Personalrats-Rundmail August 2020

Urlaub in Risikogebieten
Das Personaldezernat hat im Juli alle Vorgesetzten angeschrieben und eigene Regeln erlassen, die zum Teil weit über die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW hinausgehen. Dies betrifft vor allem die Rückkehr aus Regionen, die als Risikogebiet klassifiziert sind. Nach der Corona-Einreiseverordnung muss man sich nach Rückkehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, sofern man nicht über einen negativen Test verfügt, der nicht älter als 48 Stunden ist. In letzterem Fall wird seitens des Gesundheitsamtes dann keine häusliche Quarantäne angeordnet. Das UK erklärt in seinem Rundschreiben, dass auch mit einem negativem Test arbeitgeberseitig eine häusliche Quarantäne angeordnet wird.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass das UK keine Befugnis hat, einen derart weitreichenden Einschnitt in die Bewegungsfreiheit vorzunehmen. Es steht ihm lediglich frei, die Rückkehrer für den Zeitraum von der Arbeit freizustellen. Strittig ist in diesem Fall dann die Zahlung der Bezüge. Während wir als PR davon ausgehen, dass es sich dann um einen sogenannten Annahmeverzug handelt (das heißt, der arbeitsfähige Beschäftigte bietet seine Arbeitsleistung an, diese wird aber nicht angenommen), geht das UK hier von einer selbstverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung aus und will für den Zeitraum kein Gehalt zahlen. Zu dieser Frage konnte im Gespräch mit dem Personaldezernat leider keine Verständigung erzielt werden, so dass davon auszugehen ist, dass diese Vorgehensweise angewendet werden wird. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen und ggf. die Gehaltszahlung einzuklagen.
Ebenfalls keine Verständigung konnte zu dem Thema des vermeintlich eigenen Verschuldens gefunden werden. So ist das Uniklinikum der Ansicht, dass ein Beschäftigter, der in ein Gebiet reist, das bei Reiseantritt kein Risikogebiet ist, aber das im Laufe des Aufenthalts zum Risikogebiet wird, ebenso vermeintlich schuldhaft handelt, als wäre das Gebiet schon bei Reiseantritt Risikogebiet gewesen. Der PR sieht das weiterhin anders: Angesichts der sich schnell verändernden Lage darf unserer Ansicht nach kein Beschäftigter dafür verantwortlich gemacht werden, dass sein Reiseziel während seines Urlaubs zum Risikogebiet wird.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die angehängte Datei!

Urlaub
Wenn jemand im Urlaub krank wird, und die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig mitgeteilt und ein ärztliches Attest vorgelegt wird, werden die Urlaubstage gutgeschrieben. Eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um diese Tage ist allerdings nicht möglich. Hier muss eine Absprache mit dem Vorgesetzten getroffen werden und der Urlaub muss neu beantragt und genehmigt werden. Zur Meldung ist folgendes zu beachten:
Inland: Im Falle einer Erkrankung während eines Erholungsurlaubs ist es erforderlich ab dem 1.Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei vorzulegen. Ebenfalls ist auch hier der/die Vorgesetzte oder das Sekretariat unverzüglich am 1.Tag der Erkrankung über diese Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Ausland: Für den Fall, dass sich der/die Beschäftigte bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhält, ist er/sie verpflichtet, dem/der Vorgesetzten oder dem Sekretariat die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer in der schnellstmöglichen Art zu übermitteln und ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei die im Ausland durch einen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Attest zuzuleiten.

