Früher in Rente?

Immer wieder berichten uns ältere Beschäftigte, dass sie nicht davon ausgehen den immer weiter steigenden Arbeitsdruck bis zur Rente auszuhalten. Nach etlichen Rentenreformen in den letzten Jahren sind die Möglichkeiten früher in Rente zu gehen massiv eingeschränkt worden. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen zeigt immer gravierendere Auswirkungen. Durch den Wegfall der gewohnten Altersteilzeitregelung kann man nur hoffen, dass zukünftig eine tarifliche Regelung, die von den Gewerkschaften erkämpft werden kann, wieder eingeführt wird.
Wir möchten Ihnen einen Kurzüberblick über die derzeit wichtigsten gültigen Rentenarten geben, um unter Umständen auch früher in Rente gehen zu können.

Rente für Frauen
Wenn Sie vor 1952 geboren sind, können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – mit 60 Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Dabei müssen Sie allerdings Abschläge (Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs) in Kauf nehmen.

Die Anspruchsvoraussetzungen:
– Sie haben mindestens 15 Jahre Versicherungszeit und
– nach Ihrem 40. Lebensjahr liegen mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge.

Altersrente für langjährig Versicherte
Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch, mit einem Abschlag von 7,2 Prozent, ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt.
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahren ist möglich, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, können Sie die Altersrente bereits mit 65 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.

Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.

Die Anspruchsvoraussetzungen
– Sie sind bei Beginn der Rente schwerbehindert. Bei vor 1951 geborenen Versicherten reicht die Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht.
– Sie sind ab dem 01.01.1964 geboren, dann kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65
Jahren abschlagsfrei oder mit 62 Jahren mit Abschlägen bezogen werden.
– Und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren ist erfüllt.

Leider kann die monatliche Rentenberatung in den Räumlichkeiten des Personalrates von Seiten der Rentenversicherung nicht mehr gewährleistet werden. Der Personalrat sucht allerdings zurzeit eine Alternative, um diesen Service wieder anbieten zu können.
Detaillierte Auskunft, z.B. welche Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden, erfahren Sie bei Versichertenberatern und –ältesten oder bei Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.
www.deutsche-rentenversicherung.de