Personalrat-Rundmail Oktober 2012

Personalversammlung
Die diesjährige Personalversammlung findet am 13. Dezember ab 8.30 Uhr im Audimax statt. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor. Sie erhalten aber noch eine gesonderte Einladung mit der Tagesordnung.

Rentenberatung
Die nächsten freien Termine zur kostenlosen Rentenberatung in den Räumen des PR können wir am 19. Februar 2013 anbieten. Bitte melden Sie sich bei Interesse im Sekretariat des PR-Büros. Auch DRK-Gestellungspersonal kann diese Rentenberatung bei uns in Anspruch nehmen.

Beratung beim Personalrat
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Inhalte von Gesprächen zwischen Beschäftigten und dem PR von unserer Seite aus der Vertraulichkeit unterliegen. Jederzeit nehmen wir Ihre Hinweise auch dann auf, wenn Sie anonym bleiben wollen.

DRK-Schwesternschaft
Momentan kann man fast wöchentlich Hiobsbotschaften über die DRK-Schwesternschaft in den Zeitungen lesen: Schwestern, die seit über 40 Jahren Mitglied der Schwesternschaft sind, werden ihre Wohnungen im Mutterhaus am Hohlweg gekündigt; Schwestern, die seit über 30 Jahren Mitglied sind, berichten in den Zeitungen über die Arbeitssituation bei der Schwesternschaft und den Bedingungen des Einsatzes im Uniklinikum. Wir haben erfahren, dass bei der Mitgliederversammlung der DRK-Schwesternschaft berichtet wurde, dass der ambulante Pflegedienst der DRK-Schwesternschaft defizitär ist.
Schon seit einigen Wochen ist eine wirkliche Wahlfreiheit eingeführt worden, und jede Pflegekraft (männlich wie weiblich) kann frei entscheiden, ob sie direkt am UK eingestellt oder über die Schwesternschaft ans UK verliehen werden möchte. Zum ersten Mal in der Geschichte des Uniklinikum werden mit den nächsten Krankenpflegekursen auch Schülerinnen direkt beim UK ausgebildet und nicht über die DRK-Schwesternschaft. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Identitymanagement
Das UK erwägt, eine zentrale Stelle zur Identitätsfeststellung und Rechteverwaltung bei elektronischen Systemen zu installieren. Zurzeit laufen die ersten Gespräche zwischen dem PR und dem UK zu diesem Thema.

Organisationsuntersuchung der Transportdienste
Die Abteilung „Organisation und operative Unternehmensentwicklung“ führt eine Untersuchung der Transportdienste am UK durch, um Arbeitsabläufe zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der PR ist im regelmäßigen Austausch mit den Kollegen der Transportdienste. Gespräche mit den „Untersuchenden“ haben stattgefunden. Uns ist zugesagt worden, dass wir informiert werden, sobald Ergebnisse vorliegen.

ZSVA
In der Sterilisationsabteilung gibt es zurzeit viele Baustellen für alle Beteiligte: neue Arbeitszeiten, eine hohe Arbeitsbelastung, hohe Ausfallzeiten, viele Neuerungen durch die zunehmenden gesetzlichen Vorgaben, viele Überstunden, Verhandlungen über die Höhe der Eingruppierungen usw. Der PR versucht, in enger Absprache mit den Beschäftigten und auch den Leitungen an der Lösung der vielen Probleme mitzuhelfen.

