwehrfrau – jeder Azubi aus Essen, Mülheim und Oberhausen ist herzlich eingeladen, mit uns am Freitag, den 16.10.2015 ab 22:00 Uhr im „Naked“ zu feiern. Tickets kosten 3 Euro für ver.di-Mitglieder, ansonsten 6 Euro. Tickets erhaltet ihr bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung eures Vertrauens oder bei eurer ver.di-Jugendsekretärin Kim Marquardt, Teichstr. 4a, 45127 Essen, Telefon 0201/2475266. ES WIRD KEINE ABENDKASSE GEBEN!
-Die Jugend- und Auszubildendenvertretung des Universitätsklinikum Essen lädt alle Auszubildenden und Praktikanten/-innen des UK Essen und alle Auszubildenden der DRK-Schwesternschaft zur Jugend- und Auszubildendenversammlung 2015 für Mittwoch, den 14.10.2014 um 10:00 Uhr im Auditorium des Lehr- und Lernzentrums, Virchowstraße 163a, 45147 Essen ein. Themen werden u.a sein: Stationshopping, Patenkonzept Pflegeschule, Praxisanleitungsausfälle, Öffentlichkeitsarbeit, KPA-Ausbildung, frei planbarer Urlaub, Übernahme Auszubildende u.v.m. Die Teilnahme an der Versammlung ist ALLEN Auszubildenden und Praktikant/-innen zu ermöglichen, auch den Auszubildenden der DRK-Schwesternschaft (§ 5 LPVG NW). Teilnahmezeit ist Arbeitszeit; es entstehen keine Fehlzeiten oder andere mögliche Benachteiligungen (§ 59 i. V. m. § 47 LPVG NW). Sollte es dennoch Nachfragen oder Probleme geben, bitte jederzeit (auch bis kurz vor der Versammlung) bei uns melden: JAV -> (0201) 723-2005 oder Personalrat -> (0201) 723–3410.
-Zur Einführung des sogenannten Dualen Studiums hat nun die Einigungsstellenvorsitzende vorgeschlagen, dass das UK dem PR den Kooperationsvertrag mit der Hochschule „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zur Mitbestimmung vorlegt. Das hat das UK auch inzwischen gemacht, das Schreiben dazu aber so ungenau gehalten, dass der PR sich darauf nicht verlassen will.

Personalversammlung
Den Film zu Befristungen, den wir auf der Personalversammlung gezeigt haben, sowie den schriftlichen Rechenschaftsbericht können Sie auf unserer Internetseite abrufen.

Theaterkarten
Ab sofort können Sie für die jetzige Spielzeit im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Teilzeit in der Serviceassistenz
Für die neue Station M-Inf II wollte das UK 1,5 Stellen in der Serviceassistenz, aufgeteilt in drei halbe Stellen, ausschreiben. Der PR ist dagegen, weil viele Kolleginnen in der Serviceassistenz unfreiwillig Teilzeit arbeiten. Immer wieder wird vom UK behauptet, dass der Einsatz auf den Stationen so flexibel sein muss, da man hier am Morgen eine Serviceassistentin für vier Stunden braucht (und dann nicht mehr), und dann fünf Stunden später wieder eine Serviceassistentin auf einer anderen Station für drei Stunden benötigt. Und da kann man eben nicht eine Serviceassistentin am Stück acht Stunden einsetzen. Nur – leben kann man bei Entgeltgruppe 3 von einer Teilzeitstelle in der Regel nicht. Leider hat die Einigungsstellenvorsitzende dem UK Recht gegeben und die Flexibilität des Arbeitgebers über die Lebensumstände der Serviceassistentinnen gestellt. Nun soll zumindest versucht werden, Kombinationsstationen zu finden, bei deren Betreuung man dann in der Summe doch auf eine volle Stelle kommen könnte. Das hat das UK allerdings schon mehrfach angekündigt. Am Ende war es dann aber doch nie möglich.

