Sonderrundmail Personalrat Corona Prämie

Wie wir in der letzten Rundmail berichteten, soll für Beschäftigte bestimmter Krankenhäuser, die besonders viel Covid-Patient*innen betreut haben, eine Prämie ausgezahlt werden. Das Gesetz der Bundesregierung, das diese Prämie regelt, spricht von einer „Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass andere durch Covid belastete Berufsgruppen ebenfalls in die Aufteilung der Prämie einbezogen werden können. Wer wieviel bekommt, soll zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung vor Ort geklärt werden.

Das Uniklinikum Essen wird eine Prämie von etwas mehr als 750.000 Euro bekommen. Das ist viel zu wenig! Denn es reicht nur für einen kleinen Teil der Kolleg*innen. Und laut dem Gesetz sollen wir als PR jetzt zusammen mit dem Vorstand darüber entscheiden, wie dieses viel zu wenige Geld verteilt werden soll.

Der PR vertritt von Anfang an die Ansicht, dass eine Prämie für nur einen kleinen Teil der Belegschaft ungerecht ist und uns Kolleginnen und Kollegen spaltet. Wir haben stattdessen das UK schon vor Wochen aufgefordert, entweder sich dafür einzusetzen, dass das Land den Betrag aufstockt, damit alle etwas bekommen oder aus dem Haushalt des UK aufzustocken. Das UK hat uns mitgeteilt, dass sie beim Land anfragen wollen, aber aus eigenen Mitteln – das wäre nicht möglich. Die Evangelischen Klinken Essen-Mitte zahlen an ihre Beschäftigten 1 Million Euro aus eigener Kasse aus, wie WDR „Lokalzeit“ berichtet. Komisch, bei denen geht das, aber bei uns am Uniklinikum nicht?

Leider ist auch geregelt, dass die Bundesregierung gar kein Geld auszahlt, wenn sich der PR nicht mit dem Vorstand „einigt“, wer Geld bekommen soll und wer nicht.

Der PR hat für sich entschieden, dass wir uns nicht an der bewussten Spaltung der Kolleg*innen beteiligen und mit dem Vorstand – und Ihnen – darüber diskutieren, ob die Kolleg*innen, die im Einkauf mit enormer Mühe und Überstunden Schutzausrüstung besorgen mussten, die im Reinigungsdienst sehr viel mehr Grundreinigungen durchführen mussten, die am Müllplatz riesige Mengen infektiösen Materials entsorgen mussten – ob zum Beispiel all diese Kolleg*innen genauso viel oder mehr oder weniger Belastung und Risiko ausgesetzt sind als andere.

Wir haben den Vorstand aufgefordert, uns einen Vorschlag zu schicken, wie sie sich das vorstellen. Dieser sieht Folgendes vor:

  • Alle Pflegekräfte sollen 350 € bekommen. Bei einem Einsatz von 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich vom 01.03. – 31.05.2020 bekommen sie 700 €. Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Stundenumfangs.
  • Mit der Teamassistenz soll entsprechend verfahren werden.
  • Die Serviceassistent*innen, die im besagtem Zeitraum 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich eingesetzt waren, sollen 350 € bekommen.
  • Pflege-Azubis, die im besagtem Zeitraum 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich eingesetzt waren, sollen 200 € bekommen.
  • Außerdem sollen alle Krankentransporter 350 € bekommen.
  • Neun Beschäftigte aus dem „Corona-Team“ der Physiotherapie sollen 350 € bekommen.
  • Die Hygienefachkräfte in der Krankenhaushygiene sollen 350 € bekommen.
  • Die MTLAs in der Virologie sollen 350 € bekommen.
  • Alle Beschäftigten/Berufsgruppen der ZNA-Nord-Ost (außer Ärzte) sollen 350 € bekommen.
  • Die MFAs der Klinik für Infektiologie sollen 350 € bekommen.
  • Die Reiniger*innen der GSG, die in Covid-Bereichen geputzt haben, sollen nichts bekommen, da die Prämie nur unternehmensbezogen gewährt würde.

Wir möchten es nochmal wiederholen: Das ist die Entscheidung des Vorstands!

Der Vorschlag des Personalrats lautete und lautet weiterhin, dass alle Beschäftigten, die am UK arbeiten, eine Prämienzahlung bekommen sollen. Da eine entsprechende Ausweitung und Aufstockung ausbleibt, weist der PR ausdrücklich darauf hin, dass die alleinige Verantwortung für die Verteilung der Mittel beim Vorstand liegt.

Wir stehen nicht im Weg, damit zumindest ein kleiner Teil der Beschäftigten die Prämie erhält, weil sonst gar keiner etwas bekäme. Dazu fordert das Gesetz – wie gesagt – unser Einvernehmen. Der PR hat in diesem Sinne formal sein Einvernehmen mit der Entscheidung des UK für die Verteilung der Mittel erklärt. Das bedeutet nicht, dass wir uns der darin enthaltenen Bewertung der besonderen Belastung anschließen (siehe angehängtes Schreiben). Wir halten die Spaltung, die durch diese Form der Prämie entsteht, weiterhin für falsch.

Wir als Personalrat fordern den Vorstand stattdessen nochmals auf, die Prämie aus eigenen Mitteln bis zur Höhe der steuerfreien Sonderzulage von 1.500 Euro aufzustocken – für alle Beschäftigten und Auszubildenden. Alle haben in den letzten Monaten dazu beigetragen, das UK und das ganze Land durch diese Krise zu bringen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle freigestellten Personalräte, die entsprechend der Regelung des Vorstandes eine Prämienzahlung bekommen würden, dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt haben, auf die Inanspruchnahme der Zahlung zu verzichten.

Sonderrundmail Flexirente

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde keine Nachfolgeregelung zum Tarifvertrag-Altersteilzeit abgeschlossen. Dadurch konnte ab 2010 im TV-L keine Altersteilzeit mehr genommen werden.
Seit Juli 2017 soll nun die Flexirente Anreize schaffen, damit mehr Menschen länger ganz oder in Teilzeit arbeiten können. Die Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst soll flexibler und einfacher werden. Durch freiwillige Beiträge, längere Beschäftigungszeiten und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten ist mehr Rente möglich.

Die Ziele der neuen Flexirente kurz erklärt:
Flexirenten-Gesetz: Drei Wege zu mehr Rente 

1) Freiwillige Beiträge: Sie möchten vor der Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogene Rente führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Wer die Rentenabschläge ausgleichen möchte, kann durch die neue Flexirente ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten. Die Höhe der Sonderzahlungen, um die Rentenabschläge auszugleichen, erfahren Sie von der Rentenversicherung. Fordern Sie einfach eine Rentenauskunft an.

2) Arbeit im Rentenalter: Sie könnten in Rente gehen, wollen aber aus persönlichen Gründen länger arbeiten? Das neue Flexirenten-Gesetz gibt Ihnen die Optionen dazu.

Option 1: Sie stellen den Rentenantrag und arbeiten zusätzlich. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie trotz Rente weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen oder nicht.
Option 2: Sie arbeiten weiter, leben von Ihrem Gehalt und beantragen die Rente noch nicht. Bei dieser Option erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie später den Rentenantrag stellen. Wird die Rente zum Beispiel zwei Jahre nach der Regelaltersgrenze beantragt, würde sich die Rente um 12 Prozent erhöhen (24 Mon. x 0,5).

3) Hinzuverdienst zur Frührente: Früher in Rente – das ist der Traum von vielen Arbeitnehmern. Wer mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat Frührente wird aber ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent vorgenommen. Nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Frührente ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Wer will, kann sich die Rente durch einen Hinzuverdienst aufstocken. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mit der Flexirente auf einen jährlichen Verdienst von 6.300 Euro aufgebessert. Bis zu diesem Freibetrag bleibt die volle Rente, Gehälter darüber werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rechtsauskunft einholen:
In jedem Fall sollten Beschäftigte, bevor sie sich für eine gesetzliche Teilrente entscheiden, beim Arbeitgeber oder bei den für sie zuständigen (Betriebs-) Rentenversicherungsträgern, also der VBL und der Deutschen Rentenversicherung eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, welche Folgen der Teilrentenbezug für die Betriebsrente hat.

Link zur Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/flexirente.html

Die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, wird allerdings durch den TV-L reglementiert.

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TV-L endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, „mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat“. Der Gesetzgeber hat also nur die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Die Neuregelung in § 41 Satz 3 SGB VI erfasst jegliche „Vereinbarung“ über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Durch den Abschluss individueller Vereinbarungen kann deshalb der tariflich vereinbarte Beendigungszeitpunkt über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Dazu ist es erforderlich, dass Arbeitgeber und Beschäftigte/-r während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine entsprechende vertragliche schriftliche Vereinbarung vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

Flexirente: 0800 1000 4800 (Servicetelefon der Rentenversicherung)
VBL: 0721 93 98 93 1 (Mo und Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Abschluss individueller Vereinbarungen: Personalrat
(Frau Cornelia Swillus-Knöchel – Tel. 2729 oder Herr Sven Musolff – Tel. 2191)

Personalrats-Rundmail Oktober 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusCorona-Prämie
Vor ein paar Monaten haben unsere Kolleg*innen in Altenpflegeeinrichtungen eine sogenannte Corona-Prämie bekommen. Zuerst sollten diese nur die Pflegekräfte dort bekommen. Nach großem Widerstand gab es dann gestaffelt nach Berufsgruppen für alle Berufe (zumindest etwas) Geld. Schon im März haben ver.di und Pflegekräfte aus verschiedenen Krankenhäusern zum Beispiel mit Petitionen gefordert, dass auch die Beschäftigen in Krankenhäusern eine Prämie bekommen sollen.

Nun soll es endlich eine solche Zahlung geben… aber: Nur jedes fünfte Krankenhaus bekommt diese Prämie überhaupt (wobei das Uniklinikum Essen dazu zählen wird), und nur Pflegepersonal auf „bettenführenden Stationen“ soll berücksichtigt werden. Das würde für uns bedeuten, keine Reinigungskraft und kein Physiotherapeut einer Covid-Station bekommt einen Cent von der Prämie; keine Anästhesie-Pflegekraft, die Covid-Patient*innen betreut, kein Krankentransporter, der Covid-Patient*innen transportiert und keine MTLA, die Corona-Tests in der Virologie durchgeführt hat, bekommt einen Cent von der Prämie. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten, aber über die sollen sich die Betriebs- und Personalräte der jeweiligen Krankenhäuser mit ihren Vorständen einigen, so wie die genaue Aufteilung des Geldes insgesamt eine Einigung zwischen uns als Personalrat und dem Vorstand voraussetzt. Keine Einigung – gar kein Geld für niemanden.

Wir wissen schon seit einiger Zeit, dass eine solche vergiftete Regelung für dieses Gesetz geplant ist. Deswegen haben wir schon vor Wochen Bundesgesundheitsminister Spahn zusammen mit vielen anderen Interessensvertretungen mit dem Brief hier im Anhang angeschrieben und erklärt: „Alle Beschäftigten sind für die Krankenversorgung wichtig. Alle haben besondere Leistungen erbracht, sich vorbereitet und qualifiziert. Alle waren bereit Verantwortung zu übernehmen, überall war die Anspannung zu spüren. (…) Aus all diesen Gründen sind wir nicht Willens und in der Lage, daran mitzuwirken, den einen den Bonus zuzuteilen und den anderen nicht. Das schafft Unfrieden in der Belegschaft. Dafür übernehmen wir keine Verantwortung.“

Insgesamt stehen für die Prämie 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit könnte z.B. 100.000 Pflegekräften einmalig 1.000 Euro ausgezahlt werden. Bundesweit arbeiten in Krankenhäusern aber 1,25 Millionen Beschäftigte; davon ca. 440.000 Pflegekräfte. In der Begründung des Gesetzes steht ausdrücklich, dass die Krankenhäuser selbst die Prämie aus eigenen Mitteln aufstocken können. Dasselbe gilt für die jeweiligen Landesregierungen; einige haben eine Aufstockung schon in Aussicht gestellt; NRW allerdings noch nicht.

Seit Jahren setzen sich viele vor allem gewerkschaftlich Aktive hier im UK dafür ein, dass die sozialen Berufe im Besonderen und insgesamt der Öffentliche Dienst aufgewertet wird: Nicht nur mit einer allgemeinen gefühlsduseligen Erklärung, dass wir alle wichtig sind und hinsichtlich unserer Arbeit mit Kranken: „Das könnte ich aber nicht“, sondern auch real – materiell: Bessere Löhne (gerade in den sozialen, sogenannten Frauenberufen wird immer noch deutlich weniger verdient als z.B. ein Anlagenmechaniker in der Chemieindustrie) und mehr Personal! Das kleine Trostpflaster Corona-Prämie ist absolut nicht ausreichend. Und dann noch in dieser spalterischen Art wie von der Bundesregierung geplant.

Wir haben den Kaufmännischen Direktor des UK letzte Woche angeschrieben: „Der Personalrat fordert den Arbeitgeber auf, die durch das Krankenhauszukunftsgesetz unzureichend ausgestattete „Corona-Prämie“ so aufzustocken, dass alle Beschäftigten, die in den Monaten März bis Mai im Haus gearbeitet haben, entsprechend den Regelungen zu Sonderzulagen 1.500 Euro steuerfrei erhalten, bzw. auf die Landesregierung im Sinne einer entsprechenden Regelung einzuwirken.“ Noch haben wir keine Antwort erhalten.

Urlaub in Risikogebieten
In der PR-Rundmail im August berichteten wir, dass das UK bezüglich des Umgangs mit Reiserückkehrer*innen eine aus unserer Sicht unhaltbare Praxis angewandt hat. Es verbot Beschäftigten – trotz negativen Coronatests – die Aufnahme ihrer Arbeit. Und das, ohne das Gehalt weiterbezahlen zu wollen. Alternativ machte das UK den „großzügigen“ Vorschlag, Urlaubstage oder Überstunden einzusetzen, um das Gehalt weiter beziehen zu können. Dies hat eine Kollegin nicht hingenommen und mit Unterstützung von ver.di eine Entscheidung in ihrem und unserem Sinne erreicht. Widerstand lohnt sich hier also.

IMIBE
Wie schon oft berichtet, gibt es im Bereich der IMIBIE immer noch sehr viele befristete Arbeitsverhältnisse. Uns wird immer die Finanzierung durch Drittmittel, bzw. zeitlich befristete Projekte als Grund für die Befristungen genannt. Wir haben eine unbefristete Weiterbeschäftigung im Führungsbereich dort zum Anlass genommen, um dieses Thema erneut zu diskutieren. Die Planung und Durchführung klinischer Prüfungen und Studien wird immer ein bedeutender Teil der Aufgabe einer Universitätsklinik sein und bleiben. Es ist eine allgemeine Daueraufgabe des UK Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Daher ist uns nicht verständlich, warum gerade im Zentrum für klinische Studien ein Stamm von langjährig Beschäftigten immer weiter befristet beschäftigt werden soll. Die befristeten Forschungsgelder sind die beste Ausrede der Welt an dieser Situation nie was ändern zu müssen. Der PR wird das Thema weiter mit dem UK diskutieren und ist der Ansicht, dass die Kolleg*innen dort entfristet werden müssen.

Zelt
Und wir dachten schon, es wird wieder gestreikt, als wir das neue Zelt zwischen MZ und FKM-Gebäude gesehen haben. Da im Rahmen der sich zuspitzenden Corona-Situation nicht wie im Frühjahr die Ambulanzen im MZ verlegt werden sollen, braucht das UK einen Ausweichplatz für die Covid-Versorgung. Der Vorstand hat zugesagt, uns so schnell wie möglich über die genauen Arbeitsplätze, die dort entstehen sollen, zu informieren. Aber dass eine Heizung dort rein soll, ist zumindest schon fest in Planung.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Tablets in der Pflegeschule: Das UK hat Tablets für die neuen Pflegekurse angeschafft. Wir haben die Mitbestimmung eingefordert, welche uns aber verweigert wurde. Es ist nicht so, als seien wir gegen Tablets. Wir finden nur, dass von der Corona-Krise nicht nur ein Teil der Pflegekurse betroffen ist, sondern alle Auszubildenden.

-Urlaub und Spinde in der ATA-Ausbildung: Seit kurzem werden im UK ATA-Azubis ausgebildet. Der Urlaub ist – wie in grauer Vorzeit – durch die Schule vorgeplant. Freiplanbarer Urlaub sollte 2020 doch selbstverständlich sein, will man meinen. Wir haben diesbezüglich die Mitbestimmung eingefordert. Diese wurde uns verwehrt. Die Begründung: Der Kooperationspartner (die externe Schule) ist für die Urlaubsplanung zuständig und somit sieht sich das UK nicht direkt in der Verantwortung, obwohl die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag mit dem UK haben. Wir haben deswegen einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Die ATA-Azubis haben, wie viele Auszubildende am Klinikum, keinen eigenen Spind. Auf Nachfrage teilte das Klinikum mit, dass im ersten Quartal 2021 sogenannte Z-Spinde im OZ II aufgestellt werden. Hoffentlich ist das mehr als nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und löst das auch für Kolleg*innen anderer Berufe in diesem Bereich schon lange bestehende Spindproblem.

Stressprävention für Pflegefachpersonen
Bei zunehmenden Patient*innenzahlen und zeitgleich steigender Arbeitsbelastung sollen Pflegekräfte über eine Meditations-App die Gelegenheit zur Stressprävention erhalten. Die App 7Mind soll in Kooperation mit einer Krankenkasse bereitgestellt werden und für das erste Jahr und für alle Pflegefachpersonen innerhalb der UME kostenlos genutzt werden können. Abgesehen davon, dass eine kausale Herangehensweise – ausreichend Personal, Dienstplanverlässlichkeit, frühzeitige und wertschätzende Kommunikation – sicherlich die nachhaltigere Methode wäre, spricht wegen der Freiwilligkeit des Angebots nur wenig gegen die angebotene App.

Initiativantrag Urlaubsschein und Vertretungsregelung
In der PR-Rundmail im Juni berichteten wir, dass uns aus einigen Bereichen die Frage gestellt wurde, ob die auf den Urlaubsscheinen befindlichen Felder „Vertretung durch“ und „Unterschrift der Vertretung“ rechtens sind. Da einige Vorgesetzte die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des Urlaubs sehen und wir der Ansicht sind, dass es Ihnen als „einfacher Kollege“ an der Weisungsbefugnis fehlt, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift einzutreiben, verneinten wir dies und forderten die Mitbestimmung zur Gestaltung des Urlaubsscheines an. Da uns das UK jedoch nicht im Rahmen einer Mitbestimmung beteiligen will, haben wir nun einen Initiativantrag zu diesem Thema mit dem Ziel eingereicht, die Felder zur Vertretung entfernen zu lassen. Dieser Initiativantrag kann dann, sollte das UK ihn ablehnen, in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin abschließend entschieden werden.

Einführung eines zusätzlichen Spätdienstes in der Virologie
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das UK einen zusätzlichen Spätdienst von 10:48 bis 19:00 Uhr vorgesehen und die Maßnahme zur Mitbestimmung vorgelegt. Da die Kolleg*innen auf freiwilliger Basis bereits noch längere Dienste absolvieren und wir zudem die Befristung bis zum 31.05.2021 erreichen konnten, hat der PR den Spätdienst zur Kenntnis genommen.

Fort-und Weiterbildungsprogramm 2021
Die Anmeldungen zu Seminaren für Beschäftigte der UME ist in Zukunft für alle Standorte einheitlich geregelt. Das ausgefüllte „Anmeldeformular zu einem Seminar für Beschäftigte der UME“ wird direkt an die Bildungsakademie gesendet und eine Kopie der Anmeldung an den/die Vorgesetzte/n. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen; sonst liegt eine gültige Anmeldung vor. Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungen benötigen weiterhin eine dienstliche Befürwortung.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

29. Oktober: Küche
5. November: Betriebskindertagesstätte
12. November: Robert-Koch-Haus
19. November: Radiologie
26. November: IMIBE

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für September 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 76 Neueinstellungen waren 46 befristet und 30 unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 22 befristet und 10 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

Personalrats-Rundmail September 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEinführung eines Messengers
Viele Kolleg*innen im Klinikum benutzen Kommunikationsplattformen wie WhatsApp, Telegram, Instagram etc.; teilweise zur Abstimmung von Urlauben und Diensten, aber auch zur inhaltlichen Kommunikation über Arbeitsinhalte. Hierbei werden durch den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte im Handy unbewusst Informationen weitergegeben. Um dieses zu verhindern, aber auch um die Kolleg*innen zu schützen, soll ein Messenger eingeführt werden, den alle in der UME alternativ nutzen können. Zum Einsatz kommt dann der Messenger Matternost. Die Daten liegen gesichert auf UME-eigenen Servern. Vereinfacht sieht es wie ein klinikeigenes „WhatsApp“ aus, welches am Stationsarbeitsplatz im Browser läuft. Es besteht die Möglichkeit (freiwillig), dieses Programm auch auf das private Handy zu installieren; die eigene Rufnummer muss dazu nicht eingegeben werden. Es können nur Beschäftigte der UME miteinander kommunizieren. Die Nutzung anderer Messenger für dienstliche Inhalte ist ab der Einführung nicht mehr erlaubt, da diese laut der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Der PR hat deswegen der Einführung eines Messengers am Uniklinikum zugestimmt.

Einkommenszuwächse
Mit dem Tarifabschluss 2019 zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Länder haben nicht nur Pflegekräfte (unter anderem durch die Pflegezulage) einen deutlichen Einkommenszuwachs erhalten, sondern vor allem auch die Leitungen in der Pflege sowie die Lehrkräfte in der Pflege und in den Gesundheitsberufen. Diese Verbesserungen sind zum Teil nun umgesetzt, so dass einige Leitungen und Lehrkräfte einen großen Sprung in ihren Einkommen machen konnten bzw. bald machen können.
Viele Arzthelferinnen/MFAs in den Ambulanzen haben sich zusammen mit dem Personalrat dafür eingesetzt, dass sie von EG 5 nach EG 6 höhergruppiert werden. Ihre Aufgaben gestalten sich in den letzten Jahren auch wesentlich anspruchsvoller. Da wir in der Frage über Jahre am Ball geblieben sind, werden aktuell viele – aber längst noch nicht alle – Höhergruppierungen dieser Personengruppe umgesetzt.

