Personalrats-Rundmail März 2015

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusInformationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Man könnte glatt meinen, es heißt „Ambulanter Fegedienst“, wenn man sich die Rückmeldungen der Auszubildenden nach den ersten zwei Wochen Einsatz auf den Sozialstationen anhört. „Ohne Pausen“ werden die Touren durchgezogen und man dürfe „nicht einmal was zu trinken mit nach vorne ins Auto nehmen“, so einige befragte Azubis. „Wenn ich Kritik übe oder Anstöße gebe, wird mir entnervt gegenüber getreten und sich flach mit Verachtung und Aggressivität verteidigt“, antwortete eine Auszubildende bezüglich Hygienemaßnahmen während der Grundpflege und Wundversorgung. „Hier wird genau ein Paar Handschuhe während der kompletten Einsatzzeit beim Patienten benutzt“. „Wir werden als frech bezeichnet, wenn wir die Wischrichtung bei der Intimwaschung kritisieren.“ „Meine Bezugsperson ist eine Krankenpflegeassistentin.“ „Ich musste das Auto putzen!“ „Personalmangel und überwiegend Krankheitsfälle.“ „Touren müssen zu Fuß gemacht werden, weil nicht genug Autos vorhanden sind.“ „Es wird verlangt Patienten allein zu versorgen, während die Pflegeperson zu anderen Patienten fährt.“
Diese und einige andere Aussagen machen uns stutzig. Unsere Auszubildenden sind genau acht Wochen auf den Sozialstationen. Acht Wochen Ausbildungszeit, die nicht damit vergeudet werden sollten zu lernen, wie man es eben nicht machen sollte. Traurig, dass der Ambulante Pflegedienst einen so schlechten Eindruck hinterlässt, nachdem wir sowieso im Konflikt mit den Hygienezuständen dort stehen. Davon abgesehen, dass die Auszubildenden sich nicht richtig wahrgenommen fühlen, und nicht einmal nach ihrem Ausbildungsstand befragt werden, herrscht regelrecht „Unmenschlichkeit“, „Rücksichtslosigkeit“ und „Hektik“ am Arbeitsplatz (= am und beim Patienten).
Wir wollen, dass unsere Auszubildenden etwas lernen, korrekt angeleitet und begleitet werden, und dass sie sich wohl fühlen bei der Arbeit. Deshalb bleiben wir am Ball und klären die weitere Vorgehensweise mit Kurs- und Schulleitungen. Wir hoffen, dass wir wenigstens ein kleines bisschen Klarheit schaffen.
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Obwohl auch das UK Essen in seinem letzten Newsletter DRK-Mitglieder als „klassische“ Arbeitnehmer ansieht, hat das Bundesarbeitsgericht so noch nicht entschieden. Die Verhandlungen am Bundesarbeitsgericht vom 17. und 18.03.2015 haben Folgendes ergeben: Zur Klärung, ob der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Neueinstellung eines DRK-Mitglieds mit Einsatz in der RLK zu Recht aufgrund eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verweigert hat, wird der 1. Senat nun den Europäischen Gerichtshof anrufen. Es bestehen offenbar Zweifel, ob diese Form der Überlassung den europäischen Ansprüchen genügt.
Der Antrag des Betriebsrates der DRK-Schwesternschaft zur Feststellung des Arbeitnehmerstatus der DRK-Mitglieder wurde vom 7. Senat aus formellen Gründen zurückgewiesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der eigentlichen Frage hat nicht stattgefunden, so dass die Antwort noch offen bleibt. Für genauere Informationen ist die Beschlussbegründung abzuwarten.
Somit wurde einerseits keine Entscheidung über den Arbeitnehmer_innenstatus der Mitglieder getroffen, andererseits unser Betriebsrat in seiner Funktion belassen. Wie wichtig der Betriebsrat ist, zeigen uns Eure vielen Anrufe und Besuche mit Fragen und Sorgen!

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