Anzahl Urlaubstage – Sonderrundmail Personalrat

Wichtig!Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit dem Warnstreik in der vorletzten Woche wurden wir von vielen Kolleginnen und Kollegen gefragt, was das denn genau mit der Urlaubsproblematik auf sich hat und ob die 26 Tage Urlaub auch den so genannten Altbeschäftigten drohen. Die Antwort ist: Ja, die 26 Tage Urlaub drohen auch den Altbeschäftigten.

Der Tarifvertrag, der die Anzahl der Urlaubstage auch für die Altbeschäftigten regelt, ist von den Arbeitgebern gekündigt worden. Er wirkt noch nach, aber das erklärte Ziel der Arbeitgeber ist es, für alle Beschäftigten weniger als 30 Tage auszuhandeln.

Die Gewerkschaften müssen also in den jetzigen Verhandlungen verhindern, dass die Arbeitgeber mit diesem Vorhaben durchkommen. Am Ende dieser Tarifrunde wird es einen Tarifvertrag geben, in dem auch für die Altbeschäftigten die Anzahl der Urlaubstage geregelt ist.
Es gibt nur eine Chance, den Angriff erfolgreich abzuwehren, nämlich die, dass sich so viele wie möglich von uns wehren. Natürlich schauen sich die Arbeitgeber genau an, ob sie ihre Ziele gegen die schweigende Mehrheit durchsetzen können. Es wäre verhängnisvoll anzunehmen, dass schon nichts passieren wird und die Gewerkschaften das schon irgendwie hinbekommen werden. Dieser „Schuss“ könnte für uns alle nach hinten losgehen.

Mit herzlichen Grüßen,
Alexandra Willer

Änderungen beim Dienstplan

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde zur rechtzeitigen Beteiligung des Personalrates zur Vorlage der Dienstpläne ein Vergleich geschlossen.

Dieser sieht vor, dass Sie zwölf bis 14 Wochen vor Inkrafttreten des endgültigen Dienstplanes einen Rohentwurf auf Station erhalten werden, in den Sie über zwei Wochen lang die Möglichkeit haben Wünsche einzutragen. Dieser lange Vorlauf ist durch das Landespersonalvertretungsgesetz vorgegeben. Wir wissen, dass Viele unter Ihnen eine so frühzeitige Einbindung nicht gewohnt sind und sich fragen werden, wie es Ihnen möglich sein soll, zu einem so frühen Stichtag Wünsche festzulegen?

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Sonderrundmail zum Warnstreik

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns erreichen erneut viele Anrufe wegen des Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di.

ver.di teilte uns mit, dass am Dienstag, 10. Februar morgens alle Beschäftigte zum Warnstreik aufgerufen werden. Der Spätdienst wird nach Aussagen von ver.di nicht bestreikt. Zwischen ver.di und dem Uniklinikum ist eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen worden. Diese regelt, welche Mindestbesetzung in den Bereichen sichergestellt sein muss. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Personalratsbüro, das Sie dann weitervermittelt.

Auch nicht-Gewerkschaftsmitglieder haben ein grundgesetzliches Streikrecht. Weitere Informationen zum Streikrecht finden Sie auf unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen,
– Alexandra Willer –