Internationale Pflegekräfte
Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Pflegedirektion plant, bis zu 150 Pflegekräfte (nach aktuellem Stand) aus dem Ausland über Spezialagenturen einzustellen. Zuerst vorrangig vom Balkan, dann von den Philippinen. Jetzt schon sollen fünf Pflegekräfte aus Mexiko kommen. Die ersten Kolleg*innen, die bereits aus Mazedonien und Serbien hier sind, kamen mit einer fertigen Berufsanerkennung und wurden sofort wie eine reguläre dreijährig ausgebildete Pflegekraft bezahlt. Die nächsten, die nun kommen sollen, würden am UK als Pflegehelfer arbeiten, da sie noch auf ihre Anerkennung warten. Das kann Monate dauern. Sie arbeiten zum Teil schon viele Jahre in ihren Heimatländern als Pflegekräfte und sollen nun hier mit all ihrer Erfahrung wie Hilfskräfte bezahlt werden. Das lehnt der PR ab. Wir fordern, dass sie bis zur Anerkennung mindestens als KPAs bezahlt werden.

Mund- und Nasenschutz (MNS)
Der PR wollte, dass die Dienstanweisung des UK zum Tragen eines MNS mindestens für die (schwer) körperlich arbeitenden UK-Beschäftigten zusätzliche feste Erholungszeiten vorsieht. Das ist uns leider nicht gelungen, obwohl uns Kolleg*innen davon berichten, dass sie vermehrt Kopfschmerzen haben und am Ende einer Schicht deutlich erschöpfter sind als sonst. Auch in der Diskussion mit dem Personalärztlichen Dienst konnten wir nichts erreichen. In der Einigungsstelle hat die vorsitzende Arbeitsrichterin zumindest erwirkt, dass die Formulierung in der vom UK geplanten Dienstanweisung so geändert wird, dass man auch außerhalb der Pausenzeiten zum Trinken und Essen den MNS abnehmen darf.
Im Nachhinein bestätigt nun die erste Untersuchung überhaupt zum Tragen von MNS aus der Uniklinik Leipzig die Erfahrung der Kolleg*innen und auch die Forderung nach zusätzlichen Erholungszeiten. „Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen“, erklärt Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs. „Die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wissenschaftlich quantifiziert. Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pause machen müssten als bisher.“ Hier ist die Pressemitteilung des UK Leipzig zu finden.
https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx

Die ganze Untersuchung ist dort mit einem Link abrufbar. Sie ist in Englisch. (Die Übersetzung der ganzen Untersuchung mit „Google-Übersetzer“ funktioniert aber gut.)
Nach der Veröffentlichung dieser Untersuchung haben wir erneut das UK und den Personalärztlichen Dienst angeschrieben. Wie Sie vielleicht im Sondernewsletter des Vorstandes gelesen haben, ist nun die alte Dienstanweisung verbessert worden: Jeder Vorgesetzte hat für die ihm zugeordneten Beschäftigten zu prüfen, ob es aufgrund der Einzelumstände (z.B. schwere körperliche Arbeit bei gleichzeitiger hoher Wärmeeinwirkung) erforderlich ist, zusätzlich die Tragezeiten des MNS zu reduzieren, indem zeitweise Tätigkeiten allein in einem Raum zugewiesen werden oder kurze Aufenthalte der Beschäftigten außerhalb der Gebäude ohne Tragen des MNS zum Zwecke der Erholung erlaubt werden. Entsprechende Maßnahmen sind bei Bejahung des Erfordernisses der Verkürzung der Tragezeiten im Einzelfall von den Vorgesetzten umzusetzen.
Diese Dienstanweisung ist durch Eilmaßnahme umgesetzt, aber der PR hat bis zur endgültigen Inkraftsetzung noch Fragen gehabt. Wir sind mit der neuen Regelung, bei der mehr oder weniger die Erholungszeiten vom guten Willen des Vorgesetzten abhängen, nicht zufrieden – auch wenn sie besser ist, als die ursprüngliche Variante. Wenn Sie diese neuen Regelungen in Anspruch nehmen wollen, aber an Ihrem Vorgesetzten scheitern, melden Sie sich bitte bei uns.

„Kein Geld durch Corona?“ oder „Eine Entscheidung ohne Herz“
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mutter und Ihr kleines Kind muss in Quarantäne, weil es Kontakt zu einer SARS-CoV-2 positiven Person hatte. Das Kind muss zuhause bleiben und somit Sie auch, obwohl Sie selbst nicht in Quarantäne sind. Sie dürfen auch keine weitere Person, wie z.B. eine Tagesmutter oder einen Familienangehörigen zur Betreuung des Kindes in Ihre Wohnung lassen, sagt das Gesundheitsamt.
An sich schon schlimm genug. Dann teilt Ihnen das UK aber noch voller Mitgefühl mit, dass Sie die Zeit, welche Sie zur Betreuung Ihres Kindes aufwenden müssen, nicht bezahlt bekommen. Sie können schließlich auch Überstunden oder Urlaubstage nehmen. Und wenn Sie beides nicht mehr haben, werden Ihnen in voller Fürsorge unbezahlte Urlaubstage eingetragen. Schließlich können Sie Ihren Verdienstausfall ja beim Landschaftsverband Rheinland geltend machen; und dies, obwohl Ihnen durch das Gesundheitsamt ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde, dass Sie zwingend die Betreuung wahrnehmen müssen und nicht arbeiten können.
„Eine Gesetzeslücke“, sagt das UK, „man habe aber mit den unbezahlten Urlaubstagen eine gute Lösung gefunden“. Viele Kolleg*innen der betroffenen Beschäftigten und der PR finden dies nicht! Wir halten es im Gegenteil für einen Skandal, Kolleg*innen Geld vorzuenthalten, die sich zuvor in der Krise verdient gemacht haben. Und wir halten es darüber hinaus für eine Frechheit, sich über eine Gesetzeslücke herausreden zu wollen. Gesetzeslücken verbieten es einem Arbeitgeber nicht, wertschätzend und respektvoll zu handeln. Insbesondere dann nicht, wenn für eine Kampagne, in welcher Respekt das Thema war, scheinbar genug Geld vorhanden gewesen ist. Das volle Gehalt weiter zu zahlen und sich dann selbst um die Gelder beim Landschaftsverband zu bemühen, wäre die richtige Antwort gewesen.

Vereinbarung zur Entlastung
Im August berichteten wir über die Beobachtungsphase zum Konsequenzen-Management. Die entlastenden Maßnahmen bei Unterbesetzung sollen noch bis zum 31.10.2020 nach vertraglich vereinbarter Reihenfolge ergriffen werden. Anhand Ihrer gefaxten Rückmeldungen kann der PR die Art, die Reihenfolge und Wirksamkeit der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen besser beurteilen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auswertung am Ende der Beobachtungsphase. Wir danken allen Kolleg*innen für ihre Mühe und freuen uns über die bereits eingegangenen und noch eingehenden Meldungen – natürlich nur über die Meldungen, nicht über die Verstöße!

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Übernahme nach der Ausbildung: Nach anfänglichen Problemen konnten einige Auszubildende MTLA im Anschluss an ihre Ausbildung am UK übernommen werden. Für nächstes Jahr soll schon frühzeitig eine systematische Übernahme auf freie Stellen koordiniert werden. Diese Entwicklung begrüßen wir sehr und hoffen, in Zukunft für möglichst viele Auszubildende eine Übernahmemöglichkeit zu haben. Solltet Ihr konkret Probleme bei der Übernahme haben, obwohl Stellen für Euren Beruf ausgeschrieben sind, meldet Euch bei uns.
-Anästhesie-Technische Assistent*innen-Ausbildung: Seit dem 1. September sind nun drei ATA-Auszubildende bei uns eingestellt worden. Aktuell sind sie noch in der Schule, werden aber Anfang Oktober in die Praxis starten. Wir hoffen bis dahin auf detaillierte Ausbildungskonzepte, die uns bis jetzt noch nicht vorliegen.
-Jugend- und Auszubildendenversammlung: Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020 wird in der Zeit von 9 – 13 Uhr unsere diesjährige Jugend- und Auszubildendenversammlung im Deichmann Auditorium des Lehr- und Lernzentrums stattfinden. Hierzu sind alle Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigte (unter 18 Jahren) herzlich eingeladen. Sie sind in dieser Zeit von der Arbeit ohne Fehlstunden frei zu stellen. Genaueres dazu werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen.
Ein Hygienekonzept für die Versammlung wurde erstellt, so dass wir den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Homeoffice
Spätestens seit Corona ist die Begrifflichkeit Homeoffice sicherlich jedem Beschäftigten schon einmal begegnet. Nachdem in der Radiologie ohne Mitbestimmung des PR öffentlich Homeoffice angekündigt wurde, haben wir als PR die Mitbestimmung eingefordert und in der letzten Sitzung einem Modellprojekt über sechs Monate zugestimmt. Fragen zu Arbeitsschutz und Kündigungsfristen der Regelung konnten geklärt werden. Die Frage der Kostenübernahme (Schreibtisch, Bürostuhl, Internetleitung usw.) bedarf noch einer Klärung mit dem UK. Die Arbeitsstättenverordnung unterscheidet hier sehr strikt: Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber eingerichtete feste Arbeitsplätze im privaten Bereich Beschäftigter, die nach Bildschirmarbeitsverordnung ausgestattet sein müssen. Zu Homeoffice-Arbeitsplätzen, die diesem Standard nicht genügen müssen (sogenanntes mobiles Arbeiten), gibt es dagegen keine Regelungen. Das UK argumentiert, dass es finanziell nicht zu leisten sei, „Wohnungseinrichtungen“ zu bezahlen. Doch darum geht es dem PR nicht. Wir sehen die Gefahr, dass Beschäftigte nicht am Homeoffice teilnehmen können, welche sich nicht „mal so eben“ einen neuen Schreibtisch oder Bürostuhl – der den Arbeitsschutzanforderungen genügt – leisten können. Das UK hat zugesagt, bis zum Ende des Jahres einen Regelungsentwurf vorzulegen. Beispielsweise könnte eine Aufwandsentschädigung vom UK bezahlt werden.
Aktuell haben die Beschäftigten der Radiologie, deren Mobiliar nicht den Anforderungen genügte, freiwillig erforderliche Tische oder Stühle finanziert. Sollten in den nächsten Monaten grundsätzliche Regelungen zum Homeoffice geeint werden, soll dies rückwirkend auf die Kolleg*innen aus der Radiologie angewandt werden.

Kleiderordnung
Aufgrund des auslaufenden Vertrages bezüglich der Dienstkleidung für den Pflegedienst werden derzeit Tragetests mit verschiedenen Modellen durchgeführt. Geplant ist, auch alle Ambulanzen mit Dienstkleidung auszustatten. In der Herz-Poli und der Neurologie-Ambulanz finden Ende des Monats bis Anfang Oktober Trageversuche statt, welche mithilfe eines standardisierten Fragebogens ausgewertet werden sollen. Bitte dokumentieren Sie Ihre Meinung zu den Modellen offen und ehrlich, da die anschließend ausgewählten Modelle sicher für einige Jahre im UK Standard werden. Für die Stationen sind die Trageversuche im November geplant.
In der Radiopharmazie werden Sicherheitsschuhe benötigt und daher in die Kleiderordnung aufgenommen.

Frauen- und Gleichstellung
-Die Ergänzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes unter § 9a ermöglicht jetzt auch die befristete Beantragung von Teilzeit mit Angabe der Lage der Arbeitszeit, welches dann beides mit dem Arbeitgeber bei Ablehnungsgründen erörtert werden muss. Wir empfehlen allen Beschäftigten, diesen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen und fordern das UK gleichzeitig dazu auf, ebenfalls rechtzeitig das Gespräch mit den Beschäftigten und uns zu suchen, wenn Probleme bei der Verwirklichung auftauchen sollten.
-Die Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit ist nach wie vor ein schwieriges Thema. Die jungen Eltern bekommen oft nicht die Kinderbetreuung so, wie sie es sich wünschen. Wir freuen uns sehr darüber, einer Beschäftigten nach Intervention doch noch die Rückkehr ermöglicht zu haben, wissen aber auch, dass wir neue Überlegungen benötigen, wie das UK weiterhin und langfristig dem Anspruch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden und den Beschäftigten nach Elternzeit einen Wiedereinstieg ermöglichen kann.

Theaterkarten
Auch wenn die neue Spielzeit des Theaters wegen Corona nur eingeschränkt läuft, können Sie im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Dienstausweise
Alle paar Jahre wieder versucht das UK eine Pflicht einzuführen, dass die Dienstausweise offen sichtbar getragen werden müssen. Müssen bedeutet, anderenfalls kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Viele von uns tragen die Ausweise sowieso schon sichtbar. Aber es ist eben etwas anderes, wenn man das freiwillig macht. Vor allem Kolleginnen im Pflegedienst überkleben aus guten Gründen oftmals ihren Nachnamen, um Belästigungen zu vermeiden. Auch in OP-Bereichen ist das offen sichtbare Tragen (unter OP-Kitteln) ein Problem. Daher lehnt der PR eine solche Pflicht ab.

Vierteljahresgespräch
Im letzten, einmal im Quartal mit Teilen des Vorstandes stattfindenden Gespräch, haben wir das unsägliche Problem mit den Dauer-Befristungen in der IMIBE angesprochen. Hierzu wurde uns eine Rückmeldung bis Ende November zugesagt. Auch über die Einführung einer dringend benötigten elektronischen Lagerwirtschaft in den OP-Bereichen wurde gesprochen, die aber wohl noch etwas Zeit brauchen wird. Keine Antwort, die über das hinausgeht, was wir sowieso aus der Zeitung wissen, haben wir zu der Frage der Beteiligung der UME an den Veränderungen im Zusammenhang mit den geplanten Krankenhausschließungen im Essener Norden bekommen. Zum Umzug der Schulen nach Bredeney wurde uns mitgeteilt, dass eigentlich alles noch unklar sei. Nicht unklar ist, dass die Schule für Masseure und medizinische Bademeister geschlossen werden soll.

Kurznotizen
-Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis beim Eintritt in die Rente erst auflösen, wenn Sie den Rentenbescheid sicher in Händen halten.
-MTRA Nuklearmedizin: Der PR hat eine Maßnahme zur Fortführung des Spätdienstes an zwei Wochentagen am PET/CT zur Kenntnis genommen. Die Kapazität steigt an den Tagen des Spätdienstes auf bis zu 18 Patienten. Die Spätdienste sollen rotierend geplant werden, um die Belastung pro Beschäftigtem möglichst gering zu halten.
-BEM: Im Gespräch mit dem Personaldezernenten, der ZPDL und Teilen des BEM-Teams konnte die Situation der Beschäftigten aus dem Pflegedienst mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf alternative Arbeitsplätze angewiesen sind und dabei eine große Herabgruppierung in Kauf nehmen müssen, besprochen werden. Es soll im Einzelfall geprüft werden, welche Voraussetzungen vorliegen, um eine Lösung zu finden.
-Der PR hat einige der in der letzten Woche stattgefundenen Audits begleitet. Wenn Sie bei einem in Ihrem Bereich geplanten Audit unsere Teilnahme wünschen, melden Sie sich bitte bei uns.
-Erneut ist uns für das Zentrallabor der Einsatz eines MeDiTA-Beschäftigten als Aushilfe vorgelegt worden. MeDiTA ist hier im Gelände eigentlich nur für den Blutprobentransport zuständig. Die Kolleg*innen dort erhalten für diese wichtige Arbeit nur den Mindestlohn! Früher wurde diese Tätigkeit vom hauseigenen Transportdienst zum deutlich höheren Tariflohn durchgeführt. Demnächst soll ein Gespräch mit der Leitung des Zentrallabors stattfinden, wie diese Aushilfseinsätze, die inzwischen fast schon Normalität geworden sind, anders geregelt werden könnten; z.B. mit Festanstellungen über das UK.
-Die derzeit vorhandenen 344 Umkleidemöglichkeiten im MZ werden um 84 zusätzliche Spinde ausgebaut. Bei all diesen neuen Spinden handelt es sich allerdings um sogenannte Z-Spinde, die deutlich weniger Platz als herkömmliche Spinde bieten. Auch die Bezirksregierung hat uns in der Vergangenheit erklärt, dass sie diese Spinde für ausreichend hält. Wir als PR finden das nicht!

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

24. September: GBK-Haus
1. Oktober: KMT
8. Oktober: Dekanat, Audimax und Betriebstechnisches Gebäude
15. Oktober: Verwaltungsgebäude und Poststelle
22. Oktober: Physiotherapie
29. Oktober: Küche

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 36 Neueinstellungen waren 15 befristet und im August tatsächlich 21 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren 13 befristet und 11 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

Personalrats-Rundmail August 2020

Urlaub in Risikogebieten
Das Personaldezernat hat im Juli alle Vorgesetzten angeschrieben und eigene Regeln erlassen, die zum Teil weit über die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW hinausgehen. Dies betrifft vor allem die Rückkehr aus Regionen, die als Risikogebiet klassifiziert sind. Nach der Corona-Einreiseverordnung muss man sich nach Rückkehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, sofern man nicht über einen negativen Test verfügt, der nicht älter als 48 Stunden ist. In letzterem Fall wird seitens des Gesundheitsamtes dann keine häusliche Quarantäne angeordnet. Das UK erklärt in seinem Rundschreiben, dass auch mit einem negativem Test arbeitgeberseitig eine häusliche Quarantäne angeordnet wird.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass das UK keine Befugnis hat, einen derart weitreichenden Einschnitt in die Bewegungsfreiheit vorzunehmen. Es steht ihm lediglich frei, die Rückkehrer für den Zeitraum von der Arbeit freizustellen. Strittig ist in diesem Fall dann die Zahlung der Bezüge. Während wir als PR davon ausgehen, dass es sich dann um einen sogenannten Annahmeverzug handelt (das heißt, der arbeitsfähige Beschäftigte bietet seine Arbeitsleistung an, diese wird aber nicht angenommen), geht das UK hier von einer selbstverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung aus und will für den Zeitraum kein Gehalt zahlen. Zu dieser Frage konnte im Gespräch mit dem Personaldezernat leider keine Verständigung erzielt werden, so dass davon auszugehen ist, dass diese Vorgehensweise angewendet werden wird. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen und ggf. die Gehaltszahlung einzuklagen.
Ebenfalls keine Verständigung konnte zu dem Thema des vermeintlich eigenen Verschuldens gefunden werden. So ist das Uniklinikum der Ansicht, dass ein Beschäftigter, der in ein Gebiet reist, das bei Reiseantritt kein Risikogebiet ist, aber das im Laufe des Aufenthalts zum Risikogebiet wird, ebenso vermeintlich schuldhaft handelt, als wäre das Gebiet schon bei Reiseantritt Risikogebiet gewesen. Der PR sieht das weiterhin anders: Angesichts der sich schnell verändernden Lage darf unserer Ansicht nach kein Beschäftigter dafür verantwortlich gemacht werden, dass sein Reiseziel während seines Urlaubs zum Risikogebiet wird.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die angehängte Datei!

Urlaub
Wenn jemand im Urlaub krank wird, und die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig mitgeteilt und ein ärztliches Attest vorgelegt wird, werden die Urlaubstage gutgeschrieben. Eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um diese Tage ist allerdings nicht möglich. Hier muss eine Absprache mit dem Vorgesetzten getroffen werden und der Urlaub muss neu beantragt und genehmigt werden. Zur Meldung ist folgendes zu beachten:
Inland: Im Falle einer Erkrankung während eines Erholungsurlaubs ist es erforderlich ab dem 1.Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei vorzulegen. Ebenfalls ist auch hier der/die Vorgesetzte oder das Sekretariat unverzüglich am 1.Tag der Erkrankung über diese Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Ausland: Für den Fall, dass sich der/die Beschäftigte bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhält, ist er/sie verpflichtet, dem/der Vorgesetzten oder dem Sekretariat die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer in der schnellstmöglichen Art zu übermitteln und ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei die im Ausland durch einen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Attest zuzuleiten.

Pflegedienst
Notfallambulanz Kinderklinik: Quasi zwischen Tür und Angel erfuhren die Kolleg*innen der Kinder-Poli, dass sie nach dem Willen des UK im September mit vier Überwachungsmonitoren und einer zentralen Überwachungseinheit ausgestattet werden sollen. Zeitgleich erwarte das UK die Einschätzung der Patient*innen über die sogenannte Manchester Triage. Zwar hatte man die Triagierung in diversen Vorterminen angesprochen; dass die Umsetzung nun aber so rasant vonstatten gehen soll, realisierten die Kolleg*innen erst, als Techniker sich nach den Räumlichkeiten für das Monitoring erkundigten.
Abgesehen vom – sagen wir es mal milde – Kommunikationsdefizit, kommen auch ungeklärte personelle Fragen hinzu. Denn obwohl sich in diesem Punkt alle darüber einig sind, dass eine qualitativ gute Triagierung im Regelbetrieb eines Krankenhauses der Maximalversorgung mindestens zwei Personen erfordert, ist dieses Personal derzeit nicht vorhanden. Zwei Fachkräfte je Schicht also, die in einzelnen Schichten im derzeitigen Arbeitszeitmodell fehlen und im neu vorgesehenen nicht vorgehalten werden können.
Dennoch will das UK die Maßnahme umsetzen. Dies, so das UK, erfordere der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Und deshalb, was für ein Glück, sei die Maßnahme auch nicht mitbestimmungspflichtig. Ob dies so ist, lassen wir nun durch einen Anwalt überprüfen. Eigentlich schlimm, wenn man bedenkt, dass allein gesunder Menschenverstand reichen würde, um erst einmal Abstand von der Maßnahme zu nehmen.

