Personalrats-Rumdmail Juni 2021

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusKönnen/sollen Pflegekräfte noch mehr Dienste leisten?
Die Pflegedirektion hat die Einführung von so genannten Joker-Diensten im Pflegedienst beantragt. Das ist eine Art Bereitschaft, die zusätzlich zum Regeldienst freiwillig geleistet werden soll und mit ja 100 € brutto vergütet werden soll. Mit den Joker-Diensten sollen Personalausfälle kompensiert werden, und zwar auf dem Weg, den wir leider nur zu Genüge kennen; indem Pflegekräfte in ihrer Freizeit einspringen. Der Vorstand will die Joker-Dienste über einen Zeitraum von einem Jahr auf allen Intensivstationen und im Kreißsaal erproben. Nach erfolgreicher Pilotierung soll dann eine Ausweitung auf alle Pflegekräfte von bettenführenden Stationen erfolgen.

Was genau sollen die Joker-Dienste sein?
Pro Tag und pro Station soll eine Pflegekraft für einen Joker-Dienst vornehmlich im Spätdienst auf ihrer Heimatstation eingeteilt werden. Sie soll on top geplant werden, das heißt, bei einer Sollbesetzung von vier sind dann fünf für den Spätdienst geplant. Durch die Joker-Dienste sollen aber auch Personalausfälle im Frühdienst kompensiert werden. In diesen Fällen soll ein Spätdienst in den Frühdienst wechseln. Es muss nicht der Joker-Dienst sein.
Das UK plant, dass jede Pflegekraft pro Monat eine maximale Anzahl an Joker-Diensten machen kann. Die Staffelung ist wie folgt geplant:
38,5 Stunden vier Dienste,
28,88 Stunden drei Dienste,
19,25 Stunden zwei Dienste und
9,625 Stunden einen Dienst.

Wie soll das ablaufen?
Der/die Beschäftigte beantragt freiwillig Joker-Dienste bei der zuständigen Stationsleitung. Wenn diese teilweise oder alle von ihr und der KPDL genehmigt sind, werden sie von der Stationsleitung in den Dienstplänen festgelegt. Auf Nachfrage des PR, ob der/die Antragsteller*in selber entscheiden kann, wann diese Dienste liegen, hieß es, sie können im Wunschdienstplan eingetragen werden. Ob die Arbeitsaufnahme erforderlich ist, soll bis nach Beginn des Spätdienstes am Jokertag feststehen. Muss man nicht kommen, erhält man die o.g. Pauschale in Höhe von 100 € brutto, von der je nach individueller Steuerklasse 40 – 50 Euro netto übrigbleiben. Muss der Dienst geleistet werden, erhält man für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit die normale tarifliche Vergütung. Für diese geleisteten Überstunden sieht das UK keine Möglichkeit des Freizeitausgleichs vor, also entgegen dem Tarifvertrag, der zumindest einen vorrangigen Freizeitausgleich vorgibt. Sie werden also ausgezahlt.

In einzelnen anderen Kliniken wurden solche Dienste bereits eingeführt. Sie hatten eine Reihe von Verschlechterungen zur Folge, die wir auch bei uns befürchten, insbesondere:
-weitere Belastung der Pflegekräfte durch noch mehr Dienste, denn an Tagen, an denen sie keinen Joker-Dienst haben, werden die Pflegekräfte natürlich ebenfalls angerufen und sollen einspringen;
-weitere Erhöhung des Krankenstandes;
-weitere Reduzierung der Zeitarbeit ohne entsprechende Personalaufstockung; die Joker-Dienste sollen stattdessen mit ihren Überstunden diese Arbeiten mit übernehmen.
-Da Joker-Dienste nur auf der Heimatstation eingesetzt werden sollen, ist davon auszugehen, dass dann Kolleg*innen aus dem Regeldienst der Spätschicht vermehrt auf unterbesetzte Stationen geschickt werden.
Aus diesen Gründen hat der PR die Einführung der Jokerdienste abschließend abgelehnt.

Pflegedienst
-OP-Springerpool – neuer Spätdienst und Änderung des Zulagenkonzeptes: In unserer November-Rundmail haben wir darüber berichtet, dass für die Beschäftigten des OP-Springerpools ein Spätdienst von 11.30 bis 20 Uhr eingerichtet werden soll. Auch die bestehende Zulagenregelung soll geändert werden. Die Variante Zulagenzahlung von 600 Euro wäre dann an eine verpflichtende Spätdienstableistung gekoppelt. Nach erster Erörterung mit dem UK hat der PR die betroffenen Beschäftigten zu beiden Punkten befragt und die Auswertung der Arbeitgeberseite zukommen lassen. Die große Mehrheit war gegen diese beiden Änderungen und hat dies auch mit für uns nachvollziehbaren Begründungen untermauert. Dies hat leider arbeitgeberseitig zu keiner Planänderung geführt, so dass nun die Einigungsstelle entscheiden wird.