Pflegedienst
Notfallambulanz Kinderklinik: Quasi zwischen Tür und Angel erfuhren die Kolleg*innen der Kinder-Poli, dass sie nach dem Willen des UK im September mit vier Überwachungsmonitoren und einer zentralen Überwachungseinheit ausgestattet werden sollen. Zeitgleich erwarte das UK die Einschätzung der Patient*innen über die sogenannte Manchester Triage. Zwar hatte man die Triagierung in diversen Vorterminen angesprochen; dass die Umsetzung nun aber so rasant vonstatten gehen soll, realisierten die Kolleg*innen erst, als Techniker sich nach den Räumlichkeiten für das Monitoring erkundigten.
Abgesehen vom – sagen wir es mal milde – Kommunikationsdefizit, kommen auch ungeklärte personelle Fragen hinzu. Denn obwohl sich in diesem Punkt alle darüber einig sind, dass eine qualitativ gute Triagierung im Regelbetrieb eines Krankenhauses der Maximalversorgung mindestens zwei Personen erfordert, ist dieses Personal derzeit nicht vorhanden. Zwei Fachkräfte je Schicht also, die in einzelnen Schichten im derzeitigen Arbeitszeitmodell fehlen und im neu vorgesehenen nicht vorgehalten werden können.
Dennoch will das UK die Maßnahme umsetzen. Dies, so das UK, erfordere der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Und deshalb, was für ein Glück, sei die Maßnahme auch nicht mitbestimmungspflichtig. Ob dies so ist, lassen wir nun durch einen Anwalt überprüfen. Eigentlich schlimm, wenn man bedenkt, dass allein gesunder Menschenverstand reichen würde, um erst einmal Abstand von der Maßnahme zu nehmen.

BEM: Der PR hat das Gespräch mit der Pflegedirektorin gesucht. Es kommt vermehrt vor, dass Kolleg*innen aus dem Pflegedienst mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in ihren alten Bereichen bleiben können. Teilweise ist es Kolleg* innen z.B. nicht mehr möglich alle drei Schichten zu leisten oder sie können manche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Der PR kann nachvollziehen, dass die Versorgung im Krankenhaus 24/7 gewährleistet sein muss, dennoch gehören Krankheiten leider zum Leben dazu – nicht nur bei den uns anvertrauten Patient*innen. Die Kolleg*innen sind darauf angewiesen, wieder zu arbeiten und ihren bisherigen Lohn weiter zu beziehen. Ganz zu schweigen davon, dass die schweren Arbeitsbedingungen oft dazu beigetragen haben, dass Kolleg*innen chronische Krankheiten entwickeln.
Alternative Einsatzmöglichkeiten zu finden, gestaltet sich schwieriger als früher. Von Seiten des UK werden weniger Stellen zur Verfügung gestellt und bei Arbeitsplätzen wie in der Teamassistenz oder den Ambulanzbereichen sollen die Kolleg*innen eine Herabgruppierung akzeptieren, was de facto bedeutet, dass sie für ihre Krankheit auch noch mit Gehaltsverlust bestraft werden. Andere Arbeitsplätze, die prinzipiell in Frage kommen, erfordern wiederum weitere Qualifikationen. Der PR freut sich über die Bereitschaft des UK das Thema gemeinsam mit uns weiter zu besprechen. Ein Folgetermin ist bereits vereinbart.

Dienstpläne OPs für den Monat September: Im TC- und UC- OP war in den vorgelegten Dienstplänen die Sollbesetzung der Entlastungsvereinbarung einige Male unterschritten. Eine schriftliche Versicherung seitens des UK, die Leistung an das vorhandene Personal anzupassen, konnte in der Erörterung erwirkt werden. Konkret bedeutet dies, dass bei Unterschreitung der Sollbesetzung die Ärzte ohne Pflegepersonal Säle betreiben oder aber Säle geschlossen werden.

-Entlastungsvereinbarung – Beobachtungsphase Konsequenzenmanagement: Vom 01.08. bis 31.10.2020 sollen die entlastenden Maßnahmen bei Unterbesetzung nach vertraglich vereinbarter Reihenfolge ergriffen werden. Der PR hat hierzu ein Rückmeldeformular erstellt und zur Verfügung gestellt. Dieses Formular soll den „alten“ Unterschreitungsmeldebogen ersetzen. Anhand Ihrer gefaxten Rückmeldungen kann der PR die Art, die Reihenfolge und Wirksamkeit der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen besser beurteilen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auswertung am Ende der Beobachtungsphase. Wir danken allen Kolleg*innen für ihre Mühe und freuen uns sehr über die eingegangenen und noch eingehenden Meldungen – natürlich nur über die Meldungen, nicht über die Verstöße!