Arbeitsunfähigkeit im Frei
Wenn Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig durch einen Arzt krankgeschrieben werden, bekommen Sie diese Tage „gutgeschrieben“. Bitte setzen Sie sich deswegen mit der Personalabteilung in Verbindung, damit Sie die Urlaubstage zu einem anderen Zeitpunkt nachträglich nehmen können. Wenn Sie an einem geplanten, regulären freien Tag oder einem geplanten Tag mit Freizeitausgleich erkranken, bekommen Sie den Tag nicht gutgeschrieben. Das ist dann so, als wenn Sie an einem geplanten freien Wochenende ohne Krankschreibung eines Arztes erkranken.

Vorstandsbezüge
Da nicht jede_r den Jahresbericht des UK bekommt, möchten wir hier die Einkommen der Vorstandsmitglieder veröffentlichen: Der inzwischen ausgeschiedene Herr Nagel hat 2014 549.000 Euro bekommen, Herr Kranz (Arbeitsbeginn 1. Juli 2014) 128.000 Euro und Frau Maier 280.000 Euro, während sie noch 2011 „nur“ 180.000 Euro bekommen hat.

Nachtdienst ZSVA
Die Einführung eines Nachtdienstes für die Sterilisationsabteilung hat der PR abschließend abgelehnt. Die Argumente des UK für dessen Einführung konnten uns nicht überzeugen. Nach der Durchführung einer Teilpersonalversammlung in diesem Bereich haben wir die Notwendigkeit der Arbeitszeitänderung noch weniger verstanden. Auch hier wird nun die Einigungsstelle entscheiden.

AG Arbeitsschutz
-Die Arbeitsgruppe ist auf den § 14 der Gefahrstoffverordnung aufmerksam geworden. Dort steht unter § 14 Abs. 3, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen „ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren. Das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen wird 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt; bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses auszuhändigen und einen Nachweis hierüber wie Personalunterlagen aufzubewahren“. Dass die Beschäftigten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Information bekommen, wird sehr wichtig, wenn in der Zukunft die Anerkennung einer Berufserkrankung beantragt wird. Wir haben beim UK nachgefragt, ob die entsprechenden Paragraphen durch das UK eingehalten werden. Leider konnte dies nicht uneingeschränkt bejaht werden. Nun wird ein Ablaufschema erstellt, anhand dessen die Dokumentation erfolgen soll.
-Nachtrag zum schriftlichen Rechenschaftsbericht der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz „Kostenübernahme Bildschirmbrille“: Auch wenn die Kosten für Ihre Bildschirmbrille unter 255 € liegen, kann es sein, dass Sie nicht den vollen Rechnungsbetrag erstattet bekommen. Der Erstattungsrahmen lässt für die Brillengestelle nur einen maximalen Erstattungsbetrag von 15 € zu.

Neubau Rechtsmedizin
Ein bisschen unglücklich ist die Information der betroffenen Kolleg_innen der Rechtsmedizin über den geplanten Neubau gelaufen. Ein für in einigen Jahren erst angedachter Neubau soll plötzlich wegen eines speziellen Förderprojektes mit Geldmitteln vom Land doch schon demnächst gebaut werden, wobei auch diese Gelder noch nicht hundertprozentig sicher sind. Die Kolleg_innen hörten schon von Gerüchten über eine Übersiedlung in die Ruhrlandklinik (RLK), bevor ihnen die Pläne offiziell vorgestellt worden sind. Inzwischen ist klar, dass noch gar nichts klar ist. Evtl. muss für die Zeit des Abrisses und Neubaus das gesamte Team in Räumlichkeiten der RLK umziehen, vielleicht gibt es aber auch Möglichkeiten, auf dem UK-Gelände zu bleiben. Für den ersten Fall sollen aber alle Umstände zuvor besprochen und geklärt werden, so z.B.: Wie kommen die Beschäftigten zukünftig in die abseits gelegene RLK? Können sie dort die Kantine nutzen? Wir werden versuchen, solche Fragen in der nächsten Zeit – bevor Fakten geschaffen werden – zu klären.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August und September 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). August: Von 22 Neueinstellungen waren zehn befristet und zwölf unbefristet. Von 27 Weiterbeschäftigungen waren 19 befristet und nur acht unbefristet. September: Von 26 Neueinstellungen waren 19 befristet und nur sieben unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 29 befristet und nur drei (!) unbefristet.