Organisationsänderung – Umstrukturierung Station U2: Mit den Umbauarbeiten auf der Station U2 sollen auch einige Veränderungen eingeführt werden, die die Kolleg*innen vor Ort betreffen. Zwar soll die Bettenzahl von 19 auf 18 reduziert werden, jedoch werden sich dort auch sechs neu geschaffene Überwachungsbetten mit neuestem Monitoring befinden. Es ist angedacht, dort leichte Behandlungsfälle der Thoraxchirurgie aufzunehmen. Die Einarbeitung der Kolleg*innen von der U2 soll auf der Station Herz 3 erfolgen. Die Pflegedirektion hat angegeben, bald Gespräche dazu aufnehmen zu wollen. Die Bedenken des PR, dass man mit dem Monitoring auch schwere Fälle – wie auf einer IMC-Station – behandeln könnte, teilt das UK nicht. Es bleibt abzuwarten, ob das in der Realität auch so bleibt.

Wochenenddienste Ergotherapie
Der PR hat einen geplanten Wochenenddienst für die Ergotherapie abgelehnt. Die Notwendigkeit stellt der PR grundsätzlich nicht in Frage. Wir sind allerdings der Meinung, dass die vorgelegte Einführung eines Dienstes an Wochenenden und Feiertagen erst umgesetzt werden kann, wenn alle Stellen besetzt und die neuen Kolleg*innen eingearbeitet sind. Das UK hat im Rahmen einer Eilmaßnahme die sofortige, vorläufige Umsetzung der neuen Arbeitszeiten erzwungen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
JAV neu gewählt: Am 5. Mai 2021 wurde die JAV neu gewählt. Alle Kandidat*innen wurden ins Gremium gewählt: 13 als ordentliche Mitglieder und zwei als Ersatzmitglieder. Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Wahl beteiligt und ihre Stimme abgegeben haben.

Leitfaden Praxisanleitungsassessment: Der neue Leitfaden wurde uns mittlerweile vorgelegt. Wir freuen uns, dass sich das Assessment nun auf die wesentlichen Punkte, die ein*e gute*r Praxisanleiter*in mitbringen muss, beschränkt und Punkte, die auch wir im alten Assessment als überflüssig angesehen haben, gestrichen wurden.

Diversity Challenge: Im Rahmen unserer Teilnahme an der Diversity Challenge der Charta der Vielfalt werden wir für die Auszubildenden am 25.06.21 einen Workshop zum Thema „Strategien gegen Diskriminierung und für mehr Vielfalt am Arbeitsplatz“ veranstalten. Schon jetzt wird von Seiten der Schulleitungen großes Interesse gezeigt und es soll eine Teilnahme während der Arbeitszeit für interessierte Azubis geben. Näheres dazu erfahrt Ihr in den nächsten Tagen von uns. Bei Fragen oder dem Wunsch zur Teilnehme meldet Euch aber auch schon jetzt unter jav@uk-essen.de.

Einigungsstelle
In der letzten Einigungsstelle waren die Eingruppierungen nach neuer Entgeltordnung der Lehrkräfte an den Schulen für Gesundheitsberufe Thema. Für die Kolleg*innen gilt seit dem 01.01.2020 eine neue Entgeltordnung. Die Einigungsstelle hat nun Vergleichsvorschläge gemacht, in welche Entgeltgruppen eine Eingruppierung möglich wäre. Sowohl Personalabteilung und PR müssen nun innerhalb von vier Wochen erklären, ob die Vergleichsvorschläge angenommen werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen (im Vergleich von 2009 zu 2019 um 63% laut AOK Fehlzeiten-Report 2020) und bilden dementsprechend eine wichtige Erkrankungsgruppe. Ursachen können auch am Arbeitsplatz durch die hohe Arbeitsverdichtung, Konflikte am Arbeitsplatz und eine schlechte Arbeitsorganisation liegen.
Das BEM-Team hat sich in einem persönlichen Gespräch über das Angebot der psychosomatischen Ambulanz des LVR informiert. Das Angebot der Ambulanz richtet sich an Menschen mit Symptomen und Beschwerden, die psychosomatisch bedingt sind.
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zum BEM-Büro aufnehmen unter -1417, -2546 oder bem@uk-essen.de.

Rufdienst Zentrallabor
Wie bereits berichtet, wurde im Zentrallabor im August 2020 probeweise ein Rufdienst eingeführt, um kurzfristige Personalausfälle – vor allem im Nachtdienst – zu kompensieren. Die unbefristete Einführung des Dienstes hat der PR nach Durchführung einer Teilpersonalversammlung mit den Betroffenen nun zur Kenntnis genommen.