Einsatz von Altenpflegekräften: Die Pflegedirektion will zukünftig in den Bereichen Neurologie, Neurochirurgie, Dermatologie und in der Augenheilkunde im Rahmen des Qualifikationsmix auch dreijährig examinierte Altenpflegekräfte einsetzen. Durch die andersartige Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen soll die Versorgung von älteren Patienten an Kompetenz gewinnen. Ein speziell entwickeltes Einarbeitungs- und Schulungskonzept soll dazu beitragen, dass die neuen Kolleg*innen alle Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Einsatz am UK erlangen können. Der PR hat Rücksprache sowohl mit bereits bei uns eingesetzten Altenpflegekräften als auch mit Kolleg*innen, die mit ihnen zusammenarbeiten gehalten und sehr positive Resonanz erhalten.

-Endoskopie: Die Pflegekräfte der Endoskopie werden aktuell darauf vorbereitet, zukünftig auch bei Bronchoskopien zu assistieren. Die Einarbeitung erfolgt durch Hospitationsdienste in der Ruhlandklinik.

-Urologische Poliklinik – Krankmachende Arbeitsbedingungen? Die Beschäftigten dort zeigten in einigen Überlastungsanzeigen ihre belastende Arbeitssituation auf. Unter anderem scheint die Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst nicht einfach zu sein, was mittlerweile zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Es werden zurzeit Gespräche geführt, um eine Verbesserung zu erzielen.

-Mobility Monitor: Dem PR wurde der dauerhafte Einsatz dieses Präventionssystems zur Mitbestimmung vorgelegt. Mit Sensoren ausgestattete Matten melden die Bewegungen der Patienten, damit Stürze und Dekubiti verringert werden können. Die Kolleg*innen der Pilotbereiche bewerten es überwiegend positiv. Allerdings ist die Installation der Matte bei einem im Bett befindlichen Patienten, körperlich stark belastend. Auf Nachfrage wurde von der Pflegedirektion versichert, dass zur Entlastung sogenannte Rutschmatten eingesetzt werden können. Auch die Anweisung während der Pilotphase, dass die Matten die Stationen nicht verlassen dürfen, bestehe nicht mehr. Das bedeutet, wenn Patienten im Bett zu Untersuchungen transportiert werden, müssen die Matten nicht mehr entfernt und anschließend wieder montiert werden. Die einzige Ausnahme bilden OP-Fahrten. Zudem wird die Matte – anders als in der Pilotphase – nur bei gefährdeten Patient*innen eingesetzt. Der PR wird sich hierzu noch einmal mit den betroffenen Kolleg*innen austauschen.

Medizinphysik
Für einzelne Beschäftigte aus der Medizinphysik soll an Samstagen und an Feiertagen, die auf einen Freitag oder Montag fallen, ein Bereitschaftsdienst zwischen 17:00 und 20:00 Uhr eingeführt werden. Grund seien die Anforderungen, die für die Zertifizierung erfüllt werden müssten. Die Beschäftigten, so der Vorstand, seien informiert und hätten ihr Einverständnis erklärt. Was uns da geritten hat, trotzdem selber im Bereich nachzuhören, wissen wir auch nicht. Allerdings war das Ergebnis interessant: Keiner der genannten Beschäftigten hatte in Wahrheit sein Einverständnis gegeben. Da dem Schreiben des UK wichtige Informationen über die Maßnahme nicht zu entnehmen sind, hat der PR diese erstmal abgelehnt. Wir werden die Maßnahme nun mit dem UK erörtern und in diesem Gespräch sicherlich auch Ungeheuerlichkeiten wie eine Unwahrheit oder gar Lüge thematisieren.

