An den Pflegedienst und die Serviceassistenz: Auszahlung Ihrer Plusstunden

Geltendmachung Pflegedienst
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie der Personalrat in seinen Rundmails im Oktober 2013 und im Februar 2014 bereits berichtet hat, werden die bis Dezember 2013 aufgelaufenen Plusstunden bis zum Ende diesen Jahres ausgeglichen.

Leider hat sich dabei die Befürchtung des Personalrats, dass in den seltensten Fällen durch Freizeit ausgeglichen werden kann, bestätigt. Dies auch deshalb, weil die in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin vorgesehene Ermittlung Ihres Ausgleichswunsches (Freizeit, Geld oder eine Kombination) nicht oder nur sehr verspätet stattgefunden hat. Leider können Sie Freizeitausgleich nicht einklagen und erzwingen. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache sollten Sie unter Umständen Ihre Bereitschaft, zusätzliche Dienste zu leisten, noch einmal überdenken. Sollte Ergebnis sein, dass Sie angesichts des Umgangs mit Ihren Stunden verärgert sind und zukünftig keine zusätzlichen Dienste mehr leisten wollen, teilen Sie dies der Pflegedirektion gegenüber mit. Sofern Sie damit in Ihrem Bereich nicht alleine sind, sammeln Sie Unterschriften und übersenden Sie diese dann gemeinsam.

Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass Ihre Stunden nur noch auf maximal drei Monate verteilt zur Auszahlung gebracht werden sollen. Und zwar in den Monaten Oktober bis Dezember 2014. Da die Auszahlung insbesondere für Beschäftigte mit einer ungünstigen Steuerklasse unattraktiv ist (im November erfolgt zudem noch die Jahressonderzahlung), empfehlen wir bereits jetzt Auszahlungsanträge zu stellen. Damit erhalten Sie wenigstens die Möglichkeit, die Auszahlung über mehr als drei Monate zu strecken. Ein Geltendmachungsschreiben haben wir dieser E-Mail angehängt. Da der Umgang mit Ihren geleisteten Feiertagsstunden ebenfalls noch strittig ist – das UK behauptet, diese Stunden seien bereits in den ermittelten Stunden enthalten, könnten also gelöscht werden – beantragen Sie diese am besten gleich mit.

Berücksichtigen Sie bitte, dass UK-Beschäftigte die Anträge an das Personaldezernat und DRK-Mitgliedsschwestern an Frau Silke Schmalz richten müssen. Nehmen Sie Veränderungen in der Geltendmachung an den Stellen vor, die in Fettdruck dargestellt und unterstrichen sind. Prüfen Sie zudem – unabhängig von dem gesetzlichen Erfordernis – ob sich die Einkommenssteuererklärung für Sie lohnt.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Willer

linkgeltendmachung1_auszahlung_ueberstunden.docx