Verhaltenskodex für Beschäftigte (SARS-CoV-2)
Das UK hat dem PR den Entwurf einer Dienstanweisung zur Vermeidung von Infektionen mit SARS-CoV-2 vorgelegt. Darin wird zwischen Immunisierten und Ungeimpften unterschieden. Für geimpfte Kolleg*innen sollen einige Lockerungen gelten, z.B. gemeinsame Pausen zum Essen unter Einhaltung der Abstandsregeln. Für Ungeimpfte sind Einschränkungen vorgesehen, u.a. ist dann alle 48 Stunden ein Antigen-Test erforderlich, welcher dem/der Vorgesetzten zu Dienstbeginn vorgelegt werden soll. Die Lockerung der Pausenregelung gilt nicht für Ungeimpfte. Der PR hat zu der Dienstanweisung noch einige Fragen, die mit dem UK besprochen werden.

PR vor Ort
Wegen der verbesserten Infektionslage nehmen wir „PR vor Ort“ ab sofort wieder auf. Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder wieder jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

24. Juni: Hohlweg 8, 18 und 22 sowie altes BLB-Gebäude
1. Juli: IG I sowie Pfortendienste
8. Juli: MZ sowie Sozialdienst, QM und Casemanagement
15. Juli: Handwerkerbereich
22. Juli: Strahlenklinik sowie Esmarchstraße und Pellmannstraße
29. Juli: Energiezentrale sowie Allgemeiner- und Krankentransportdienst

Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
-Seit Mai ist die Arbeitsgruppe des PR neu zusammengesetzt: Edin Gusic und Sylvia Seidel kümmern sich um die Belange zu den Themen „Arbeitsschutz“ und „Sucht“.
-Für Ihre Arbeitssicherheit werden in (un-)regelmäßigen Abständen alle Bereiche vom Sicherheitstechnischen Dienst (SD) angesehen. An diesen Bereichsbegehungen, die durch Corona im Moment nur selten stattfinden, wird die AG weiterhin teilnehmen.
-Bei einem Treffen mit dem SD wurde Ihre Bitte zur Kontrolle von „rutschigen“ Gittern an Bäumen im Bereich des OZ II weitergeleitet. Das UK hat uns mitgeteilt, dass der Bodenbelag des „Meyer-Schwickerath-Platzes insgesamt überprüft wird.
-Nach dem schweren Arbeitsunfall einer Kollegin vor fast zwei Jahren ist nun alles für den Anbau einer Dosieranlage vor der KMT geregelt. Nachdem der Vorstand sein „OK“ gegeben hat, läuft jetzt der Bauantrag.
-Die Corona-Erstimpfungen sind laut Personalärztlichem Dienst bis auf Neueinstellungen oder Rückkehrer*innen aus Sonder- und Erziehungsurlaub abgeschlossen. Wer nach anfänglichen Bedenken nun doch geimpft werden will, kann dies weiterhin über den Personalärztlichen Dienst veranlassen.
Kurznotizen
-Der PR hat der Einführung des Springerpools für den IMC-Bereich zugestimmt.
-Ebenso erfolgte eine Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeitänderungen in der Virologie.
-Aufgrund der Vielzahl der von den Kolleg*innen gemeldeten Probleme hat sich ein freigestelltes PR-Mitglied für ein paar Stunden die Arbeitsabläufe im neuen HNO-/Augen-OP angesehen. Die Leitung hat mitgeteilt, dass für einige Probleme derzeit nach einer Lösung gesucht werde und man bei anderen davon ausgeht, dass es sich nur um Anfangsschwierigkeiten handele. An einigen Problemen jedoch sei nun nach der Fertigstellung des Baus „nichts mehr zu ändern“. Wieder einmal fragen wir uns, warum die Kolleg*innen, die dort nun mit den „nicht mehr zu ändernden Problemen“ arbeiten sollen, nicht vor der Fertigstellung des Gebäudes in die Planung einbezogen wurden.
-Die Einführung der ACD-Software für die ZIT hat der PR zunächst einmal wegen noch offener Fragen abgelehnt.
-Der Organisationsänderung im Dekanat hat der PR zugestimmt.
-Wegen der im Raum stehenden Arbeitszeitänderung für die Radiopharmazie hat der PR eine Teilpersonalversammlung durchgeführt. Die betroffenen Kolleg*innen haben erneut deutlich gemacht, dass die gesundheitsschädliche Vorverlegung ihrer Anfangszeiten von 6 auf 4 Uhr für sie nicht in Frage kommt.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Mai 2021 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 49 Neueinstellungen waren 33 befristet und nur 16 unbefristet. Von 45 Weiterbeschäftigungen waren 28 befristet und nur 17 unbefristet.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.