Personalrats-Rundmail Februar 2014

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus

Nachtrag zu: Rassistisches Flugblatt 
In der letzten Rundmail haben wir von einem rassistischen Flugblatt, das im Aufenthaltsraum der Reinigerinnen in der Frauenklinik auslag, berichtet. Wir haben nicht den Eindruck, dass unser Bericht die Reinigerinnen in der Frauenklinik unter Generalverdacht gestellt hat. Wir weisen aber trotzdem an dieser Stelle darauf hin, dass zwar nach wie vor nicht klar ist, wer dieses Flugblatt dort hingelegt hat, aber dass es falsch wäre, den Reinigerinnen dort zu unterstellen, dass sie Rassistinnen sind. Das entspricht nicht unserer Auffassung!

Mento
Es gibt inzwischen ausreichend Interessenten, dass für das UK ein gesonderter Kurs zur Ausbildung als Mentor für das Projekt Mento angeboten wird. Es geht um die Begleitung von funktionalen Analphabeten. Wenn Sie Interesse an dem Kurs haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Kurznotizen
Nach wie vor gibt es Probleme bei der Einführung des Programms, das die Arbeitsabläufe im Krankentransportdienst planen soll. Nun haben wir gehört, dass dieses mangelhafte Programm auch auf den Allgemeinen Transportdienst übertragen werden soll.
Das Projekt zum alternsgerechten Arbeiten, das für den Allgemeinen und den Krankentransportdienst die Arbeitssituation der dort Beschäftigten so verbessern soll, dass sie gesund bis zur Rente arbeiten können, nimmt nun langsam „Fahrt“ auf.

St. Josef Krankenhaus Werden
Das UK hat uns im sogenannten Vierteljahresgespräch über den Stand im St. Josef Krankenhaus Werden informiert. Dies wurde nochmals ergänzt durch den Bericht des dortigen Geschäftsführers bei einem gemeinsamen Termin mit den Interessensvertretungen St. Josef, Ruhrlandklinik und UK. Momentan sind scheinbar einige Dinge hinsichtlich der Zukunft des Labors, der OPs und der Sterilisation noch unklar, da die Verhandlungen mit der evangelischen Seite des ehemaligen Krankenhausverbunds stocken.

Spinde
In einigen Bereichen gibt es Spinde, welche vor einigen Jahren einmal von Beschäftigten des UK belegt waren, die aber z.B. nach dem Ausscheiden aus dem UK den Schlüssel nicht abgegeben haben. Bei einem solchen Verdacht dürfen die Spinde aber nicht einfach aufgebrochen werden! Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie so einen Fall haben.

Serviceassistenz
Der PR hat dem UK vorgeschlagen, den Probelauf zum Einsatz der sogenannten Störungsbögen um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Spätestens Ende des Monats will uns die Pflegedirektion mitteilen, wie die Arbeitsorganisation in der Serviceassistenz weitergehen soll, nachdem dort (zumindest für uns kurzfristig) die Leitung das UK verlassen hat. Wir machen uns Sorgen, dass das die Organisation in dem Bereich verschlechtern könnte.

Kantinenausschuss
Der Kantinenausschuss, dem der PR angehört, hat die Kantine im UK Münster besichtigt. Hier wird für täglich ca. 2000 Beschäftigte in der hauseigenen Kantine von UK-Beschäftigten gekocht. Im UK Essen hingegen ist das „Catering“ an die Firma Klüh privatisiert worden. Der Eindruck des PR hinsichtlich des Vergleichs UK Münster – UK Essen: In Münster werden mit mehr Personal, das besser bezahlt wird, ähnlich viele Mahlzeiten zubereitet. Es gibt eine deutlich größere Auswahl an verschiedenen Speisen und das zu einem fast gleichen Preis wie im UK Essen. Der Kantinenausschuss (in dem etliche Vertreter der Arbeitgeberseite des UK und Vertreter der Firma Klüh sitzen) sieht das nicht so ganz wie wir. Eigentlich könne man nicht viel aus Münster lernen. Wir hatten bereits befürchtet, dass dieses Ergebnis für die Arbeitgeberseite schon vor dem Besuch feststand. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass der Kantinenausschuss nicht mehr als eine Alibifunktion hat.

