Delegation ärztlicher Tätigkeiten

Nach wie vor ist zwischen dem UK und den Interessensvertretungen des Personals und des wissenschaftlichen Personals Einiges unklar. Delegiert werden sollen Aufgaben wie Blutentnahmen, i.v.-Medikamentenverabreichung, Anhängen von Infusionen und Chemotherapeutika, Entfernen von ZVKs, Entnahme von Gefäßen für eine Bypass-OP usw. von Ärzten an das Pflegepersonal.

Vertreter der Ärztekammer Nordrhein haben vor einigen Wochen bei einer Sitzung hier im UK ihre Position zu rechtlichen Fragen der Delegierbarkeit klar gemacht. Nahezu alles, was das UK in den Katalog der Aufgaben aufnehmen will, sei rechtlich delegierbar. Unklar ist aber weiterhin, in wie weit es auch Budget-, bzw. Stellenverschiebungen zwischen den beiden Berufsgruppen geben soll. Der PR ist der Auffassung, dass man nicht nur individuell mehr Geld für höherwertige Aufgaben bekommen sollte, sondern auch die zeitliche Zusatzbelastung des Pflegedienstes durch zusätzliche Stellen ausgeglichen werden muss.