Personalrats-Rundmail April 2015

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM soll dazu dienen, Beschäftigte, die länger als sechs Wochen pro Jahr erkrankt sind, wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und vor allem arbeitsbedingte, krankmachende Faktoren abzustellen. Hierzu sollen Betroffene, Arbeitgeber, Personalärztlicher Dienst, Schwerbehindertenvertretung, PR usw. zusammenarbeiten. Um diesem BEM im UK endlich eine festgelegte Struktur zu geben, hat das UK dem PR nun ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das der PR zurzeit berät.

Vierteljahresgespräch
In diesem gesetzlich vorgeschriebenen, einmal in drei Monaten zwischen dem UK bzw. dem Kaufmännischen Direktor und dem PR stattfindenden Termin kann der PR alle Dinge fragen, „die die Beschäftigten wesentlich berühren“. Beim jüngst stattgefundenen Gespräch haben wir Informationen zu folgenden Themen erfragt, aber teilweise nicht sofort Antworten bekommen können; sie sollen aber nachgeliefert werden: Kosten WPE; Reduktion der Befristungen im UK, vor allem in der Radiologie und bei den Kodierkräften; Gleichbehandlung aller Azubis im UK und den Tochter-Krankenhäusern bei der Übernahme; unsere Kritik am Zertifikat „Familienfreundlicher Betrieb“; fragliche Zielvereinbarungen mit Klinikdirektoren zu OP-Steigerungen; Regelungen der Kostenübernahme bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen; Übernahme unserer Gehaltsabrechnung durch das UK Düsseldorf an Stelle des LBV (dieser Prozess ist zurzeit von Seiten des UK Essen zurückgestellt); monatelanges Fehlen von Vorstandsprotokollen im Intranet; die Höhe der Verwaltungspauschale, die das UK Essen an die DRK-Schwesternschaft zahlt; Taxifahrtabrechnung bei D-Arzt-Verfahren im SJK Werden und Arbeitssituation in der Augen-Ambulanz. Wenn Sie zu einzelnen Themen Nachfragen haben, melden Sie sich bei uns.

Kurznotizen
-Der Arbeitszeitaufstockungswunsch von ca. zehn Reinigerinnen hat nach ungefähr zwei Jahren jetzt eine weitere Runde gedreht. Hoffnung besteht immer noch – auch wenn es langsam wirklich absurd wird.
-Der PR berät zurzeit das „Compliance Regelwerk“, das uns das UK zur Beteiligung vorgelegt hat.
-Der PR hat der Einführung des ICU-Monitoring unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.
-Der PR hat sich vom Dezernenten von „Bau und Technik“ den sehr interessanten Masterplan (Bauplan) für die nächsten Jahre vorstellen lassen.
-Der PR hat für alle E-Karrenfahrer eine höhere Eingruppierung per Initiativantrag beantragt. Hintergrund ist, dass das UK-Gelände öffentlicher Verkehrsraum und somit die Entgeltgruppe 4 die richtige Eingruppierung ist.
-Um gemeinsam zu überlegen, wie wir dies auch für die Krankentransporter erreichen können, werden wir am 6. Mai eine Teilpersonalversammlung in dem Bereich durchführen. Auch die vom UK für diesen Bereich geplanten neuen Arbeitszeiten sollen hier diskutiert werden.
-Im Pforten-, Gelände- und Wachdienst sollen neue Pausenzeiten eingeführt werden, die der PR zurzeit ablehnt.
-Der PR hat erneut die Kleiderordnung des UK zur Beteiligung vorgelegt bekommen.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Befristete Einsätze innerhalb der Schwesternschaft scheinen sich als befristete Anstellungen zu enttarnen. In den letzten Monaten erhalten wir immer mehr Anfragen von Kolleg_innen, die örtlich befristet (bei unbefristeter Mitgliedschaft) beschäftigt sind. Bei einigen dieser Kolleg_innen tun sich nun folgende Probleme auf: Wenn der befristete Einsatz nicht verlängert wird und es keinen weiteren Einsatz gibt, gehen die aktiven Mitglieder in eine INAKTIVE Mitgliedschaft über und erhalten nach Auslaufen der örtlichen Befristung kein Gehalt mehr! Darüber hinaus bekommt man auch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt, da man ohne Kündigung auch kein Arbeitslosengeld erhält. Meldet Euch bei uns, wenn Ihr in dieser Situation seid!