Arbeitsschutz
Was lange währt, wird endlich gut: Im Bettentunnel zum OZ II (im Bereich der Betten- und Inkubatorenaufbereitung) konnte endlich das „Leck“ gefunden und behoben werden. Die Kolleg*innen sind sehr froh, nicht mehr nach jedem Regen durch Wasserlachen gehen und die schweren, wassergefüllten roten Tonnen leeren zu müssen. Ob das Mauerwerk unter der jahrelangen Feuchtigkeit gelitten hat, bleibt abzuwarten.

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte – nicht so am UK Essen
Mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts stellen klar, dass Teilzeitkräfte ab der ersten Mehrarbeitsstunde/Überstunde genauso wie Vollzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten müssen. Das UK lehnt dies in seiner Stellungnahme an uns ab. Begründet wird dies damit, dass in einem Urteil ein Beschäftigter geklagt hatte, dessen Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag der Systemgastronomie geregelt war. Damit wäre nicht geklärt – so das UK – ob Teilzeitbeschäftigte außerhalb von Wechselschicht bzw. Schichtarbeit im Geltungsbereich unseres Tarifvertrags – dem TV-L – anspruchsberechtigt seien. Das UK möchte deshalb den Ausgang einer beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Klage im Geltungsbereich des TVÖD (dem TV-L mindestens ähnlich, häufig auch wortgleich) abwarten, um dann zu entscheiden, ob sie die Zuschläge zahlen. Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, stellen wir Ihnen im Anhang ein Musterformular einer Geltendmachung zur Verfügung.

Reorganisation der Bettenaufbereitung und vieles mehr?
Das Dezernat 03 (Wirtschaftsbetriebe) plant umfangreiche Änderungen in der Ver- und Entsorgung. Bei der Bettenaufbereitung soll künftig nur noch jedes fünfte Bett der maschinellen Reinigung zugeführt werden. Alle anderen sollen händisch in den Patient*innenzimmern aufbereitet werden. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Lagerkapazitäten wurde bereits im letzten Jahr eine Vakuumiermaschine beschafft und in der Wäscheaustauschstelle aufgestellt. Dieses Gerät befindet sich derzeit nicht im Einsatz, weil das Mitbestimmungsverfahren mit dem PR dazu noch nicht abgeschlossen ist. Hier soll die Bettwäsche künftig im Schrumpfverfahren in Folie eingeschweißt werden, um in ausreichender Menge auf den Stationen vorgehalten werden zu können. Eine Software zur Steuerung der logistischen Vorgänge soll die Prozesse begleiten und überwachen.
Gleichzeitig wird die Wäschever- und Entsorgung reorganisiert. Zurzeit wird die Wäsche mit Hilfe von E-Karren und geeigneten Gitterwagen an die Kliniken verbracht. Geplant ist, die Wäsche mit kleinen LKWs an die Gebäude zu liefern. Hierfür sollen zudem entsprechende Transporthilfen beschafft werden.
Weiter plant das Dezernat 03 über die Nachverfolgungssoftware ebenfalls die Blut- und Probentransporte sowie die Transporte des Krankentransportdienstes zu steuern und zu überwachen. Hinter diesen umfangreichen Änderungen verbergen sich u. a. Anpassungen an die Arbeitsprozesse für die betroffenen Beschäftigten, aber auch für Beschäftigte außerhalb des Dezernates 03, z. B. Serviceassistenz, Pflege, ZIT u. a. In wieweit sich die Änderungen auch auf die derzeit gültigen Arbeitszeitmodelle auswirken, ist noch unklar, da dem PR die Informationen nur unvollständig vorliegen. Außerdem birgt die „neue“ Software die Möglichkeit der Leistungserfassung in allen genannten Bereichen. Ob im Zuge der geplanten Änderungen Dienstleistungen an externe Unternehmen ausgeweitet oder gar vergeben werden, lässt sich lediglich zwischen den Zeilen lesen. Aktuell wartet der PR auf die Vorlage der überarbeiteten Mitbestimmungsmaßnahmen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-DV Urlaub: Für die Auszubildenden in der Pflege, die seit April nach den veränderten Regelungen des Pflegeberufegesetzes ausgebildet werden, konnten wir eine neue Dienstvereinbarung zum frei planbaren Urlaub abschließen. Es konnten im Vergleich zu den bisherigen Regelungen noch weitere Verbesserungen eingepflegt werden, so dass nun im Rahmen der benötigten Pflichtstunden in den Praxiseinsätzen eine noch größere Freiheit für die Urlaubsplanung der Auszubildenden gegeben ist. Lediglich am Ende der Probezeit und am Ende der Ausbildung nach den Examensprüfungen ist Urlaub fest verplant.
-ATA: Das Uniklinikum plant die Einführung der Ausbildung zur*zum Anästhesie-Technischen-Assistent*in. Es sollen zunächst dieses Jahr vier Auszubildende in Kooperation mit einer Schule in Bochum in unserer Anästhesie-Abteilung ausgebildet werden. Ab nächstem Jahr soll ein eigener Ausbildungsgang mit einer eigenen Schule bei uns am Klinikum starten. Wir warten aktuell noch auf die detaillierten Konzepte und begleiten die Einführung der neuen Ausbildung eng.

