Personalrats-Rundmail Juli 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusSchließung zweier Krankenhäuser im Essener Norden
Der PR ist der Auffassung, dass die geplanten Schließungen des Marienhospitals und des St. Vincenz Krankenhauses durch die Contilia-Gruppe der Katholischen Kirche grundlegend falsch sind! Dies bedeutet nicht nur mindestens 100 Menschen, die ihren Arbeitsplatz (nach jetziger Einschätzung der Contilia-Verantwortlichen) komplett verlieren werden, sondern auch weitere Hunderte, die von den betroffenen Krankenhäusern in andere Krankenhäuser der Contilia-Gruppe versetzt werden. Hier sind noch nicht die Reinigerinnen, Küchenbeschäftigten und teilweise Schreibkräfte eingerechnet, die jetzt schon in ausgegründeten Tochterunternehmen arbeiten und ebenfalls „zu viel“ sein werden.
Die Schließung bedeutet aber auch für die Bevölkerung des Essener Nordens eine weitere, nicht hinnehmbare Einschränkung der Gesundheitsversorgung.
Deswegen stehen wir hinter den Kolleginnen und Kollegen der Katholischen Kliniken Essen und unterstützen sie bei ihren Protestaktionen und beim Sammeln von Unterschriften, die Oberbürgermeister Kufen übergeben werden sollen. Wenn auch Sie Unterschriften sammeln wollen, schicken Sie diese bitte an das Personalratsbüro; wir leiten sie dann weiter. Die Unterschriftenlisten finden Sie hier.

Eingruppierung Kodierkräfte
Seit langer Zeit haben wir mit dem Personaldezernat die Eingruppierung der Kodierkräfte diskutiert. Jetzt, nach fast drei Jahren und regelmäßigen Erinnerungen durch uns, sind uns einige Höhergruppierungen vorgelegt worden; leider aber auch nur einige und andere wiederum nicht, obwohl diese Kolleg*innen ebenfalls überwiegend DRG-Kodierungen durchführen. Wir konnten einem Teil der Höhergruppierungen zustimmen; einen anderen Teil haben wir zunächst abgelehnt, da sich die Tätigkeit laut neuer Arbeitsplatzbeschreibung im Vergleich zur ursprünglichen APB deutlich verändert hat. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir hoffen, dass es in den weiteren Fällen noch zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt.

Arbeitsschutz
-Wenn Sie Probleme beim Arbeiten mit dem „normalen“ Mund- und Nasenschutz haben (Kopfschmerzen, auffällig schnelle Ermüdung und Mattigkeit oder ähnliches), dann melden Sie sich bitte beim Personalärztlichen Dienst und/oder bei uns.

-Im Arbeitsschutzausschuss wurde berichtet:
· Das Sicherheitspersonal, das im Rahmen der Coronapandemie vor allem zur Lenkung der Besucherströme und Einlasskontrolle vorübergehend eingestellt wurde, wird wieder reduziert.
· Im OP des Herzzentrum wird die Patientenhebeanlage ausgetauscht; wie im OP des OZ II wird hier eine Anlage der Fa. Guldmann eingebaut, um Kosten zu senken und ein einheitliches Handling zu erleichtern.
· Um das Masernschutzgesetz umzusetzen, ist über den personalärztlichen Dienst ein schriftlicher Nachweis des Maserntiters für die Beschäftigten erhältlich.
· Wegen schwerwiegender Nachwirkungen einer Coviderkrankung wird der Antrag gestellt, Corona als Berufskrankheit (bei Nachweis der Ansteckung am UK) anzuerkennen.

Laut Berufsgenossenschaft gibt es deutlich mehr Arbeitsunfälle, als tatsächlich angezeigt werden. Bitte denken Sie zu Ihrem Schutz daran: Nach einem Arbeitsunfall und dem damit verbundenen Besuch in der ZNA-Nord (Ausnahme bei Augenverletzungen) müssen Sie eine Unfallanzeige erstellen und an das Dezernat 01 senden. Das Formular „Unfallanzeige“ finden Sie im Intranet auf der Seite des Dezernats 01.