Beteiligung bei der Einführung von Rufdiensten
Der PR hat gegen das UK Klage erhoben, um bei der Einführung von Rufdiensten beteiligt zu werden. Ein anderer Personalrat hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen, was das UK hier in Essen für uns anerkennt. Gerade Rufdienste werden oftmals missbräuchlich genutzt. In Zukunft hat der PR nun also die Möglichkeit, diesem Missbrauch „auf die Finger zu schauen“.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Aus verschiedenen Gründen findet unser allseits beliebter Azubistammtisch ab sofort immer am ersten MITTWOCH des Monats ab 18:00 Uhr in der d.bar statt (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz). Beim nächsten Stammtisch am 07.11.2012 gibt es für die Schnellsten unter Euch sogar ein Freigetränk, solange der Vorrat reicht. Wir freuen uns auf Euch.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

  • 25. Oktober: Reinigungsdienst
  • 8. November: GBK-Haus
  • 15. November: IFZ
  • 22. November: Gärtnerei
  • 29. November: Hohlweg 18 und 22

Fehlzeitenmanagement – Umgang mit auffälligen Ausfallzeiten
Der PR hat die durch das UK beantragte Maßnahme zum Konzept „Fehlzeitenmanagement“ abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte deshalb, weil aus Sicht des PR Krankheitsausfall mit Fehlverhalten gleichgesetzt werden soll, nicht arbeitsfähige Kolleg_innen zukünftige Fehlzeiten selbst einschätzen sollen und erzwungene Krankenrückkehrgespräche als Disziplinierungsinstrument missbraucht werden könnten. In „Fürsorgegesprächen“ ist beabsichtigt, gesundheitliche Einschränkungen aufzulisten. Darüber hinaus sollen u.a. „Auffälligkeiten und Besonderheiten des Mitarbeiters“ zusammengestellt und mit „betrieblichen“ sowie arbeitsrechtlichen Folgen bedroht werden. Eine Musterabmahnung ist dem Konzept beigefügt.
Die Ausfallzeiten im Klinikum durch Erkrankung liegen im bundesweiten Trend, welche sich durch immer höhere Arbeitsbelastungen bei niedrigerem Personalstand erklären. Zurzeit sind rund 36.000 Plusstunden im Pflegedienst am UK Essen belegt. Ein Initiativantrag des PR zur Gesunderhaltung der Beschäftigten wurde zudem in allen Punkten vom UK abgelehnt.
Der PR hält deshalb das vorgelegte Konzept für unnötig, da über Einschüchterung die Fehlzeiten auf Dauer nicht gesenkt werden können. Zudem werden betriebsbedingte Ursachen nicht erfasst, obwohl hier ein großer Teil der Fehlzeiten seinen Ursprung haben dürfte. Wäre dem UK wirklich an seinem Fürsorgeanspruch gelegen, hätte es längst die ihm bereits zur Verfügung stehenden Instrumente zur Ermittlung möglicher Ursachen eingesetzt.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Gespräch mit dem UK zu krank machenden Umständen an Ihrem Arbeitsplatz bezüglich Ihres Gesundheitszustandes etwas positiv ändern würde, können Sie auch schon ohne das beschriebene Fehlzeitenmanagement ein Gespräch mit dem UK einfordern. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erläutern wir Ihnen gerne. Bitte melden Sie sich bei uns.

Leitfaden für Gespräche zu Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg nach Elternzeit oder Beurlaubung
Endlich ist dieser Leitfaden nach jahrelangen Bemühungen durch den PR jetzt fertiggestellt und unter folgendem Link herunterladbar.
http://intraweb.uk-essen.de/zit/index.php?id=698
Wir empfehlen jeder Schwangeren, die Nutzung dieses Gesprächsleitfadens zu allen Gesprächen bei den Vorgesetzten einzufordern. Auf Wunsch der Beschäftigten nimmt ein Mitglied des PR gern an den Gesprächen teil.

Versorgungszentrum
Mitte letzten Jahres informierte der PR über die Planung eines Versorgungszentrums am UK Essen. Aktuell gibt es hierzu keine Fortschritte zu vermelden. Das Logistikprofil für dieses Gebäude wurde noch nicht festgelegt. Essentielle Daten sind noch nicht vollständig erhoben worden. Die Planungsaktivitäten sind seit unseren letzten Informationsstand unverändert. Priorität haben die Erweiterung des Parkhauses sowie der damit verbundene Bau eines Rechenzentrums. Der PR wird über den jeweils aktuellen Stand des Versorgungszentrums und die hiermit einhergehenden personellen Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten berichten.

