Wann ist eine Transplantation nicht möglich?


Da Herz- und Lungenverpflanzungen mittlerweile als Routineoperationen anzusehen sind und die begleitende medikamentöse Behandlung erhebliche Fortschritte gemacht hat, konnten die früher geltenden strengen Ausschlußkriterien deutlich gelockert worden. Beispielsweise schließt eine Zuckererkrankung eine Herzverpflanzung heute nicht mehr aus. Wenige andere sind bestehen geblieben, da sie den Ausgang der Operation entscheidend mitbestimmen. Hierzu gehören sogenannte immunologische Gewebefaktoren, die während der Vorbereitungszeit in unserer Klinik abgeklärt werden. Die Blutgruppe gehört zu diesen. Sie muß zwischen Spender und Empfänger eines Organs übereinstimmen oder verträglich sein. Zusätzlich können in Ihrem Blut Abwehrstoffe gegen körperfremde Substanzen vorhanden sein, die zu einer heftigen Abstoßungsreaktion des verpflanzten Organs führen würden. Selbstverständlich muß Ihr Körper in der Lage sein, einen großen operativen Eingriff zu überstehen. Ein zu schlechter Allgemeinzustand mit endgültigen Schädigungen anderer Organe kann eine Herzverpflanzung verbieten.

Alter: Die frühere Ansicht, daß Herzverpflanzungen nur für junge Patienten reserviert seien, hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Ein Lebensalter von 70 für eine Herzverpflanzung, von 60 für eine Lungenverpflanzung und von 55 Jahren für eine kombinierte Herz-Lungenverpflanzung ist momentan als Grenze anzusehen. Allerdings muß im Einzelfall immer das gesamte biologische Alter berücksichtigt werden.

Krebs: Krebs und einige andere Erkrankungen, die die Lebenserwartung eines Patienten stark einschränken, verbieten eine Organverpflanzung. Denn eine solche Operation wird man nur bei Patienten ausführen, deren Leben durch die Transplantation deutlich verlängert und deren Lebensqualität dadurch nachhaltig gesteigert werden kann. Selbstverständlich ist eine ausgeheilte Krebserkrankung keine absolute Gegenanzeige gegen eine Transplantation. In solch einem Fall muß das Augenmerk besonders auf Zweitschäden durch die Tumorbehandlung gelegt werden.

Fortgeschrittene Schäden an Leber und Niere: Leber und Niere sind die wichtigsten Entgiftungsorgane des menschlichen Körpers. Sind Vorschäden an diesen Organen nicht mehr behebbar, verbietet sich die Organverpflanzung.

Drogenmissbrauch: Unter Drogenmißbrauch wird in diesem Zusammenhang alles verstanden, was zu einer Beeinträchtigung des Bewußtsein durch regelmäßige Einnahme von Drogen führt. Darunter fallen Alkohol, Nikotin, Rauschgifte, Psychopharmaka und Lösungsmittel. Drogeneinnahme ist ein Ausschlußgrund, weil bei Abhängigen erfahrungsgemäß nicht immer mit verantwortungsvoller Einnahme der nach Transplantation lebenswichtigen Medikamente gerechnet werden kann. Außerdem führt jeder Drogenkonsum per se zu einer Organschädigung - auch des transplantierten.

Lungenhochdruck: Dieses Problem stellt sich insbesondere bei der Herztransplantation. Die meisten Herzerkrankungen betreffen vorwiegend die wichtige linke Herzkammer. Bei einer langdauernden Pumpschwäche kommt es zu einem Rückstau des Blutes in das Blutgefäßbett der Lunge. Die Lungenschlagader reagiert mit einer Verengung, woraus sich allmählich ein Hochdruck entwickelt. Das auf die Belastung nicht eingestellte Spenderherz kann solche hohen Belastungen nicht überwinden. Aus dieser Erkenntnis kann eine Gegenanzeige gegen eine Herzverpflanzung resultieren. In dieser Situation muß an eine abgewandelte Operationsform wie z.B. zusätzliche Lungenverpflanzung gedacht werden.

Zuckererkrankung: Zuckererkrankung ist nur dann eine Gegenanzeige, wenn sie zu einer nicht mehr behebbaren Dauerschädigung von inneren Organen geführt hat.