DRK-Schwesternschaft
-Mitbestimmungsrecht des PR bei DRK-Mitgliedern geklärt: Dem PR war aufgefallen, dass uns Arbeitsaufnahmen von DRK-Mitgliedern nach Elternzeit nicht zwecks Mitbestimmung vorgelegt wurden und wiesen das UK darauf hin. Dieses begründete sein Verhalten mit der Argumentation der DRK-Schwesternschaft, wonach ein Mitbestimmungsrecht nach dem Landespersonalvertretungsgesetz nicht bestehen würde. Scheinbar verfügt die Schwesternschaft über Arbeitsplätze des UK Essen, als wären es ihre eigenen. Nach Einschaltung unseres Rechtsanwaltes konnte nun geklärt werden, dass diese Maßnahmen selbstverständlich dem Mitbestimmungsrecht des PR unterliegen.
-DRK-Schwesternschaft in Schleswig-Holstein: Die UKs in Kiel und Lübeck haben – wie wir berichteten – den Gestellungsvertrag mit der dortigen DRK-Schwesternschaft gekündigt, weil ihnen die Verwaltungspauschale zu hoch war, die sie an die Schwesternschaft zahlen mussten. Diese hatte in den Medien verkündet, Hunderte von DRK-Mitgliedern würden nun arbeitslos werden, während das dortige UK immer wieder betonte, dass es beabsichtigte, alle DRK-Mitglieder zu tariflich abgesicherten Bedingungen zu übernehmen. Das ist auch nach aller Panikmache mit 93 % aller DRK-Mitglieder geschehen; die restlichen wollten keine Übernahme. Wir fragen uns, warum das in Schleswig-Holstein möglich ist und nicht bei uns.

Pflegedienst
-Beschwerdeverfahren der Station Herz 3 und der Endoskopie im MZ: Um ihre andauernde Überlastungssituation in den Fokus zu rücken, haben die oben genannten Bereiche durch Beschwerdebriefe ein zwischen PR und UK geeintes Verfahren eingeleitet. Dieses Verfahren, welches auf Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes vereinbart wurde, sieht vor, dass sich der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen schriftlich dazu äußern muss, ob und wie er die regelhafte Überlastungssituation abstellen will. Danach ist in einem zweiten Schritt zur Festlegung von Maßnahmen ein Gesprächstermin – auf Wunsch unter Beteiligung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen – vorgesehen.
Sieht der Arbeitgeber im Anschluss dieses Gespräches keine Notwendigkeit zur Einleitung von abhelfenden Maßnahmen, kann innerhalb von zwei Wochen ein Schlichter eingeschaltet werden. Die Gründe, weshalb die Beschwerden eingeleitet wurden, dürften den meisten Kolleg_innen bekannt sein. Es lässt sich immer wieder auf einen Nenner bringen: Zu viel Arbeit für zu wenig Personal und keine Einschränkung von Leistungen bzw. keine regelhafte Bettensperrungen, wenn die Anforderungen angesichts von Personalmangel nicht mehr erbracht werden können. Krankheitsausfälle bei dauerhafter Überlastung sind die logische Folge. Hoffen wir, dass das UK seine Fürsorgeverpflichtung endlich einmal ernst nimmt und die Reißleine zieht. Mit der Herz 3 und der Endoskopie könnte es dabei beginnen.
-Organisationsänderung Eingriffsraum Dermatologie: Der dermatologische Eingriffsraum soll zukünftig unter Führung des OP-Managements arbeiten. Die bereits laufende Kapazitätserweiterung des OPs soll nun auch zu Veränderungen der Arbeitszeiten in der Pflege führen. Nach Rücksprache mit den betroffenen Kolleg_innen hat der PR die Maßnahme beabsichtigt abgelehnt. Die daraufhin erfolgte Erörterung konnte nicht zur Klärung der Fragen und Kritikpunkte des PR beitragen und wird demnächst fortgesetzt.

Tarifänderung beim Nachtdienstzuschlag
Für alle Beschäftigten, die bislang lediglich einen Nachtdienstzuschlag von 1,28 Euro pro Stunde erhielten (in der überwiegenden Anzahl Pflegekräfte), wurde im Zuge der jüngsten Tarifeinigung zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern der TdL eine wichtige Verbesserung erreicht: Der Nachtdienst wird nun pro Stunde einheitlich mit 20 % des individuellen Stundensatzes vergütet. Dies bedeutet bereits für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 7a Stufe 3 (Krankenpflege), dass sich der Nachtdienstzuschlag je Stunde mehr als verdoppelt. Bitte achten Sie in den nachfolgenden Monaten darauf, ob dies für Sie auch umgesetzt wird.

Wechselschicht- und Schichtzulagen
Nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes mit den Aktenzeichen 24.03.2010 – 10 AZR 152/09 und 10 AZR 570/09 müssen Wechselschicht- und Schichtzulagen (105 bzw. 40 Euro) bereits im laufenden Monat bezahlt werden. In den Urteilen wurde ausgeführt, dass die Zulagen „in Monatsbeträgen“ festgelegte Entgeltbestandteile sind. Der Auslegung – Fälligkeit im jeweiligen Kalendermonat – steht nicht entgegen, dass unter Umständen erst mit dem Zahltag feststeht, ob die Voraussetzungen für die Zulagen vorliegen oder nicht. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen – entgegen der sich aus der ständigen Zuweisung von Schichtarbeit ergebenden Prognose – nicht vorlagen, kann die Zulage vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Damit kehrt sich die „Beweislast“ zu Gunsten der Beschäftigten um. Die zeitversetzte (rückwirkende) Auszahlung der Zulagen muss damit ebenso der Vergangenheit angehören, wie die bislang gängige Praxis, durch SP-Expert erst einmal die Anspruchsberechtigung prüfen zu lassen. Der PR wird das UK (zusätzlich zu einer bereits erfolgten Information an die SP-Expert-Abteilung) auch noch offiziell dazu anschreiben. Wir informieren Sie weiter.

