Familienleistungen im Überblick


Familien mit Kindern brauchen neben einem finanziellen Auskommen die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, gute Angebote zur Betreuung des Kindes oder der Kinder und ggf. weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. Hilfen im Haushalt. Mit verschiedenen Leistungen kann Ihre Familie finanziell entlastet und unterstützt werden. Hier finden Sie einen Überblick, welche staatlichen Hilfen Familien bekommen können.

 

Mit dem Infotool des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie zudem in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.

 

 

Welche finanziellen Leistungen gibt es für Familien?


Kindergeld

Ausführliche Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Steuerentlastung

Familien werden auch steuerlich entlastet. Damit bleibt den Familien mehr Netto vom Brutto.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Ihr Einkommen, also zum Beispiel auf Ihren Lohn. Durch die Steuern werden vom Staat z.B. Sozialleistungen und Leistungen für die Allgemeinheit (z.B. Schulen, Straßen, Krankenhäuse und Polizei) finanziert. Wie viel Steuern Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. Auf bestimmte Teile Ihres Einkommens müssen Sie gar keine Steuern zahlen. Diese Teile nennt man "Freibeträge".

Weiterführende Informationen zu

- Steuerentlastungen für Eheleute
- Steuerliche Regelungen für Getrennte, Geschiedene, Verwitwete
- Auswirkungen von Unterhaltszahlungen auf die Steuern
- Steuerliche Absetzung von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
- Steuerliche Berücksichtigung von Pflege von Angehörigen
- uvm.

finden Sie auf:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Sie haben Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn
… Sie und Ihr Kind zusammen in Deutschland wohnen;
… Sie Ihr Kind alleine erziehen und die überwiegende Erziehungsverantwortung tragen;
… der andere Elternteil gar keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt zahlt;
… Sie nicht mit einer anderen Person wieder verheiratet sind.

Den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind können Sie auch bekommen, wenn nicht zu klären ist, wer der Vater ist oder wenn der andere Elternteil verstorben ist. Bei der Klärung der Vaterschaft unterstützt das Jugendamt.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt im Jahr 2020 monatlich:
- für Kinder bis zu 5 Jahren: 165€
- für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: 220€
- für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: 293€ (hier gelten Sonderregelungen, die Sie bei der Beantragung erfragen können)

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie in der Regel beim Jugendamt stellen.

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Weiterführende Informationen finden Sie zu dem unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss oder unter:
https://www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss  

Hier und hier finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungen für getrennt und allein Erziehende.

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag (Zuschlag zum Kindergeld) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen. Dabei ist es egal, ob Sie alleinerziehend sind oder Ihre Kinder gemeinsam erziehen. Der Kinderzuschlag soll Ihnen dabei helfen, die notendigen Ausgaben für Ihr Kind abzudecken – zusammen mit dem Kindergeld und ggf. dem Wohngeld.
Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, stehen Ihnen für Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen wie das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 150€ je Schuljahr zu. Außerdem müssen Sie keine Kita-Gebühren zahlen.
Der Kinderzuschlag ist geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) §6 Kinderzuschlag.

Wie hoch ist der Zuschlag zum Kindergeld?
Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 205€ betragen – abhängig von der finanziellen Situation Ihrer Familie. Wenn Sie mehr verdienen, als Sie selbst benötigen, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend. Das gilt auch, wenn Ihr Kind ein eigenes Einkommen erhält. Das Kindergeld erhalten Sie unabhängig davon.
Seit dem 01.01.2020 fällt der Kinderzuschlag ab Erreichen einer bestimmten Höchsteinkommensgrenze nicht schlagartig weg, sondern kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein noch gemindert bezogen werden.

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Quelle und weiterführende Informationen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag ,

www.arbeitsagentur.de → Familie und Kinder

Bildung und Teilhabe

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag,
- Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Wohngeld oder
- Asylbewerber-Leistungen.
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.


Mehr zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie hier:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen.

