Personalrat-Rundmail September 2012

Rentenberatung
Leider sind alle Beratungstermine am 5. November 2012 bereits vergeben. Auch alle Termine im Dezember sind schon belegt. Der nächste Beratungstag wird am 15. Januar 2013 sein, an dem auch noch freie Termine zu bekommen sind.

Mutterschutzfristen werden in der Zusatzversorgung (VBL) berücksichtigt
Durch eine tarifliche Neuregelung werden jetzt auch die gesetzlichen Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) bei der Zusatzversorgung berücksichtigt. Hierbei wird das (fiktive) Entgelt berücksichtigt. Damit werden diese Monate als Beitrags-/Umlagemonate bewertet und rechnen z.B. bei der Mindestwartezeit von 60 Monaten mit. Ab 2012 werden alle Mutterschutzfristen automatisch vom Arbeitgeber der VBL gemeldet. Da in der Vergangenheit bis 2011 die Mutterschutzfristen nicht ausdrücklich bei der VBL erfasst wurden, können die Zeiten nur auf Antrag berücksichtigt werden. Für die Zeit ab 2002 (Umstellung der VBL auf das Punktesystem) führt die Anrechnung der Mutterschutzzeiten in der Regel zu einer geringen Erhöhung der zu berücksichtigenden Beiträge und damit zu höheren Punkten. Auch für die Zeit vor 2002 werden die Umlagemonate berechnet. Da aber bereits teilweise bei der Systemumstellung die Mutterschutzfristen in der Startgutschrift berücksichtigt wurden, ergibt sich nicht in jedem Fall eine Änderung der Startgutschrift. Allerdings kann nach der Zusage der VBL auf keinen Fall eine Verschlechterung der Startgutschrift erfolgen. Die Anträge sollten spätestens mit dem Antrag auf Betriebsrente/Zusatzversorgung gestellt werden. Sofern bereits eine Betriebsrente/Zusatzversorgung gezahlt wird, besteht eine zweijährige Ausschlussfrist. Sofern die Anträge bis zum 31.12.2012 gestellt werden, erfolgt jedoch eine Berücksichtigung bis zum frühestmöglichen Termin, dem 1. Mai 2009 (Info). Wir raten daher allen Müttern das als Datei angehängte Formular der VBL auszufüllen und an die VBL zu senden.

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