Pflegedienst
-Dienstkleidung: Auf Drängen des PR finden zurzeit Gespräche statt, welche neue Dienstkleidung für Pflegende angeschafft werden soll. Auslöser war die Kritik von Pflegenden zur aktuellen Dienstkleidung (Stoffqualität, zu viele Nähte, Ausschnitt zu groß, fehlende Taschen etc.). Momentan wird nach alternativer Dienstkleidung gesucht. Einige Arbeitsbereiche sollen diese dann zur Verfügung stehende neue Dienstkleidung probeweise tragen und bewerten. Anschließend soll dann neue Kleidung bestellt werden.
-Ständige Schicht- und Wechselschichtzulagen: Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TV-L ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird. Da dies auf die stationären Bereiche am UK Essen zutrifft, bedeutet dies, dass Sie Anspruch auf 40,- Euro haben, wenn Sie mindestens einmal einen Früh- und Spätdienst ableisten. Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 TV-L ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. Da dies auf die stationären Bereiche am UK Essen zutrifft, bedeutet dies, dass Sie schon dann Anspruch auf 105,- Euro haben, wenn Sie in allen geforderten Schichten innerhalb eines Monatszeitraums arbeiten. Hinsichtlich der geforderten Nachtschicht kann eine Durchschnittsbetrachtung angestellt werden, wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum oder immer wieder zu Wechselschichtarbeit herangezogen werden (BAG, Urteil vom 13.06.2012 – 10 AZR 351/11).
Der angesprochene Monatszeitraum meint nicht den Kalendermonat, den SP Expert derzeit zur Ermittlung Ihres Anspruchs auf die Zulage zugrunde legt. Wir gehen deshalb unter Hinweis auf die Durchschnittsbetrachtung aus dem Urteil davon aus, dass Sie alle Anspruch auf die Wechselschichtzulage haben, sofern Sie in allen drei Schichten arbeiten; auch dann, wenn Sie sich im Urlaub oder Krankenstand befinden, da sich diese Zeiten unschädlich auf Ihren Anspruch auswirken. Mit dem Erhalt der Zulagen sind darüber hinaus Ihre Zusatzurlaubstage verbunden. Bei ständiger Schichtzulage sind dies drei und bei ständiger Wechselschichtzulage sechs Tage im Kalenderjahr. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Ihnen sowohl die Zulagen als auch der Urlaub gutgeschrieben werden.
-Urlaubsplanung und Grundsätze zum Urlaub: § 72 Abs. 4 Satz 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes sieht die Beteiligung des PR bei der Aufstellung des Urlaubsplans und bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte vor, wenn zwischen ihnen, der Dienststelle und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wurde. Erst jetzt, nach längerer Auseinandersetzung, wurde dem PR sein Mitbestimmungsrecht eingeräumt. Nun sollen in gemeinsamen Terminen Probleme besprochen und Grundsätze zur Urlaubsplanung aufgestellt werden. Bis dahin gilt, dass SIE ganz allein Ihren Erholungsurlaub planen dürfen. Aussagen wie „mehr als 14 Tage am Stück darfst Du nicht verplanen“ haben ohne Dienstvereinbarung keine Rechtsgrundlage. Sollten Sie also vier Wochen oder mehr benötigen, tragen Sie dies auch so ein. Dass man Sie einfach aus einem Plan „raus streicht“ – wie mehrmals vorgekommen – müssen Sie nicht akzeptieren! Erst bei der Frage der Gewährung Ihres Urlaubs kommt dann auch der Arbeitgeber ins Spiel.
Zusätzlich sorgt aktuell die Vorgabe des UK, zukünftig den kompletten Urlaubsanspruch verplanen zu müssen, für sehr viel Unruhe. Der Zeitpunkt ist darüber hinaus äußerst ungünstig gewählt, da bereits das Jahr 2013 und damit die jetzige Urlaubsplanung betroffen ist. Die jetzt formulierten Proteste der Beschäftigten hätte man sich mit mehr Fingerspitzengefühl ersparen können. Zugleich greift man möglichen Ergebnissen der jetzt anstehenden Gespräche in unangemessener Weise vor. Über den Stand der Verhandlungen werden wir Sie unterrichten.
-Mitarbeitereignung im Pflegedienst / Übernahmekriterien: Bisher war es gängige Praxis, dass interessierten Auszubildenden der Krankenpflegeschule nach ihrem Examen eine unbefristete Stelle hier am UK Essen angeboten wurde. Teilweise wurden ganze Kurse komplett übernommen, meist sogar in ihren gewünschten Einsatzorten. Aufgrund der angeblich schlechten finanziellen Situation des Klinikums, könnte es im nächsten Jahr sein, dass nicht mehr gewährleistet werden kann, dass für alle Auszubildenden eine Stelle im Pflegedienst bereitgestellt wird. Falls dies wirklich zutrifft, kommt eine prekäre Frage auf: Wie trifft man nun eine Auswahl, wer eine Stelle bekommt und wer nicht?! Diese Frage wollte die Pflegedirektion nicht gerne alleine klären und hat einen Vorschlag an den Personalrat und an die JAV geschickt, um gemeinsam Kriterien aufzustellen, die die Situation klären. Nach vielen gemeinsamen Beratungen und neuen Lösungsvorschlägen gibt es nun ein Konzept, welches letztendlich zähneknirschend verabschiedet wurde. Sicherlich ist es nicht in unserem Sinne, Auszubildende hier abzuweisen und keine Stelle anzubieten. Wir werden alles daran setzen, dass weiterhin eine komplette Übernahme stattfindet. Aber so ist im Fall der Fälle zumindest eine willkürliche Auswahl von zu übernehmenden Auszubildenden nicht möglich, sondern an objektive Kriterien gebunden.