BEM: Der PR hat das Gespräch mit der Pflegedirektorin gesucht. Es kommt vermehrt vor, dass Kolleg*innen aus dem Pflegedienst mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in ihren alten Bereichen bleiben können. Teilweise ist es Kolleg* innen z.B. nicht mehr möglich alle drei Schichten zu leisten oder sie können manche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Der PR kann nachvollziehen, dass die Versorgung im Krankenhaus 24/7 gewährleistet sein muss, dennoch gehören Krankheiten leider zum Leben dazu – nicht nur bei den uns anvertrauten Patient*innen. Die Kolleg*innen sind darauf angewiesen, wieder zu arbeiten und ihren bisherigen Lohn weiter zu beziehen. Ganz zu schweigen davon, dass die schweren Arbeitsbedingungen oft dazu beigetragen haben, dass Kolleg*innen chronische Krankheiten entwickeln.
Alternative Einsatzmöglichkeiten zu finden, gestaltet sich schwieriger als früher. Von Seiten des UK werden weniger Stellen zur Verfügung gestellt und bei Arbeitsplätzen wie in der Teamassistenz oder den Ambulanzbereichen sollen die Kolleg*innen eine Herabgruppierung akzeptieren, was de facto bedeutet, dass sie für ihre Krankheit auch noch mit Gehaltsverlust bestraft werden. Andere Arbeitsplätze, die prinzipiell in Frage kommen, erfordern wiederum weitere Qualifikationen. Der PR freut sich über die Bereitschaft des UK das Thema gemeinsam mit uns weiter zu besprechen. Ein Folgetermin ist bereits vereinbart.

Dienstpläne OPs für den Monat September: Im TC- und UC- OP war in den vorgelegten Dienstplänen die Sollbesetzung der Entlastungsvereinbarung einige Male unterschritten. Eine schriftliche Versicherung seitens des UK, die Leistung an das vorhandene Personal anzupassen, konnte in der Erörterung erwirkt werden. Konkret bedeutet dies, dass bei Unterschreitung der Sollbesetzung die Ärzte ohne Pflegepersonal Säle betreiben oder aber Säle geschlossen werden.

-Entlastungsvereinbarung – Beobachtungsphase Konsequenzenmanagement: Vom 01.08. bis 31.10.2020 sollen die entlastenden Maßnahmen bei Unterbesetzung nach vertraglich vereinbarter Reihenfolge ergriffen werden. Der PR hat hierzu ein Rückmeldeformular erstellt und zur Verfügung gestellt. Dieses Formular soll den „alten“ Unterschreitungsmeldebogen ersetzen. Anhand Ihrer gefaxten Rückmeldungen kann der PR die Art, die Reihenfolge und Wirksamkeit der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen besser beurteilen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auswertung am Ende der Beobachtungsphase. Wir danken allen Kolleg*innen für ihre Mühe und freuen uns sehr über die eingegangenen und noch eingehenden Meldungen – natürlich nur über die Meldungen, nicht über die Verstöße!

Einsatz von Altenpflegekräften: Die Pflegedirektion will zukünftig in den Bereichen Neurologie, Neurochirurgie, Dermatologie und in der Augenheilkunde im Rahmen des Qualifikationsmix auch dreijährig examinierte Altenpflegekräfte einsetzen. Durch die andersartige Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen soll die Versorgung von älteren Patienten an Kompetenz gewinnen. Ein speziell entwickeltes Einarbeitungs- und Schulungskonzept soll dazu beitragen, dass die neuen Kolleg*innen alle Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Einsatz am UK erlangen können. Der PR hat Rücksprache sowohl mit bereits bei uns eingesetzten Altenpflegekräften als auch mit Kolleg*innen, die mit ihnen zusammenarbeiten gehalten und sehr positive Resonanz erhalten.

-Endoskopie: Die Pflegekräfte der Endoskopie werden aktuell darauf vorbereitet, zukünftig auch bei Bronchoskopien zu assistieren. Die Einarbeitung erfolgt durch Hospitationsdienste in der Ruhlandklinik.

-Urologische Poliklinik – Krankmachende Arbeitsbedingungen? Die Beschäftigten dort zeigten in einigen Überlastungsanzeigen ihre belastende Arbeitssituation auf. Unter anderem scheint die Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst nicht einfach zu sein, was mittlerweile zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Es werden zurzeit Gespräche geführt, um eine Verbesserung zu erzielen.

-Mobility Monitor: Dem PR wurde der dauerhafte Einsatz dieses Präventionssystems zur Mitbestimmung vorgelegt. Mit Sensoren ausgestattete Matten melden die Bewegungen der Patienten, damit Stürze und Dekubiti verringert werden können. Die Kolleg*innen der Pilotbereiche bewerten es überwiegend positiv. Allerdings ist die Installation der Matte bei einem im Bett befindlichen Patienten, körperlich stark belastend. Auf Nachfrage wurde von der Pflegedirektion versichert, dass zur Entlastung sogenannte Rutschmatten eingesetzt werden können. Auch die Anweisung während der Pilotphase, dass die Matten die Stationen nicht verlassen dürfen, bestehe nicht mehr. Das bedeutet, wenn Patienten im Bett zu Untersuchungen transportiert werden, müssen die Matten nicht mehr entfernt und anschließend wieder montiert werden. Die einzige Ausnahme bilden OP-Fahrten. Zudem wird die Matte – anders als in der Pilotphase – nur bei gefährdeten Patient*innen eingesetzt. Der PR wird sich hierzu noch einmal mit den betroffenen Kolleg*innen austauschen.

Medizinphysik
Für einzelne Beschäftigte aus der Medizinphysik soll an Samstagen und an Feiertagen, die auf einen Freitag oder Montag fallen, ein Bereitschaftsdienst zwischen 17:00 und 20:00 Uhr eingeführt werden. Grund seien die Anforderungen, die für die Zertifizierung erfüllt werden müssten. Die Beschäftigten, so der Vorstand, seien informiert und hätten ihr Einverständnis erklärt. Was uns da geritten hat, trotzdem selber im Bereich nachzuhören, wissen wir auch nicht. Allerdings war das Ergebnis interessant: Keiner der genannten Beschäftigten hatte in Wahrheit sein Einverständnis gegeben. Da dem Schreiben des UK wichtige Informationen über die Maßnahme nicht zu entnehmen sind, hat der PR diese erstmal abgelehnt. Wir werden die Maßnahme nun mit dem UK erörtern und in diesem Gespräch sicherlich auch Ungeheuerlichkeiten wie eine Unwahrheit oder gar Lüge thematisieren.

Arbeitsschutz
Was lange währt, wird endlich gut: Im Bettentunnel zum OZ II (im Bereich der Betten- und Inkubatorenaufbereitung) konnte endlich das „Leck“ gefunden und behoben werden. Die Kolleg*innen sind sehr froh, nicht mehr nach jedem Regen durch Wasserlachen gehen und die schweren, wassergefüllten roten Tonnen leeren zu müssen. Ob das Mauerwerk unter der jahrelangen Feuchtigkeit gelitten hat, bleibt abzuwarten.

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte – nicht so am UK Essen
Mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts stellen klar, dass Teilzeitkräfte ab der ersten Mehrarbeitsstunde/Überstunde genauso wie Vollzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten müssen. Das UK lehnt dies in seiner Stellungnahme an uns ab. Begründet wird dies damit, dass in einem Urteil ein Beschäftigter geklagt hatte, dessen Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag der Systemgastronomie geregelt war. Damit wäre nicht geklärt – so das UK – ob Teilzeitbeschäftigte außerhalb von Wechselschicht bzw. Schichtarbeit im Geltungsbereich unseres Tarifvertrags – dem TV-L – anspruchsberechtigt seien. Das UK möchte deshalb den Ausgang einer beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Klage im Geltungsbereich des TVÖD (dem TV-L mindestens ähnlich, häufig auch wortgleich) abwarten, um dann zu entscheiden, ob sie die Zuschläge zahlen. Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, stellen wir Ihnen im Anhang ein Musterformular einer Geltendmachung zur Verfügung.

Reorganisation der Bettenaufbereitung und vieles mehr?
Das Dezernat 03 (Wirtschaftsbetriebe) plant umfangreiche Änderungen in der Ver- und Entsorgung. Bei der Bettenaufbereitung soll künftig nur noch jedes fünfte Bett der maschinellen Reinigung zugeführt werden. Alle anderen sollen händisch in den Patient*innenzimmern aufbereitet werden. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Lagerkapazitäten wurde bereits im letzten Jahr eine Vakuumiermaschine beschafft und in der Wäscheaustauschstelle aufgestellt. Dieses Gerät befindet sich derzeit nicht im Einsatz, weil das Mitbestimmungsverfahren mit dem PR dazu noch nicht abgeschlossen ist. Hier soll die Bettwäsche künftig im Schrumpfverfahren in Folie eingeschweißt werden, um in ausreichender Menge auf den Stationen vorgehalten werden zu können. Eine Software zur Steuerung der logistischen Vorgänge soll die Prozesse begleiten und überwachen.
Gleichzeitig wird die Wäschever- und Entsorgung reorganisiert. Zurzeit wird die Wäsche mit Hilfe von E-Karren und geeigneten Gitterwagen an die Kliniken verbracht. Geplant ist, die Wäsche mit kleinen LKWs an die Gebäude zu liefern. Hierfür sollen zudem entsprechende Transporthilfen beschafft werden.
Weiter plant das Dezernat 03 über die Nachverfolgungssoftware ebenfalls die Blut- und Probentransporte sowie die Transporte des Krankentransportdienstes zu steuern und zu überwachen. Hinter diesen umfangreichen Änderungen verbergen sich u. a. Anpassungen an die Arbeitsprozesse für die betroffenen Beschäftigten, aber auch für Beschäftigte außerhalb des Dezernates 03, z. B. Serviceassistenz, Pflege, ZIT u. a. In wieweit sich die Änderungen auch auf die derzeit gültigen Arbeitszeitmodelle auswirken, ist noch unklar, da dem PR die Informationen nur unvollständig vorliegen. Außerdem birgt die „neue“ Software die Möglichkeit der Leistungserfassung in allen genannten Bereichen. Ob im Zuge der geplanten Änderungen Dienstleistungen an externe Unternehmen ausgeweitet oder gar vergeben werden, lässt sich lediglich zwischen den Zeilen lesen. Aktuell wartet der PR auf die Vorlage der überarbeiteten Mitbestimmungsmaßnahmen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-DV Urlaub: Für die Auszubildenden in der Pflege, die seit April nach den veränderten Regelungen des Pflegeberufegesetzes ausgebildet werden, konnten wir eine neue Dienstvereinbarung zum frei planbaren Urlaub abschließen. Es konnten im Vergleich zu den bisherigen Regelungen noch weitere Verbesserungen eingepflegt werden, so dass nun im Rahmen der benötigten Pflichtstunden in den Praxiseinsätzen eine noch größere Freiheit für die Urlaubsplanung der Auszubildenden gegeben ist. Lediglich am Ende der Probezeit und am Ende der Ausbildung nach den Examensprüfungen ist Urlaub fest verplant.
-ATA: Das Uniklinikum plant die Einführung der Ausbildung zur*zum Anästhesie-Technischen-Assistent*in. Es sollen zunächst dieses Jahr vier Auszubildende in Kooperation mit einer Schule in Bochum in unserer Anästhesie-Abteilung ausgebildet werden. Ab nächstem Jahr soll ein eigener Ausbildungsgang mit einer eigenen Schule bei uns am Klinikum starten. Wir warten aktuell noch auf die detaillierten Konzepte und begleiten die Einführung der neuen Ausbildung eng.

Vorstandsgehälter
Die Vorstandsmitglieder des UK Essen haben im Jahr 2019 folgendes Gehalt bekommen: Der Ärztliche Direktor Herr Werner 587.000 €, der Kaufmännische Direktor Herr Kaatze 408.000 € und die Pflegedirektorin Frau Schmidt-Rumposch 235.000 €. Die drei Vorstandsmitglieder haben damit insgesamt 1,23 Millionen Euro im Jahr 2019 erhalten.

Leiharbeitnehmer*innen
Außerhalb des Pflegedienstes werden zurzeit wieder viele Leiharbeitnehmer*innen eingesetzt, vor allem im Arbeiter*innenbereich (Müllplatz, ATD, KTD, Wäscherei,…); zum Teil mit für uns nicht nachvollziehbaren Vertretungs- bzw. Einsatzgründen. Für genau diesen Bereich ist mit einem Teil der 2018 erstreikten zusätzlichen 40 Stellen ein Pool eingerichtet worden, der offensichtlich nicht ausreichend groß ist. Wie viele Wochen Streik waren nötig, um durchzusetzen, dass es überhaupt eine zusätzliche Stelle gibt! Und jetzt zeigt sich, wie in anderen Bereichen auch, dass noch deutlich mehr Stellen gebraucht werden. Der Personaldezernent hat uns aber eine Reduktion der eingesetzten Leiharbeitnehmer und zum Teil bereits auf den Weg gebrachte Stellenausschreibungen und Neueinstellungen in Aussicht gestellt.

Kurznotizen
-Nach wie vor nicht wirklich (zumindest unterhalb der Woche) umgesetzt, ist der Apothekenlieferservice für die Stationen bei kurzfristig anfallenden Bestellungen. Auch diese Stellen resultieren aus den 40 erstreikten zusätzlichen Stellen aus dem Streik 2018. Ein Rund-um-Konzept zur Entlastung der Pflegekräfte, Serviceassistentinnen und Azubis von Apothekengängen ist aber nun in der abschließenden Planung.

-Die betroffenen Beschäftigten aus den Lagern und der PR haben die Räumlichkeiten der an der Theodor-Althoff-Straße vom UK angemieteten neuen Lagerflächen im Karstadtgebäude besichtigt. Einige Umbaumaßnahmen stehen noch an, so dass der Umzug vermutlich nicht vor Ende des Jahres stattfinden wird. Auch hinsichtlich der Logistik (kleine LKWs sollen die Materialien mehrmals täglich von dort fertig gepackt zu den einzelnen Gebäuden des UK bringen), sind noch einige Fragen offen.

-Am Anfang der Corona-Pandemie wurden einige Medizinstudierende kurzfristig zur Unterstützung im Pflegedienst am UK befristet angestellt. Bei einigen sind inzwischen die Verträge verlängert worden. Auf Nachfrage des PR teilte der Vorstand mit, dass er die jetzt hier Beschäftigten noch bis Ende des Jahres belassen möchte, falls eine „zweite Welle“ kommt. Für den PR war es wichtig klarzustellen, dass die Studierenden eine gute Hilfe auf den Stationen sind, jedoch keine Pflegestellen dadurch ersetzt werden können und dürfen.
-In der ZSVA ist ein Computerprogramm eingerichtet worden, das deutlich mehr Überwachungsmöglichkeiten der Kolleg*innen dort möglich macht. Das UK behauptet, es handele sich nur um ein „Update“. Die dort beschäftigten Kolleg*innen und der PR sehen das anders. Der PR hat daher mit Fristsetzung und Androhung eines Rechtsanwalts erneut die Mitbestimmung eingefordert.

-Es sind immer dieselben Verdächtigen: Erneut sollen in einem Bereich zwei Beschäftigte nach fast zehn Jahren befristeten Verträgen nicht weiterbeschäftigt werden. Statt sie endlich zu entfristen – was mehr als an der Zeit wäre – will man sie nach all den Jahren auf die Straße setzen! Es ist wirklich eine Schande, wie hier mit langjährigen Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird. In diesem Bereich haben sich schon zwei andere Beschäftigte aus dem gleichen Grund erfolgreich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingeklagt. Und trotzdem versucht es die Leitung dieses Bereichs mit Billigung des Vorstands immer wieder. Doch immer wieder gibt es hier zum Glück auch Kolleg*innen, die sich (erfolgreich) dagegen wehren.

Wirtschaftsausschuss
Der PR hat im Rahmen des Wirtschaftsausschusses Unterlagen zu folgenden Themen vom UK angefordert: Einsparungen bei den geringeren Klüh-Küchenleistungen während der Corona-Krise; bisherige Kosten für die „Corona-Aushilfen“; Controllingzahlen des Anteils der onkologischen Patient*innen bestimmter Stationen, was für die Eingruppierung der Pflegekräfte von Relevanz ist; Kosten für die erweiterte Beauftragung KPMG zur Reorganisation der Lager; Kosten für den Auftrag zur Erstellung des neuen Corporate Design und die Kosten für die Respektkampagne.
Das UK hat uns mitgeteilt, dass wir kein Anrecht auf diese Unterlagen haben. Komisch nur, dass wir den gesamten Vertrag mit Klüh in einer anderen Wirtschaftsausschuss-Sitzung bekommen haben und uns die Kosten für die Respektkampagne bereits mündlich vom Käufmännischen Direktor zugesagt worden sind. Ein Rechtsanwalt klärt nun für den PR, ob wir die Unterlagen bekommen müssen – oder nicht.
Über die rechtliche Frage hinaus sind wir als PR der Ansicht, dass die Beschäftigten des UK grundsätzlich das Recht auf Einblick in alle Ein- und Ausgaben des Klinikums haben sollten, da es schließlich eine öffentliche Einrichtung ist.

Rufdienst Zentrallabor
Im Zentrallabor kommt es zur Einführung eines Rufdienstes. Neben einer Absicherung der Personalbesetzung (besonders bei kurzfristigen Personalausfällen) soll es so auch eine bessere Planbarkeit für ein mögliches Einspringen geben. In Gesprächen mit den Beschäftigten und dem UK hat der PR sich letztlich darauf verständigt, diesen Dienst zunächst für sechs Monate zu akzeptieren und bereits nach vier Monaten zu evaluieren. Wir tragen den Vorschlag mit, obwohl wir der Meinung sind, nur mehr Personal oder eine Reduktion der Leistungen können eine wirkliche Lösung sein. Um in engen Kontakt mit den Kolleg*innen zu bleiben, wird der PR die Bereichsbetreuung des Zentrallabors wieder intensiver aufnehmen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

20. August: Müllplatz und Zentrallabor
27. August: Augenklinik / HNO
3. September: Zentrales Tierlabor
10. September: Intensivstationen
17. September: ZSVA
24. September: GBK-Haus

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 22 befristet und nur 8 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und nur 7 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juli 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusSchließung zweier Krankenhäuser im Essener Norden
Der PR ist der Auffassung, dass die geplanten Schließungen des Marienhospitals und des St. Vincenz Krankenhauses durch die Contilia-Gruppe der Katholischen Kirche grundlegend falsch sind! Dies bedeutet nicht nur mindestens 100 Menschen, die ihren Arbeitsplatz (nach jetziger Einschätzung der Contilia-Verantwortlichen) komplett verlieren werden, sondern auch weitere Hunderte, die von den betroffenen Krankenhäusern in andere Krankenhäuser der Contilia-Gruppe versetzt werden. Hier sind noch nicht die Reinigerinnen, Küchenbeschäftigten und teilweise Schreibkräfte eingerechnet, die jetzt schon in ausgegründeten Tochterunternehmen arbeiten und ebenfalls „zu viel“ sein werden.
Die Schließung bedeutet aber auch für die Bevölkerung des Essener Nordens eine weitere, nicht hinnehmbare Einschränkung der Gesundheitsversorgung.
Deswegen stehen wir hinter den Kolleginnen und Kollegen der Katholischen Kliniken Essen und unterstützen sie bei ihren Protestaktionen und beim Sammeln von Unterschriften, die Oberbürgermeister Kufen übergeben werden sollen. Wenn auch Sie Unterschriften sammeln wollen, schicken Sie diese bitte an das Personalratsbüro; wir leiten sie dann weiter. Die Unterschriftenlisten finden Sie hier.

Eingruppierung Kodierkräfte
Seit langer Zeit haben wir mit dem Personaldezernat die Eingruppierung der Kodierkräfte diskutiert. Jetzt, nach fast drei Jahren und regelmäßigen Erinnerungen durch uns, sind uns einige Höhergruppierungen vorgelegt worden; leider aber auch nur einige und andere wiederum nicht, obwohl diese Kolleg*innen ebenfalls überwiegend DRG-Kodierungen durchführen. Wir konnten einem Teil der Höhergruppierungen zustimmen; einen anderen Teil haben wir zunächst abgelehnt, da sich die Tätigkeit laut neuer Arbeitsplatzbeschreibung im Vergleich zur ursprünglichen APB deutlich verändert hat. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir hoffen, dass es in den weiteren Fällen noch zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt.

Arbeitsschutz
-Wenn Sie Probleme beim Arbeiten mit dem „normalen“ Mund- und Nasenschutz haben (Kopfschmerzen, auffällig schnelle Ermüdung und Mattigkeit oder ähnliches), dann melden Sie sich bitte beim Personalärztlichen Dienst und/oder bei uns.

-Im Arbeitsschutzausschuss wurde berichtet:
· Das Sicherheitspersonal, das im Rahmen der Coronapandemie vor allem zur Lenkung der Besucherströme und Einlasskontrolle vorübergehend eingestellt wurde, wird wieder reduziert.
· Im OP des Herzzentrum wird die Patientenhebeanlage ausgetauscht; wie im OP des OZ II wird hier eine Anlage der Fa. Guldmann eingebaut, um Kosten zu senken und ein einheitliches Handling zu erleichtern.
· Um das Masernschutzgesetz umzusetzen, ist über den personalärztlichen Dienst ein schriftlicher Nachweis des Maserntiters für die Beschäftigten erhältlich.
· Wegen schwerwiegender Nachwirkungen einer Coviderkrankung wird der Antrag gestellt, Corona als Berufskrankheit (bei Nachweis der Ansteckung am UK) anzuerkennen.

Laut Berufsgenossenschaft gibt es deutlich mehr Arbeitsunfälle, als tatsächlich angezeigt werden. Bitte denken Sie zu Ihrem Schutz daran: Nach einem Arbeitsunfall und dem damit verbundenen Besuch in der ZNA-Nord (Ausnahme bei Augenverletzungen) müssen Sie eine Unfallanzeige erstellen und an das Dezernat 01 senden. Das Formular „Unfallanzeige“ finden Sie im Intranet auf der Seite des Dezernats 01.

