Personalrats-Rundmail Dezember 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusWir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen schöne Feiertage und ein gutes Neues Jahr 2014!

Mut zahlt sich aus!
Zwei Kolleginnen haben in der letzten Woche die Belohnung für ihre Wehrhaftigkeit bekommen. Die DRK-Schwesternschaft hat vor zwei Jahren einer Kollegin in der Probezeit gekündigt. Die Kollegin hat dagegen Klage eingereicht. Es war nicht klar, ob diese Klage überhaupt vor einem Arbeitsgericht angenommen werden wird, da DRK-Mitglieder bekanntlich rechtlich nicht als Arbeitnehmerinnen gelten und Klagen von Vereinsmitglieder bei einem Arbeitsgericht nicht zulässig sind. Das BAG sollte nun letzte Woche über den Fall entscheiden und damit auch indirekt über den Arbeitnehmerstatus von DRK-Mitgliedern. Leider ist es dazu nicht gekommen. Einen Tag vor dem Urteil hat das UK einem sogenannten gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Die Kollegin bekommt ihren Lohn der letzten zwei Jahre, in denen sie nicht am UK war, durch die DRK-Schwesternschaft und nicht das UK nachgezahlt und wird ab dem 01.01.2014 unbefristet über das Uniklinikum beschäftigt.
Über die andere Kollegin haben wir in unserer Rundmail bereits berichtet. Sie ist nach 16 Jahren befristeter Verträge am UK vor kurzem nicht weiterbeschäftigt worden, hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Auch diese Kollegin muss nun unbefristet im UK weiterbeschäftigt werden. Wir gratulieren diesen beiden zu ihrem Erfolg und hoffen, dass noch viele andere sich ebenfalls dann wehren werden, wenn das UK denkt, dass wir nur Arbeitskräfte sind, die man ein- und ausschalten kann.

Nun ist es soweit! Überleitung der DRK-Angestellten an das UK Essen
Die Vereinbarung zur Überleitung ist von allen Vertragspartnern (UK Essen, DRK-Schwesternschaft, Betriebsrat und Personalrat) unterzeichnet worden. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle Angestellten der DRK-Schwesternschaft Essen e. V. ab dem 01.06.2014 über das UK Essen beschäftigt werden können. Die persönlichen Vereinbarungen, in welchen die Betreffenden ihr Einverständnis erklären, wurden bereits versandt. Sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen mit der DRK-Schwesternschaft gehen damit uneingeschränkt auf das UK Essen über. Das heißt, mit Ausnahme des Arbeitgebernamens wird es für die Betreffenden keine arbeitsvertraglichen Änderungen geben. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Personal- oder Betriebsrat.

Arbeitsschutz
In die Klärung der Frage des sicheren Patiententransportes innerhalb und außerhalb des UK-Geländes im Bett oder Krankenstuhl kommt endlich Bewegung. Ausgangspunkt dabei ist die Aussage in der Straßenverkehrsordnung, dass bei Schrittgeschwindigkeit keine Anschnallpflicht besteht. Als Schrittgeschwindigkeit gelten 7 – 10 km/h. Es soll nun folgende Regelungen geben: Außerhalb des Geländes dürfen Patienten nur gefahren werden, wenn sie sich auf den Beifahrersitz setzen und anschnallen können. Auch Patienten im Sitzwagen können – wenn die Umrüstung der Fahrzeuge erfolgt ist – außerhalb des Geländes transportiert werden. Die Fahrzeugpapiere sollen dementsprechend angepasst werden. Liegende Patienten dürfen nur innerhalb des Geländes bei Schrittgeschwindigkeit gefahren werden; außerhalb des Geländes werden diese Transporte von der Feuerwehr übernommen. Die Krankentransporter werden umgerüstet, so dass die Betten mit einer Querstange gesichert werden und somit nicht mehr verrutschen können; für die Krankenstühle wird ein Gurtsystem eingebaut. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit innerhalb des Geländes sind so gesichert möglich. Um ein persönliches Fehlverhalten auszuschließen, sollte die Schrittgeschwindigkeit auf alle Fälle eingehalten werden. Eine finale rechtliche Prüfung steht noch aus. Danach soll eine Verfahrensanweisung erstellt werden.
Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema Arbeitsschutz erreichen Sie uns über das Büro des Personalrats oder über den E-Mail-Verteiler AG-Arbeitsschutz@uk-essen.de

Kurznotizen
Der PR hat einen Initiativantrag an das UK hinsichtlich einer besseren Eingruppierung der Supporter in der ZIT gestellt.
Der PR hat die neuen Arbeitszeiten der N3 und der K1/PZ zur Kenntnis genommen.
Der PR hat die Zusammenlegung des hausinternen Transportdienstes OZ II mit dem allgemeinen Transportdienst zur Kenntnis genommen.
Es wurden wieder etliche strittige Eingruppierungsfälle in der vorletzten Einigungsstellensitzung beschlossen – manche zugunsten der Beschäftigten,
andere zugunsten des UK.
Nach über einem Jahr „Kampf“ haben nun die Physiotherapeuten im Westdeutschen Herzzentrum endlich einen angemessenen Dokumentationsraum bekommen. Wir freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegen, dass sie nun endlich einen Raum haben, der arbeitsschutzrechtlich angemessen ausgestattet ist.
Der PR hat sich über den Stand der Qualifizierung der Kolleg_innen in den Sterilisationsbereichen informiert. Hier gibt es drei sogenannte Fachkundekurse. Wir wollten sicherstellen, dass der Zugang zu diesen Qualifikationen nicht nach „Nasenfaktor“ verteilt wird. Nach unserem Eindruck wird der Zugang gerecht gewährt.
Der PR hat den Eindruck, dass immer mehr Arbeitsplätze zu sogenannten Homeoffice-Arbeitsplätzen werden. Dies scheint schleichend zu passieren und wir als PR bekommen dies oftmals gar nicht mit. Deshalb haben wir das UK angeschrieben und nach dem Stand solcher Arbeitsplätze im UK gefragt.
Dem PR sollen in der nächsten Zeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Einstellungen von Beschäftigten des WPE vorgelegt werden, die vorübergehend aus dem WPE ans UK verliehen werden sollen. Der Einsatzort wird allerdings das WPE bleiben.