Vorstandsgehälter
Die Vorstandsmitglieder des UK Essen haben im Jahr 2019 folgendes Gehalt bekommen: Der Ärztliche Direktor Herr Werner 587.000 €, der Kaufmännische Direktor Herr Kaatze 408.000 € und die Pflegedirektorin Frau Schmidt-Rumposch 235.000 €. Die drei Vorstandsmitglieder haben damit insgesamt 1,23 Millionen Euro im Jahr 2019 erhalten.

Leiharbeitnehmer*innen
Außerhalb des Pflegedienstes werden zurzeit wieder viele Leiharbeitnehmer*innen eingesetzt, vor allem im Arbeiter*innenbereich (Müllplatz, ATD, KTD, Wäscherei,…); zum Teil mit für uns nicht nachvollziehbaren Vertretungs- bzw. Einsatzgründen. Für genau diesen Bereich ist mit einem Teil der 2018 erstreikten zusätzlichen 40 Stellen ein Pool eingerichtet worden, der offensichtlich nicht ausreichend groß ist. Wie viele Wochen Streik waren nötig, um durchzusetzen, dass es überhaupt eine zusätzliche Stelle gibt! Und jetzt zeigt sich, wie in anderen Bereichen auch, dass noch deutlich mehr Stellen gebraucht werden. Der Personaldezernent hat uns aber eine Reduktion der eingesetzten Leiharbeitnehmer und zum Teil bereits auf den Weg gebrachte Stellenausschreibungen und Neueinstellungen in Aussicht gestellt.

Kurznotizen
-Nach wie vor nicht wirklich (zumindest unterhalb der Woche) umgesetzt, ist der Apothekenlieferservice für die Stationen bei kurzfristig anfallenden Bestellungen. Auch diese Stellen resultieren aus den 40 erstreikten zusätzlichen Stellen aus dem Streik 2018. Ein Rund-um-Konzept zur Entlastung der Pflegekräfte, Serviceassistentinnen und Azubis von Apothekengängen ist aber nun in der abschließenden Planung.

-Die betroffenen Beschäftigten aus den Lagern und der PR haben die Räumlichkeiten der an der Theodor-Althoff-Straße vom UK angemieteten neuen Lagerflächen im Karstadtgebäude besichtigt. Einige Umbaumaßnahmen stehen noch an, so dass der Umzug vermutlich nicht vor Ende des Jahres stattfinden wird. Auch hinsichtlich der Logistik (kleine LKWs sollen die Materialien mehrmals täglich von dort fertig gepackt zu den einzelnen Gebäuden des UK bringen), sind noch einige Fragen offen.