Homeoffice
Einige von Ihnen werden während der ersten Corona-Zeit freiwillig oder auch nicht freiwillig im Homeoffice gewesen sein – obwohl das UK bis heute behauptet, niemand sei (offiziell) im Homeoffice gewesen. Wortklaubereien, wie das UK sie dann betreibt („Das ist kein Homeoffice, das ist mobiles Arbeiten“), sind da wenig hilfreich, wenn es für Sie eine häusliche Situation gab, in der Probleme durch das Homeoffice entstanden sind.
Der PR war vor Gericht, weil in der Radiologie vier Homeoffice-Arbeitsplätze während der Corona-Zeit eingerichtet worden sind, bei deren Einrichtung die Mitbestimmungsrechte des PR nicht eingehalten worden sind. Bevor es zur Verhandlung kam, sind die Arbeitsplätze gestoppt worden. Wir halten es für richtig, dass das UK diese sinnvollen Homeoffice-Arbeitsplätze weiterhin betreiben will. Allerdings müssen wir nun anhand dieser Arbeitsplätze mit dem UK grundlegende Dinge zu diesem Thema klären, falls demnächst auch weitere solcher Arbeitsplätze dauerhaft eingerichtet werden sollen.

Pflegedienst
-Dienstpläne für die Monate Juli und August: Diese Dienstpläne wurden in der Einigungsstellensitzung vom 18.06.2020 geeint. Aufgrund der zahlreichen Besetzungsunterschreitungen und fehlender schriftlicher Zusage, entsprechend Betten zu schließen – wie vor Corona immer üblich – hatte der PR die Dienstpläne abgelehnt. Das UK und wir verständigten uns darauf, dass das UK gewährleistet, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht mehr Patient*innen betreuen müssen, als es in der Besetzungstabelle der Entlastungsvereinbarung vorgesehen ist. Dies gilt, sofern bis zum betreffenden Tag eine personelle Nachbesserung nicht gelingen sollte.

-Entlastung – Verlegung von Patient*innen vor Priorisierung: In der höchsten Instanz der Entlastungsvereinbarung, dem Schlichtungsrat, konnte mit einem externen Schlichter geklärt werden, dass bei kurzfristigem Personalausfall die Reihenfolge der zu ergreifenden Maßnahmen nicht willkürlich vom UK ausgewählt werden kann. Die bisher am häufigsten durchgeführte Entlastungsmaßnahme, die Priorisierung kommt erst in Betracht, wenn Sofortmaßnahmen wie Verlegung von Patient*innen, kurzeitige Nichtbelegung von Betten, Aussetzen der elektiven Maßnahmen und Personalverschiebung nicht durchgeführt werden können oder keine ausreichende Wirkung erzielen. Unter Personalverschiebung ist auch der Einsatz von Pool-Kolleg*innen und Zeitarbeitnehmer*innen zu verstehen.
Da dies das genaue Gegenteil der bisherigen Umsetzung und Kommunikation durch das UK ist und der Vorstand starke betriebliche Auswirkungen befürchtet, wurde zunächst eine Beobachtungsphase über drei Monate, vom 01.08.–31.10.2020 vereinbart. Am Ende des Zeitraums ist von beiden Seiten eine Auswertung vorzunehmen. Diese beiderseitigen Auswertungen werden dann in einer Schlichtungsratssitzung am 18.11.2020 besprochen.
Durch diese nun vertragskonforme Anwendung von Maßnahmen halten wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Unterschreitung der Sollbesetzung für wahrscheinlich.
Damit der PR nicht allein auf die Meldungen der Arbeitgeberseite angewiesen ist, würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Bitte füllen Sie das angehängte Formular bei kurzfristigen Unterschreitungen aus und faxen es uns zu. Der Arbeitsaufwand (ca. eine Minute) ist durch das überwiegende Ankreuzverfahren eher gering.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

-Bewerbungen für Ambulanzen/Polikliniken: Wenn Sie sich als Pflegekraft für eine Stelle in einer Ambulanz/Poliklinik interessieren und gesagt bekommen, dass dort nur noch MFAs/Arzthelferinnen eingesetzt werden,… dann stimmt das erstens nicht und zweitens wäre es gut, wenn Sie sich deswegen einmal bei uns melden würden.

-Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung: Einzelne Vorgesetzte haben behauptet, dass die Vorgaben der Entlastungsvereinbarung aktuell nicht gelten würden. Daher hier die Richtigstellung:
Die Entlastungsvereinbarung zwischen dem Vorstand und der Gewerkschaft ver.di gilt weiter. Die Sollbesetzungen sind einzuhalten!

Fristen des PR
Im Gelände wird von Vorgesetzten immer wieder erzählt, dass der PR wochenlang Sachen unbearbeitet liegen lässt; auch Sachen, die für Sie als Beschäftigte wirklich drängend sind. Das stimmt nicht! In der Regel werden alle Maßnahmen binnen einer Woche bearbeitet und an das UK zurückgeschickt. Durch das Landes-Personal-Vertretungsgesetzt ist festgelegt, dass alle Maßnahmen, die dem PR vorgelegt werden, fristgebunden sind. Die Fristen zur Rückantwort durch den PR betragen maximal 14 Tage. Wenn wir in diesem Zeitraum keine Rückmeldung geben würden, wäre die Maßnahme sowieso von unserer Seite aus als gebilligt zu betrachten und das UK kann sie einfach umsetzen. Sollten Sie auf die Umsetzung einer Maßnahme warten und gesagt bekommen, der Personalrat würde das wochenlang liegenlassen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir können gemeinsam herausfinden, wo der wahre Grund für die Verzögerung liegt und ob man die Dinge beschleunigen kann.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Seit einem Jahr gibt es bei uns am UK wieder die Ausbildung zum*zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in. Wir haben gemeinsam mit den Auszubildenden des aktuellen Kurses Punkte gesammelt, die verbesserungswürdig sind und diese in einem konstruktiven Gespräch an die Schulleitung und den Vorstand herangetragen. Es wurden auch schon erste Lösungsvorschläge erarbeitet, so dass wir hoffen, dass die angesprochenen Probleme im nächsten Kurs vermieden werden können.
-Wir haben wieder begonnen, die Auszubildenden in ihren Arbeitsbereichen zu besuchen und freuen uns auf viele interessante Begegnungen mit Euch direkt vor Ort.
-Für die Auszubildenden zum*zur Medizinischen Fachangestellten haben wir gegenüber dem UK vorgeschlagen, die Ausbildung mithilfe eines klinikweiten Rotationskonzeptes neu zu strukturieren. Zurzeit findet die Ausbildung in den meisten Kliniken lediglich innerhalb einzelner Fachbereiche statt, sodass viele benötigte Lerninhalte nicht vermittelt werden können. Eine Rotation bietet dabei den Vorteil, verschiedene Fachbereiche und spezielle Aufgaben kennen zu lernen, die nicht in jeder Poliklinik angeboten werden. Wir warten aktuell auf eine Antwort seitens des UK und sind hoffnungsvoll, dass unser vorgeschlagenes Konzept auf offene Ohren stößt.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

9. Juli: Lager und Hygieneabteilung
16: Juli: Robert-Koch-Straße und IFZ
23. Juli: WTZ-Bettenhaus und WTZ-Ambulanz
30. Juli: Gärtnerei und Fahrbereitschaft
6. August: Radiologie OZ II und Medizintechnik
13. August: ZIT und Medizinisches Forschungszentrum
20. August: Müllplatz und Zentrallabor

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juni 2020

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Viele Auszubildende haben aktuell virtuellen Unterricht über Videokonferenz-Plattformen. Leider funktioniert das Ganze oft technisch nicht einwandfrei, da es teilweise an der nötigen Ausstattung fehlt und nur mit dem kleinen Smartphone-Bildschirm gearbeitet werden kann. Präsentationen sind dort meistens nicht lesbar. Das UK ist aktuell auf der Suche nach passenden Tablets. Ob am Ende jeder Auszubildende, der eins benötigt, auch eins bekommt, bleibt aber noch abzuwarten.
Die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz (MFA, Kaufleute und handwerkliche Berufe) haben aktuell auch keine Berufsschule. Sie bekommen aber zum Teil trotzdem theoretische Aufgaben von der Schule. Dafür besteht Anspruch auf Freistellung wie sonst für die Berufsschule. Das bedeutet Lernen an einem ungestörten Ort im Klinikum oder von zuhause aus.
Sollte es dabei Probleme geben, meldet Euch bei uns. Wir sind wie gewohnt erreichbar (jav@uk-essen.de oder Telefon 2005), denn Gesetze in der Ausbildung gelten auch weiterhin – trotz Corona.

Kurznotizen
Der PR beschäftigte sich gerade (erneut) mit dem Thema Flexirente. Falls Ihnen Anträge dazu bereits vom UK abgelehnt worden sind, melden Sie sich bitte bei uns.

Neue Lager
Die Unternehmensberatungsfirma KPMG hat dem PR in einer Auftaktveranstaltung vorgestellt, dass die verschiedenen Lager im UK Gelände im August dieses Jahres in das alte Karstadt-Gebäude an der Theodor-Althoff-Straße ausgelagert werden sollen. Von der Anmietung hat der PR aus der Zeitung erfahren, obwohl wir bei solchen Sachen vorab informiert werden müssen. Die Verlagerung bedeutet für die Kollegen des Lagers einen kurzfristigen Wechsel des Arbeitsplatzes und mindestens für den Transportdienst wesentliche Veränderungen. An nichts ist der PR bisher offiziell beteiligt worden – aber die Umzugswagen sind vermutlich schon bestellt…

PR vor Ort
Während der Corona-Zeit hat der PR seine jeden Donnerstag stattfindenden „PR vor Ort-Besuche“ eingestellt. Wir möchten dies aber nun ab Juni wiederaufnehmen. Um die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen einhalten zu können, werden wir aber nicht wie bisher durch die Gebäude laufen und zu Ihnen direkt in die einzelnen Bereiche kommen. Wir werden an einem bestimmten Standort für Sie zwischen 8 bis 9 Uhr zur Verfügung stehen. Wo wir genau sein werden, erfahren Sie kurz vorher durch Aushänge in Ihrem Gebäude.
4. Juni: OZ II und WHZ
18. Juni: Apotheke und Pathologie
25. Juni: Betriebskindertagesstätte und Robert-Koch-Haus

Atemschutzmasken
In einigen Bereichen müssen Corona-bedingt FFP-Masken über einen längeren Zeitraum getragen werden. Atemschutzmasken sind in Klassen eingeteilt und schützen bei der Arbeit. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken; unterteilt werden sie in die Schutzklassen FFP2 und FFP3.
Folgende maximale Trage- und Erholungszeiten werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV) empfohlen, wobei Erholungszeiten keine Pausen, sondern das Bearbeiten anderer Tätigkeiten ohne FFP-Maske sind:

FFP3-Atemschutzmasken mit Atemventil: Tragezeit von maximal 120 Minuten
FFP2-Atemschutzmasken ohne Atemventil: Tragezeit von maximal 75 Minuten
Bei beiden Maskenarten wird eine Erholungszeit von 30 Minuten vor der erneuten Verwendung empfohlen. Nähere Informationen zu der DGUV Regel 112-190 finden Sie unter: https://bit.ly/3gznsRf

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2 Masken sowie FFP3 Masken. Wie lange eine FFP-Maske getragen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut Atemschutz-Norm EN 149 darf eine Maske über eine 8-Stunden Schicht hinweg verwendet werden. Die Norm sieht jedoch auch wiederverwendbare FFP-Masken vor, deren Dichtlippe gereinigt und desinfiziert werden kann. Diese Masken sind mit „R“ für „reusable“ gekennzeichnet.
Beim Einsatz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Wiederverwendbarkeit von FFP Atemschutzmasken nicht eindeutig geklärt. Wie auch andere Gegenstände und Oberflächen kann die Innenseite der Atemschutzmaske beim Ab- und Wiederaufsetzen mit Viren kontaminiert werden. Durch geeignete Maßnahmen kann dies verhindert werden. Eine Empfehlung des Robert Koch Instituts zum Umgang mit FFP-Masken finden Sie hier.

Darüber hinaus empfiehlt das BMAS, dass neben den physischen zusätzlich auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden sollen und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Portionsgrößen Kantine
Seit Wochen streitet der PR mit Klüh und auch dem UK über die Portionsgrößen der in der Kantine ausgegebenen Essen. Der Essenspreis ist sowieso durch die zusätzlichen Kosten für die Verpackung höher als sonst und außerdem sind mindestens bei den Menüs 1-3 die Portionen kleiner als bei der normalen Ausgabe. Klüh und das zuständige Dezernat haben gemessen und gewogen und nochmal gemessen und gewogen. Aber am Ende beißt die Maus keinen Faden ab: Die Portionsgrößen sind kleiner – so klein, dass selbst normale „Esser“ nicht davon satt werden. Und nun wird solange darüber gestritten, bis die Kantine demnächst wieder im Normalbetrieb auf ist…

Urlaub und Vertretungsregelung
Aus einigen Bereichen wurde die Frage an den PR gestellt, ob die auf den Urlaubsscheinen befindlichen Felder „Vertretung durch“ und „Unterschrift der Vertretung“ rechtens sind. Anscheinend erwarten Vorgesetzte damit auch häufig die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des Urlaubs. Diese Auffassung ist falsch. Zum einen kann es Ihnen als Beschäftigte*r im Zweifelsfall nicht zugemutet werden im Kolleg*innenkreis um eine Vertretung zu „betteln“, und zum anderen fehlt es Ihnen an der Weisungsbefugnis, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift einzutreiben. Die Genehmigung des Urlaubs bleibt einzig und allein Aufgabe des Vorgesetzten. Er allein hat zu prüfen, ob Ihr Urlaub aus betrieblichen Gründen möglich ist. Deshalb gilt weiterhin: Sollte zwischen Ihnen und Ihrem Vorgesetzten keine Einigung zur Lage Ihres Urlaubs hergestellt werden können, ist durch den Vorgesetzten die Mitbestimmung mit dem PR über die Personalabteilung einzuleiten. Darüber hinaus müssen die auf den Urlaubsscheinen befindlichen „Vertretungsfelder“ wieder entfernt werden. Da „Urlaub“ in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin derzeit Thema ist, wird der PR diesen Punkt dort einbringen.

Pflegedienst
-Die Pflegedirektion plant, bis Ende 2021 fast 150 Pflegekräfte aus dem Westbalkangebiet, Mexiko und den Philippinen ans UK zu holen; vorrangig auf Normalstationen, aber auch in andere Bereiche. Diese Kolleg*innen werden teilweise ohne anerkannte Berufsgenehmigung herkommen, sodass sie am Anfang wie Pflegehilfskräfte bezahlt werden. Außer mit drei Kolleginnen aus Mazedonien gibt es hier am UK noch keine Langzeit-Erfahrungen, wie die Eingliederung von über Agenturen angeworbenen ausländischen Pflegekräften (vor allem in dieser Anzahl) klappt, auch wenn ein Patensystem und zusätzliche Deutschkurse in der Arbeitszeit zugesagt wurden. Der PR fordert einen Stufenplan, bei dem erst mit einer kleineren Anzahl erprobt wird, wie die Eingliederung läuft, um dann ggf. erst nach und nach weitere Kolleg*innen anzuwerben. Das will das UK aber nicht.

-Anästhesie und OP-Bereiche – Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden: Im Dezember 2019 und Januar 2020 hat der PR zum Thema berichtet. Nach teils mehrfachen Gesprächsrunden in den betroffenen Teams der Anästhesie und der OP-Bereiche mit Bereitschaftsdienst (HNO, Frauen, AC) haben sich die Beschäftigten, das UK und der PR nun auf Folgendes verständigt:

1. Rückwirkend zum 01.01.2020 werden pro geleistetem Bereitschaftsdienst (BD) 100,- Euro brutto gezahlt.
2. Da es sich bei der Zahlung um einen unständigen Bezug handelt (wie z.B. auch bei Überstunden), wird der Zahlmonat immer der zweite Monat nach Entstehen des Anspruches sein. Werden also fünf BD im Juni geleistet, werden sie mit dem Monat August zur Auszahlung fällig.
3. Die im Zusammenhang mit den BD umstrittene Abrechnung der Stunden bleibt wie gewohnt. Die anfänglich durch das UK beabsichtigte neue Abrechnungsregel tritt nicht in Kraft.
4. Sollte zukünftig eine tarifvertragliche (und hoffentlich noch bessere) Regelung zum Themenkomplex verabschiedet werden, entfällt die Zulage wieder.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Der Personalrat zur Corona-Krise III

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus-Seit einigen Wochen hat Klüh Catering – Betreiber der Küche des UK – einen Teil der dort Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Wir als PR des UK haben von Anfang an die Meinung vertreten, dass es im UK genügend Arbeit gibt: Keine Kolleg*in sollte daher gezwungen werden, von dem niedrigen Kurzarbeitergeld leben zu müssen. Wir freuen uns, dass zumindest in der Betriebskindertagesstätte eine Klüh-Kollegin als Servicekraft (statt Kurzarbeit) eingesetzt ist und außerdem zwei Kolleginnen in der Näherei. Doch was ist mit den Anderen? In der Bettenzentrale werden von einem Kollegen FFP-Masken aufbereitet. Auch hier hat der PR vorgeschlagen, dass diese Arbeit von einem Klüh-Kollegen statt Kurzarbeit gemacht werden kann, zumal die Kollegen in der Bettenzentrale selber genug zu tun haben. Und vor allem sind die Reinigerinnen momentan durch sehr viel mehr sogenannter Scheuer-Wisch-Reinigungen sehr belastet und könnten dringend Entlastung durch zusätzliche Hilfskräfte brauchen!

-Während der Geschäftsführer der Gebäude-Service GmbH (GSG – ausgegliederte Reinigungstochter des UK), der gleichzeitig Personaldezernent des UK ist, es bislang ablehnt, über die Forderungen der GSG-Reinigerinnen nach mehr Lohn und mehr Zeit zum Reinigen zu verhandeln, haben Beschäftigte des UK ihre Unterstützung der Forderung zum Ausdruck gebracht. An vielen Stellen im Gelände hängen Solidaritätsfotos von UK-Beschäftigten mit den Forderungen der GSG-Kolleg*innen. Die Niedriglöhne, die schlechten Arbeitsbedingungen (noch schlechter seit Corona) sowie die Forderungen unserer GSG-Kolleginnen und die 300 Unterschriften, die sie dafür gesammelt haben – all dies ist mittlerweile auch über das Klinikum hinaus bekannt geworden. ver.di, die WAZ und die NRZ haben darüber berichtet. Vor kurzem ist außerdem ein ausführliches und sehr lesenswertes Interview mit einer Kollegin der GSG in der Zeitung „Die Zeit“ erschienen. Den Artikel finden Sie hier: https://www.zeit.de/arbeit/2020-04/reinigungskraefte-krankenhaeuser-hygiene-infektionsschutz-coronavirus-belastung

-Wir sind sehr verwundert, warum das Parken im Parkhaus Virchowstraße wieder für alle kostenpflichtig ist (siehe Corona-Newsletter des Vorstandes vom 30.04.20). Schließlich wird immer noch von den entsprechenden Stellen geraten, nach Möglichkeit den ÖPNV zu meiden! Außerdem gilt immer noch das Besuchsverbot, so dass von Platzmangel (der sonst immer als Vorwand angeführt wird, warum wir keinen Anspruch auf kostenlose Beschäftigtenparkplätze hätten) keine Rede sein kann.

-In einigen Bereichen sind die Pausenräume so klein, dass selbst beim Essen-in-Schichten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Besonders problematisch ist dies für die Anästhesie-Beschäftigten im OZ II. Hier gibt es eigentlich einen sehr großen Besprechungsraum der Anästhesie direkt vor dem OP-Bereich, der zumindest für einen Pausenkorridor zum Essen genutzt werden könnte. Das wäre die einfachste Lösung! Stattdessen muss nun jeden Morgen irgendwie neben der grundsätzlichen Problematik der Pausengewährung organisiert werden, wer wann wo Pause machen kann. Der neue Klinikdirektor teilte uns mit, dass er auf den Besprechungsraum regelmäßig und vor allem kurzfristig zurückgreifen müsse und bittet um unser Verständnis. Das kann der PR angesichts der Gefährdung von Kolleg*innen beim besten Willen nicht aufbringen!

-Der PR hat aus dem Newsletter des Vorstandes erfahren, dass in der Radiologie Homeoffice eingeführt worden ist und seine Mitbestimmungsrechte dazu eingefordert. Diese sieht das UK nicht, sodass wir eine Eilmaßnahme vor Gericht zur Wahrung unserer Rechte einreichen mussten. Natürlich gibt es in der jetzigen Situation unendlich viele halb-offizielle Homearbeitsplätze (HAP) – natürlich nicht nur am UK. Wegen der gegebenen Umstände ist dies auch in vielen Fällen uneingeschränkt sinnvoll. Und dass viele von den jetzt aus der Not geborenen HAP auch nach der Corona-Zeit erhalten bleiben, ist auch nicht in allen Fällen falsch.

Aber für solche HAP müssen zum Schutz der Beschäftigten bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden, wie z.B. wer bezahlt die „schnelle“ Internetleitung oder den Telefonanschluss; wessen Computer wird benutzt; von wann bis wann muss ich im Homeoffice erreichbar sein, was passiert, wenn ich zuhause einen Unfall habe,… All dies ist mit uns für die Radiologie nicht besprochen worden, und das UK weigert sich auch, diese Klärung mit uns nachzuholen. Außerdem ist auch für Laien erkennbar, dass diese HAPs nicht erst zur Corona-Zeit vorbereitet wurden.

-Dem PR ist eine Dienstanweisung zur Mitbestimmung vorgelegt worden, die das Tragen des Mund- und Nasenschutzes (MNS) im Gelände vorschreibt. Der PR hat gegen die Maßnahme an und für sich keine Einwände. Aber auch hier müssen die Regeln und die Vorbedingungen klar sein. Was mache ich, wenn ich den MNS beim Essen in einem vollen Pausenraum abnehmen möchte und es gibt keinen anderen Pausenraum und keine andere Pausenzeit? Bis wann gilt die Regelung? Bekommen Beschäftigte, die schwere körperliche Arbeit mit MNS verrichten müssen, zusätzliche Pausen, da das Arbeiten unter dem MNS anstrengend ist? Was ist, wenn es nicht genügend Masken in dem Bereich gibt oder nur eine pro Tag ausgehändigt wird (auch davon hören wir immer wieder)? Um alle diese Fragen und Bedingungen zu klären, hat der PR die Maßnahme erst einmal beabsichtigt abgelehnt.

