Personalrats-Rundmail Oktober 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus

Befristete Arbeitsverträge
Wir haben Ihnen von einer Kollegin im MTLA-Bereich berichtet, die seit über 16 Jahren mit befristeten Arbeitsverträgen beim UK beschäftigt ist und der nun vier Wochen vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt wurde, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden wird. Die Kollegin hat vor dem Arbeitsgericht geklagt und der so genannte Gütetermin hat bereits stattgefunden. Hierbei ist dem Arbeitgeber UK Essen durch den Richter deutlich gesagt worden, dass das UK noch bis zum Kammertermin im Dezember Zeit hat, der betroffenen Kollegin eine unbefristete Stelle im UK anzubieten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Personalversammlung
Am 12. September fand die diesjährige Personalversammlung statt. Bis zum letzten Sitz – und auch noch bis zu den Treppenstufen – war das Audimax gefüllt. Auf unserer Internetseite http://www.uk-essen.de/personalrat/wp-content/uploads/2013/09/Rechenschaftsbericht2013.pdf finden Sie den Rechenschaftsbericht des PR, falls Sie ihn nicht per Hauspost zugeschickt bekommen haben.

Serviceassistenz
Diesen Donnerstag, am 24.10. findet um 14 Uhr im Hörsaal OZ II die nächste Teilpersonalversammlung für die Serviceassistentinnen statt. Nach wie vor gibt es in diesem Bereich enorme Probleme: Arbeitsdruck, Arbeitshetze, Überstunden usw. Der Einführung der so genannten Störungsbögen sowie der Einführung einer Vorarbeiterstruktur für den Bereich, haben wir inzwischen unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die Änderung der Arbeitszeiten hingegen haben wir abgelehnt. Dies muss nun in der Einigungsstelle entschieden werden.

St. Josef Krankenhaus
Inzwischen werden einige Pläne der Geschäftsführung hinsichtlich der Zukunft einzelner Bereiche im St. Josef Krankenhaus in Werden konkreter. Auswirkungen auf Beschäftigte der Ruhrlandklinik oder des UK werden somit auch konkreter – z.B. im Laborbereich. Aus diesem Grunde planen die drei Interessenvertretungen der drei Häuser, die jeweiligen Arbeitgeber (zumal sie mehr oder weniger derselbe Arbeitgeber sind) dazu aufzufordern, Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung abzuschließen. Darüber hinaus finden nun monatliche gemeinsame Informationstermine der drei Interessenvertretungen mit dem Geschäftsführer des St. Josef Krankenhauses statt.

Theaterkarten
Sie können für die neue Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Kurzmitteilungen
-Das Zentrum für Infektiologie ist ohne Beteiligung des PR gegründet worden. Inzwischen wurde die Beteiligung nachgeholt und der PR hat die Maßnahme zur Kenntnis genommen.
-Wir haben wegen der Bauvorhaben des UK auf dem Gelände des Berufskollegs in Holsterhausen nachgefragt. Die Pläne sind allerdings noch sehr unkonkret.
-Endlich ist es soweit: Nachdem wir seit Jahren unermüdlich das UK drängen, sich um das Problem des alternsgerechten Arbeitens zu kümmern, ist nun eine Beratungseinrichtung beauftragt worden, mit einem Pilotprojekt beim UK zu beginnen. Wir sind sehr auf das Projekt gespannt und hoffen im Sinne von uns Beschäftigten auf gute Ergebnisse.

Dienstvereinbarung Urlaub
Vor ungefähr acht Jahren hat der PR dem UK den Abschluss einer Dienstvereinbarung zum Thema Urlaub vorgeschlagen. Aber alle unsere Bemühungen, dass sie zu einem Abschluss kommen könnte, sind gescheitert. Dabei wissen wir, dass es in einigen Bereichen immer wieder zu Problemen kommt. Z.B.: Darf ich drei Wochen Urlaub am Stück in den Sommerferien nehmen? Nachdem wir das Thema vor die Einigungsstelle gebracht haben, wird unser Regelungskatalog bei Streitigkeiten um die Urlaubsvergabe nun in zwei Pflegebereichen ausprobiert – zumindest, sofern es dort dieses Jahr zu Streitigkeiten kommen sollte. Danach soll entschieden werden, ob sich unsere Regelungsvorschläge bewährt haben.

