Delegation pflegerischer Tätigkeiten

Dem Personalrat wird immer wieder im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegepersonal entgegen gehalten, dass das Pflegepersonal auch schon in den letzten Jahren durch die Serviceassistentinnen von Aufgaben entlastet worden sei. Wie viele wissen, hießen die heutigen Serviceassistentinnen früher Stationshilfen, und sind vor einigen Jahren aus Kostengründen „abgeschafft“ worden.

Die Kolleginnen, die diese Aufgaben damals wahrgenommen haben, sind in den Reinigungsdienst versetzt worden. Jetzt plötzlich brauchten die strategischen Planer der Pflegedirektion wieder jemanden für diese Aufgaben und haben über die Personalservice GmbH (PSG) zu abgesenkten Tarifen neue Kolleginnen eingestellt. „Unsere“ Reinigerinnen aber, die diese Arbeit oftmals jahrelang zu aller Zufriedenheit ausgeübt haben, wurden nicht gefragt, ob sie zurück in ihre alten Bereiche wollten. Niemand sagt, dass Serviceassistenz eine leichte Arbeit ist, aber sie ist offensichtlich körperlich weniger anstrengend, als 160 qm pro Stunde zu putzen. Es ist absurd, dass 20-jährige über die PSG auf Stellen eingestellt werden, und eine 50-jährige Reinigerin des Uniklinikum wird nicht gefragt, ob sie in ihre alte Stationsküche zurück will. Die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht des UK endet hier wohl.

Der Personalrat hat nach langem Drängen endlich erreicht, dass zumindest die ersten drei schwerbehinderten Reinigerinnen in die Serviceassistenz umgesetzt worden sind. Das kann aber unserer Meinung nach erst der Anfang sein.