-Am Anfang der Corona-Pandemie wurden einige Medizinstudierende kurzfristig zur Unterstützung im Pflegedienst am UK befristet angestellt. Bei einigen sind inzwischen die Verträge verlängert worden. Auf Nachfrage des PR teilte der Vorstand mit, dass er die jetzt hier Beschäftigten noch bis Ende des Jahres belassen möchte, falls eine „zweite Welle“ kommt. Für den PR war es wichtig klarzustellen, dass die Studierenden eine gute Hilfe auf den Stationen sind, jedoch keine Pflegestellen dadurch ersetzt werden können und dürfen.
-In der ZSVA ist ein Computerprogramm eingerichtet worden, das deutlich mehr Überwachungsmöglichkeiten der Kolleg*innen dort möglich macht. Das UK behauptet, es handele sich nur um ein „Update“. Die dort beschäftigten Kolleg*innen und der PR sehen das anders. Der PR hat daher mit Fristsetzung und Androhung eines Rechtsanwalts erneut die Mitbestimmung eingefordert.

-Es sind immer dieselben Verdächtigen: Erneut sollen in einem Bereich zwei Beschäftigte nach fast zehn Jahren befristeten Verträgen nicht weiterbeschäftigt werden. Statt sie endlich zu entfristen – was mehr als an der Zeit wäre – will man sie nach all den Jahren auf die Straße setzen! Es ist wirklich eine Schande, wie hier mit langjährigen Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird. In diesem Bereich haben sich schon zwei andere Beschäftigte aus dem gleichen Grund erfolgreich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingeklagt. Und trotzdem versucht es die Leitung dieses Bereichs mit Billigung des Vorstands immer wieder. Doch immer wieder gibt es hier zum Glück auch Kolleg*innen, die sich (erfolgreich) dagegen wehren.

Wirtschaftsausschuss
Der PR hat im Rahmen des Wirtschaftsausschusses Unterlagen zu folgenden Themen vom UK angefordert: Einsparungen bei den geringeren Klüh-Küchenleistungen während der Corona-Krise; bisherige Kosten für die „Corona-Aushilfen“; Controllingzahlen des Anteils der onkologischen Patient*innen bestimmter Stationen, was für die Eingruppierung der Pflegekräfte von Relevanz ist; Kosten für die erweiterte Beauftragung KPMG zur Reorganisation der Lager; Kosten für den Auftrag zur Erstellung des neuen Corporate Design und die Kosten für die Respektkampagne.
Das UK hat uns mitgeteilt, dass wir kein Anrecht auf diese Unterlagen haben. Komisch nur, dass wir den gesamten Vertrag mit Klüh in einer anderen Wirtschaftsausschuss-Sitzung bekommen haben und uns die Kosten für die Respektkampagne bereits mündlich vom Käufmännischen Direktor zugesagt worden sind. Ein Rechtsanwalt klärt nun für den PR, ob wir die Unterlagen bekommen müssen – oder nicht.
Über die rechtliche Frage hinaus sind wir als PR der Ansicht, dass die Beschäftigten des UK grundsätzlich das Recht auf Einblick in alle Ein- und Ausgaben des Klinikums haben sollten, da es schließlich eine öffentliche Einrichtung ist.

Rufdienst Zentrallabor
Im Zentrallabor kommt es zur Einführung eines Rufdienstes. Neben einer Absicherung der Personalbesetzung (besonders bei kurzfristigen Personalausfällen) soll es so auch eine bessere Planbarkeit für ein mögliches Einspringen geben. In Gesprächen mit den Beschäftigten und dem UK hat der PR sich letztlich darauf verständigt, diesen Dienst zunächst für sechs Monate zu akzeptieren und bereits nach vier Monaten zu evaluieren. Wir tragen den Vorschlag mit, obwohl wir der Meinung sind, nur mehr Personal oder eine Reduktion der Leistungen können eine wirkliche Lösung sein. Um in engen Kontakt mit den Kolleg*innen zu bleiben, wird der PR die Bereichsbetreuung des Zentrallabors wieder intensiver aufnehmen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

20. August: Müllplatz und Zentrallabor
27. August: Augenklinik / HNO
3. September: Zentrales Tierlabor
10. September: Intensivstationen
17. September: ZSVA
24. September: GBK-Haus

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 22 befristet und nur 8 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und nur 7 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.