-Nachdem einige von Ihnen bei uns angefragt haben, warum in vielen Beschäftigtentoiletten keine Desinfektionsmittel vorgehalten werden, gaben wir im Rahmen eines Gespräches die Frage an den Vorstand weiter. Laut diesem gibt es kein Problem, da Desinfektionsmittel am UK selbst hergestellt werden kann. Die Antworten, die Sie durch Ihre Vorgesetzten erhalten, sehen aber teilweise anders aus. Hier wird oft auf Lieferengpässe verwiesen. Was stimmt denn nun? In der Hoffnung eine Klärung herbeiführen zu können, haben wir deshalb auch die Covid19@uk-essen.deangeschrieben. Mit einer konkreten Fragestellung und Angabe von Raumnummern zu Toiletten, in denen Desinfektionsmittel fehlt. Bislang sind wir ohne Antwort und die Toiletten ohne Desinfektionsmittel geblieben.

-Grundsätzlich kommt bei Versicherten, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren, die Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht. Nachzuweisen, wo man sich angesteckt hat, wird in der Praxis nicht einfach sein. Daher ist die Verfolgung von Infektionsketten auch innerhalb des Klinikums entscheidend und muss möglichst eng erfolgen. Das systematische Testen von Beschäftigten auf Covid-19 spielt dabei eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grund sollten Sie im Verdachtsfall auf einem Test bestehen. Wir haben in den letzten Wochen von verschiedenen Seiten gehört, dass mit solchen Anfragen seitens der Beschäftigten sehr unterschiedlich umgegangen wird. Sollten Sie Probleme haben, melden Sie sich bei uns.

Besteht der Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, ist eine Berufskrankheits-Anzeige zu erstatten. Grundlage hierfür bilden eine positive Testung, entsprechende Krankheitsanzeichen sowie die Vermutung eines Infektionsweges über die besondere berufliche Tätigkeit. Weiterführende Informationen finden Sie unterhttps://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/coronavirus.html und https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/FAQ_node.html

 

Covid-19: 12,5-Stunden geplant

Für die Intensivstationen, den Flexi- und Intensivspringerpool, die Station NC 1 und die Zentralen Notaufnahmen beabsichtigt das UK die Einführung von Schichten mit einer Anwesenheitsdauer von 12,5 Stunden (inklusive einer Pause von 45 Minuten). Für die Dialyse soll ein Spätdienst von 15:30 – 24:00 Uhr eingerichtet werden.

Die Schichten sollen im Tagdienst von 06:30 – 19:00 Uhr und im Nachtdienst von 18:30 – 07:00 Uhr gehen. Es ist beabsichtigt, eingesetzte Leiharbeiter*innen ebenfalls zu diesen Zeiten arbeiten zu lassen. Gestartet werden soll nach einer Verschärfung der Situation quasi auf Zuruf. Zur Orientierung sollen bis dahin die 12,5-Stunden-Schichten parallel zu den bereits bekannten Dienstplänen geführt werden. Das Ende der 12,5-Stunden-Schichten ist dann vorgesehen, wenn die Behandlung der Patient*innen wieder in den „normalen intensivmedizinischen Strukturen“ erfolgen kann.

Das UK bevorzugt Schichtfolgen bestehend aus einem Tagdienst, einem Nachtdienst und einem freien Tag („Ausschlaftag“) über zwei Wochen hinweg, mit einer freien Woche im Anschluss. Alternativ soll auch die Bildung von Schichtblöcken mit maximal vier aufeinanderfolgenden Diensten mit zwei bis drei freien Tagen im Anschluss möglich sein. Das Verhältnis von Pflegekraft zu Patient soll übrigens nicht verändert werden. Falls doch, sind Korrekturen nach unten (Verschlechterung) eher zu erwarten.

Die langen Schichten werden möglich, weil die Bezirksregierung das Arbeitszeitgesetz als Reaktion auf die Corona-Krise gelockert hat. Maximal sind nun 60 Stunden in der Woche und 12 Stunden täglich erlaubt, wenn innerhalb von 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. An mindestens 15 Sonntagen im Jahr darf nicht gearbeitet werden.

Zur Begründung der Notwendigkeit der Schichten führt das UK die Befürchtung an, dass schwerstkranke Patienten bei Ausweitung der Corona-Krise mit den derzeitigen Schichtmodellen nicht mehr adäquat behandelt werden können. Außerdem behauptet das UK, dass die angebotenen Schichten den Biorhythmus weniger belasten und sich die längeren Erholungsphasen positiv auf Sie auswirken.

Da nicht wenige der Betroffenen und der Personalrat das anders sehen, haben wir die Maßnahme beabsichtigt abgelehnt. Exemplarisch wollen wir einige Gründe aufführen:
– Wir halten die 12,5-Stunden-Schichten für ungesund. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die betroffenen Kolleg*innen überwiegend in voller Schutzbekleidung arbeiten müssen.
– Die Schichten werden auch Kolleg*innen abverlangt, die ein höheres Lebensalter erreicht haben. Für diese Beschäftigten werden die Schichten noch belastender sein. Gesundheitsschutz ist hier nicht erkennbar.
– Der PR ist davon überzeugt, dass die Beibehaltung der normalen Schichten besser funktionieren würde, auch aufgrund der geringeren Belastung für die Betroffenen.

Außerdem war das UK Essen nicht bereit, eine Dienstvereinbarung über Punkte abzuschließen, die aus unserer Sicht (für viele Berufsgruppen) während der Corona-Krise wichtig sein können.
Unsere Forderungen sind:

1. Das UK muss nachvollziehbar und schriftlich definieren, welche Schutzbekleidung bei welcher Tätigkeit vorgehalten und getragen werden muss. Wir haben eine Vermutung, warum uns die eingeforderte Liste bislang nicht zur Verfügung gestellt wurde: Wenn Regeln nicht bekannt sind oder schriftlich vorliegen, kann das UK auch nicht gegen sie verstoßen. Wir Beschäftigten aber sehr wohl…

2. Für Beschäftigte, die ihre Kinderbetreuung gewährleisten müssen, hat das UK Vorsorge zu treffen.

3. Bei Beschäftigten, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes zu den Risikogruppen gehören, hat das UK die Umsetzung in Nicht-Corona-Bereiche zu veranlassen. Dies betrifft ausdrücklich auch Beschäftigte jenseits des 50. Lebensjahres.
Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, können Sie uns unter der Telefonnummer 3450 kontaktieren.

4. Da zu erwarten ist, dass eine ordnungsgemäße Pause (Abwesenheit von Arbeit oder Arbeitsbereitschaft) in vielen Fällen nicht realisiert werden kann, muss die Pause grundsätzlich bezahlt werden. Zusätzlich muss der Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf gefolgt und die Pause auf eine Stunde erhöht werden. Dies fordert die Bezirksregierung z.B. auch für Arbeitszeiten, die durch Bereitschaftsdienste auf deutlich mehr als neun Stunden verlängert werden.

5. Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht überplant werden. Entstandene Plusstunden sind in Freizeit auszugleichen. Eine Auszahlung darf nur auf Wunsch erfolgen.

6. Das Schreiben einer Überlastungsanzeige muss vereinfacht werden.

7. Die Notfallanrufe innerhalb des UK Essen (sogenanntes „Rea-Telefon“) erfolgen derzeit über die Telefonnummern 1000 und 1001. Sie landen damit auf den Stationen IT 2 und INTK; beides Intensivstationen, die Corona-Bereiche sind. Neben vielen anderen Gründen sollte allein diese Tatsache ausreichen, um die vorgenannten Stationen von dieser Aufgabe zu befreien.

8. Der PR fordert für alle Berufsgruppen eine angemessene Gefahrenzulage. Beschäftigte, die wegen Corona in höher bewerteten Bereichen eingesetzt werden (z.B. „Normalstation“, dann IMC), erhalten die Zulage für höherwertigere Tätigkeiten.

9. Aus dem Protokoll der bayerischen Kabinettssitzung vom 24.03.2020: „Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. (…) Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert.“ Wir fordern das gleiche für NRW!

10. Einen Pandemieplan für das UK konnte oder wollte uns das UK nicht vorlegen.

Die vom UK geplanten Zeiten müssen nach unserer Ablehnung nun erörtert werden. Kommt auch dann keine Einigung zustande, sieht das Landespersonalvertretungsgesetz die Einleitung der sogenannten Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin vor.

Es muss aber befürchtet werden, dass das UK diesen Schritt umgehen wird und die Arbeitszeiten über eine Eilverfügung umsetzt.

Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft!

Personalrats-Rundmail Januar 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusUmsetzung der Veränderungen Entgeltordnung
Mit dem letzten Tarifabschluss haben sich für einige Berufsgruppen Veränderungen in der Entgeltordnung ergeben. Die Umsetzung hat zum Teil schon stattgefunden, einige Veränderungen stehen aber noch aus.

-Pflegedienst
Für die Pflegekräfte ergeben sich durch die Neustrukturierung der Entgeltordnung diverse Veränderungen. Exemplarisch seien hier die möglichen Höhergruppierungen von Kolleg*innen genannt, die in Bereichen arbeiten, für die es eine DKG-Fachweiterbildung gibt. Die Tätigkeit wird nach neuer Entgeltordnung jetzt mit KR 8 und nicht mehr mit KR 7 bewertet. Auch haben sich die Entgeltgruppen für leitende Pflegekräfte der unterschiedlichen Hierarchieebenen zum Teil deutlich verbessert. Um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu haben, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Die Personalabteilung hat deshalb bereits alle Pflegekräfte angeschrieben und einen Musterantrag beigefügt. Wichtig: Der Antrag muss bis zum 31.03.2020 erfolgen!
Die Zahlung der 120 Euro Pflegezulage, die auch mit dem letzten Tarifabschluss eingeführt wurde, hat bis jetzt auf sich warten lassen. Mit den Januarabrechnungen ist nun ein Teil des Geldes gezahlt worden, sodass der zinslose Kredit ans Land NRW damit wohl beendet ist. Aber trotz der langen Zeit des Vorlaufs sind wieder Abrechnungen fehlerhaft und nicht der gesamte geschuldete Betrag ist gezahlt worden.

-Lehrkräfte der Pflegeschulen
Auch für die Lehrkräfte der Pflegeschulen gibt es seit dem 01.01.2019 neue Tarifmerkmale, die weitgehend aus dem TVÖ-D übernommen wurden. Auch hier besteht auf Antrag ein Anspruch auf Höhergruppierung. Das UK hat uns als PR bereits die Vorlagen zur Höhergruppierung (inzwischen in erneuter und korrigierter Form) vorgelegt.
Darüber hinaus sind offensichtlich viele Veränderungen schon vor Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens ans LBV gemeldet worden, sodass es viele vermeidbare Abrechnungsprobleme – zum Teil mit hohen Gehaltsrückforderungen – gegeben hat. Zur Zufriedenheit bei den Lehrkräften hat das sicher nicht geführt.

– Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b
Inzwischen umgesetzt ist die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b. Bezüglich der neuen Stufenzuordnungen in der Entgeltgruppe 9a haben wir bisher keine Probleme berichtet bekommen. Was allerdings ein Problem ist, dass sich mit Überleitung in die neue Entgeltgruppe 9a einzelne Zeitzuschläge für z.B. Wochenenddienste und die Überstundenvergütungen zum Negativen verändert haben. Betroffen sind davon nach unserem jetzigen Kenntnisstand vor allem die Radiologie und die Physiotherapie. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das LBV die neuen Zuschläge falsch berechnet und die Überweisungen bzw. Rückforderungen mit den falschen niedrigen Werten berechnet hat. Wir hoffen, dass diese falschen Rückforderungen mit der Januarabrechnung wieder korrigiert worden sind. Ansonsten haben wir das Thema niedrigere Zuschläge bereits in einem Routinetermin mit dem Personaldezernat angesprochen, haben aber noch keine abschließende Rückmeldung, ob hier ein Ausgleich für die Verschlechterung auf betrieblicher Ebene beabsichtigt ist.

-Höhergruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes gelten ab dem 01.01.2020 neue Eingruppierungsmerkmale. Hier wurde ebenfalls, ähnlich wie im Pflegedienst, eine Tabelle des TVÖ-D in veränderter Form übernommen. Dies betrifft hier am Uniklinikum vor allem den Sozialdienst und die Kolleginnen aus der Betriebskindertagesstätte (BKT). Im Gegensatz zu den anderen Berufsgruppen bedarf es hier für die Überleitung in die neue Entgelttabelle keines Antrags, da eine wirtschaftliche Verschlechterung durch die Bildung von Vergleichsentgelten ausgeschlossen ist. Der PR hat deshalb in beiden Bereichen bereits Teilpersonalversammlungen durchgeführt, um über die Veränderungen zu informieren und viele Einzelberatungen zu den individuellen Veränderungen der Eingruppierung gemacht.
Im Rahmen der Beratungen ist aufgefallen, dass viele Beschäftigte der BKT (und auch einige des Sozialdienstes) die ihnen zustehenden Entgeltgruppenzulagen – teilweise seit Jahren – nicht erhalten haben. Wir raten daher hier noch einmal dazu, Ihre Abrechnungen zu kontrollieren und sich zu melden, wenn Sie auch keine Entgeltgruppenzulage bekommen haben. Sollten Sie noch Fragen haben, was die Veränderungen für Sie individuell bedeuten, melden Sie sich bitte beim PR.
Wann die neuen Eingruppierungen zum ersten Mal auf der Abrechnung auftauchen, können wir leider noch nicht sagen, da wir noch keine Rückmeldung aus dem Personaldezernat haben, wie weit der Prozess fortgeschritten ist.

-Höhergruppierung der Lehrkräfte an Schulen außerhalb der Pflege
Auch hier gelten – wie im Sozial- und Erziehungsdienst – zum 01.01.2020 andere Eingruppierungsmerkmale. Allerdings bedarf es hier ähnlich wie in der Pflege einer Antragstellung auf Höhergruppierung. Diese Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden und gelten dann rückwirkend zum 01.01.2020. Über alles Weitere werden wir in Kürze informieren.

-LBV
Das LBV ist als Dienstleister mit der Abrechnung der Gehälter des Uniklinikums beauftragt. Wenn man die Qualität der Abrechnungen in den letzten Monaten und die mit den Veränderungen der Entgeltordnungen einhergehenden Verzögerungen und Fehlberechnungen betrachtet, stellt sich uns die Frage, ob es noch zumutbar ist, wie hier mit Beschäftigten umgegangen wird und ob der Vorstand diesen Zustand weiterhin so hinnehmen möchte.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Fehlende Spinde im OP: Viele Auszubildende beklagen das Fehlen von Spinden im Bereich der OPs. Dazu hat es einen Besichtigungstermin mit einem Vertreter des Dezernates Bau und Technik, dem OP-Koordinator und der JAV in den OP-Umkleiden des OZ II gegeben. Es wird aktuell ein Lösungsvorschlag durch das Dezernat Bau und Technik erarbeitet und durch uns begleitet.
-Tag der offenen Tür: Am Mittwoch (29.1.) findet der Tag der offenen Tür der Bildungsakademie statt. Hier stellen sich alle Fachschulen vor, und auch wir als JAV werden dort vertreten sein. Wir freuen uns, mit Euch ins Gespräch zu kommen.

Vorübergehend neue Arbeitszeiten in der Strahlenklinik
Lange vorher angekündigt laufen nun die Umbauarbeiten in der Strahlenklinik. Eine Anlage wird ausgebaut und ersetzt. Seit dem 25.11.19 ist daher eine Umverteilung der üblichen Dienstzeiten notwendig geworden. Obwohl dies dem UK bereits lange im Voraus bekannt war, bekam der PR erst kurz vor Weihnachten eine Vorlage zur Mitbestimmung der Arbeitszeiten. Zum Glück für das UK tragen die Kolleg*innen die Arbeitszeiten mit, so dass der Umbau voranschreitet. Allerdings vermutet der PR bereits jetzt, dass das geplante Ende der Bauarbeiten im April wohl zu optimistisch geplant ist. Der PR nimmt an der nächsten Teambesprechung der MTRAs teil, um sich ein Bild zu machen.

Überstundenzuschläge auch bei Teilzeitarbeit
Bereits vor zwei Jahren hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil ent-schieden, dass Teilzeitkräfte ab der ersten Überstunde Anspruch auf Überstundenzuschläge haben (BAG, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18). Dieses Urteil wird aber noch immer nicht vollständig im UK umgesetzt. Achten Sie bitte darauf, ob die durch Sie geleisteten Überstunden auch mit 30% vergütet werden. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass Zuschläge für Überstunden als unständige Bezüge immer erst zwei Monate danach auf Ihrer Abrechnung erscheinen. Scheuen Sie sich nicht uns Bescheid zu geben, wenn das Urteil in Ihrem Bereich noch nicht umgesetzt wird und Sie diesbezüglich Probleme haben.

Pflegedienst
-Anästhesie und OP-Bereiche – Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden: Im Dezember hatten wir berichtet, dass zum Thema erste Treffen in der Anästhesie stattgefunden haben und sich die Begeisterung der Beschäftigten zum Vorschlag des UK in Grenzen hielt (https://www.uk-essen.de/personalrat/?cat=2).
Mittlerweile wurden die Gespräche auch in den Bereichen des AC-, HNO- und F-OPs geführt. Da die Kolleg*innen auch hier ihrem Unmut deutlich Ausdruck verliehen, hat das UK Gesprächsbereitschaft signalisiert. In den Bereichen werden nun kleine Teams gebildet, um Gegenvorschläge zu erarbeiten. Diese sollen dann noch einmal diskutiert werden. Fortsetzung folgt.

-Medizinische Fachangestellte (MFAs) – Zulagen und Eingruppierung: Wenn MFAs zusammen mit dem Krankenpflegepersonal in den Polikliniken und Ambulanzen arbeiten, übernehmen sie oft Aufgaben, die in ihren Arbeitsplatzbeschreibungen (APBs) nicht oder nur zu einem geringen Prozentsatz abgebildet sind. Blutentnahmen, das Legen von venösen Zugängen, die Verabreichung von Infusionen und Chemotherapeutika,… Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um Ambulanzen und Polikliniken am Laufen zu halten und sind wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Teams. Eine finanzielle Honorierung bleibt jedoch aus. Meist liegen zwei Entgeltgruppen zwischen der Kollegin aus der Pflege und einer MFA. Anträge des PR auf die Zahlung einer Zulage, z.B. wenn Chemotherapien verabreicht werden, wurden durch das UK in der Vergangenheit stets abgelehnt. Immer mit dem Hinweis darauf, dass eine solche Zulage für MFAs tariflich nicht vorgesehen sei.
Die Aussage ist zwar richtig, dennoch bleibt dem Vorstand die Möglichkeit tarifkonform (nämlich zur Bindung von Fachpersonal) Zulagen in Form von Stufenvorweggewährung zu zahlen. Oder sogar – wie für die Beschäftigten im Springerpool – eine außertarifliche Lösung zu finden. Zumindest dort, wo ärztliche Tätigkeiten auf MFAs übertragen werden, sollte die Zulage eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich dürften diese Tätigkeiten auch abgelehnt werden. Bliebe abzuwarten, ob die Ambulanzen und Polikliniken dann noch funktionieren würden…

Mikrobiologie
Wie in der letzten PR-Rundmail berichtet, hat ein Termin mit dem Kaufmännischen Direktor zur Überlastungssituation der Kolleg*innen in der Mikrobiologie stattgefunden. Die Leitung dort hat zusätzliche Stellen beim Vorstand beantragt, um die in den letzten Jahren massiv gestiegene Probenzahl (unter anderem durch die Übernahme der Probenbearbeitung aus den Tochterkrankenhäusern) vernünftig bearbeiten zu können. Bei diesem Termin wurde von Seiten des UK erklärt, dass der Vorstand sich stattdessen darum kümmern will, dass die Anzahl der zu bearbeitenden Proben reduziert würde. Trotz mehrfacher Erinnerung haben wir immer noch keine Antwort des Vorstands, wie er das bewerkstelligen will. Währenddessen dauert die Überlastungssituation für die betroffenen Kolleg*innen – dokumentiert durch verschiedene Überlastungsanzeigen – an und an und an…

Neue Kita
Der PR hat u.a. aus dem Newsletter erfahren, dass das UK bzw. die Universitätsmedizin eine Art weiterer Kita (Tagespflege) gegründet und auch schon in Betrieb genommen hat. Da es sich um eine Sozialeinrichtung handelt, hat der PR Mitbestimmungsrechte, wie z.B., wer die Kita-Plätze bekommt. Wir warten seit Mitte Dezember auf eine Antwort des UK und werden im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt mit der Vertretung unserer bzw. natürlich eigentlich Ihrer Rechte beauftragen.

Arbeitseinsätze
Freigestellte des PR haben wieder Arbeitseinsätze gemacht: dieses Mal im Pflegedienst der Frauenklinik und in der Medizintechnik. Wir danken den Kolleg*innen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in ihren Arbeitsalltag!