Mento
Wie in der letzten Rundmail angekündigt, hat inzwischen ein erstes Planungsgespräch zur Umsetzung des Projektes Mento im UK stattgefunden (siehe Anhänge an dieser Mail). Um den Kolleginnen und Kollegen unter uns, die nicht richtig lesen und schreiben können zu helfen, suchen wir Beschäftigte, die Unterstützung leisten können. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei uns. Anhänge: Einleger NRWderwesten deArtikel im einblick_21-13

MeDiTA
Die Frage, ob die sieben MeDiTA-Beschäftigten, die schon seit Monaten im Krankentransportdienst wegen der Umzugssituation im Einsatz sind, nicht auch vom UK eingestellt werden könnten, diskutieren wir momentan mit dem UK. Wir sind zuversichtlich, hier eine für die MeDiTA-Kollegen und uns zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Wirtschaftsausschuss
In der letzten Wirtschaftsausschusssitzung hat der PR das UK hinsichtlich der Wirtschaftsdaten zur Finanzierung der Betriebskindertagesstätte, der Anzahl von sogenannten Beraterverträgen, den Kosten der Fortbildung von Führungskräften und der Kosten für Neuanschaffung und Instandhaltung der E-Karren befragt.

Serviceassistenz
Der PR hat den neuen Arbeitszeiten (AZ) nach Beratung in der Einigungsstelle in einem Vergleich unter folgenden Bedingungen zugestimmt: Die neuen AZ beginnen im Februar 2014 für sechs Monate. Vorab erfolgt eine Abfrage unter den Serviceassistentinnen zur Erfassung ihrer Wünsche hinsichtlich Umfang und Lage ihrer jeweiligen AZ sowie des Einsatzortes. Im Januar 2014 werden das UK und der PR Kombinationsmöglichkeiten prüfen, um Wünschen der Serviceassistentinnen nach einer längeren individuellen AZ nachkommen zu können. Sollten die neuen AZ von Seiten des UK missbraucht werden, um kürzere Schichten und somit vermehrte Anwesenheiten im Betrieb zu planen, kann der PR den sofortigen Abbruch des Probezeitraums der neuen AZ bei der Einigungsstelle beantragen.
In der Serviceassistenz hat eine Teilpersonalversammlung für die Kolleginnen in der KMT stattgefunden, bei der viele Probleme besprochen und einige direkt gelöst werden konnten.
Die für Dezember geplante Teilpersonalversammlung für alle Serviceassistentinnen musste leider auf den 6. Februar 2014 verschoben werden.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine:

19. Dezember: Gärtnerei
9. Januar: Kinderklinik
16. Januar: Pfortendienst
23. Januar: Esmarchstraße/Pelmannstraße
30. Januar: IG 1

Praxisanleitung im Pflegedienst
Für die Pflegeausbildung ist ein bestimmter Anteil an Praxisanleiter_innen pro Azubi gesetzlich vorgeschrieben. Der Anteil im UK Essen liegt unter dieser Vorgabe, allerdings – muss man fairerweise sagen- auch deutlich über dem Anteil in anderen Ausbildungsstätten. Deswegen sind wir als PR froh über jeden einzelnen Praxisanleiter! Diese müssen eine Zusatzqualifikation erlangen, die nach Abschluss dieser Fortbildung auch mit einer Zulage „honoriert“ wird. Das Problem ist aber, dass die Praxisanleiter auch schon während ihrer Ausbildung Praxisanleitung durchführen, dafür dann aber noch keine Zulage bekommen. Das finden wir schlecht und versuchen, dieses Problem zu lösen.

Überstunden in der ZIT
Schon oft sind uns für die ZIT Überstunden zur Genehmigung vorgelegt worden. In der Regel hat der PR diese zur Kenntnis genommen; dieses Mal nicht, da die Überstunden für zusätzliche Arbeiten in der Ruhrlandklinik vorgesehen sind, deren Ende überhaupt nicht abzusehen ist. Der PR erörtert zurzeit diese Problematik mit dem UK.

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Jeden ersten Mittwoch im Monat findet der AZUBI-Stammtisch ab 18 Uhr in der d.bar (Kahrstrasse 80, am Gemarkenplatz) statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per Mail AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen so genannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Das Personalrats-Büro befindet sich im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Vom Klinikumgelände aus biegen Sie vor der Treppe (rechts hinter dem Telefonkartenautomaten) in den Gang ab. Im Zimmer 01.32 befindet sich das Sekretariat des PR – Tel: 0201 723 -3450.