AG Frauen- und Gleichstellungspolitik
-In den letzten Monaten werden verstärkt Schwangere nach Bekanntgabe der Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot belegt. Für die Betroffenen ist dies häufig der beste Weg. Allerdings können wir keinen Anstieg von Anträgen auf Personalausgleich in diesen Fällen feststellen, so dass der PR die Sorge hat, dass die Arbeit dann auf weniger Schultern verteilt wird. Dies werden wir in der nächsten Zeit recherchieren, um mit dem UK im Gespräch eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden.
-Dem Newsletter des UK konnten Sie vor geraumer Zeit entnehmen, dass das Uniklinikum Essen ein Zertifikat als Familienfreundlicher Betrieb erhalten hat. Allerdings erscheint dies dem PR nicht wirklich gerechtfertigt und bei Durchsicht der dazu gehörenden Papiere fällt auf, dass in der Bestandsaufnahme Tatsachen enthalten sind, die es zu hinterfragen gilt. So scheint im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten im UK „alles Bestens“ zu sein, da mit den unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen auf den ersten Blick eine gute Flexibilität vorhanden zu sein scheint. Schaut mensch allerdings genauer hin, fällt auf, dass diese Dienstzeiten lediglich auf die Erfordernisse des Arbeitgebers ausgerichtet sind und nicht einmal in zweiter Linie auf die Erfordernisse der Beschäftigten. Die steigende Anzahl von Eltern, die die Elternzeit verlängern oder in Sonderurlaub gehen, bestätigt dies. Daher haben wir die Auditorin und einen Kurator in die Personalratssitzung eingeladen, um diese Diskrepanzen zu besprechen und die Kriterien für die Vergabe zu erfragen. Im Laufe dieses Gespräches wurde deutlich, dass diese Kriterien äußerst schwammig formuliert sind und keine genauen Vorgaben enthalten, so dass dieses Siegel aus Sicht des PR eine Farce darstellt. Nichtsdestotrotz kann das UK genau mit dem Slogan „Familienfreundlicher Betrieb“ werben. Wir haben vereinbart, nachträglich Zielvereinbarungen zum Thema Arbeitszeiten (und hier insbesondere die Lage der Arbeitszeit bei Arbeitszeitverkürzung) aufzunehmen. Wir halten Sie über die Ergebnisse auf dem Laufenden.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Im Rahmen des Umbaus eines Aufwachraumes der Anästhesie im OPZ II schlug das UK für den Bereich eine Unterstützung durch zwei Bundesfreiwillige vor. Diese sollten im Zweischichtsystem (Früh- und Spätschicht) für die befristete Umbauphase arbeiten. Die JAV ist der Meinung, dass die Stellenbeschreibung der beiden Arbeitsplätze in keinem Maße mit der eines Bundesfreiwilligen übereinstimmt. Die JAV schlug vor, die Stellen mit Krankenpflegeassistenten zu besetzen. Praktischerweise endet die Ausbildung des jetzigen Kurses Ende Juli. Auf Nachfrage der JAV in dem Kurs, ob Interesse an einem solchen – wenn auch befristeten – Arbeitsplatz bestehe, bejahten 3/4 der Auszubildenden diese Frage. Das UK wurde in einem Gespräch in der vergangenen Woche über den Stand informiert. Über den aktuellen Stand der Situation halten wir Euch auf dem Laufenden.
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

Befristungen
-Der PR-Vorsitzende des UK Düsseldorf war in unserer PR-Sitzung und hat über die Situation der Befristungen in Düsseldorf gesprochen. Obwohl das dortige UK größer als das in Essen ist, gibt es dort nur 88 befristete Arbeitsverträge – am UK Essen sind es ca. 500! Der Personaldezernent des UK Essen ist zu diesem Termin hinzugekommen und hat zugesagt, einige Ideen aus Düsseldorf hinsichtlich einer möglichen Umsetzung auch in Essen zu prüfen. Wir freuen uns zwar nicht, dass wir Recht hatten mit der Aussage, dass die Zustände in Essen „schlimm“ sind – wir sind aber zuversichtlich, dass das Einsehen wächst, dass der jetzige Zustand in Essen kein zwingender Normalzustand ist, sondern eher ein negativer Auswuchs des Befristungsmissbrauches.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für März 2015 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden): Von 25 Neueinstellungen waren 18 befristet und nur sieben unbefristet. Von 46 Weiterbeschäftigungen waren 32 befristet und nur 14 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

23. April: Physiotherapie
30. April: Sterilisationsabteilung
7. Mai: Sozialdienst
21. Mai: Medizintechnik
28. Mai: WPE

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.