Wirtschaftsausschuss (WA)
In den letzten Sitzungen des WA haben wir die Einnahmen und Ausgaben rund um die Parkhäuser vorgelegt bekommen. Interessant war, dass das UK (angeblich) die exakten Kosten nicht beziffern konnte. Klar war aber, dass u.a. auch durch die Parkgebühren, die wir Beschäftigten zahlen, mit den Parkhäusern Gewinne erzielt werden. Wie hoch die allerdings genau sind, konnte man uns nicht sagen. Wir haben dann angeregt, doch die Gebühren zu senken oder abzuschaffen. Der Kaufmännische Direktor stellte aber unmissverständlich klar, dass er das auf keinen Fall machen würde. Niemand würde verstehen, wenn er bei den Millionen Jahresverlusten des UK diese Einnahmequelle einstellen würde.
Außerdem haben wir uns die Ausgaben der „Stiftung Universitätsmedizin Essen“ vorlegen lassen. Als unsere Fragen aber offensichtlich ins Schwarze trafen und für das UK unangenehm wurden, teilte der Kaufmännische Direktor uns mit, er wolle erst rechtlich prüfen lassen, ob er überhaupt verpflichtet sei, uns diese Informationen zu geben.
Zu den an externe Firmen vergebenen Gärtnerarbeiten und zu den Kosten des Patiententransports vom Klinikgelände ins WPE durch eine externe Firma, haben wir zumindest die Zahlen bekommen.

Pflegedienst
-Im April hatten wir berichtet, dass die Organisationsänderung für den Eingriffsraum Dermatologie – jetzt unter Führung des OP-Managements – auch zu Veränderungen der Arbeitszeiten führen sollte. Hintergrund ist eine geplante Leistungssteigerung. Da in den Gesprächen (Erörterungen) mit dem UK keine Einigung erzielt werden konnte, musste die Arbeitsrichterin in der Einigungsstelle entscheiden. Diese stellte fest, dass die Beschäftigten unzureichend einbezogen waren und gab das Thema – vor einer Entscheidung – an das UK mit der Auflage zurück, dies nachzuholen. Im Gespräch am 23.09. verständigten sich dann die Beschäftigten mit dem UK auf folgende Regelungen:
1. Die Arbeitszeiten können ab dem 01.11.2015 umgesetzt werden.
2. Dabei gilt, dass der letzte Eingriff – in der Regel – spätestens um 17 Uhr abgeschlossen wird, damit noch Zeit für die Nacharbeiten und die Realisierung der Wege- und Rüstzeiten bleibt.
3. Bei bereits geschriebenen und damit rechtsverbindlich angeordneten Dienstplänen können Änderungen im Dienstplan nur nach einvernehmlicher Rücksprache vorgenommen werden.
4. Die Umsetzung der festgelegten Vereinbarungen, insbesondere ein früherer Antritt zum OP-Beginn für den ärztlichen Dienst.
5. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Die sich anschließende Evaluation der Zeiten beginnt dabei im Februar 2016.

Beschwerdeverfahren Station WTZ 1: Mittlerweile hat das sogenannte Verhandlungsgespräch stattgefunden. Hier konnten zwei Pflegekräfte aus dem Stationsteam den bereits schriftlich mitgeteilten Missständen gegenüber den UK-Vertretern noch einmal Ausdruck verleihen. Verschiedene Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert.
Wir hoffen nun, dass auch Maßnahmen ergriffen werden.