Kurznotizen
-Zur Reorganisation der Bettenaufbereitung, über die wir in der letzten Rundmail berichtet haben, hat inzwischen ein Termin unter Beteiligung der verschiedenen Bereiche stattgefunden, die direkt oder indirekt von den geplanten Veränderungen betroffen sein werden. Nach Ansicht des zuständigen Dezernats sollen nun Arbeitsgruppen zur Planung der Umsetzung gegründet werden. Der PR hat nach wie vor sehr viele Bedenken gegen die zurzeit angedachten Lösungen.
-Momentan gibt es ziemliche Probleme bei den Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze von Schwangeren. Das liegt u.a. daran, dass die Ärzte nur noch selten Beschäftigungsverbote ausstellen. So gibt es Schwierigkeiten bei den Ruheräumen, die für Schwangere vorzuhalten sind; bei den Umsetzungen von Schwangeren in Bereiche, in denen Pflegekräfte fehlen, und von denen selbst die Personalabteilung nichts weiß; bei Schwangeren, die mit infektiösen Patienten zu tun haben, deren Arbeitsplatz aber von allen offiziellen Stellen als unbedenklich eingestuft wird,… Das sind unhaltbare Zustände und es ist die Pflicht der Vorgesetzten, die Schutzrechte der Schwangeren umzusetzen.
-Die Arbeitszeiten des neuen Arbeiter-Springerpools sind leider immer noch nicht mit dem UK geeint. Bei der Einigungsstellensitzung mit der Arbeitsrichterin war leider niemand vom UK anwesend, der eine Entscheidung zu einem evtl. Kompromiss hätte treffen können.
-Wir haben vom UK mitgeteilt bekommen, dass bestimmte Gärtnereileistungen u.a. deswegen an eine private Firma vergeben worden sind, weil in der hauseigenen Gärtnerei Personalmangel herrscht. Wir sind gespannt auf die Beantwortung unserer Frage, was das UK denn gegen den Personalmangel tut.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Dezember 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 31 Neueinstellungen waren 18 befristet und 13 unbefristet. Von 45 Weiterbeschäftigungen waren 23 befristet und 22 unbefristet.

Theaterkarten
Für die jetzige Spielzeit können Sie im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

30. Januar: Pfortendienste
6. Februar: IG I
13. Februar: Medizinische Klinik
20. Februar: Verwaltungsgebäude und Poststelle
27. Februar: Sozialdienst, QM und Casemanagement

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Dezember 2019

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusWir wünschen Ihnen allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Veränderungen der Eingruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Zum 01.01.2020 ändern sich erneut Teile der Entgeltordnung des Tarifvertrages, u.a. die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst. Davon betroffen sind am UK die Beschäftigten des Sozialdienstes und der Betriebskindertagesstätte. Um über die Veränderungen zu informieren, planen wir zwei Teilpersonalversammlungen: am 08. Januar 2020 um 13 Uhr für die Beschäftigten der BKT und am 16. Januar um 10 Uhr für die Beschäftigten des Sozialdienstes und alle anderen Sozialarbeiter*innen des UK. Die Einladungen finden sie unter folgendem Link: https://www.uk-essen.de/personalrat/?p=4315

Mikrobiologie
Am 04.12.19 hatte der PR einen Termin mit dem Kaufmännischen Direktor und den Leitungen der Mikrobiologie. Thema war die gestiegene Arbeitsbelastung im Bereich, welche in den vergangenen Monaten durch Überlastungsanzeigen gemeldet wurde; dies vor allem wegen einer stark gestiegenen Anzahl von Laborproben durch die Übernahme von Leistungen der Tochterkliniken des UK. Leider ist bei diesem Termin keine direkte Entlastung der betroffenen Kolleg*innen vereinbart worden. Zuvor sind aber bereits zusätzliche Stellen beim Vorstand beantragt worden. Ein weiterer Termin (in anderer Zusammensetzung) zur Besprechung von entlastenden Maßnahmen findet zeitnah in dem Bereich statt. Wir hoffen, dass die Kolleg*innen in den Laboren der Mikrobiologie möglichst schnell eine Verbesserung der Situation erfahren werden.

Physiotherapie in Huttrop
Wie bereits berichtet, ist ab dem 01.04.20 geplant, die Physiotherapie des UK auch im Herzzentrum Huttrop einzusetzen. Viele Fragen der Beschäftigten wurden gesammelt und bereits im Vorfeld der anstehenden Erörterung von uns an das UK weitergegeben. Die Beantwortung der Fragen wird voraussichtlich den nächsten Tagen erfolgen.

Pflegedienst
Station A 1 schließt, A 2 bleibt offen: In der letzten PR-Rundmail haben wir über die Schließung der Station A 2 berichtet. Dies ist nun vom Tisch. Offensichtlich hat sich der Vorstand nach Intervention des ärztlichen Dienstes umentschieden und sich für die Schließung der Station A 1 ausgesprochen. Geplant ist, die Station in die A 3 zu integrieren; die Vorbereitungen zu den Umbauten dort laufen bereits. Zum 06.01.2020, wie zuerst angedacht, wird die Zusammenlegung aber voraussichtlich doch nicht stattfinden.
Der PR besucht die Kolleg*innen derzeit täglich zur Übergabe, um neueste Informationen aufnehmen zu können und umgekehrt. Ziel des PR ist, die Auswirkungen auf die Beschäftigten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet unter anderem die Mitnahme bereits vereinbarter Arbeitszeiten und geplanter Urlaube, aber auch die Vermeidung finanzieller Nachteile durch mögliche Umsetzungen.

Teilschließung der Station F 3: Mittlerweile wurde den Kolleginnen der Station F 3 persönlich mitgeteilt, dass ab dem 2. Januar 2020 14 von 32 Betten geschlossen werden sollen. Aufgrund der geringeren Anzahl der dann zu versorgenden Patient*innen hat das UK bekannt gegeben, dass die Station 2,81 Vollzeitstellen zu viel habe. Ein gut aufeinander abgestimmtes Team soll auseinandergerissen werden. Um die Kolleginnen bestmöglich unterstützen zu können, sind Vertreter des PR täglich auf der Station.

Wechselweise Wochenendschließung Stationen S 1 und S 2: Die seit dem 1. Oktober 2019 bereits stattfindenden wechselweisen Schließungen der Stationen führen zu erhöhten Belastungen bei den Beschäftigten der abgebenden und der aufnehmenden Station. Der PR hat aus diesem Grund vor einigen Wochen Unterstützung für die betroffenen Schichten gefordert. Nun soll ab dem 02.01.2020 die Schließung anstatt Freitagnachmittag erst am Samstagvormittag erfolgen. Die Pflegdirektion erwartet durch den späteren Schließungszeitpunkt mehr reguläre Patient*innen-Entlassungen, so dass die Anzahl der zu verlegenden Patient*innen absinken soll.

Anästhesie und OP-Bereiche: Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden
Durch das Ableisten von Bereitschaftsdiensten entstehen den Kolleg*innen in der Anästhesie und den OP-Bereichen Minusstunden, die sich im Laufe der Monate summieren. Sobald die Untergrenze von -30 Stunden (Beispiel für die Anästhesie) erreicht ist, werden die Bereitschaftsdienststunden nicht mehr ausgezahlt, sondern automatisch in Freizeitausgleich umgerechnet. Dieser Umstand sorgt seit längerem für große Unzufriedenheit in allen Abteilungen, die Bereitschaftsdienste leisten.
Zum Thema fanden bislang lediglich Treffen in der Anästhesie statt; die geplanten Termine für den Gyn- und AC-OP wurden teilweise mehrfach abgesagt. Für den HNO-OP, den die Maßnahme auch betrifft, gab es noch nicht einmal eine Terminankündigung. Bei den Kolleg*innen der Anästhesie traf das in den Treffen vorgestellte Angebot des UK auf offene Empörung.
Die vom UK vorgestellte – und anscheinend schon beschlossene – Maßnahme führt zu Gehaltseinbußen von bis zu 500 € brutto. Auch die vom Arbeitszeitmanagement präsentierten Beispiele für das geplante System, durch das angeblich keine Gehaltseinbußen entstünden, konnte die Kolleg*innen nicht überzeugen, da eine so idealisierte Planung der Bereitschaftsdienste nicht garantiert werden könne.
Aus dem AC-OP wurde uns unter anderem mitgeteilt, dass das dort vom UK vorgelegte Angebot als „bodenlose Frechheit“ empfunden wird.

Argument der Beschäftigten und des PR gegen die Praxis, die Stunden abzuziehen, war stets, dass die durchschnittlich geschuldete Arbeitszeit eines Beschäftigten erst zum Ende eines Ausgleichzeitraums erreicht sein muss. Und dieser zieht sich am UK Essen derzeit – und ohne Zustimmung des PR – dynamisch über ein Jahr und sogar darüber hinaus! Warum also soll nach Bereitschaftsdiensten und einem Minus von 30 Stunden zwingend ein Ausgleich erfolgen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres die geschuldete Arbeitszeit durch zusätzliche Dienste, „länger bleiben“ usw. noch erbringen können? Und warum sollte ein Ausgleich nur einseitig bei einem Minus erfolgen, während das UK tatenlos zusieht, wie Beschäftigte mehrere hundert Plusstunden aufbauen? Weil sie einspringen und überplant werden und so den Laden erst am Laufen halten! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo sind die Leitungen, die einer Teilzeitkraft mit 200 Plusstunden auch mal einen ganzen Monat Ausgleich gewähren? Ist der Ausgleich von Stunden eine Einbahnstraße? Wir meinen NEIN, haben die Maßnahmen beabsichtigt abgelehnt und lassen gerade durch unseren Rechtsanwalt das Urteil prüfen, welches das UK zur Begründung seiner Vorgehensweise anführt. In Bezug auf den Ausgleichszeitraum ist es jedenfalls nicht einschlägig, weil es diesen nicht in einem Satz berücksichtigt.
Statt zu einer Verbesserung der aktuellen Situation für die Pflegekräfte führt das Vorgehen des UK also nur zu Einsparungen für das UK auf Kosten der Beschäftigten. Die viel angepriesene Bindung von Personal sieht anders aus. Wir werden weiter berichten.

Januar- und Februar-Dienstpläne für alle Stationen und OP-Bereiche: Der PR hat am 10.12.19 die mit Zeitarbeit nachgebesserten Januar-Dienstpläne inklusive vorgelegter Bettensperrzusage bzw. Saalschließungszusage (für alle nach wie vor unterbesetzten Schichten) zur Kenntnis genommen; ebenso die Dienstpläne für den Monat Februar (mit denselben oben genannten Zusagen).

Ärzte vom BG Klinikum Duisburg operieren am UK Essen
Mit der schriftlichen Versicherung, dass es zu keiner Mehrbelastung von UK-Beschäftigten kommt, hat der PR den Einsatz der Duisburger Ärzte (in Form von Arbeitnehmerüberlassung) zur Kenntnis genommen. Sie sollen an einzelnen Tagen in der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie eingesetzt werden. Die mit den Duisburgern durchzuführenden operativen Eingriffe werden innerhalb des regulären OP-Plans stattfinden – so die Versicherung von Seiten des UK.

Bettenaufbereitung und vieles mehr
Im Juni dieses Jahres wurde der PR darüber informiert, dass die Aufbereitung der Patient*innenbetten künftig händisch erfolgen soll. Das UK Essen will „smart“ werden. Schon damals meldete der PR Bedenken an. Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, schaffte das UK u.a. eine Vakuumiermaschine an, die die benötigte Bettwäsche einschweißt – natürlich in Kunststofffolie – um der Hygiene Genüge zu tun, aber auch den Transportaufwand und das Lagervolumen gering zu halten. Das Gerät ist bereits in der Wäscherei installiert und war zwischenzeitlich in Betrieb. Jetzt erst wurde dem PR das gesamte Vorhaben zur Mitbestimmung vorgelegt. Mit der Maßnahme, die Bettenaufbereitung zu verändern, wurde uns gleichzeitig die Software zur Steuerung logistischer Prozesse (umgangssprachlich Tracking), die Änderung in der Frischwäscheversorgung und Schmutzwäscheentsorgung und die Einrichtung einer 24/7-Disposition für Proben- und Krankentransporte vorgelegt. Die Bedenken des PR bestehen nach wie vor; darüber hinaus sind zahlreiche Fragen offen. U. a. beinhalten die Maßnahmen verstecktes Outsourcing von Arbeitsplätzen, insbesondere bei der Änderung der Wäscheversorgung. Hier erfolgte offensichtlich inzwischen bereits die Umsetzung der Pläne. An einigen Stellen kommt es in dem Zusammenhang zu Störungen im Betriebsablauf im allgemeinen Transportdienst. Der PR hat die Maßnahmen beabsichtigt abgelehnt.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
In unseren letzten Stationsbegehungen ist wieder vermehrt an uns herangetragen worden, dass Auszubildende gefragt wurden, ob sie auf anderen Stationen oder in Polikliniken aushelfen. Teilweise wurde sogar Druck auf die Auszubildenden ausgeübt, wenn die Anfrage zum „Aushelfen“ verneint wurde. Wir möchten an der Stelle nochmals darauf hinweisen, dass diese Arbeiten oft nicht dem Ausbildungsziel dienen und somit die Möglichkeit besteht, solche Versetzungen abzulehnen. Sollte es bei Euch deswegen zu Problemen kommen, meldet Euch bei uns (723-2005/ jav@uk-essen.de).

Vereinbarung zur Entlastung
Die 40 zusätzlichen Stellen, die letztes Jahr für die Bereiche außerhalb des Pflegedienstes erstreikt worden sind, sind größtenteils eingerichtet und auch schon besetzt. Unbesetzt ist allerdings immer noch (nach über einem Jahr!) die halbe zusätzliche Stelle in der Ergotherapie, obwohl wir mehrfach auf die Besetzung gedrängt haben. Die beiden Stellen in der sogenannten Apothekenlogistik, die zur direkten Entlastung der Pflegekräfte und der Serviceassistenz führen würden, sind zwar besetzt, aber wer in welchem Rahmen das Abholen und Bringen von kurzfristig notwendig gewordenen Medikamenten von und zur Apotheke durchführt, ist mit uns noch nicht weiter besprochen worden.

Wirtschaftsausschuss
In der letzten Wirtschaftsausschuss-Sitzung haben wir zu folgenden Themen beim Vorstand Fragen gestellt: die bisherigen und die geplanten Kosten für die Respektkampagne; die Höhe der Stornogebühren beim Abbestellen von Leiharbeitskräften; die Liste der Personen, die einen Dienstwagen haben und die entsprechenden Kosten; die bisherigen Kosten für das Service- und Informationscenter, sowie der Kostenplan für die geplante händische Bettenaufbereitung.

Unternehmensberatung im Zentralen Einkauf
Der PR hat mitgeteilt bekommen, dass im Zentralen Einkauf eine Unternehmensberatungsfirma eingesetzt werden soll. Wir haben hierzu leider keine wirkliche Mitbestimmung, sondern können nur Fragen stellen. Wir fragen uns z.B., warum die Aufgabe an eine externe Firma gegeben werden soll, was mit den Ergebnissen einer bereits vor einigen Jahren in Auftrag gegebenen Untersuchung geworden ist und wie sichergestellt werden soll, dass die betroffenen Beschäftigten die Ergebnisse bekommen und sinnvolle Ergebnisse auch wirklich umgesetzt werden. Es wäre nicht das erste Mal, das teure Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, deren Ergebnisse dann aber in einer Schublade verschwinden.

Hierzu passt vielleicht folgender Witz:
Vor einem Schäfer mit einer riesigen Schafherde hält ein teurer Sportwagen. Ein junger Mann im Maßanzug steigt aus und macht dem Schäfer ein Angebot:
„Wenn ich Ihnen sage, wie viele Schafe Sie haben, darf ich mir dann ein Schaf nehmen?“
Der verdutzte Schäfer geht darauf ein. Der junge Mann verbindet sein Notebook mit dem Handy, klinkt sich in die NASA-Seite, scannt die Gegend mit Hilfe seines GPS-Navigationssystems und kommt nach längerem Hin- und Herrechnen auf seiner Datenbank zu einem Ergebnis:
„Sie haben 832 Schafe“.
„Richtig“, sagt der Schäfer. Doch als sich der junge Mann ein Tier greift, macht ihm der Schäfer ein Angebot:
„Wenn ich auf Anhieb Ihren Beruf errate, bekomme ich dann das Tier zurück?“
Der junge Mann geht darauf ein.
„Sie sind Unternehmensberater“, sagt der Schäfer prompt. Der junge Mann ist verblüfft: „Wie haben Sie das erraten?“
„Ganz einfach“, erklärt der Schäfer: „Erstens: Sie sind gekommen, ohne dass ich Sie gerufen habe. Zweitens: Sie haben mir nichts gesagt, was ich nicht schon selber wusste. Drittens: Was Sie sich da gegriffen haben, ist kein Schaf, sondern mein Schäferhund.“

Talentmanagementsoftware
Das UK plant die Einführung einer Talentmanagementsoftware. Diese beinhaltet neben einem Online-Bewerbungssystem auch eLearning. Das UK hat den PR darüber informiert, dass die Maßnahme derzeit in der EU-weiten Ausschreibung ist und danach sukzessive eingeführt werden soll. Der PR begrüßt besonders die Einführung des Online-Bewerbungssystems. Es ist seit Jahren überfällig. Bislang wurde der PR lediglich informiert und wartet auf die Mitbestimmungsvorlage, um Fragen – auch im Zusammenhang mit eLearning – klären zu können.

Kurznotizen
-Der PR hat das Fort- und Weiterbildungsprogramm für das nächste Jahr zur Kenntnis genommen. Es muss aber noch geklärt werden, warum die Beschäftigten der Tochterunternehmen für die Anmeldung zu Kursen das Einverständnis ihrer Vorgesetzten brauchen. Der PR konnte vor einiger Zeit durchsetzen, dass dies bei UK-Beschäftigten nicht mehr so ist.
-Die Leiterin der Abteilung Compliance hat sich uns in einer PR-Sitzung vorgestellt. Wir hatten eine interessante Diskussion über einige Fragen.
-Wie wir berichtet haben, sind seit fast sieben Monaten im Zentrallabor zur Entlastung beim Umbau der Laborstraße drei Kollegen von MeDiTA im Einsatz. Der PR hat beim Ersteinsatz bereits angemerkt, dass der notwendige Zeitraum vermutlich so lange sein wird, dass jemand regulär beim UK eingestellt werden könnte. Uns wurde gesagt, dass dies sicher nicht der Fall sein werde. Nun haben wir eine erneute, zweite Verlängerung des Einsatzes für weitere zwei Monate bekommen. In der Summe hätte sich also eine reguläre Einstellung beim UK mit einer Bezahlung wie im UK doch gelohnt.
-Das Gerücht reißt nicht ab: Angeblich soll die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bzw. ein Teil davon aus den Evangelischen Kliniken Essen-Mitte an das UK verlagert werden. Wir haben nachgefragt und das Gerücht nicht bestätigt bekommen. Im Zusammenhang mit der Schließung der A1 hält sich dieses Gerücht aber stetig, da dort nun Platz wird…

Arbeitseinsätze
PR-Freigestellen haben wieder Arbeitseinsätze in zwei Bereichen gemacht: im Arbeitszeitmanagement und in der Pathologie. Wir danken den Kolleg*innen dort für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in ihren Arbeitsalltag.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für November 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 49 Neueinstellungen waren 24 befristet und 25 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren14 befristet und 10 unbefristet.

Theaterkarten
Für die jetzige Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

19. Dezember: Reinigungsdienst
9. Januar: Hohlweg 8, 18 und 22
16. Januar: Kinderklinik
23. Januar: Altes BLB-Gebäude
30. Januar: Pfortendienste

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail November 2019

Schließung der Station A 2
Nur durch Zufall (weil der ärztliche Dienst geplaudert hatte) haben die Kolleginnen und Kollegen der Station A 2 erfahren, dass bereits in einem Monat, am 20.12.2019 ihr letzter Arbeitstag auf ihrer Station ist: Die Station A 2 wird geschlossen – offensichtlich auf Dauer. Auch der PR hat dies erst bei seinem Besuch „PR vor Ort“ von den Kolleg*innen erfahren. Diese Vorgehensweise ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Kolleg*innen!
Man hätte erwarten können, dass wenigstens auf der anschließenden Teambesprechung die Pflegedirektorin und/oder der Klinikdirektor vorbeikommen, um konkreter über die ja sehr baldigen Schließungspläne zu informieren und den Beschäftigten für Fragen zur Verfügung zu stehen. Schließlich trifft diese Entscheidung Beschäftigte, die teilweise seit mehreren Jahrzehnten im Hause, ja teilweise seit Jahrzehnten auf dieser Station, der A2, gearbeitet haben. Allein schon vor diesem Hintergrund hätten die Kolleg*innen eine Information aus „erster Hand“ erwartet. Aber so sieht er dann eben real aus, der „Respekt“, der in großen Plakaten an den Wänden des UK hängt und von den Betroffenen nur als Hohn empfunden werden kann.
Die Kolleg*innen haben ganz konkrete Fragen, Ängste und Sorgen. Die Kolleg*innen haben ein Recht darauf, dass der Vorstand sich dieser Fragen und Probleme annimmt, und dass es für sie, für die bereits die dauerhafte Schließung ihrer Station ein schwerwiegender Einschnitt ist, nicht auch noch zu weiteren Nachteilen kommt.
Um der Pflegedirektorin hierzu Gelegenheit zu geben, hat der PR einen Termin angefragt. Dieser wurde auch zugesagt, allerdings erst für den 11. Dezember 2019.
Grundsätzlich möchten wir aber anmerken, dass weder den betroffenen Kolleg*innen noch dem PR überhaupt bekannt ist, warum die Schließung notwendig sein soll. Es geht daher nicht nur darum, wie die Station mit möglichst wenig Nachteilen für die Beschäftigten „abgewickelt“ werden kann, sondern ob eine Schließung überhaupt notwendig ist. Dies vor dem Hintergrund, dass der Vorstand die Schließung von insgesamt 80 Betten angekündigt hat (siehe unsere Sonderrundmail vom 17.10.19). Das heißt, die A 2 ist nur die erste Station, die der Vorstand schließen will. Es werden weitere Schließung oder Teilschließungen folgen.

Überlastung der Abteilung Einkauf
Aus der Abteilung Einkauf hat der PR einige Überlastungsanzeigen erhalten. Gespräche mit den Betroffenen haben dazu inzwischen stattgefunden. Personelle Engpässe konnten inzwischen zum Teil kompensiert werden. Der PR hofft, dass das UK erkennt, dass eine Personalaufstockung auf Dauer nötig ist.