AG Arbeitsschutz
Durch die Ausweitung des UK auf Gebäude außerhalb des Geländes kann es notwendig sein, dass Sie – um z.B. zu einer Besprechung zu gelangen – einen Weg über öffentliche Straßen zurücklegen müssen. Dieser Weg ist grundsätzlich versichert, allerdings gelten dieselben Regeln wie bei einem Wegeunfall. Sie müssen den direkten Weg wählen und dürfen nicht davon abweichen. Sie laufen sonst Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Ob evtl. Ansprüche gegen Dritte bestehen, prüft im Zweifel die Unfallkasse.
Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema Arbeitsschutz erreichen Sie uns über das Büro des PR oder über den E-Mail-Verteiler AG-Arbeitsschutz@uk-essen.de

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu Überstunden
Nachzulesen (besonders interessant und zutreffend ab Randnummer 19) auf http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2013-4&nr=16771&pos=6&anz=41

In seinem Urteil vom 25.04.2013 (AZ 6 AZR 800/11), welches das BAG Ende Juli veröffentlichte und welches wegen gleichlautender Formulierungen auch auf den TV-L Anwendung findet, setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, wann Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtdienstleistenden entstehen. Nach Ansicht der Richter entstehen diese, wenn man entweder über die im Dienstplan festgelegte tägliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat oder aber im Schichtplanturnus mehr Arbeitsstunden vorgesehen sind, als eine Vollzeitkraft durchschnittlich erbringen muss. Nach dem Urteil reicht es aus, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Damit haben auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge bereits dann, wenn sie über die im Dienstplan festgelegte tägliche Arbeitszeit hinaus arbeiten müssen. Angeordneten Überstunden steht Mehrarbeit gleich, die zwar nicht ausdrücklich angeordnet wurde, aber den Vorgesetzten bekannt ist und geduldet wird, oder die auf Grund der zugewiesenen Arbeit notwendig war.
Im Übrigen hat das BAG auch geklärt, was unter einem Schichtplanturnus, während dessen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erbracht werden muss (Ausgleichszeitraum), zu verstehen ist. Das BAG hat mit seinem Urteil festgelegt, dass nur der vorgeplante Zeitraum Schichtplanturnus und damit Ausgleichszeitraum sein kann. Am UK ist das für viele Schichtdienstleistende der Kalendermonat. Dies bedeutet, dass schon reine Überplanungen im Kalendermonat (Schichtplanturnus) Überstunden sind und zur Auszahlung gelangen müssen. Sollten Sie also die Auszahlung Ihrer aufgelaufenen Überstunden wünschen, muss Ihrem Antrag entsprochen werden. Unterplanungen, so genannte Minusstunden im Schichtplanturnus (Kalendermonat), die nicht auf Wunsch des Beschäftigten festgelegt wurden, müssen nicht nachgearbeitet werden (so genannter Annahmeverzug).

Dienstvereinbarung (DV) zur Dienstplanung in der Pflege (auch Serviceassistenz)
Vor dem Hintergrund des vorgenannten Bundesarbeitsgerichtsurteils wurde der Abschluss der DV noch einmal verzögert. Unter dem Vorsitz einer Arbeitsrichterin wurde aber einvernehmlich festgehalten, dass keine der über 80.000 Plusstunden im Pflegedienst und der Serviceassistenz verfallen. Individuelle Geltendmachungsschreiben (Ansprüche werden eingefordert) sind nicht notwendig. Alle Stunden sollen zum Jahresende auf dem dann bestehenden Stand „eingefroren“ und im Jahre 2014 durch Auszahlung und/oder Freizeitausgleich abgegolten werden. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.

Überleitung der DRK-Angestellten ins UK Essen
Am 13.09.2013 hat ein Termin mit den Arbeitgebern (UK Essen und DRK-Schwesternschaft), den Interessenvertretungen (Personalrat für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung der DRK-Schwesternschaft) sowie den jeweiligen Rechtsanwälten stattgefunden. Der von der Arbeitgeberseite erstellte Vereinbarungsentwurf wurde besprochen und die von den Interessenvertretungen gewünschten Änderungen aufgenommen. Des Weiteren wurde ein gemeinsames Anschreiben zur Information der betroffenen Beschäftigten angeregt.
Von dem Arbeitgeberwechsel abgesehen, sollen sich für die betreffenden Beschäftigten keinerlei Änderungen oder gar Verschlechterungen ergeben. Der angestrebte Überleitungszeitpunkt ist der 01.06.2014. Die überarbeiteten Überleitungsvereinbarungen sind nun Ende der letzten Woche eingegangen. Sollten diese positiv geprüft werden, steht dem Abschluss nichts entgegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Eingruppierung von Operationstechnischen Assistent_innen (OTA)
Der erste Kurs von OTAs, die beim UK ausgebildet wurden, befindet sich gerade in der Prüfungsphase. Hinsichtlich der Übernahme ist aber immer noch unklar, wie die OTAs eingruppiert werden, da dies – wie berichtet – noch zwischen dem UK und dem PR strittig ist. Wir hoffen aber auf eine baldige Einigung. Wir haben deswegen den gesamten Kurs in eine PR-Sitzung eingeladen und mit diesem darüber gesprochen, was es für eine Arbeitgeberwahl bedeutet, wenn andere Arbeitgeber für dringend gesuchte OTAs mehr bezahlen als das UK.