Arbeitseinsatz
Ein freigestelltes PR-Mitglied hat drei Tage in der Physiotherapie mitgearbeitet, um einen Eindruck von der dortigen Arbeitssituation zu bekommen. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen dort für die freundliche Aufnahme und Anleitung.

Bundesfreiwillige (Bufdi)
Der PR ist mit dem Einsatz von knapp 20 Bufdis im UK einverstanden – allerdings unter der Bedingung, dass sie keine reguläre Stelle ersetzen. Nun haben wir herausgefunden, dass die Bufdis gar nicht auf ihrer eigentlichen Station im Einsatz sind, sondern munter durch das Gelände geschickt werden – gerade dahin, wo „Not“ ist. Mehrfach mussten wir anmahnen, dass dies unterlassen werden soll, bevor wir jetzt endlich die Hoffnung haben, dass Bufdis von den KPDLs nicht weiterhin als „Lückenbüßer“ eingesetzt werden.

Pflegedienst
-Nach wie vor gibt es Probleme bei dem – mit dem UK vereinbarten Angebot – an Pflegekräfte, von der DRK-Schwesternschaft ins UK zu wechseln, wenn sie in bestimmte sogenannte pflegeferne Berufe wechseln. Die neutralen Informationen zum Wechselangebot scheinen nicht ganz neutral zu laufen …
-Überlastungsanzeigen (Ü-Anzeigen): Neues Verfahren eingerichtet
Ein vor Jahren eingereichter Initiativantrag des Personalrats zu den Überlastungsanzeigen hat nun zu einem neuen Verfahrensablauf geführt. Festgeschrieben und neu entwickelt wurden folgende Dinge:

1. Das Formular zum Aufgeben einer Ü-Anzeige ist nun auch für Kolleginnen und Kollegen aus den OP-Bereichen, den Ambulanzen und Polikliniken nutzbar.
2. Die ausgefüllte Ü-Anzeige braucht nur noch an die 5915 gefaxt zu werden. Zusätzlich erhält die Leitung das Original. Das mühsame Verschicken der Ü-Anzeige an verschiedene Personen entfällt. Auch der Personalrat benötigt kein eigenes Exemplar mehr.
3. Die Ü-Anzeigen werden zentral eingescannt und in einem monatlichen Bericht an einen festen Verteilerkreis (unter anderem auch den Personalärztlichen Dienst) versandt.
4. Bei drei Ü-Anzeigen im Monat auf einer Normalstation oder nach jeweils einer Ü-Anzeige in drei aufeinanderfolgenden Monaten sowie nach einer Ü-Anzeige im Monat auf einer Intensivstation werden Gesprächstermine mit Personalrat, Stations- und Klinikpflegedienstleitungen geführt.
5. In diesen Gesprächen sollen die Überlastungsanzeigen analysiert und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Überlastungssituationen festgelegt werden. Am effektivsten sind hierbei sicherlich Bettensperrungen, die Aufstockung des Personalschlüssels und der Einsatz von Zeitarbeitskräften. Es ist jedoch zu vermuten, dass diese Maßnahmen leider eher die Ausnahme darstellen werden.
6. Der PR erhält monatlich eine stationsbezogene Auswertung krankheitsbedingter Ausfälle. Damit erhalten wir erstmals Einblick in diesen wichtigen Indikator.
7. Um Ihnen eine Rückmeldung zu geben, sollen die Gesprächsergebnisse in den Teambesprechungen mitgeteilt werden.
8. Im Juli 2014 ist eine Überprüfung und Bewertung angedacht. Hierbei stehen für den Personalrat insbesondere die Nutzung des Freitextes und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Fokus.
Sollten Fragen Ihrerseits auftauchen oder einzelne Schritte nicht oder nur unvollständig vollzogen werden, geben Sie uns bitte Bescheid.