Hier gelangen Sie zu geförderten Angeboten und zu weiteren Informationen zur Beantragung:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe.

Weitere Leistungen

Ausbildungsförderung
Die staatliche vielfältigen Ausbildungsförderungen sorgen für mehr Chancengleichheit und einen gerechten Zugang zu Bildung: Ob während der Schulzeit, des Studiums, der Berufsausbildung oder eines Auslandsaufenthaltes.

Auf Bafög.de informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung detailliert über die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG.
Mehr Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe finden Auszubildende bei der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie voraussichtlich Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, hilft Ihnen der BAB-Rechner. Wenn Sie Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Quelle und weiterführende Informationen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/ausbildungsfoerderung

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Baukindergeld
Wenn Sie zwischen 2018 und 2020 ein eigenes Zuhause für Ihre Familie kaufen oder bauen, können Sie das Baukindergeld beantragen. Sie beantragen es erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Mit dem Vorab-Check können Sie herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Den Antrag stellen Sie bei der KfW Bankengruppe.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

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Familienversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können Sie Ihre ganze Familie unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern. Das gilt für Kinder bis zum 23. Lebensjahr, solange sie noch nicht arbeiten. Machen sie eine Schul- oder Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Ihre Ehe- oder Lebensparterin und Ihren Ehe- oder Lebenspartner können Sie ebenfalls mitversichern, wenn sie oder er nur ein geringes Einkommen hat. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

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Ferienerholung
Urlaub zu erschwinglichen Preisen können Familien in den rund 90 gemeinnützigen Familienferienstätten in ganz Deutschland machen. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien in besonderen Lebenssituationen. Dazu zählen Familien mit kleinem Einkommen, Alleinerziehende oder Familien mit behinderten oder pflegebedüftigen Angehörigen. Die Familienferienstätten bieten in den Ferien Freizeitaktivitäten, Kinderbetreuung und pädagogische Angebote.
www.bag-familienerholung.de

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Kuren
Die vom Müttergenesungswerd anerkannten Kliniken bieten Kuren für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige an – für Mütter mit oder ohne Kinder. Kuren sind als Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfe bei der Beantragung bekommen Sie bei einer der rund 1200 wohnortnahen Beartungsstellen.
www.muettergenesungswerk.de

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Riester-Förderung
Der Staat fördert entweder eine Riester-Rentenversicherung, einen Riester-Fondssparplan oder Wohnriester. Sie können jährliche Zulagen erhalten und die Beiträge außerdem von der Steuer absetzen. Die jährliche Grundzulage beträgt 175€ für Sie selbst und 185€ für jedes Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300€. Die Riester-Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen.

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Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Sie als Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten, als auch für eingetragene Lebenspartner. Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn ein oder beide Elternteile versterben.
Mehr Informationen zur Hinterbliebenenrente für Verwitwete und Waisen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

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Informationen für Menschen mit Handicap
Das Leben mit einem Handicap oder einem Familienmitglied mit Handicap – ob Kind oder Elternteil – ist für die ganze Familie eine besondere Herausforderung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
www.einfach-teilhaben.de

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Angebote für Regenbogenfamilien
Auf dem Online-Portal bietet das Bundesfamilienministerium Informationen zu LSBTI-Themen, also für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Personen und deren Familien und Angehörige. Auch Lehrkräfte, Beratende oder Arbeitgebende können sich dort informieren. Dazu gehört eine Datenbank mit bundesweiten Anlaufstellen für Beratung, Vernetzung und Freizeitgestaltung.
www.regenbogenportal.de
Das Deutsche Rote Kreuz bietet zudem speziell für Regenbogenfamilien Kuren an.
www.drk-kurzentrum-carolinensiel.de

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Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Dies muss schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragt werden. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können.
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.

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Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Den WBS können Sie ebenfalls bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld

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Quellen insgesamt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/familienleistungen-ueberblick , www.arbeitsagentur.de