Pflegedienst – Infos zum Arbeitszeitmodell

ArbeitszeitLiebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

da anscheinend, wie wir durch Rückäußerungen wissen, nicht in jedem Bereich zum Arbeitszeitmodell umfangreich kommuniziert worden ist, möchten wir Ihnen auf diesem Wege noch einmal die relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

Das Arbeitszeitmodell gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:

Phase 1: Die neuen Arbeitszeiten werden über sechs Monate erprobt.
Phase 2: Die anhand objektiver Parameter und Ihrer Kritik erfassten Daten werden bewertet
und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten der Auswertung zugeführt.
Phase 3: Anpassung
Sofern die dann vorliegenden Fakten keine vollständige Ablehnung begründen,
werden die Arbeitszeiten innerhalb eines Monats neu angepasst.
Phase 4: Umsetzung
Nach einem weiteren Monat werden die neu entwickelten Zeiten umgesetzt.

Allgemeines:
Generell gilt der Beschluss der Einigungsstelle, welcher das späteste Ende des Spätdienstes bei 21.30 Uhr sieht. Abweichungen hiervon sind nur unter strengen Auflagen und auf Wunsch der Mehrheit der Beschäftigten möglich.

Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Schichtlängen, haben die Leitungen eine hohe Planungsverantwortung. Grundsätzlich soll nachfolgendes beachtet werden:

1. Nicht mehr als vier lange Frühdienste (F01) und vier Nachtdienste in Folge. Ausgenommen werden dürfen Dauernachtwachen, die auf Wunsch bis zu fünf Nachtdienste in Folge absolvieren können.
2. Gleichmäßiges Verteilen der Dienste auf alle Beschäftigten.
3. Das Einhalten einer durchschnittlichen 5-Tage-Woche.
4. Berücksichtigung von Dienstplanwünschen.

Die Begrenzungen, die durch die Arbeitszeiten selbst entstehen und die Einhaltung vorgenannter Punkte, dürfte eine Umsetzung zur Zufriedenheit einer Mehrheit der Beschäftigten sehr schwierig machen.
Auch deshalb gelten die neuen Zeiten für Sie erstmal nur zur Probe. Ob und wie weit wir der endgültigen Umsetzung letztlich zustimmen, hängt entscheidend auch von Ihren Argumenten und Ihrem Erleben mit den neuen Zeiten ab.

Ihre Mithilfe ist deshalb äußerst wichtig.

Geben Sie uns daher schon rechtzeitig Rückmeldung über empfundene Missstände, damit wir diese zeitnah dokumentieren und an die Arbeitgeberseite weitergeben können.

Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob Sie Ihre Kritik an die Vertreterinnen des DRK-Betriebsrates
(Tel.: 2248, E-Mail: p.baeumler_schlackmann@drk-schwesternschaft-essen.de)‘) oder an Jörg Krauß
(Tel.: 3805, E-Mail: Joerg.Krauss@uk-essen.de) richten, da wir gerade in dieser Frage intensiv zusammenarbeiten.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Alexandra Willer
– Vorsitzende –