Arbeitsschutz
-Benennung von Sicherheitsbeauftragten: Das Arbeitsschutzgesetz sieht die Benennung von Sicherheitsbeauftragten in jedem Arbeitsbereich vor. Sofern es sich um einen strahlenexponierten Bereich handelt, müssen Strahlenschutzbeauftragte sowie in Bereichen, die Berührung mit Biostoffen haben, ein Biostoffbeauftragter benannt werden. Zusätzlich muss es in jedem Bereich einen Ersthelfer geben.
Grundsätzlich muss die Übernahme dieser Funktion freiwillig erfolgen. Sollten Sie dennoch aufgrund einer erzwungenen Übernahme dieser Tätigkeit Probleme in Ihrem Arbeitsbereich haben, dann wenden Sie sich bitte an uns.
-Schuhe als Bestandteil der Dienstkleidung: Falls Schuhe als Teil der Dienstbekleidung gestellt werden, sind diese auch zwingend zu tragen. Es könnte zu Problemen kommen, wenn sich nach einem Arbeitsunfall herausstellt, dass Sie private Schuhe tragen, die die Bedingungen an die Sicherheit nicht erfüllen. Sollten Sie aber die gestellten Schuhe aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können, muss Ihnen der Arbeitgeber einen passenden Schuh zur Verfügung stellen. Der PR hatte versucht, eine Kostenbeteiligung seitens der Dienststelle an privat bezahlten Arbeitsschuhen zu erreichen. Da sich aber die Eignungsprüfung der privat beschafften Arbeitsschuhe als zu schwierig gestaltet, ist dies leider nicht möglich. Die Beschaffung soll also weiterhin in Händen des Dezernates 03 (Einkauf) liegen.

Theaterkarten
Sie können für die neue Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Das Personalrats-Büro befindet sich im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Vom Klinikumgelände aus biegen Sie vor der Treppe (rechts hinter dem Telefonkartenautomat) in den Gang ab. Im Zimmer 01.32 befindet sich das Sekretariat des PR – Tel: 0201 723 -3450.