Bildungsurlaub – Anspruch nicht verfallen lassen

Sollten Sie in diesem Jahr (2011) keinen Bildungsurlaub (Arbeitnehmerweiterbildung) genommen haben, können Sie ihre 5 Tage in das nächste Jahr übertragen lassen.

So können Sie in 2012 bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen.

Den Antrag auf Übertragung des Bildungsurlaubs finden Sie hier. (ausfüllbare .pdf Datei)