-Der PR hat die Einführung einer sogenannten Holding Area im Aufwachraum OZ II erst einmal abgelehnt, da noch einige Fragen offen sind.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Wie aus diversen Rundmails bereits bekannt, ist der BR – trotz Aussperrung und juristischen Auseinandersetzungen – weiter im Amt, um für die DRK-Mitglieder zu kämpfen!
Wir danken dem PR und der JAV für das gewährte „Asyl“ und die Unterstützung. Um den Mitgliedern beizustehen, sie zu beraten und Euch/Ihnen zu helfen, ist der Betriebsrat unter der Telefonnummer 2248 wieder erreichbar.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

22. Oktober: Robert-Koch-Haus
29. Oktober: Lager
5. November: Herzkatheterlabor
12. November: Reinigungsdienst
19. November: Hautklinik
26. November: GBK-Haus

Arbeitseinsatz
Ein freigestelltes PR-Mitglied hat eine Woche lang einen Arbeitseinsatz in verschiedenen Werkstätten im Handwerkerbereich gemacht. Wir danken den Kollegen für die freundliche Aufnahme, die interessanten Erfahrungen und die Möglichkeit auch wirklich praktisch mitzuhelfen.

Kurznotizen
-Frau Vermeulen, die neue Kollegin aus dem MitarbeiterServiceBüro, hat sich uns in einer PR-Sitzung vorgestellt. Wir hoffen, dass sie ihre vielen guten Ideen umsetzen kann. Soweit wir können, werden wir sie dabei unterstützen.
-Seit Monaten verschleppt das UK eine Entscheidung vor der Einigungsstelle hinsichtlich einer Entlastung der Kolleginnen in der Augen-Poli. Die gesundheitliche Gefährdung, von der eine betroffene Kollegin bereits vor Monaten in der Einigungsstelle berichtet hat, weckt das UK offensichtlich nicht aus seinem Dornröschenschlaf.
-Die fortgesetzte Vergabe der Aufgaben der Beihilfeabteilung an einen externen Dienstleister hat der PR nun begründet abgelehnt und die Einigungsstelle wird entscheiden müssen.
-Nach einigem Hin und Her gab es jetzt eine Lösung für die Kolleginnen der GSG, die in der Kinderklinik wegen einer täglichen Ärztebesprechung während ihrer Pausenzeiten aus ihrem Pausenraum vertrieben worden sind.
-Die Zentralisierung der Aufbereitung der Endoskope hat der PR nach Klärung einiger offener Fragen inzwischen zur Kenntnis genommen.
-Die Einführung einer Personennotsignal-Anlage in der Medizinischen Biologie haben wir zur Kenntnis genommen.
-In einem der Personalwohnheime sollen zwei Etagen in Wohnungen für Patienten und Angehörige umfunktioniert werden. Da aber drei andere Etagen, die ehemals der LVR-Klinik gehörten, nun durch das UK als Wohnraum für Beschäftigte genutzt werden, hat sich an der Summe der zur Verfügung stehenden Wohnfläche für Beschäftigte des UK nichts geändert. Nach einigen Rückfragen zur Warteliste, v.a. für Azubis (die Wartezeit beträgt ca. vier Wochen), hat der PR die Umwidmung zur Kenntnis genommen.
-Demnächst wird es (endlich) einen Termin mit Vertretern des Ministeriums zu den vielen offenen Fällen geben, die dieses als sogenanntes oberstes Organ abschließend entscheiden muss.
-Obwohl für das UK Düsseldorf momentan die zweite Betriebskindertagesstätte mit weiteren 90 Plätzen gebaut und die dritte bereits in Planung ist, sehen wir seitens des Vorstandes des UK Essen hier keine besonderen Aktivitäten.
-In einem offiziellen Termin mit dem Kaufmännischen Direktor ist uns mitgeteilt worden, dass die Kodierkräfte zukünftig fachlich dem Controlling zugeordnet werden sollen, disziplinarisch aber in ihren Bereichen verbleiben sollen.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.