Personalrats-Rundmail Februar 2022

Zusätzliche freie Tage für die Pflege-Beschäftigten der IT II und der KMT 3
Das UK möchte den Kolleg*innen aus dem Stammpersonal des Pflegedienstes der beiden Stationen für die besondere Belastung durch Corona und als „positiven Anreiz“ für die IT II bis zu sechs und für die KMT 3 bis zu zwei zusätzliche freie Tage gewähren. Das freut uns für die Kolleg*innen!
Da die Frage, wer inmitten der generell hohen Belastung für alle besonders oder am meisten belastet ist, von jedem anders beantwortet wird, sind wir sicher, dass wir als PR keine Gerechtigkeit herstellen können. Der PR könnte entweder dem o.g. Vorhaben des Vorstands zustimmen, damit die freien Tage gewährt werden, oder es ablehnen, weil es nicht gerecht ist. In beiden Fällen wäre das Ergebnis ungerecht gegenüber einem Teil der Kolleg*innen und würde verständlicherweise kritisiert werden. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschieden, uns gar nicht zum Vorschlag des UK zu verhalten. Der Vorstand muss also alleine entscheiden, ob er die Regelung so umsetzen wird oder nicht. Unabhängig von dem, was der Vorstand entscheidet, unterstützen wir als Personalrat alle Initiativen, bei denen sich Kolleg*innen für Maßnahmen zu ihrer Entlastung einsetzen wollen.

Rosenmontag
Auch wenn dieses Jahr erneut kein Karnevalfeiern möglich ist, wird trotzdem für viele von uns an dem Tag arbeitsfrei sein. Der Vorstand hat in seinem Newsletter letzte Woche so getan, als wenn das ein Dankeschön für die Leistung der Beschäftigten in der Pandemie wäre. Tatsächlich ist es so: Früher, ganz früher, war es im UK üblich, dass die Abteilungen an einem Tag im Jahr frei hatten und einen Betriebsausflug gemacht haben. Da das in vielen Bereichen nicht mehr umgesetzt, in anderen Bereichen allerdings noch weiter gepflegt worden ist, hat der damalige Vorstand des UK im Einvernehmen mit dem PR entschieden, dass der Betriebsausflug für alle gestrichen und dafür einheitlich für alle der Rosenmontag frei ist, der früher ein normaler Arbeitstag war. Da dies nun schon sehr viele Jahre so ist, ist das Frei an diesem Tag zu einer sogenannten „betrieblichen Übung“ geworden. D. h. der Vorstand kann nicht einfach entscheiden, diesen Tag zu streichen. Darüber hinaus gibt es ein Urteil aus Zeiten des Golfkrieges – wo die Rosenmontagzüge ebenfalls abgesagt worden sind – dass das nicht dazu führen kann, dass auch das Rosenmontagsfrei einfach abgesagt wird.
Also: Der Rosenmontag ist frei und nicht ein Geschenk des Vorstandes. Aber auch, was uns rechtlich zusteht, ist nicht selbstverständlich, wenn wir Beschäftigten nicht mit darauf achten.

Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung „RV Fit“
Der Personalärztliche Dienst und die Stabstelle Betriebliches Eingliederungsmanagement möchten auf ein Präventionsprogramm der deutschen Rentenversicherung aufmerksam machen. „RV Fit“ ist ein kostenloses Trainingsprogramm mit den Elementen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Es beginnt mit einer 3-5tägigen Einführung in einer Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung in Wohnortnähe. Hier wird gemeinsam mit den Ärzt*innen und Trainer*innen die individuelle Zielsetzung erarbeitet und in der Gruppe verschiedene Kurse zu den Themen Bewegung, Ernährung und besserer Umgang mit Stress angeboten. In den folgenden sechs Monaten arbeitet jede*r individuell (in einer ausgewählten Reha-Einrichtung) daran, regelmäßig zu trainieren, sich gesund zu ernähren und die eigene Stressbewältigung zu verbessern. Abschließend findet nochmal eine mehrtägige Auffrischung statt, die dann wieder in der gewählten Rehabilitationseinrichtung stattfindet. Teilnehmen können alle, die :
– aktiv berufstätig sind,
– seit mindestens sechs Monaten arbeiten und
– erste Beschwerden haben.
Erste positive Erfahrungen von Kolleg*innen haben uns bereits erreicht. Sie können sich ganz einfach auf www.rv-fit.de online anmelden.