Physiotherapie jetzt zukünftig auch am Herzzentrum Essen Huttrop geplant
Mit dem Ziel, ab dem 1.4.2020 auch am Standort Essen-Huttrop physiotherapeutische Leistungen anbieten zu können, ist geplant 2,5 zusätzliche Stellen in der hiesigen Physiotherapie einzurichten. Im Rahmen einer konzerninternen Überlassung an das Herzzentrum sollen durch die Physiotherapeut*innen des UK Essen von montags bis freitags ganztägig und samstags für vier Stunden Patient*innen dort behandelt werden. Grundsätzlich sollen nur Kolleg*innen zum Einsatz herangezogen werden, die ausdrücklich dazu bereit sind. Der PR ist zurzeit im Gespräch mit den Betroffenen und dem UK.

Springerpool
Seit ein paar Wochen arbeiten sechs neue Kollegen im ebenfalls neuen Springerpool für den Arbeiter*innenbereich. Diese Stellen gehören zu den 40 Stellen, die außerhalb des Pflegedienstes letztes Jahr erstreikt worden sind. Bisher scheint alles gut in diesem neuen Bereich zu klappen.

Arbeitssituation in der Mikrobiologie
Aufgrund der Anzeige von Überlastungssituationen (bedingt durch das erhöhte Probenaufkommen aus den Tochterkliniken des UK) besonders am Wochenende, ist der PR im Gespräch mit den Beschäftigten, Vorgesetzten, Leitungen und dem UK. Es wurden bereits sofortige und auch geplante Abhilfemaßnahmen durch die Vorgesetzten eingeleitet. Weitere Gespräche hierzu werden aber noch stattfinden.

Befristungen
-Es hat erneut zwei Besprechungstermine mit dem UK zur Entfristung von langzeitbefristeten Kolleg*innen gegeben. Ein paar wenige neue Entfristungen sind inzwischen umgesetzt; ein paar wenige weitere in der Prüfung beim Vorstand. Doch es bleibt ein grundsätzlich unerträglicher Zustand, dass es beim UK überhaupt so viele Kolleg*innen mit oft jahrelang befristeten Verträgen gibt, und dass dann auch noch bei jedem „Einzelfall“ eine zum Teil lange Auseinandersetzung um die Entfristung geführt werden muss.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Oktober 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 49 Neueinstellungen waren 27 befristet und 22 unbefristet. Von 26 Weiterbeschäftigungen waren14 befristet und 12 unbefristet.
Wobei wir anmerken müssen, dass unsere übliche Bemerkung zu den uneingeschränkt unbefristeten Arbeitsverträgen im Pflegedienst so nicht stimmt: Wir haben aktuell Fälle, bei denen Pflegekräfte durch das Examen gefallen sind. Beim zweiten Versuch haben sie bestanden. Nun sollen sie befristet beim UK eingestellt werden, weil das UK ja nicht sicher sein kann, ob jemand, der mal durch das Examen gefallen ist, wirklich die Anforderungen hier am UK schafft. Es handelt sich also offen um eine Verlängerung der Probezeit unter dem Deckmantel des befristeten Vertrages. Mit den internen Pflegeazubis wird übrigens genauso verfahren, wenn sie durch das Examen fallen. Und wir finden es in beiden Fällen falsch, haben es aber bisher nicht verhindern können.

Fragliche Schließung der Studierenden-Mensa
Wegen Streitigkeiten zwischen dem Betreiber (dem Studierendenwerk) der Studierenden-Mensa an der IG I und dem UK hinsichtlich „Wer bezahlt die notwendigen Renovierungsarbeiten“, scheinen am Ende die Studierenden und auch UK- und LVR-Beschäftigte das Nachsehen zu haben. Es droht nämlich die Schließung der Mensa. Viele Kolleg*innen, die in der Nähe der Mensa arbeiten, gehen nicht den weiteren Weg zur Kantine, sondern nutzen regelmäßig die Mensa. Einige sprechen davon, dass dort das Essen besser und vielfältiger sei.
Das Studierendenwerk fordert vom UK, die Kosten der Renovierung zu übernehmen. Der Kaufmännische Direktor des UK hat uns als PR auf Nachfrage gesagt, dass das Gebäude dem Land gehöre und somit nicht das UK für die Kosten aufkommen werde. Wir haben erfahren, dass Gesprächsangebote des Studierendenwerkes an den Vorstand des UK bisher abgelehnt bzw. mit einem kurzen Telefonat erledigt worden seien. Im Interesse der Studierenden und auch der UK- und LVR-Beschäftigten sollte der Vorstand alles unternehmen, um eine Schließung zu vermeiden.

Zunahme Kündigungen in der Probezeit
Schon seit einiger Zeit bekommt der PR zunehmend, und momentan eigentlich jede Woche mindestens eine Kündigung in der Probezeit vorgelegt. Gegen Probezeitkündigungen können weder die Betroffenen – noch der PR – rechtlich viel unternehmen. Diese Kündigungen kommen aus den verschiedensten Bereichen. Wir wissen nicht, was los ist. Wir wissen nur, dass die Betroffenen oft nach ihrer Kündigung zum allerersten Mal überhaupt erfahren, dass an ihrer Arbeitsleistung etwas auszusetzen sei und dann von heute auf morgen vor einem Scherbenhaufen stehen.

Umsetzung des neuen Tarifvertrages
Nach einer langen Phase der Redaktionsverhandlungen des Tarifabschlusses seit Anfang dieses Jahres und noch bestehender Probleme beim LBV bezüglich der Abrechnung der neuen Entgeltgruppen, zeichnet sich ab, dass die Umsetzung im Bereich des Pflegedienstes nicht mehr lange auf sich warten lässt. Die Personalabteilung hat bereits alle in der Pflege Beschäftigten angeschrieben und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Viele Anträge wurden auch schon gestellt. Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder nicht so genau wissen, ob ein Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, melden Sie sich bitte bei uns. Die Anträge auf Höhergruppierung müssen spätestens bis zum 31.03.2020 gestellt sein.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
-Seit längerer Zeit hat die JAV mit dem UK über eine Neufassung der Dienstvereinbarung zum frei planbaren Urlaub verhandelt. Nach verschiedenen Vorschlägen zu Veränderungen ist nun wieder die gleiche Vereinbarung geschlossen worden, die auch in den letzten drei Jahren für die Auszubildenden in der Pflege galt. Die Vereinbarung gilt erst einmal nur für die aktuell nach dem Krankenpflegegesetz auszubildenden Kolleg*innen. Für alle ab dem nächsten Jahr frisch eingestellten Auszubildenden (nach dem neuen Pflegeberufegesetz) soll dann erneut verhandelt werden. Ebenfalls sollen noch Gespräche zur Regelung der Urlaubsplanung der Auszubildenden außerhalb der Pflege geführt werden.
-In den letzten Wochen wurden durch uns die Übernahmegespräche der Examensauszubildenden in der Pflege begleitet. Hierbei wurde nach unserem Kenntnisstand allen der Erstwunsch für ihren zukünftigen Einsatzort erfüllt und die Gespräche verliefen problemlos.

Pflegekräfte aus dem Ausland
Mehrfach haben wir darüber berichtet, dass nun auch vom UK Pflegekräfte aus Mazedonien und Serbien angeworben werden. Wir hatten an den konkreten Bedingungen der Anwerbung einige Kritik. In einigen Punkten war das UK bereit, unsere Kritikpunkte bzw. Anregungen umzusetzen. So sollen die Kolleg*innen nun hier während der Arbeitszeit einmal in der Woche weiterhin Deutschunterricht erhalten. Das UK war allerdings nicht bereit, die Übersetzungskosten für die notwendigen Dokumente sowie die Kosten für den bereits absolvierten Deutschkurs zu bezahlen. In der Einigungsstelle hat uns die Einigungsstellenvorsitzende leider nicht recht gegeben. Die Kolleg*innen kommen voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres, und die ersten sind schon da. Wir wünschen ihnen nochmals einen guten Start!

Pflegedienst
Dienstpläne Januar 2020
Bezüglich des Januar-Dienstplanes der bettenführenden Stationen und des OP-Bereiches konnte nach einigem Hin und Her nun eine Einigung erzielt werden, die den Aushang der Pläne jetzt für Sie möglich macht. Die in diesem Plan für Sie vorgesehenen Schichten sind rechtsverbindlich, eine Änderung kann nur noch mit Ihrem Einverständnis erfolgen!
Beachten Sie bitte, dass die Pläne noch ohne mögliche Beschäftigte aus der Zeitarbeit erstellt wurden. Diese sollen bis zum 06.12. nachgepflegt werden. Für Dienste, die dann noch ohne ausreichendes Personal geplant sind, gibt es die so genannte Bettensperrgarantie. Dies bedeutet, dass das UK für die Schichten, die auch nach dieser Planung die Soll-Besetzung nicht erreichen, Bettensperrungen zusichert. Analog gilt dies auch für die Säle in den OP-Bereichen. Hier alternativ allerdings mit der Möglichkeit, dass der ärztliche Dienst die Aufgaben der fehlenden Pflegekraft übernehmen kann.

Anästhesie und OP-Bereiche: Initiativantrag zu Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden
Der zu diesem Thema in der letzten Woche geplante Termin musste erkrankungsbedingt ausfallen und wird heute nachgeholt. Zum Ergebnis werden die betroffenen Bereiche in der nächsten Woche informiert.

Wie geht es weiter mit unterbesetzten Schichten, den Dienstplänen und der Entlastungsvereinbarung?
In der letzten Einigungsstellensitzung haben sich die Vertreter des UK und der PR darauf verständigt, dass Leiharbeitskräfte nur auf die Sollbesetzung angerechnet werden, wenn sie mit einem konkreten Dienst geplant sind (also Früh-, Spät- oder Nachtdienst). Die UK-Vertreter haben versichert, dass die Leiharbeitskräfte ihre Dienste wie geplant auch ableisten müssen. Die Zusage für Bettensperrungen für unterbesetzte Schichten soll weiterbestehen.
Für den Monat Januar wurden aktuell die Dienstpläne mit sehr vielen unterbesetzten Schichten ohne die Bettensperrzusage vorgelegt. Hierzu gaben UK-Vertreter eine mündliche Versicherung ab, dass die vorgelegten Januar-Dienstpläne nur der Planungssicherheit für die Stammbeschäftigten dienen sollen. Außerdem würden gerade Leiharbeitnehmer*innen eingestellt. Die so nachgebesserten Dienstpläne würden dem PR bis zum 06.12. mit der entsprechenden Bettensperrzusage nachgereicht.
Insgesamt melden uns weiterhin viele Kolleg*innen, dass sie wieder stärker belastet sind. Auch der PR sieht, dass deutlich weniger Betten wegen Personalmangel gesperrt werden und – wie bereits berichtet – weniger Leiharbeitskräfte eingesetzt werden. Auch die Verstöße gegen die Regelung „Keine Nacht allein“ nehmen zu.
Weiterhin gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem UK und dem PR zur Auslegung des vereinbarten Konsequenzenmanagements; speziell darüber, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zur Entlastung zu ergreifen sind. In einer Schlichtungsratssitzung am 18.12.2019 sollen zwischen ver.di und dem UK diese Themen besprochen werden.

Ein Team wehrt sich
Aufgrund der immer weiter zunehmenden Belastung haben sich Kolleg*innen der Station INTK mit Unterschriften gegenseitig versprochen, nur noch „Dienst nach Vorschrift“ zu machen und haben dies der Pflegedirektion so mitgeteilt. Sie wollen ihren Anspruch auf planbares Freizeit- und Familienleben schützen und sich dadurch entlasten. Sie sind nicht mehr bereit, Personalmangel und nicht vorgenommene Leistungsanpassung an das vorhandene Personal aufzufangen und werden dementsprechend nicht mehr einspringen und auch nur die im Dienstplan festgelegten Dienste leisten. Es ist wirklich schlimm, dass solche Eigenschutzmaßnahmen trotz Entlastungsvereinbarung notwendig werden. Aber andererseits ist dies auch wenig verwunderlich, wenn man sich die aktuelle Umsetzung durch den Vorstand (siehe oben) anschaut. Wir finden diesen Teamgeist der INTK großartig!

Urlaubsplanung 2020
Wir hören aus einigen Bereichen, dass es Schwierigkeiten bei der Urlaubsplanung für das nächste Jahr gibt. Dies scheint insbesondere die rechtzeitige Ausgabe des Urlaubsplans zu betreffen, so dass Sie noch keine Sicherheit darüber haben, ob und wann Sie Ihren Urlaub planen können. Zusätzlich wird wohl auch wieder verlangt, dass Sie alle Urlaubstage verplanen. Richtig ist, dass Sie fünf Urlaubstage zurückbehalten dürfen. Sollten auch Sie von diesen oder anderen Problemen betroffen sein, melden Sie sich bitte bei uns.

Sicherheit im Gelände
Eine Arbeitsgruppe hat sich im WTZ-Bettenhaus mit der Zugangssicherheit des Gebäudes (vor allem abends) beschäftigt. Nun soll im Eingangsbereich von außen eine Gegensprechanlage angebracht werden, damit die Beschäftigten abends, wenn die Tür verschlossen ist, vorher nachfragen können, wem sie die Tür von der Station aus öffnen sollen. Wenn jemand klingelt, schaltet sich zukünftig auch eine Kamera an, die nicht aufzeichnet und sich nach der Türöffnung wieder abschaltet. Mit dieser Kamera kann kontrolliert werden, wer vor der Tür steht. Der PR hat dieser Maßnahme zugestimmt.

Arbeitseinsätze
Freigestellte PR-Mitglieder haben wieder mehrtägige Arbeitseinsätze in verschiedenen Bereichen durchgeführt. Wir danken den Kolleg*innen in der Radiopharmazie, der Mikrobiologie und im Handwerkerbereich für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in die jeweiligen Arbeitsbereiche!

Personalversammlung
Ende Oktober fand die diesjährige, sehr gut besuchte Personalversammlung statt. Vorab haben wir per Hauspost den Rechenschaftsbericht verschickt. Falls er bei Ihnen nicht angekommen sein sollte, können Sie ihn auf unserer PR-Homepage finden.

Theaterkarten
Für die neue Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Kurznotizen
-Die Überleitung der MTRA-Kolleg*innen aus dem WPE ins UK ist abgeschlossen.
-Momentan muss der PR viele Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere ablehnen, weil die verpflichtenden Liegemöglichkeiten durch das UK nicht zur Verfügung gestellt werden, was eigentlich etwas Selbstverständliches ist.
-Das neue Service- und Informationscenter (Callcenter) nimmt langsam Gestalt an: Erste Auswahlgespräche haben bereits stattgefunden und der PR hat dem Schulungskonzept sowie ersten Vorlagen zur Einrichtung der Räume zugestimmt.
-Nach der kürzlich stattgefundenen Gästebefragung in der Kantine hat der Kantinenausschuss sich mit dem Ergebnis der Befragung beschäftigt. Wir sind mit der Besprechung der Ergebnisse allerdings noch nicht ganz fertig geworden. Im Newsletter des UK sollen die geplanten Veränderungen (teilweise aufgrund der Befragung) vorgestellt werden.

Gerichtsverfahren
Der PR musste dem UK in vier Angelegenheiten über einen Rechtsanwalt die Einleitung von Gerichtsverfahren ankündigen. Es geht um folgende Themen: Die Mitbestimmung des PR bei den geplanten Veränderungen in den Bettenzentralen; die Einführung der Vakuumiermaschine in der Wäscheaustauschstelle; die Leistungserweiterung in der Mikrobiologie und die Fremdvergabe von Gärtnereileistungen an private Anbieter. Mehrfach haben wir das UK angeschrieben und zur Beteiligung des PR aufgefordert… und noch nicht einmal eine Antwort erhalten. Es geht uns hierbei nicht ums Prinzip oder gekränkte Eitelkeit. Aber die Maßnahmen des UK haben natürlich immer Auswirkungen auf Ihre Arbeitsbedingungen. Und wenn sie einfach umgesetzt werden, ohne dass wir – nach Rücksprache mit den Bereichen – uns zu mangelhaften Maßnahmen äußern können, werden die Möglichkeiten der Einflussnahme von uns Beschäftigten auf unsere Arbeitsbedingungen noch kleiner als sie sowieso schon sind.
Nun wurde uns über den Rechtsanwalt mitgeteilt, das UK sei dabei, die Informationen zusammenzutragen. Aha.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von
8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

5. Dezember: Zentrales Tierlabor
12. Dezember: Hautklinik
19. Dezember: Reinigungsdienst

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Sonderrundmail des Personalrats

80 Betten werden im UK abgebaut

Der Kaufmännische Direktor hat dem Personalrat letzte Woche mitgeteilt, dass 80 Betten im Uniklinikum abgebaut werden sollen. Welche Stationen daraufhin geschlossen werden sollen, hat er uns nicht gesagt. Auch nicht, wann es zu ersten Stationsschließungen kommen wird. Dass dieser Plan sehr ernst gemeint ist, sehen wir daran, dass in der Ruhrlandklinik eine ganze Station zum 01.11.2019 geschlossen wird. Die Kolleg*innen dort haben letzte Woche – drei Wochen vor der Schließung – mitgeteilt bekommen, dass sie auf die anderen Stationen des Hauses aufgeteilt werden. Einige Kolleg*innen haben geweint und wollten nicht mit uns darüber sprechen, als wir zufällig zwei Tage später auf der betroffenen Station waren.

Die Stationsschließung in der Ruhrlandklinik, wie auch der geplante Bettenabbau im Uniklinikum, erfolgen aus Einspargründen, weil die Bettenbelegung – sprich die Anzahl der Patient*innen der Abteilung – nicht ausreichend hoch ist.

Reduzierung der Leiharbeit in der Pflege – Auswirkung auf Arbeitsbelastung und Dienstplanung

In den letzten Wochen hat ver.di eine überwiegend positive Bilanz zur Umsetzung der Entlastungsvereinbarung veröffentlicht.

Nun reduziert der Vorstand aus Kostengründen die Leiharbeit in der Pflege. Dies gefährdet die zum Teil schon erreichte Entlastung, die allerdings schon mit den bisher eingesetzten Leiharbeitskräften nicht ausreichend ist und noch weiterentwickelt werden muss. Wir haben von vielen Stationen gehört, dass Leiharbeitnehmer auch dann abgezogen worden sind bzw. noch werden, wenn es dadurch zu Unterschreitungen der Sollbesetzung kommt. Um den dadurch entstehenden noch größeren Mangel aufzufangen, werden Pflegekräfte wieder einmal gefragt, ob sie denn nicht Dienste tauschen oder zusätzliche Dienste leisten können. Ebenso werden – um bei Unterschreitungen keine „harten“ Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Verlegungen, Nichtbelegung usw. ergreifen zu müssen – Pflegekräfte zum Aushelfen in fremden Bereichen eingesetzt.

Die moralische Verpflichtung unterbesetzte Schichten durch Diensttausche oder Einspring-Dienste ausgleichen zu „wollen“, führt zu physischen und psychischen Belastungen. Nach wie vor verlassen mehr Pflegekräfte das UK, als dass neue zu uns kommen. Die jetzigen Maßnahmen des Vorstandes werden dazu führen, dass noch mehr Kolleginnen und Kollegen die Nase voll haben und gehen.

Der Personalrat hat die Dienstpläne für Oktober und November bereits genehmigt. In diese Pläne waren die Leiharbeitskräfte bereits eingerechnet. Ist in einem solchen Plan trotz Leiharbeitskräften eine Unterbesetzung geplant, garantiert das UK für diese Tage im Voraus, dass Betten gesperrt werden. Wenn der Vorstand nun im Nachhinein Leiharbeitskräfte abzieht und es dadurch zu bisher nicht geplanten Unterschreitungen kommt, fällt die Bettensperr-Garantie also flach… und es kommt nicht zu der notwendigen Entlastung. Der Personalrat hat aus diesem Grund das UK aufgefordert, auch für diese Fälle in den Monaten Oktober und November Bettensperrungen zu garantieren. Eine Antwort haben wir noch nicht erhalten.

Ab den Dezember-Dienstplänen haben wir deshalb vom UK verlangt, Leiharbeitskräfte nicht mehr auf den Dienstplänen einzurechnen. Die Überlastungssituation soll so vorab erkennbar sein, damit die Bettensperrgarantie erfolgen kann. Das UK hat hierzu ausgeführt, die Umsetzung dieser Forderung wegen des Aufwandes nicht realisieren zu können. Wir sind der Meinung, dass dieser Aufwand in keinem Verhältnis zu den dadurch produzierten Überlastungssituationen steht.

Aus diesen Gründen haben wir in der Personalratssitzung vom 15. Oktober 2019 die Dienstpläne für Dezember sowohl für alle bettenführenden Stationen, als auch für die OP-Bereiche abgelehnt. Um möglichst schnell zu einer Lösung zu kommen, haben wir diese abgelehnten Dienstpläne für die nächste Einigungsstellensitzung am 28.10.2019 gemeldet. Hier wird eine Arbeitsrichterin entscheiden, wie weiter mit diesem Problem verfahren wird.

Wir hoffen, dass das UK die nachgebesserten Dienstpläne vorher noch einreicht, damit Sie als Betroffene möglichst schnell eine verbindliche Planung für die Feiertage im Dezember haben.

Das Argument des Vorstandes, dass durch die 80 abgebauten Betten UK-Personal auf Stationen frei wird, das dann auf anderen Stationen die Leiharbeitskräfte ersetzen kann, halten wir für falsch. Denn jetzt schon kommt es zu Unterschreitungen der Soll-Besetzung. Jetzt schon, da noch 180 Vollkraft-Leiharbeitskräfte im Gelände im Einsatz sind. Und selbst wenn die Leiharbeitskräfte durch UK-Personal ersetzt würden, geht das plus minus-null aus. Die Unterschreitungen würden nicht weniger werden. Und damit zu kalkulieren, dass Kolleg*innen ihre seit Jahren angestammten Stationen und Teams verlassen müssen, ist so wie so alles andere als respektvoll.

