Änderungen beim Dienstplan

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde zur rechtzeitigen Beteiligung des Personalrates zur Vorlage der Dienstpläne ein Vergleich geschlossen.

Dieser sieht vor, dass Sie zwölf bis 14 Wochen vor Inkrafttreten des endgültigen Dienstplanes einen Rohentwurf auf Station erhalten werden, in den Sie über zwei Wochen lang die Möglichkeit haben Wünsche einzutragen. Dieser lange Vorlauf ist durch das Landespersonalvertretungsgesetz vorgegeben. Wir wissen, dass Viele unter Ihnen eine so frühzeitige Einbindung nicht gewohnt sind und sich fragen werden, wie es Ihnen möglich sein soll, zu einem so frühen Stichtag Wünsche festzulegen?

Dem Personalrat war es jedoch zu Ihrem Schutz und zur Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wichtig, Einfluss auf die Dienstplangestaltung zu gewinnen.

Wir wollen für die Zukunft vermeiden, dass uns, wie geschehen, Pläne vorgelegt werden, in denen für Sie am Tage Ihres Austritts aus dem Nachtdienst ein Urlaubstag im Dienstplan eingetragen wurde. Wir wollen verhindern, dass Sie nach vier Nachtdiensten in Folge bereits am nächsten Tag wieder Frühdienst leisten müssen. Und wir wollen ausschließen können, dass Sie zu Diensten verpflichtet werden, an denen Sie eigentlich „Frei“ haben.

Wir haben durch den Vergleich auch sichergestellt, dass Ihnen Ihr Dienstplan rechtsverbindlich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten zugänglich gemacht wird. Und rechtsverbindlich meint, dass dann Veränderungen im Plan ausdrücklich nur mit Ihrer Zustimmung möglich sind.

Die so genannten Dienstverpflichtungen oder die Abordnung zu ganztägigen Überstunden gegen Ihren Willen sollten dann der Vergangenheit angehören. Und beachten Sie bei Ihrem Urteil über den Vergleich bitte auch, dass Sie auf einen Wunschdienstplan rechtlich gar keinen Anspruch haben. Die Möglichkeit der Wunschangabe im geschlossenen Vergleich sichert Ihnen also wenigstens im Ansatz Ihr „gefühltes Recht“. Darüber hinaus hat der Personalrat verkürzten Fristen und Bearbeitungszeiten zugestimmt, um die Vorlaufzeit für Sie weiter minimieren zu können.

Dieser Vergleich tritt mit dem Dienstplan Mai 2010 in Kraft. Dies bedeutet, dass Sie spätestens mit Ablauf der ersten Februarwoche mit der neuen Regelung Bekanntschaft machen werden. Da der Personalrat im Vergleich zu Krankenhäusern ähnlicher Größe aber über zu wenig Freistellungen verfügt, können wir lediglich stichprobenweise Dienstpläne zur Beteiligung anfordern.

Sollte es in Ihrem Bereich deshalb Probleme mit dem Dienstplan geben, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir dann gezielt auch Ihren Dienstplan unter die Lupe nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
– Alexandra Willer –

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