Personalrats-Rundmail Oktober 2021

Vierteljahresgespräch
Einmal im Quartal besprechen wir verschiedene Themen mit dem Kaufmännischen Direktor. Beim letzten Mal waren es u.a. diese:
-In einigen Bereichen werden Leiharbeiter*innen eingesetzt. In manchen allerdings erst ab einer bestimmten Zeit der Abwesenheit des eigentlichen Stelleninhabers. Wir haben z.B. für den speziellen Bereich der Bettenzentralen nachgefragt, ab wann Leiharbeit angefordert werden darf. Wir sollten zwar zeitnah eine Antwort bekommen; die ist aber noch nicht eingetroffen.
-Wir haben nochmals gefragt, ob eine Versorgung der UK-Beschäftigten, die in der Ruhrlandklinik eingesetzt sind, mit Essen aus der hiesigen Kantine möglich ist. Wir sollten zwar zeitnah eine Antwort bekommen; die ist aber noch nicht eingetroffen.
-Wir haben angesprochen, dass der Umgang des Vorstandes mit den Kolleg*innen der Augenklinik, deren Station quasi von heute auf morgen geschlossen werden sollte, nicht zu akzeptieren ist. Der Vorstand sieht die Situation anders und keine Schuld bei sich.
-Wir haben erneut nachgefragt, ob es für die MFAs/Arzthelferinnen in der 2. Etage der WTZ-Ambulanz (die Chemos anhängen) eine Zulage geben kann. Wir sollten zwar eine Antwort bekommen; die ist zwar noch nicht eingetroffen, aber in Aussicht gestellt worden.
-Zu der Wiederbesetzungssperre von Stellen für ein Jahr hat der Kaufmännische Direktor gesagt, dass dies zwar grundsätzlich so sei, Ausnahmen hiervon vom Vorstand aber genehmigt würden.

Urlaubsplanung 2022
Da es zum Urlaub und zur Planung immer wieder Nachfragen gibt, geben wir Ihnen auch dieses Jahr wieder Informationen zum Sachverhalt:

1. Sie allein planen Ihren Urlaub. Hierbei gibt es auch keine Einschränkungen, was bedeutet, dass Sie auch sechs Wochen am Stück beantragen können.
2. Genehmigt wird der Urlaub durch Ihren Vorgesetzten.
3. Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihres Vorgesetzten kein Einvernehmen hergestellt werden, muss die Mitbestimmung des Personalrats eingeleitet werden.
4. Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer angestrebt werden (Gesetz).
5. Das Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Gesetz, Tarif).
6. Der Urlaub muss im Kalenderjahr genommen und nicht nur angetreten sein.
7. Nur für den Fall der Übertragung (bis zum 31.3. oder 31.5.des Folgejahres) gilt, dass der Urlaub bis dahin angetreten sein muss.
8. Fünf Urlaubstage können zur freien Verplanung für das jeweilige Urlaubsjahr aufgehoben werden. Dies entbindet aber nicht von der Verpflichtung, die fünf Urlaubstage im Jahr 2022 zu beantragen. Sonst riskiert man den Verfall (siehe Ziffern 9+10).
9. Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche Gründe (Erkrankung) die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.
10. Liegen die unter Ziffer 9 genannten Gründe nicht vor, kann der Urlaub sogar verfallen. Darauf macht das UK seit einer entsprechenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit zwei Jahren mit einem Schreiben aufmerksam. Kümmern Sie sich also bitte rechtzeitig um Resturlaubstage.
11. Ein Dienstantritt vor Urlaub und nach Erkrankung ist NICHT notwendig. Man kann nach Erkrankung unmittelbar in Urlaub gehen, sofern der Urlaub zuvor genehmigt wurde und Sie sich wieder gesundgemeldet haben.
12. Zur Frage, wieviel Personen zeitgleich in Urlaub gehen können, geht das UK derzeit von 13% des Vollkräfteanteils aus. Diese Regelung ist allerdings streitig, weil einseitig durch das UK vorgegeben. Hier werden deshalb auch immer wieder Einzelfallentscheidungen zu Gunsten der Beschäftigten gefunden.

Zusätzlich können wir dieses Jahr unsere Informationen um einen Eintrag in roxtra ergänzen. Dies ist möglich, weil sich der PR mit dem UK auf die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema verständigt hat (FAQs).Die Seite ist in roxtra über die ID 258355 erreichbar.

Aufteilung WTZ-Ambulanzen
Die drei Ambulanzen mit über 50 Beschäftigten wurden bislang im Dienstplanprogramm SP-Expert auf einem Plan geführt. Zukünftig wird jede der Ambulanzen einen eigenen Dienstplan erhalten. Da dies dem Wunsch der meisten Beschäftigten in den betroffenen Bereichen entspricht, hat der PR die Maßnahme zur Kenntnis genommen.

Initiativantrag „Freie Tage vor und nach Urlaubswochenende“
Für die Beschäftigten ohne Arbeitsverpflichtung an Wochenenden, z.B. in der Verwaltung, verlängern die ohnehin freien Wochenenden eine Urlaubswoche. Da dies für die Kolleg*innen in Pflegedienst und Servicebereich bislang nicht umgesetzt wird, hat der PR einen Initiativantrag mit dem Ziel eingereicht, auch diesen Beschäftigten freie Wochenenden vor und nach dem Urlaub zu sichern. Bislang ist es in diesen Bereichen nämlich üblich, dass entweder das Wochenende vor oder das Wochenende nach einem Urlaub gearbeitet werden muss. Wir hoffen im Interesse der Kolleg*innen sehr, dass dieses Ungleichgewicht auch im Sinne eines gesteigerten Erholungswertes beseitigt werden kann.

Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV)
-Begrüßungsabend und Stammtisch: Vor drei Wochen haben wir einen Begrüßungsabend für die neuen Auszubildenden durchgeführt. Hierzu waren alle eingeladen, die am 1.9. und 1.10. Ihre Ausbildung begonnen haben. Die Resonanz auf diese Möglichkeit des Austausches war auch hier wieder groß, sodass nun einmal im Monat ein Stammtisch für alle Auszubildenden an der Uniklinik stattfinden wird. Den ersten Termin könnt Ihr euch schon mal vormerken: Es wird der 26.11. sein. Uhrzeit und Ort werdet ihr bald erfahren.

-Jugend- und Auszubildendenversammlung: Am 16.12.2021 findet ab 8 Uhr unsere diesjährige Jugend- und Auszubildendenversammlung statt. Nähere Infos zu Ort und Programm werden wir euch rechtzeitig mitteilen.

-Gehäufte Probleme in externen Einrichtungen der Langzeitpflege: Von den Auszubildenden der Pflege erreichen uns gehäuft negative Rückmeldungen aus Einrichtungen der stationären Langzeitpflege. Wir arbeiten gemeinsam mit der Schule für Pflegeberufe an Lösungsmöglichkeiten, um auch in diesen externen Ausbildungsstätten mehr Präsenz zu zeigen, um eine gute Ausbildungsqualität für die Auszubildenden zu erreichen.

-Probleme in der praktischen Ausbildung der ATAs: Die neu am UK eingestellten ATA-Auszubildenden (Anästhesie-Technische-Assistenz) sind in ihren ersten praktischen Ausbildungseinsatz gestartet. An einigen Stellen führte die neue Aufgabe, Auszubildende ATAs in größerer Anzahl fachgerecht anzuleiten, zu Problemen. Einige organisatorische Strukturen schienen nicht geklärt zu sein, sodass auch viele examinierte Kolleg*innen nur nach bestem Wissen und Gewissen ausbilden konnten und leider nicht nach einem eigentlich im Vorfeld festgesetzten guten Konzept.

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
-Eine Ergänzung zum Neubau Kinderklinik von der letzten Rundmail: Die Normalstationen in der neuen Kinderklinik werden – nach Aussage des Baudezernats – über Lüftungsanlagen mit Frischluft versorgt. Klimaanlagen mit den thermodynamischen Luftbehandlungsstufen Heizen/Kühlen/Entfeuchten/Befeuchten für Normalstationen werden vom Land NRW finanziell nicht gefördert.

-Im Arbeitsschutzausschuss wurde u.a. berichtet:
– Corona-Erstimpfungen erfolgen über den personalärztlichen Dienst;
– der Bau einer Dosieranlage an der KMT-ZSVA verzögert sich weiter.

-Bei einem Treffen der CIRS- Anonymisierer wurde über das neue Modul mit Start zum 01.01.22 gesprochen. Die Anzahl der CIRS-Meldungen hat Corona bedingt 2020 abgenommen, der größte Teil (60%) der Meldungen erfolgt durch die Pflege.

-Eine Begehung der Landesunfallkasse aufgrund einer Beschwerde in der Dermatologie ergab Empfehlungen zum Thema Arbeitsschutz; so muss z.B. ein Raum gut belüftet sein, ausreichend Patz bieten und den Brandschutzrichtlinien entsprechen. In größeren Abteilungen sollte es zudem einen Sicherheitsbeauftragten geben, der bei Fragen zum Thema helfen kann. Alternativ ist der Sicherheitstechnische Dienst ansprechbar.

BEM
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wurde das Kursangebot zum Forschungsprojekt „UPGRADE“ vorgestellt. In sogenannten Stärkungsgruppen soll Beschäftigten die Möglichkeit geboten werden, mit Überlastungen besser umzugehen und durch Stress verursachte Erkrankungen zu vermeiden. Das Angebot besteht aus zwei Einheiten, die jeweils freitags von 9:00 – 16:00 Uhr im Abstand von zwei bis vier Wochen angeboten werden und richtet sich an alle Beschäftigten der UME. Die Teilnahme ist kostenlos und wird als Arbeitszeit angerechnet. Weitere Infos bekommen Sie bei der Prävention und Gesundheitsförderung, IMIBE: 0201-723-77243.

Kurznotizen
-Der PR hat dem geänderten Verhaltenskodex zur Pandemie zugestimmt.
-Der PR hat den Dienstzeiten in der Urologie zugestimmt.
-Vielen Dank für die Rückmeldungen zu Smart Hospital. Wir werden in der nächsten Rundmail über den Termin mit dem Ärztlichen Direktor berichten.
-Hinsichtlich des sogenannten Personalmix in der ZNA-Nord (Pflegekräfte, MFAs und Rettungsassistent*innen) hat die Pflegedirektion ein Mix-Verhältnis vorgeschlagen, das wir zurzeit mit den betroffenen Kolleg*innen in diesem Bereich diskutieren.

AG Sucht
Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für September 2021 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 36 Neueinstellungen waren 28 befristet und nur 8 unbefristet. Von 22 Weiterbeschäftigungen waren 19 befristet und nur 3 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Oktober: Frauenklinik und Physiotherapie
4. November: Küche
11. November: Verwaltungsgebäude
18. November: BKT und Robert-Koch-Haus
25. November: Radiologie OZ II

Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.