Wir werden weiter Druck auf den Vorstand ausüben, damit die vereinbarte Entlastung auch umgesetzt wird. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Lassen Sie sich bitte nicht einschüchtern und halten Sie im Team zusammen! Sie haben ein Recht auf Ihren Dienstplan – so, wie er bereits verabschiedet wurde. Sollten Sie bedrängt werden, Dienste zu tauschen oder einzuspringen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir als Personalrat sind wütend darüber, dass der Vorstand die in den letzten Monaten erreichten kleinen Schritte zur Entlastung angreift – so wütend, wie Sie es vielleicht auch sind.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Personalrats-Rundmail September 2019

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusPersonalversammlung
Die diesjährige Personalversammlung findet am 24. Oktober 2019 um 8 Uhr im Audimax statt. Eine Einladung hierzu werden wir noch rechtzeitig verschicken. Auch der übliche Rechenschaftsbericht geht Ihnen in den nächsten Wochen per Hauspost zu.

Umsetzung des neuen Tarifvertrages
Inzwischen liegen uns nach den sogenannten Redaktionsverhandlungen zwischen ver.di und den Arbeitgebern die Tarifvertragstexte vor. Bei der Personalversammlung am 24.10.2019 werden wir ausführlich über die Änderungen berichten. Auch über die Zulage in Höhe von 120 € für den Pflegedienst berichten wir dort.

Kündigungen im UK Düsseldorf
Wie wir bereits in unserer Rundmail im Juni 2019 berichtet haben, sollen drei Kolleginnen im UK Düsseldorf gekündigt werden. Auch hier in Essen wurden hunderte von Unterschriften zur Unterstützung der Kolleginnen gesammelt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die erste Kündigung bereits für unwirksam erklärt und das UK Düsseldorf verpflichtet, die Kollegin wieder einzustellen. Doch der Düsseldorfer Vorstand weigert sich und zahlt ihr auch keinen Lohn!

Der Personalrat des UK Düsseldorf berichtet dazu in seiner Rundmail von Anfang des Monats:
„Arbeitsgericht erklärt Kündigung für unwirksam – Vorstand missachtet Urteil!
Der Vorstand beabsichtigt immer noch, die Personalrätin Teslime Özdemir und zwei weitere Kolleginnen zu kündigen. Wir haben darüber im letzten Rundschreiben informiert. Inzwischen hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem ersten Verfahren die Kündigung einer Kollegin für unwirksam erklärt. Das Gericht sah keine Gründe für eine fristlose Kündigung, insbesondere sah es keine Beweise für die behauptete Übergabe von Geschenken. Das Gericht hat weiter entschieden, dass das UKD die Kollegin ab sofort bis zur Rechtskraft des Urteils auf jeden Fall wieder in ihrer bisherigen Beschäftigung weiter beschäftigen muss.
Nach Vorlage des schriftlichen Urteils mit Begründung hat die Kollegin unter Begleitung eines Personalratsmitglieds im Personaldezernat ihre Arbeit angeboten. Sie wollte sofort wieder an ihrem alten Arbeitsplatz arbeiten. Ohne weitere Begründung wurde dies abgelehnt. Auch wurde die Gehaltszahlung bisher nicht wieder aufgenommen. Da sie auch keine Unterstützung vom Arbeitsamt erhält, steht sie aktuell ohne Einkünfte da. Der Personalrat hat gegenüber dem Vorstand die sofortige Beschäftigung und Bezahlung der Kollegin eingefordert. Die Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen sollte im Universitätsklinikum Düsseldorf, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, selbstverständlich sein.“
Anscheinend hat der Düsseldorfer Vorstand nicht verwunden, dass die ausgelagerten Kolleg*innen aus der Reinigung und dem Transport im gemeinsamen Streik mit den Pflegekräften etwas erkämpft haben, was in der heutigen Zeit außergewöhnlich ist: Dass sie – nachdem sie ausgelagert wurden, um ihre Löhne drastisch zu senken – nun wieder denselben Lohn erhalten werden wie die Beschäftigten des Klinikums. Offensichtlich will er an den drei Kolleginnen um jeden Preis ein Exempel statuieren. Umso mehr brauchen die Kolleginnen weiterhin unsere Solidarität und Unterstützung!

Theaterkarten
Für die jetzt beginnende Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Schulen für Pflegeberufe im Gespräch mit dem Vorstand
Am 26.08.2019 fand ein Gespräch mit allen Lehrkräften der Schulen für Pflegeberufe, der Leitung der Bildungsakademie und Vorstandsmitgliedern des UK statt. Anlass war ein Schreiben der Lehrer*innen, in dem sie den Kaufmännischen Direktor darum baten, die anstehenden Herausforderungen zu besprechen. Thema war u.a. die geplante Zusammenlegung der Krankenpflegeschule Ruhr mit den hiesigen Schulen für Pflegeberufe und die damit verbundene zusätzliche Arbeit. Auch die Veränderungen durch das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe fordert den Lehrkräften zurzeit einiges ab, denn die neuen Regelungen der Pflegeausbildung gelten ab dem 1. Januar 2020 und müssen an das UK Essen angepasst werden. Durch Transparenz und personelle Unterstützung kann es gelingen, die Ausbildungsqualität auf hohem Niveau zu halten, so das Fazit. Ein Folgetermin wurde für Ende November vereinbart.

E-Bike-Leasing
Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob nicht (auch) beim UK ein E-Bike-Leasing angeboten werden könne. Hierzu die Antwort des UK auf unsere Anfrage: „Das sog. E-Bike-Leasing mit Gehaltsumwandlung ist am UK Essen aufgrund der bestehenden Tarifbindung ausgeschlossen, da die hier geltenden Tarifverträge lediglich einen Barlohnverzicht für die betriebliche Altersversorgung zulassen. Eine Umwandlung tariflicher Entgelte zu anderen Zwecken ist mangels einer entsprechenden Tariföffnung nicht möglich. Solange die Tarifvertragsparteien hier keine Anpassung vornehmen, ist ein Fahrradleasing im öffentlichen Dienst ausgeschlossen.“

Kurznotizen
-Der PR hat die Reorganisation des Dezernat 01.2 zur Kenntnis genommen.
-Der neue Klinikdirektor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskuläre Chirurgie hat sich dem PR in einer PR-Sitzung vorgestellt. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
-Wegen der Leistungsausweitung durch die Übernahme von Arbeiten aus den Tochterkrankenhäusern in der Mikrobiologie haben wir hierzu die Mitbestimmung des PR eingefordert.

Pool für die Teamassistenz
Letztes Jahr im Streik wurde die Idee, einen Krankheits- und Urlaubsvertretungspool für die Teamassistenz einzurichten, diskutiert. Die Idee wurde auch bei den Verhandlungen zur Verteilung der zusätzlichen Stellen von ver.di eingebracht. Ein solcher Pool würde auch direkt zur Entlastung des Pflegepersonals beitragen, da im Falle einer Erkrankung der Teamassistenz die Arbeit wieder auf die Pflegekräfte zurück fällt – denn es gibt keine Vertretungsregelung. Die Pflegedirektorin unterstützt die Idee nicht. Wir werden sie aber weiterhin bei den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen einbringen.

Pool für den Arbeiter*innenbereich
Hier sind sich der PR und das UK einig, dass ein Urlaubs- und Krankheitsvertretungspool für die Bereiche Krankentransportdienst, Lager, Allgemeiner Transportdienst, Bettenzentralen, Müllplatz, Gärtnerei und Wäschezentrum aus den 40 im Streik erkämpften zusätzlichen Stellen eingerichtet werden soll. Die ersten Einstellungen sollen eigentlich zum 1. Oktober 2019 erfolgen. Leider sind ein paar Dinge wie z.B. die Arbeitszeiten des Pools noch nicht geeint.

Vorstandsgehälter
Die Vorstandsmitglieder des UK haben 2018 folgendes Einkommen gehabt: Der Ärztliche Direktor 590.000 €, der Kaufmännische Direktor 384.000 € und die Pflegedirektorin 219.000 €.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren13 befristet und 16 unbefristet. Von 35 Weiterbeschäftigungen waren16 befristet und 19 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

19. September: ZIT
26. September: Apotheke
10. Oktober: Frauenklinik
17. Oktober: Zentrallabor
31. Oktober: IFZ
7. November: Küche
14. November: KMT
21. November: Augenklinik/HNO
28. November: Robert-Koch-Haus und Betriebskindertagesstätte

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail August 2019

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusVereinbarung zur Entlastung der Beschäftigten
Als Ergebnis des Streiks im letzten Jahr ist in der Vereinbarung zur Entlastung der Beschäftigten auch vereinbart worden, 40 zusätzliche Stellen im nicht-pflegerischen Bereich zu schaffen. Es hat einige Zeit gebraucht, bis zwischen dem UK und uns die konkrete Verteilung der zusätzlichen Stellen geklärt war. Schwierig war auch die Verständigung darauf, von welcher Anzahl an Stellen ausgehend die zusätzlichen Stellen der jeweiligen Bereiche gezählt werden sollen. Das sind die Bereiche, die die zusätzlichen Stellen nun erhalten werden:
-Drei Vollzeitstellen (VZ) werden angerechnet für die Verbesserung der Dienstzeiten der UK-Reinigerinnen
-9 VZ gehen in die Serviceassistenz, was auch der Entlastung der Pflegekräfte dient
-4 VZ bekommt der Einkauf
-Mit 5 VZ soll ein Pool für den Arbeiter_innenbereich eingerichtet werden
-Eine halbe Stelle bekommt die Wäscheannahmestelle
-2 VZ gehen in die Apothekenlogistik
-2 VZ bekommt die Zentrale Sterilgutversorgung
-1 VZ wird in der Verwaltung der Bildungsakademie eingerichtet
-2 VZ gehen in die Personalabteilung
-Eine halbe Stelle bekommt die Betriebskindertagesstätte mit einer Serviceassistentin
-Eine halbe Stelle bekommt die Ergotherapie
-1 VZ MTLA bekommt die Mikrobiologie
-2 VZ gehen in den sogenannten Entnahmebereich der Transfusionsmedizin
-1 VZ bekommt die Physiotherapie im OZ II und im WHZ
-1 VZ MTRA geht in die Nuklearmedizin und 2 VZ gehen in die Röntgenabteilung
-In der Phoniatrie und der Pädaudiologie sowie der Audiologie werden jeweils eine halbe Stelle eingerichtet
-1 VZ geht in das Nieren-TX-Büro
-1,5 Stellen werden für die Praxisanleitung MTRA, MTLA und Physiotherapie eingerichtet

Der PR konnte nicht alle Wünsche der Streikbereiche durchsetzen, ist aber mit der jetzigen Aufteilung zufrieden. Von den 40 Stellen sind zurzeit ca. 30 schon besetzt oder in der Ausschreibung. Die verbleibenden 10 Stellen werden hoffentlich auch bald besetzt sein, damit die Entlastung endlich ankommt.

Zu den Entlastungsforderungen des Krankentransportdienstes hat es einen weiteren Gesprächstermin gegeben. Einzelne Forderungen sind auch inzwischen umgesetzt worden.

Einstellungs- und Arbeitsbedingungen der neuen Pflegekräfte aus dem Ausland
Wie wir bereits berichtet haben, plant die Pflegedirektion (zunächst einmal) zehn serbische Pflegekräfte über die DEKRA ans UK „zu holen“. Wir freuen uns über alle neuen und zusätzlichen Kolleg_innen, jedoch finden wir, dass den Kolleg_innen wichtige Bedingungen gewährt werden müssen. So verlangt das UK, dass die neuen Kolleg_innen die Kosten für den Deutschkurs und die Übersetzungsgebühren für die Anerkennung der Berufserlaubnis aus eigener Tasche zu bezahlen. Als hätten die Kolleg_innen durch den Umzug nicht schon genug Ausgaben am Hals. Wir vertreten die Ansicht, dass diese Kosten vom UK zu tragen sind. Das UK hat die Kolleg_innen angeworben und eingestellt, weil es ihre Arbeitskraft benötigt. Und es ist Aufgabe des Klinikums, die Mittel bereitzustellen, damit sie ihre Arbeit machen können. Dazu gehören die notwendigen deutschen Papiere und der Sprachkurs ebenso wie die Bereitstellung von Arbeitskleidung und -material.

Obwohl eben einige Fragen, die die Anwerbung betreffen, noch nicht abschließend geklärt waren, wurde uns Ende Juli mitgeteilt, dass aufgrund eines Missverständnisses zwischen der Personalabteilung und der Pflegedirektion plötzlich zum 1. August 2019 drei mazedonische Kolleginnen eingestellt werden würden. Obwohl – wie gesagt – zum Anwerbungsprozess noch nicht alle Fragen geklärt waren. Aber erst recht war mit uns nichts dazu besprochen, wie die Eingliederung den neuen Kolleginnen vonstatten gehen soll. Vielmehr wurde uns direkt angekündigt, dass man bei Widerstand des PR eine sogenannte Eilmaßnahme aussprechen würde, mit der das UK Maßnahmen umsetzen kann, bevor es zu einer Einigung mit dem PR gekommen ist.
Kein guter Anfang für eine eigentlich von uns gar nicht abgelehnte Angelegenheit. Es geht uns darum, dass die drei neuen Kolleginnen einen guten Start bekommen, und die zehn weiteren, die Anfang 2020 kommen sollen, ebenso. Wir waren zeitnah nach der Einstellung auf den entsprechenden Stationen und haben mit den „neuen“ und den „alten“ Pflegekräften gesprochen. Außerdem gab es inzwischen zwei Termine mit der Pflegedirektion, bei der konkrete Maßnahmen besprochen worden sind, die einen guten Start ermöglichen sollen.
Ein paar Sachen müssen uns nun noch schriftlich zugesagt werden. Z.B. dass zumindest am Anfang nur eine von den neuen Kolleginnen pro Station eingesetzt werden soll, und wie die Fortsetzung des Deutschunterrichts – während der Arbeitszeit – garantiert werden kann. Ein paar andere Sachen, wie z.B. die Etablierung eines Mentorensystems neben dem bereits geplanten Patensystem müssen noch besprochen und vereinbart werden.
Wir begrüßen auf jeden Fall auf diesem Wege die neuen mazedonischen Kolleginnen nochmals herzlich und wünschen ihnen, dass sie sich schnell bei uns als Teil der Belegschaft einleben werden.

Gärtnerarbeiten MZ
Wie wir in der letzten Rundmail berichtet haben, hat der PR die Mitbestimmung zur Vergabe der Gärtnerleistungen im MZ an eine externe Firma zur Mitbestimmung eingefordert. Fünf Mal im Jahr werden dort auf den Terrassen im Innenhof Arbeiten durchgeführt, für die man angeseilt sein muss. Da im UK weder die Ausrüstung hierfür zur Verfügung steht, noch unsere Kollegen in der Gärtnerei Routine bei solcher Art von Arbeit entwickeln können, was sie wiederum dann bei der Durchführung gefährdet, hat der PR nach Rücksprache mit den betroffenen Gärtnern die Fremdvergabe zur Kenntnis genommen. Wir warten aber immer noch auf eine angeforderte Übersicht der Gärtnerarbeiten, die außerdem noch an Fremdfirmen vergeben sind.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Ab dem 01.01.2020 wird das neue Pflegeberufegesetz in Kraft treten, wodurch sich auch zahlreiche Änderungen im Rahmen der Ausbildung ergeben. Wir haben hierfür einen Vorschlag für eine Dienstvereinbarung an das UK gesendet und warten noch auf einen Gesprächstermin, um über die notwendigen Regelungen zu sprechen.
-Am 19.9.19 findet ab 8:00 Uhr unsere Jugend- und Auszubildendenversammlung im Hörsaal des OPZ II statt. Dazu sind alle Auszubildenden und Praktikant*innen herzlich eingeladen und von ihrer Arbeit freizustellen.

Pflegedienst
-Abbau von Überstunden möglich: Die Station war an diesem Tag mehr als ausreichend mit Pflegepersonal besetzt. Selten genug ist das ja. Da kam Schwester Sonnenschein auf die Idee, mal anzufragen, ob sie da denn nicht frei oder einen Urlaubstag nehmen könne. Genug Überstunden und Urlaub hatte sie ja noch. „Nein, das geht nicht“, antwortete ihr die Leitung, „wir müssen erst einmal abwarten, ob auch die anderen Stationen gut besetzt sind.“ Falsch! Denn nach Pflegedirektorin Frau Schmidt-Rumposch, die wir dazu angefragt haben, gibt es keine Auflage an die Leitungen, erst einmal den Besetzungsstatus der anderen Stationen abwarten zu müssen.

-Die Besprechungen zum „Urlaub 2020“ rücken näher. Von daher noch einmal zu Ihrer Kenntnis:
1. Nach einer abgestimmten Regelung zwischen dem UK und dem PR dürfen fünf Urlaubstage zur freien Verfügung verbleiben. Sie müssen also nicht zwingend verplant werden. Die sich im laufenden Kalenderjahr ergebenden Zusatzurlaubstage sollen dabei bereits bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. Wenn Ihnen also insgesamt 36 Urlaubstage zustehen, bräuchten Sie nur 31 verplanen.
2. Sie allein planen Ihren Urlaub. Hierbei gibt es keine Einschränkungen. Sie dürfen deshalb auch sechs Wochen am Stück planen, wenn Sie das möchten.
3. Genehmigt wird der Urlaub durch Ihren Vorgesetzten.
4. Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihres Vorgesetzten kein Einvernehmen erzielt werden, muss die Mitbestimmung des Personalrats eingeleitet werden.
5. Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
6. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
7. Urlaub muss im Kalenderjahr genommen (abgeschlossen) und nicht nur angetreten (begonnen) sein.
8. Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche (Erkrankung) Gründe die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.

-Mitbestimmung der Dienstpläne aller bettenführenden Stationen: Wie im Mai berichtet, sagt das UK für alle in der Sollbesetzung unterschrittenen Dienste Bettensperrungen zu, wenn diese bis zum betreffenden Tag nicht entsprechend nachbesetzt werden können. Diese Verfahrensweise basiert auf einem in der Einigungsstelle herbeigeführten Vergleich.
Aufgrund dieser schriftlichen Zusage werden auch unterbesetzte Dienstpläne von uns nicht abgelehnt, da die Umsetzung verbindlich ist. Sollten Sie den Eindruck haben, dass dennoch Bettensperrungen nicht vereinbarungsgemäß vollzogen werden, freuen wir uns über eine kurze Meldung von Ihnen. Insgesamt beobachten wir seit dieser Regelung eine deutliche Zunahme von Bettensperrungen mit der Begründung Personalmangel. An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der PR die Dienstpläne nur auf Einhaltung der vereinbarten Sollbesetzung überprüft. Sollten Sie einen davon abweichenden Bedarf haben, melden Sie sich bitte bei uns.

-Mitbestimmung der Dienstpläne in den OP-Bereichen: Der PR hat nun auch die regelmäßige Vorlage der Dienstpläne aller OP-Bereiche angefordert. Diese wurden erstmalig für den Monat Oktober zur Mitbestimmung vorgelegt. In fünf von insgesamt neun OP-Bereichen wurde die in der Entlastungsvereinbarung vereinbarte Sollbesetzung nicht erfüllt. Aus diesem Grund hat der PR diese Dienstpläne zunächst abgelehnt. Wir beziehen uns hier auf die abgeschlossene Entlastungsvereinbarung, die bereits zum Zeitpunkt der Dienstplanung eine Ergreifung von Maßnahmen zur Entlastung vorsieht. Ein denkbarer Umgang mit unterschrittenen Diensten wäre ein Verfahren analog zu den Stationen (s.o.), nämlich eine verbindliche Zusage zur Leistungsanpassung (Saalschließung wegen Personalmangel), wenn bis zur betreffenden Schicht die Sollbesetzung nicht erreicht werden kann.

-Anschaffung von 8 zusätzlichen Dialysegeräten: Die Beschäftigten der M-Dialyse haben dem PR mitgeteilt, dass acht zusätzliche CVVHD-Geräte angeschafft werden sollen. Sie haben berechtigterweise die Befürchtung, dass die zusätzlichen Geräte auch eingesetzt werden und von den vorhandenen Dialyse-Pflegekräften betreut werden müssen. Der PR vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass eine Leistungserweiterung nur mit einer entsprechenden Personalaufstockung umsetzbar ist. Aus diesem Grund hat der PR seine mitbestimmungsrechtliche Beteiligung eingefordert.

Kurznotizen
-Im Zusammenhang mit dem IT-Ausfall vor einigen Wochen waren die ZIT und das Zentrallabor besonders belastet. Der PR hat mit den betroffenen Kollg_innen gesprochen. Die Rückmeldungen von denjenigen, die wir zufällig angetroffen haben, waren in etwa: „Besondere Umstände erfordern besonderes Verhalten“. Wenn Sie betroffen sind, wir Sie nicht angetroffen haben und Sie das anders sehen, melden Sie sich bitte bei uns.
-Der PR hat den verlängerten befristeten Einsatz von zwei MeDiTA-Kollegen im Zentrallabor zur Kenntnis genommen.
-Neuerdings wird die Belieferung der Ruhrlandklinik und des St. Josef Krankenhauses mit Apothekenmaterial aus dem UK durch den UK-Transportdienst übernommen. Nach Rücksprache mit den betroffenen Fahrern hat der PR die Maßnahme für sechs Monate zur Kenntnis genommen. In dieser Zeit soll erfasst werden, ob für die zusätzliche Arbeit zusätzliches Personal nötig ist.
-Der PR hatte den Dienstplan für die ZSVA im OZ II für Oktober beabsichtigt abgelehnt. Es geht immer noch um die Freiwilligkeit, am Nachtdienst teilzunehmen. Wir haben den Dienstplan zwar inzwischen zur Kenntnis genommen – wann die Freiwilligkeit erfasst wird, ist aber immer noch strittig.
-Der PR hat mit dem Sicherheitstechnischen Dienst die neuen Schulräume der OTA-Schule in der Theodor-Althoff-Straße besichtigt. Damit verbunden ist auch eine Erweiterung der Ausbildungskapazität in der Bildungsakademie. Die neuen Räumlichkeiten stellen nach erster Einschätzung eine deutliche Verbesserung für alle Beschäftigten dar. Zukünftig ist dort auch die Ausbildung der MTRAs geplant.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 37 Neueinstellungen waren16 befristet und 21 unbefristet. Von 41 Weiterbeschäftigungen waren 25 befristet und 16 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von
8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

5. September: Dekanat, Audimax und BTG
12. September: Pathologie
19. September: ZIT
26. September: Apotheke

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.