Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende und Kinder, wenn der andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder.

  • für Kinder bis 5 Jahren: 154 € monatlich
  • für Kinder von 6 bis 7 Jahren: 205 € monatlich
  • für Kinder von 12 - 17 Jahren: 273 € monatlich
Was ist ein Kinderfreibetrag?

Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2019 für beide Elternteile zusammen um 192 €. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt unverändert 2640 €.

Wieviel Kindergeld steht mir zu?

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219€,
  • für das dritte Kind monatlich 225€,
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250€.

In 2019 stieg der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer für beide Elternteile zusammen um 192 € im Jahr pro Kind auf 7620 €.

Wie beantrage ich das Kindergeld?

Beschäftigte des UK Essen beantragen Kindergeld über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) und erhalten das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt.


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