Homeoffice
Einige von Ihnen werden während der ersten Corona-Zeit freiwillig oder auch nicht freiwillig im Homeoffice gewesen sein – obwohl das UK bis heute behauptet, niemand sei (offiziell) im Homeoffice gewesen. Wortklaubereien, wie das UK sie dann betreibt („Das ist kein Homeoffice, das ist mobiles Arbeiten“), sind da wenig hilfreich, wenn es für Sie eine häusliche Situation gab, in der Probleme durch das Homeoffice entstanden sind.
Der PR war vor Gericht, weil in der Radiologie vier Homeoffice-Arbeitsplätze während der Corona-Zeit eingerichtet worden sind, bei deren Einrichtung die Mitbestimmungsrechte des PR nicht eingehalten worden sind. Bevor es zur Verhandlung kam, sind die Arbeitsplätze gestoppt worden. Wir halten es für richtig, dass das UK diese sinnvollen Homeoffice-Arbeitsplätze weiterhin betreiben will. Allerdings müssen wir nun anhand dieser Arbeitsplätze mit dem UK grundlegende Dinge zu diesem Thema klären, falls demnächst auch weitere solcher Arbeitsplätze dauerhaft eingerichtet werden sollen.

Pflegedienst
-Dienstpläne für die Monate Juli und August: Diese Dienstpläne wurden in der Einigungsstellensitzung vom 18.06.2020 geeint. Aufgrund der zahlreichen Besetzungsunterschreitungen und fehlender schriftlicher Zusage, entsprechend Betten zu schließen – wie vor Corona immer üblich – hatte der PR die Dienstpläne abgelehnt. Das UK und wir verständigten uns darauf, dass das UK gewährleistet, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht mehr Patient*innen betreuen müssen, als es in der Besetzungstabelle der Entlastungsvereinbarung vorgesehen ist. Dies gilt, sofern bis zum betreffenden Tag eine personelle Nachbesserung nicht gelingen sollte.

-Entlastung – Verlegung von Patient*innen vor Priorisierung: In der höchsten Instanz der Entlastungsvereinbarung, dem Schlichtungsrat, konnte mit einem externen Schlichter geklärt werden, dass bei kurzfristigem Personalausfall die Reihenfolge der zu ergreifenden Maßnahmen nicht willkürlich vom UK ausgewählt werden kann. Die bisher am häufigsten durchgeführte Entlastungsmaßnahme, die Priorisierung kommt erst in Betracht, wenn Sofortmaßnahmen wie Verlegung von Patient*innen, kurzeitige Nichtbelegung von Betten, Aussetzen der elektiven Maßnahmen und Personalverschiebung nicht durchgeführt werden können oder keine ausreichende Wirkung erzielen. Unter Personalverschiebung ist auch der Einsatz von Pool-Kolleg*innen und Zeitarbeitnehmer*innen zu verstehen.
Da dies das genaue Gegenteil der bisherigen Umsetzung und Kommunikation durch das UK ist und der Vorstand starke betriebliche Auswirkungen befürchtet, wurde zunächst eine Beobachtungsphase über drei Monate, vom 01.08.–31.10.2020 vereinbart. Am Ende des Zeitraums ist von beiden Seiten eine Auswertung vorzunehmen. Diese beiderseitigen Auswertungen werden dann in einer Schlichtungsratssitzung am 18.11.2020 besprochen.
Durch diese nun vertragskonforme Anwendung von Maßnahmen halten wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Unterschreitung der Sollbesetzung für wahrscheinlich.
Damit der PR nicht allein auf die Meldungen der Arbeitgeberseite angewiesen ist, würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Bitte füllen Sie das angehängte Formular bei kurzfristigen Unterschreitungen aus und faxen es uns zu. Der Arbeitsaufwand (ca. eine Minute) ist durch das überwiegende Ankreuzverfahren eher gering.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

-Bewerbungen für Ambulanzen/Polikliniken: Wenn Sie sich als Pflegekraft für eine Stelle in einer Ambulanz/Poliklinik interessieren und gesagt bekommen, dass dort nur noch MFAs/Arzthelferinnen eingesetzt werden,… dann stimmt das erstens nicht und zweitens wäre es gut, wenn Sie sich deswegen einmal bei uns melden würden.

-Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung: Einzelne Vorgesetzte haben behauptet, dass die Vorgaben der Entlastungsvereinbarung aktuell nicht gelten würden. Daher hier die Richtigstellung:
Die Entlastungsvereinbarung zwischen dem Vorstand und der Gewerkschaft ver.di gilt weiter. Die Sollbesetzungen sind einzuhalten!

Fristen des PR
Im Gelände wird von Vorgesetzten immer wieder erzählt, dass der PR wochenlang Sachen unbearbeitet liegen lässt; auch Sachen, die für Sie als Beschäftigte wirklich drängend sind. Das stimmt nicht! In der Regel werden alle Maßnahmen binnen einer Woche bearbeitet und an das UK zurückgeschickt. Durch das Landes-Personal-Vertretungsgesetzt ist festgelegt, dass alle Maßnahmen, die dem PR vorgelegt werden, fristgebunden sind. Die Fristen zur Rückantwort durch den PR betragen maximal 14 Tage. Wenn wir in diesem Zeitraum keine Rückmeldung geben würden, wäre die Maßnahme sowieso von unserer Seite aus als gebilligt zu betrachten und das UK kann sie einfach umsetzen. Sollten Sie auf die Umsetzung einer Maßnahme warten und gesagt bekommen, der Personalrat würde das wochenlang liegenlassen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir können gemeinsam herausfinden, wo der wahre Grund für die Verzögerung liegt und ob man die Dinge beschleunigen kann.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Seit einem Jahr gibt es bei uns am UK wieder die Ausbildung zum*zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in. Wir haben gemeinsam mit den Auszubildenden des aktuellen Kurses Punkte gesammelt, die verbesserungswürdig sind und diese in einem konstruktiven Gespräch an die Schulleitung und den Vorstand herangetragen. Es wurden auch schon erste Lösungsvorschläge erarbeitet, so dass wir hoffen, dass die angesprochenen Probleme im nächsten Kurs vermieden werden können.
-Wir haben wieder begonnen, die Auszubildenden in ihren Arbeitsbereichen zu besuchen und freuen uns auf viele interessante Begegnungen mit Euch direkt vor Ort.
-Für die Auszubildenden zum*zur Medizinischen Fachangestellten haben wir gegenüber dem UK vorgeschlagen, die Ausbildung mithilfe eines klinikweiten Rotationskonzeptes neu zu strukturieren. Zurzeit findet die Ausbildung in den meisten Kliniken lediglich innerhalb einzelner Fachbereiche statt, sodass viele benötigte Lerninhalte nicht vermittelt werden können. Eine Rotation bietet dabei den Vorteil, verschiedene Fachbereiche und spezielle Aufgaben kennen zu lernen, die nicht in jeder Poliklinik angeboten werden. Wir warten aktuell auf eine Antwort seitens des UK und sind hoffnungsvoll, dass unser vorgeschlagenes Konzept auf offene Ohren stößt.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

9. Juli: Lager und Hygieneabteilung
16: Juli: Robert-Koch-Straße und IFZ
23. Juli: WTZ-Bettenhaus und WTZ-Ambulanz
30. Juli: Gärtnerei und Fahrbereitschaft
6. August: Radiologie OZ II und Medizintechnik
13. August: ZIT und Medizinisches Forschungszentrum
20. August: Müllplatz und Zentrallabor

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.