Pflegedienst
Springerpools Pflege: Am 18.9. wurde in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin die personelle Aufstockung und Ausweitung der Springerpools in die OP-Bereiche und die Anästhesie besprochen. Der PR hatte vor einer Ausweitung der Pools die Besetzung der offenen Stellen gefordert. Zudem haben wir die Vorbehalte der Kolleg_innen vorgetragen. Entschieden wurde nun gegen unsere Stimmen, dass das vorgelegte Konzept – inklusive der Aufstockungen und Ausweitungen – am UK umgesetzt werden kann. Durch die Vertreter des UK wurde erklärt, dass die Beschäftigten des Intensivspringerpools auf freiwilliger Basis in der Anästhesie eingesetzt werden sollen und keine Ruf- und Bereitschaftsdienste leisten müssen. Damit kann als gesichert gelten, dass in diesem Bereich ausschließlich motivierte und an der Anästhesie interessierte Kolleg_innen eingesetzt werden. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass die Umsetzung eines Flexispringerpools (zeitlich flexible Einsätze, z.B. für Beschäftigte in Elternzeit, im Rahmen eines Vollzeitstudiums, als Alleinerziehende usw.) erst nach Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates weiter verfolgt wird.
Pausenablösungskonzept: Im Rahmen eines Initiativantrags des PR zur Gesunderhaltung der Beschäftigten wurde durch das UK in der Einigungsstelle ein Pausenablösungskonzept vorgestellt, welches ab 01.11.2013 Anwendung finden soll. Profitieren von diesem Pilotprojekt, welches mit einem fest zugeteilten Beschäftigten als „Springer“ konzipiert wurde, sollen die Urologie, die WTZ 4, die S1 und S2, die Angiologie sowie die Haut- und Augenstationen. Dabei soll sichergestellt sein, dass der eingeteilte Springer nicht zur Kompensation ausgefallener Kolleg_innen anderer Stationen genutzt wird. Im März 2014 wird die Evaluation erfolgen. Dann werden erneut Daten erhoben und zur Auswertung in die Einigungsstelle gegeben. Wichtig ist also, dass weiterhin alle nicht genommenen Pausen dokumentiert werden. Da der Springer aus dem aktuellen Personalbestand genommen wird und nicht zusätzlich eine Stelle geschaffen wurde, ist der PR eher skeptisch, was die reibungslose Umsetzung des Konzepts betrifft. Wir lassen uns aber gerne auch eines Besseren belehren.

Personal- und „Fürsorgegespräche“
Der PR beobachtet mit Sorge die Zunahme von durch das UK initiierten Einzelgesprächen; diese finden häufig sogar statt, ohne den Beschäftigten zuvor über das Thema zu informieren. Abgesehen davon, dass der PR diese Vorgehensweise den Kolleg_innen gegenüber für nicht gerade wertschätzend hält, geht es in diesen Gesprächen auch oft um ihre Erkrankungstage. Für diese Gespräche gibt es in der Regel einen gesetzlichen Rahmen (§ 84 Sozialgesetzbuch IX), weshalb wir den Weg über die Einzelgespräche – und ohne offizielle Einbindung von Betriebsarzt und Personalvertretungen – für Einschüchterungsversuche halten. Im schlimmsten Falle können diese Gespräche zur Vorbereitung krankheitsbedingter Kündigungen dienen. Umso wichtiger für Sie ist:

1. Geht es um Ihre Fehltage, geben Sie keine Auskunft zu Ihrer Erkrankung.
2. Brechen Sie im Zweifel das Gespräch mit dem Hinweis ab, dass Sie gerne zu einer Fortsetzung bereit sind, nachdem Betriebs- und/oder Personalrat eingeladen wurden.

Neue Handys im Krankentransportdienst (KTD)
Im KTD sind im Zuge der Einführung der neuen Software für die Auftragsvergabe Samsung Smartphones angeschafft worden. Jeder Beschäftigte hat eines der Geräte bekommen. Der PR ist bei der Auswahl und Einführung der Geräte (wieder einmal) nicht beteiligt worden, sondern musste seine Mitbestimmungsrechte erst nachträglich einfordern. Die daraufhin vom UK vorgelegten Unterlagen sind nur unzureichend. Es fehlen viele Informationen, z.B. über die eingesetzte App auf dem Handy, die Daten, die die App versendet, die Auswertung der GPS-Daten und die Haftungsfragen bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes. Deshalb hat der PR seine Zustimmung im ersten Schritt zunächst verweigert und hofft, die offenen Fragen klären zu können.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

24. Oktober: Robert-Koch-Straße
31. Oktober: Robert-Koch-Haus
7. November: Reinigungsdienst
14. November: Hautklinik
21. November: Schule für Logopädie / IMIBE
28.November: GBK-Haus

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Das Personalrats-Büro befindet sich im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Vom Klinikumgelände aus biegen Sie vor der Treppe (rechts hinter dem Telefonkartenautomaten) in den Gang ab. Im Zimmer 01.32 befindet sich das Sekretariat des PR – Tel: 0201 723 -3450.