Erreger und Resistenzstatistik:
Ansprechpartner: | Prof. Dr. med. Peter-Michael Rath |
Tel: | 0201 723 3538 |
E-Mail: | |
Ansprechpartner: | Dr. med. Hedda-Luise Verhasselt | |
Tel: | 0201 723 85429 | |
E-Mail:
Ansprechpartner: | hedda-luise.verhasselt@uk-essen.de
Dr. med. Jan Dzioabaka 0201 723 85423
|
Die Kliniken können Statistiken über die isolierten Erreger, die eingeschickten Materialien, eine Übersicht über die Antibiotika-Austestungen (Resistenzstatistik) und ggf. Statistiken über auffällige Erreger oder Resistenztestungen erhalten.
Diese Auswertungen können quartalsweise, halbjährlich, einmal im Jahr oder auch bei Bedarf erstellt werden.
Auswertungen über spezielle Resistenzsituationen oder spezielle Erreger können akut bei Bedarf durchgeführt werden.
Nach § 23 des Infektionsschutzgesetzes wird die Dokumentation bestimmter Erreger mit speziellen Resistenzen gefordert.
Dies betrifft im Wesentlichen folgende Erreger:
Liste der gemäß § 23 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b IfSG zu erfassenden Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen | |
Zu erfassen ist die Resistenz (hier: intermediäre Empfindlichkeit und Resistenz; I/R) gegen folgende antimikrobielle Substanzen, sofern im Rahmen der klinisch-mikrobiologischen Diagnostik getestet. Die Erfassung soll in der gesamten Einrichtung erfolgen. Für die rasche Erkennung des gehäuften Auftretens dieser Erreger ist die fortlaufende und regelmäßige Bewertung der erhobenen Daten in den jeweiligen von der Einrichtung zu definierenden Organisationseinheiten geboten. | |
S. aureus | Oxacillin (Cefoxitin), Vancomycin, Linezolid, Daptomycin, Tigecyklin, Teicoplanin als Einzelresistenzen Bei Vorliegen einer der aufgeführten Einzelresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Enterococcus faecalis, E. faecium | Ampicillin (E. faecalis), Vancomycin, Teicoplanin, Linezolid, Tigecyklin als Einzelresistenzen Bei Vorliegen einer der aufgeführten Einzelresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden [insbesondere auch Gentamicin (Hochresistenz), Streptomycin (Hochresistenz)] |
Streptococcus pneumoniae | Vancomycin, Penicillin (Oxacillin 1 μg), Cefotaxim, Linezolid, Daptomycin, Levofloxacin, Moxifloxacin als Einzelresistenzen Bei Vorliegen einer der aufgeführten Einzelresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Enterobacteriaceae | |
Escherichia coli Klebsiella pneumoniae, Proteus spp. | Ertapenem oder Imipenem oder Meropenem, Cefotaxim oder Ceftazidim als Einzelresistenzen sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition (s. Bundesgesundheitsblatt; 10/2012;55:1311–1354) Piperacillin + (Cefotaxim oder Ceftazidim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) Bei Vorliegen der aufgeführten Einzel- oder Mehrfachresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Enterobacter cloacae Citrobacter spp. Serratia marcescens Klebsiella spp.a Morganella morganii | Imipenem oder Meropenem als Einzelresistenzen sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition Piperacillin + (Cefotaxim oder Ceftazidim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) Bei Vorliegen der aufgeführten Einzel- oder Mehrfachresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Pseudomonas aeruginosa | |
Pseudomonas aeruginosa | Imipenem und Meropenem; sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition Piperacillin + (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + Ciprofloxacin + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Ciprofloxacin (3MRGN) bzw. (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Ciprofloxacin + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Imipenem und Meropenem + Ciprofloxacin (4MRGN) Bei Vorliegen der aufgeführten Einzel- oder Mehrfachresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Acinetobacter baumannii complex | |
Acinetobacter baumannii complex | Imipenem oder Meropenem als Einzelresistenzen sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition Piperacillin + (Cefotaxim oder Ceftazidim oder Cefepim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) Bei Vorliegen der aufgeführten Einzel- oder Mehrfachresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Stenotrophomonas maltophilia | Cotrimoxazol als Einzelresistenz Bei Vorliegen der aufgeführten Einzelresistenz soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zwecke der besseren Bewertung dokumentiert werden. |
Candida spp.b | Fluconazol |
Fett und unterstrichen gedruckte Antibiotika/MRGN bezeichnen Leit-Resistenzen bzw. Mehrfachresistenzen für wichtige Erregergruppen (z. B. MRSA, Carbapenemase- bildende Enterobacteriaceae). Hinsichtlich der Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung wird auf die jeweils geltenden Empfehlungen der KRINKO hingewiesen. aAußer Klebsiella pneumoniae bzw. K. oxytoca. bErfassung nur in Einrichtungen mit hämatologisch-onkologischen Abteilungen; auch von primär resistenten Spezies. |
*Erfassung nur in Einrichtungen mit hämatologisch-onkologischen Abteilungen, auch von primär resistenten Spezies
Leitresistenzen sind fett gedruckt und unterstrichen
Informationen zu Isolierungsmaßnahmen und meldepflichtige Erkrankungen finden Sie auf der Internetseite der Krankenhaushygiene:
http://www.uk-essen.de/krankenhaushygiene/homepage/index.htm
*Informationen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) zum Thema „Multiresistenz gegenüber Antibiotika bei gramnegativen Stäbchen“ sind über nachfolgenden Link zu finden:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2011/Ausgaben/36_11.pdf