Einrichtung eines Systems zur Umsetzung der „Whistleblower-Richtlinie“
Die Richtlinie – auf Grundlage einer EU-Vorgabe – sieht die Einrichtung sicherer Kanäle für die Meldung sowie Offenlegung von Missständen im beruflichen Umfeld vor. Über diese Kanäle soll Hinweisgeber*innen die Möglichkeit gegeben werden, Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht, nationales Recht und hausinterne Regelungen vertraulich abzugeben. Gleichzeitig enthält die Richtlinie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber*innen vor arbeitsrechtlichen Sanktionierungen bei der Aufdeckung von Missständen. Das UK will zur Umsetzung der Vorgaben ein System zur Verfügung stellen, das sowohl von intern als auch extern zugänglich sein soll. Da durch die Maßnahme einige Fragen aufgeworfen wurden, hat sie der PR erst einmal abgelehnt. Z. B. können und sollen ggf. sogar auch Personen namentlich in Freitextfeldern benannt werden. Wie können dann Denunziationen verhindert werden?
Erste Gespräche zur Maßnahme wurden mit dem UK bereits geführt.

Corona
Inzwischen finden wieder wöchentliche Termine zwischen den beiden Personalräten und dem Vorstand zu Themen rund um Corona statt. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, damit wir diese in den Terminen ansprechen können.

Kleiderordnung
In der letzten Kleiderordnungssitzung wurden Änderungen besprochen, die nach Zustimmung durch den PR nun im Hygieneplan umgesetzt werden. Erweitert wird die Berufskleidung z. B. für die medizinische Werkstatt, Gärtnerei und Lager um Funktions- oder Wärmejacken. Auch für den „Bunten Kreis“ konnte sich endlich auf Poloshirts, Hosen und Jacken geeinigt werden. Die Suche nach „dünnen“ Hosen für den Krankentransportdienst bei besonders warmem Wetter, die allen Vorgaben entsprechen UND funktionsfähig sind, geht weiter…
Das Verbot des Tragens von Schmuck wurde um Smartwatches ergänzt.

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
-Das neue CIRS-Programm hatte leichte Anlaufschwierigkeiten für die Anonymisierer; durch regelmäßigen Austausch mit dem Risikomanagement wurden diese gelöst.
-Aufgrund der Coronalage entfallen zurzeit Begehungen mit dem Sicherheitstechnischen Dienst (SD). Wenn es Probleme in Ihren Bereichen gibt, melden Sie sich beim PR oder SD.

Ihr/e Kolleg*in hat eine Alkoholfahne, obwohl gestern kein Betriebsfest gewesen ist?
Es gibt viele Formen der Sucht. Vielleicht haben Sie sich auch schon mal Sorgen um eine/n Kolleg*in gemacht? Wie reagieren Sie, ohne die Kolleg*in bloßzustellen oder zu „verpetzen“? Gleichzeitig wissen Sie, egal ob als Führungskraft oder Kolleg*in, dass Wegschauen keine dauerhafte Lösung ist. An dieser Stelle ist der PR Ihr erster Ansprechpartner. Der PR unterliegt der Schweigepflicht und wird Informationen vertraulich behandeln. Um allen Betroffenen qualifiziert zu helfen, arbeiten wir eng mit einer Fachklinik zusammen. Im Zweifel einfach bei uns anrufen.

AG Sucht
Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll. Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Kurznotizen
-Nach dem Weggang der Gleichstellungsbeauftragten (GSB) im September verlässt nun auch ihre Stellvertretung zum Ende des Monats das UK. Wir gehen davon aus, dass beide Stellen schnellstmöglich besetzt werden, so wie es der Gesetzgeber vorsieht.
-Voraussichtlich soll es noch vor Beginn der Fahrradsaison einen neuen, zusätzlichen, abgeschlossenen Fahrradparkplatz geben.

PR vor Ort, Nachdienst-Check und ähnliches
Der PR hat wegen der Coronalage weiterhin entschieden, routinemäßige „vor Ort Termine“ zu pausieren, bis die Lage sich hoffentlich bald wieder bessert. Selbstverständlich kommen wir zu Ihnen vor Ort, wenn Sie das wünschen bzw. akute Probleme bestehen. Melden Sie sich dann bei uns!

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Januar 2022 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 16 Neueinstellungen waren 5 befristet und 11 unbefristet. Von 25 Weiterbeschäftigungen waren 18 befristet und nur 7 unbefristet.

Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.