Personalrat-Rundmail November 2009

AG Frauen- und Gleichstellungspolitik
Im Oktober fand ein Treffen mit der Gleichstellungsbeauftragten statt. Es wurde über die Gestaltung und Umsetzung des Frauenförderplanes diskutiert. Gearbeitet wird auch an der Gestaltung und Ausarbeitung eines Wiedereingliederungsmanagements nach der Elternzeit. Wir möchten deshalb nochmals an Sie appellieren: Wenn es Probleme bei den Gesprächen zum Wiedereinstieg kommt: melden Sie sich bei uns und der Gleichstellungsbeauftragten. Nur bei bekanntem Problem können wir nach einer guten Lösung suchen.

Ausschlussfrist: Ansprüche gehen nach 6 Monaten verloren
Aus aktuellem Anlass der Hinweis auf die Ausschlussfrist im Tarifvertrag. Nach § 37 TV-L verfallen nach 6 Monaten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt für Beschäftigte und für den Arbeitgeber. Daher prüfen Sie bitte regelmäßig ihre Abrechnung und machen Sie fehlende Zahlungen (z.B. für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertage) unverzüglich geltend.

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