-Eingefrorene Stundensalden zum Monatsende Dezember 2013
In der Diskussion mit dem UK um die Arbeitszeiten und Dienstpläne im Pflegedienst wurde zum Monatsende Dezember das „Einfrieren“ der vorhandenen Stundensalden in die Wege geleitet – unabhängig davon, ob Sie Plus- oder Minusstunden hatten. Keine der von Ihnen erarbeiteten Stunden geht dabei verloren. Notwendig wurde dieser Schritt aus Sicht des PR auch deshalb, weil nicht absehbar war, wie die zigtausend Plusstunden im Pflegedienst jemals abgebaut werden sollten. So fanden sich bei nicht wenigen Teilzeitbeschäftigten mehrere hundert Plusstunden. Um ein weiteres, ungesteuertes Ansteigen der Stunden zu verhindern, wurden diese durch das „Einfrieren“ auf „Null“ gesetzt. Aufgabe Ihrer Stationsleitung ist, nun zu ermitteln, wie Sie den Ausgleich und die Abgeltung Ihrer Stunden wünschen. Als Optionen wurden Freizeitausgleich, Auszahlung und eine Kombination von beidem festgehalten. Da der Abbau Ihrer Stunden durch Freizeitausgleich in der Realität aber nur selten erfüllt werden dürfte, werden ein Abbau Ihrer Stunden durch Auszahlung oder die Kombinationsmöglichkeit die wahrscheinlicheren Varianten sein; zumal ein Ausgleich Ihrer Stunden in Freizeit nicht einklagbar ist. Wir hoffen deshalb sehr, dass Ihr Wunsch auf freie Tage wohlwollend berücksichtigt wird. Zumal Sie dem UK zuvor durch Ihre Bereitschaft, zusätzliche Stunden und Dienste zu leisten, sehr geholfen haben.
Für den Fall der Auszahlung beachten Sie bitte insbesondere mit einer ungünstigen Steuerklasse, dass Sie die Auszahlung Ihrer Stunden über mehrere Monate strecken. Prüfen Sie zudem – unabhängig von dem gesetzlichen Erfordernis – ob sich die Einkommenssteuererklärung für Sie lohnt.

Achtung: Personal- und „Fürsorgegespräche“
Bereits im Oktober haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der PR mit Sorge die Zunahme von durch das UK initiierten Einzelgesprächen beobachtet; diese finden häufig sogar statt, ohne den Beschäftigten zuvor über das Thema zu informieren. Abgesehen davon, dass der PR diese Vorgehensweise den Kolleg_innen gegenüber für nicht gerade wertschätzend hält, geht es in diesen Gesprächen auch oft um Ihre Erkrankungstage. Für diese Gespräche gibt es in der Regel einen gesetzlichen Rahmen (§ 84 Sozialgesetzbuch IX), weshalb wir den Weg über die Einzelgespräche – und ohne offizielle Einbindung von Betriebsarzt und Personalvertretungen – für Einschüchterungsversuche halten. Im schlimmsten Falle können diese Gespräche zur Vorbereitung krankheitsbedingter Kündigungen dienen. Umso wichtiger für Sie ist:

1. Geht es um Ihre Fehltage, geben Sie keine Auskunft zu Ihrer Erkrankung.
2. Brechen Sie im Zweifel das Gespräch mit dem Hinweis ab, dass Sie gerne zu einer Fortsetzung bereit sind, nachdem Betriebs- und/oder Personalrat eingeladen wurden. Es kann auch jede andere Person Ihres Vertrauens sein.

Ein solches Gespräch könnte mit folgenden Worten eingeleitet werden: „Haben Sie einmal fünf Minuten Zeit für mich?“ In dem Gespräch geht es dann plötzlich um einen Fehler, den Sie gemacht haben (sollen) oder ähnliches. Sie sind völlig überrascht und fühlen sich überrumpelt. Für diesen Fall geben wir Ihnen hier einige Tipps und Verhaltensregeln an die Hand:
WAS?
Finden Sie vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten heraus, worum es geht; dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorgesetzte sich darum drückt, Ihnen den Anlass für das Gespräch zu benennen.
WER?
Wenn es möglich ist, gehen Sie nicht alleine zu dem Gespräch. Sie haben das Recht, wie oben bereits erwähnt, zu Ihrem Gespräch mit dem Arbeitgeber ein Personalratsmitglied Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
WANN?
Wenn das Personalratsmitglied Ihres Vertrauens gerade nicht anwesend ist, sollten Sie die Verschiebung des Gespräches verlangen; insbesondere dann, wenn außer dem angekündigten Gesprächspartner weitere Vorgesetzte/Personen anwesend sind.
WIE?
Nehmen Sie im Gespräch selbst in aller Ruhe die Aussagen des Arbeitgebers zur Kenntnis; ggf. erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll. Man vergisst sehr schnell Details eines Gesprächs. Man muss zudem nicht auf alle Fragen antworten. Lassen Sie sich nicht provozieren. Bei Vorwürfen geben Sie keinesfalls sofort verbindliche Erklärungen ab, selbst wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird. Auch Sie haben Rechte!
Lassen Sie sich nicht auf lange Diskussionen ein, sondern erklären Sie in aller Ruhe, dass Sie die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilen. Verlangen Sie Bedenkzeit! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall irgendwelche Erklärungen und Schriftstücke, denn diese Unterschrift können Sie nicht mehr zurückziehen. Beraten Sie sich anschließend mit Ihrem Personalrat: -3450

Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit
Krankheitstage zählen wie Arbeitstage, wenn es um den Urlaubsanspruch geht. Dies gilt auch, wenn der Beschäftigte ein ganzes Urlaubsjahr krank war. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeitkranken also erst nach dem 31. März 2014.
Aufgrund der Entscheidung ist nun klargestellt, dass Ansprüche auf gesetzlichen Mindesturlaub und gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nicht endlos auflaufen können. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=16102

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

20. Februar: Fahrbereitschaft
27. Februar: Hohlweg 18 und 22
6. März: Strahlenklinik
13. März: Medizintechnik
20. März: Forschungsgebäude
27. März: Transportdienst und Krankentransportdienst

Eingruppierung der Medizinischen Fachangestellten (MFA)
Auf Anregung des UK fanden Gespräche zwischen dem PR und dem UK zur Eingruppierung MFA statt. Ziel war die Vermeidung, strittige Einzelfälle über eine Einigungsstelle entscheiden zu lassen und eine klare gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Nach Abschluss der Gespräche zwischen UK und PR über die Aufstellung eines „Tätigkeitskataloges“ zum tariflichen Eingruppierungsmerkmal „schwierige Aufgaben“ einer MFA kann folgendes festgehalten werden:
Die Entgeltordnung sieht für den Beruf der MFA nach abgeschlossener Ausbildung eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 oder 6 vor. Während in der Entgeltgruppe 5 von MFA mit entsprechender Tätigkeit die Rede ist, nimmt die Entgeltgruppe 6 das Tätigkeitsmerkmal „schwierige Aufgaben“ zusätzlich auf. Als schwierige Aufgaben gelten laut Tarifvertrag z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierigen Einfärbungen. Die Aufzählung der Tätigkeiten ist jedoch im Tariftext nur beispielhaft und somit nicht abschließend.

Im Konsens zwischen UK und PR sind nun weitere Tätigkeiten unter den oben benannten Katalog aufgenommen worden: Blutabnahmen, Ports anstechen, Portnadeln ziehen, Viggos legen, technische Untersuchungen wie EEG, VNG, VEMP, Audiometrie, Posturographie, Infusionsmanagement bei Chemotherapien in Zusammenanhang mit Zytostatika-Gabe und DRG Kodierung (Freigabe durch den zuständigen Arzt). Der Katalog der schwierigen Tätigkeiten wird halbjährlich in Gesprächen zwischen Personaldezernat und PR im Rahmen einer Bewertungskommission besprochen und ggf. angepasst. Anspruch auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 besteht dann, wenn der Anteil der schwierigen Aufgaben einzeln oder kumuliert mindestens 50% der Gesamttätigkeit ausmacht.

Die Anwendung des Kataloges zu schwierigen Aufgaben soll wie folgt Anwendung finden:

Wie tarifrechtlich vorgeschrieben bei einer Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung (APB) und somit einer Prüfung der Eingruppierung
Bei einer Umsetzung und ggf. der Übernahme anderer Aufgaben sowie folglich einer neuen APB
Auf Wunsch der Beschäftigten Überprüfung der bestehenden APB hinsichtlich der Beurteilung zur Eingruppierung in die EG 5 oder EG 6.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch die Ausführung der oben genannten Tätigkeiten einen Anspruch auf eine Höhergruppierung haben oder Ihre APB nicht mehr Ihre Aufgaben wiederspiegelt, melden Sie sich bitte bei uns. Diese Vorgehensweise ist mit der Dienststelle abgestimmt.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.